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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Einzelprojekte

Zuschuss für FuE-Projekte einzelner mittelständischer Unternehmen

Zuschuss für einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU und weiteren mittelständischen Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten: bis zu 45 Prozent von höchstens 690.000 Euro Kosten. Anträge sind seit dem 7. Juli 2026 vorübergehend ausgesetzt.

Deadline
Opgeschort
Tijdelijk gepauzeerd. Houd de officiële pagina in de gaten.
Geverifieerd op 6 november 2026Bron: zim.de/ZIM/Navigation/DE/Foerderangebote/Einzelprojekte/einzelprojekte.htmlUitgevoerd door VDI/VDE-IT

Bèta: deze subsidiedatabase is nog in opbouw. Onze redactie controleert elke regeling, maar gegevens kunnen onvolledig of verouderd zijn. Raadpleeg de officiële publicatie voordat je een aanvraag indient.

In het kort

Wat is Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – FuE-Einzelprojekte?

Wie
Kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten, jeweils mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, für ein Projekt ohne Kooperationspartner.
Nr. 2.1.1, 3.1.1 Buchstabe a und b, 3.5
Waarvoor
Einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte für neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen mit erheblichem technischen Risiko, ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Nr. 2, 4 und 4.1.1
Wat je krijgt
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von höchstens 690.000 Euro, also bis zu 310.500 Euro; je nach Unternehmensgröße, Standort und Unternehmensalter beträgt der Fördersatz bis zu 25, 35, 40 oder 45 Prozent.
Nