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ZIM – Leistungen zur Markteinführung (FuE-Einzelprojekte und Innovationsnetzwerke)

Zuschuss für externe Markteinführungsleistungen zu bewilligten ZIM-FuE-Projekten

Unternehmen mit einem im ZIM bewilligten FuE-Einzelprojekt oder FuE-Projekt im Innovationsnetzwerk erhalten 50 Prozent der Kosten externer Leistungen zur Markteinführung, bei bis zu 100.000 Euro zuwendungsfähigen Kosten je FuE-Projekt. Die Antragsannahme ist derzeit gestoppt.

Deadline
Opgeschort
Tijdelijk gepauzeerd. Houd de officiële pagina in de gaten.
Geverifieerd op 6 november 2026Bron: zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/markteinfuehrung.htmlUitgevoerd door VDI/VDE-IT

Bèta: deze subsidiedatabase is nog in opbouw. Onze redactie controleert elke regeling, maar gegevens kunnen onvolledig of verouderd zijn. Raadpleeg de officiële publicatie voordat je een aanvraag indient.

In het kort

Wat is ZIM – Leistungen zur Markteinführung (FuE-Einzelprojekte und Innovationsnetzwerke)?

Wie
Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, deren FuE-Projekt im ZIM bewilligt wird. Innovationsberatungs- und innovationsunterstützende Dienste können nur KMU beantragen, Messeauftritte, Produktdesign und Vermarktung auch weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 oder in Kooperation weniger als 1.000 Beschäftigten.
Nr. 2, 3.1.1, 3.4
Waarvoor
Leistungen externer Anbieter zur Markteinführung der Ergebnisse des bewilligten FuE-Projekts: Innovationsberatung, innovationsunterstützende Dienste wie Marktforschung, Tests und Zertifizierungen sowie Messeauftritte, Produktdesign und Vermarktung.
Nr. 2.3, 4.4, 5.3.3
Wat je krijgt
Ein Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, die je gefördertem FuE-Projekt bis zu 100.000 Euro betragen, also höchstens 50.000 Euro. Die Zuwendung beträgt mindestens 1.000 Euro pro Antrag.
Nr. 3.4, 5.1, 5.2.4, 5.4.4
Wat je moet doen
Die Antragsannahme im ZIM ist seit dem 7. Juli 2026 vorübergehend gestoppt. Sonst werden bis zu drei Anträge je FuE-Projekt laufend, auch projektbegleitend und bis 18 Monate nach dessen Abschluss, digital über die Förderzentrale Deutschland bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH gestellt.
Nr. 3.4, 4.4, 6.1, 6.1.3; Meldung zum befristeten Antragsstopp vom 7. Juli 2026

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max subsidie per onderdeel
€ 50k
2 onderdelen
Subsidie­percentage
50%
per onderdeel en activiteit
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Gegenstand der Förderung sind FuE-Aktivitäten, wenn der Beihilfeempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat, und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
02
Antragsberechtigt für Leistungen zur Markteinführung gemäß Nummer 2.3 Buchstabe a und b sind Unternehmen gemäß Nummer 3.1.1 Buchstabe a, deren FuE-Projekte im ZIM bewilligt werden.
03
Für Leistungen zur Markteinführung gemäß Nummer 2.3 Buchstabe c sind Unternehmen gemäß Nummer 3.1.1 antragsberechtigt, deren FuE-Projekte im ZIM bewilligt werden.
04
Antragsberechtigt für FuE-Projekte sind: … Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
05
Antragsberechtigt für FuE-Projekte sind: … Weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen.
06
Antragsberechtigt für FuE-Projekte sind: … Weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 1 000 Personen beschäftigen und mit mindestens einem Unternehmen gemäß Nummer 3.1.1 Buchstabe a kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird.
07
Im Rahmen der maximal zuwendungsfähigen Kosten nach Nummer 5.4.4 können maximal drei Anträge in Bezug auf ein FuE-Projekt gestellt werden.
08
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen, … die ein sogenanntes Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO sind; Unternehmen in Schwierigkeiten sind Unternehmen, auf die mindestens einer der Umstände nach Artikel 3 Nummer 18 Buchstabe a bis e AGVO zutrifft,
09
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen, … über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist; dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für Inhaber juristischer Personen, die eine Vermögensauskunft nach § 802 Buchstabe c der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 der Abgabenordnung (AO) abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind,
10
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen, … die einem Sektor nach Artikel 1 Absatz 3 AGVO zuzuordnen sind,
11
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen, … die einer Rückforderungsanordnung auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
12
Gefördert werden nur solche Leistungen, … die im engen sachlichen und einem zeitlichen Zusammenhang mit dem FuE-Projekt stehen
13
Gefördert werden nur solche Leistungen, … für die Markteinführung sinnvoll sind
14
Gefördert werden nur solche Leistungen, … nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter vergeben werden sollen.
15
Die Antragstellung ist unter der Voraussetzung der Bewilligung des FuE-Projekts flexibel – auch projektbegleitend – möglich und kann auch bis zu 18 Monate nach erfolgreichem Abschluss desselben noch erfolgen.
16
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt begonnen oder Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Vorhandene Verträge stehen einer Förderung nur dann nicht entgegen, wenn im Vertragstext die Förderung als aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit formuliert worden ist;
17
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … das gesamte Projekt oder Teile davon im Auftrag eines Dritten durchgeführt werden;
18
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … es sich bei den miteinander kooperierenden Partnern (einschließlich Auftragnehmer) um Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen gemäß der EU-Definition handelt. Dies gilt sinngemäß auch für kooperierende Forschungseinrichtungen. Eine Förderung ist auch dann ausgeschlossen, wenn eine oder mehrere Personen, die in gesellschaftsrechtlicher oder dienstrechtlicher Verbindung zu mindestens zwei kooperierenden Partnern stehen, imstande sind, einzeln oder gemeinsam bei der Vereinbarung der Geschäftsbeziehung zwischen den Kooperationspartnern auf mindestens zwei der Partner wesentlichen Einfluss auszuüben oder eine Partei ein eigenes Interesse an der Erzielung von Erträgen des anderen hat. Als wesentliche Einflussnahme bei der Projektausgestaltung gilt grundsätzlich das Mitspracherecht, das sich unter anderem aus leitenden Funktionen, insbesondere Geschäftsführer, Institutsleiter, FuE-Leiter, dem Besitz von Unternehmensanteilen oder vertraglichen Vereinbarungen ableiten lässt;
19
Nicht förderfähig sind Unternehmen und Einrichtungen, … die bei vorausgegangenen Zuwendungen aus dem ZIM in den zurückliegenden drei Jahren ohne nachvollziehbare Gründe eine Verwertung unterlassen haben,
20
Nicht förderfähig sind Unternehmen und Einrichtungen, … die bei vorausgegangenen Zuwendungen aus dem ZIM ihren Berichts- und sonstigen Pflichten signifikant nicht nachgekommen sind oder bei denen Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung bestehen.
21
Nicht förderfähig sind Unternehmen und Einrichtungen, … bei denen bisherige öffentliche Förderungen nicht zu positiven, die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen unterstützenden wirtschaftlichen Effekten geführt haben.
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
ProductinnovatieDiensteninnovatieOnderzoek, ontwikkeling en innovatieProcesinnovatieExport, internationalisering en ontwikkelingssamenwerkingKennisoverdracht en valorisatieHandelsmissies en beurzenOndernemerschap en bedrijfsontwikkelingInnovatieadvies
Projectfase
Commercialisatie
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt: maximaal € 50k.

Innovationsberatungs- und innovationsunterstützende DiensteNr. 3.4 Satz 1, Nr. 5.2.4, Nr. 5.4.4, Nr. 3.4 Satz 4
Subsidiepercentage
50%
Min subsidie
€ 1k
Max subsidie
€ 50k
Max projectkosten
€ 100k
Gefördert werden Innovationsberatungsdienste externer Anbieter (Beratung, Unterstützung und Schulung zu Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte, zur Anwendung von Normen und zur Einführung innovativer, auch digitaler Technologien) sowie innovationsunterstützende Dienste wie Büroflächen, Datenbanken, Cloud- und Datenspeicherdienste, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Erprobungen, Tests und Zertifizierungen. Antragsberechtigt sind nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, deren FuE-Projekt im ZIM bewilligt wird. Beihilfegrundlage ist Artikel 28 AGVO.
Die zuwendungsfähigen Kosten von bis zu 100.000 Euro gelten je gefördertem FuE-Projekt für alle Leistungen zur Markteinführung zusammen, beantragt in höchstens drei Anträgen; die Zuwendung beträgt mindestens 1.000 Euro pro Antrag.
Leistungen zur Markteinführung: 50%
Messeauftritte, Produktdesign und Vermarktung (De-minimis)Nr. 3.4 Satz 2, Nr. 2.3 Buchstabe c, Nr. 5.2.4, Nr. 5.4.4, Nr. 3.4 Satz 4
Subsidiepercentage
50%
Min subsidie
€ 1k
Max subsidie
€ 50k
Max projectkosten
€ 100k
Gefördert werden Messeauftritte sowie Beratung und Unterstützung durch externe Anbieter zu Service- und Produktdesign und (digitaler) Vermarktung, jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts. Antragsberechtigt sind KMU und weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (weniger als 1.000 Beschäftigten bei Kooperation mit einem geförderten KMU), jeweils mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einem im ZIM bewilligten FuE-Projekt. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die zuwendungsfähigen Kosten von bis zu 100.000 Euro gelten je gefördertem FuE-Projekt für alle Leistungen zur Markteinführung zusammen, beantragt in höchstens drei Anträgen; die Zuwendung beträgt mindestens 1.000 Euro pro Antrag.
Leistungen zur Markteinführung: 50%
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … das Projekt im Rahmen anderer FuE-Förderungen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird. Dies gilt nicht für Kredit- und Beteiligungsprogramme. Eine Kumulierung mit diesen ist möglich, soweit der Gesamtsubventionswert die nach AGVO zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschreitet. Bei De-minimis-Beihilfen ist die Kumulierungsvorschrift Artikel 5 der De-minimis-Verordnung zu beachten;
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 januari 2025 – 30 juni 2027 Nr. 8
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Niet nodig
Verplichte bijlagen
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung
  • Detailliertes Markteinführungskonzept
  • Angebote der externen Dienstleister
  • Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zur Einstufung als KMU
  • Erklärung zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre
  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Der Antrag wird laufend auf amtlichem Vordruck vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH gestellt, projektbegleitend oder bis 18 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums des FuE-Projekts, für mehrere Leistungen einzeln oder zusammengefasst. Aufträge an externe Anbieter dürfen erst nach dem bestätigten Antragseingang und auf eigenes Risiko erteilt werden. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kontinuierlich auf Vorschlag des Projektträgers nach Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie zuerkannten Förderprioritäten nach wettbewerblichen Gesichtspunkten; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Seit dem 7. Juli 2026 nimmt das ZIM vorübergehend keine Anträge an; die Wiederaufnahme ist für Anfang 2027 angestrebt. Ausgezahlt wird nachträglich in Teilbeträgen, die letzten zehn Prozent nach dem Verwendungsnachweis, der spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen ist; für Aufhebung und Rückforderung gelten die §§ 48 bis 49a VwVfG.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 5.3.3
Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Nr. 5.3.3: Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Kosten der Unternehmen für Leistungen Dritter (ohne Umsatzsteuer) gemäß Nummer 2.3. Nr. 5.4.4: Leistungen nach Nummer 2.3 sind unter Beachtung des EU-Beihilferechts bis zu 100 000 Euro pro gefördertem FuE-Projekt zuwendungsfähig.
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Niet subsidiabel
Downloads

Bestanden & formulieren

Bron

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Verstrekker
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Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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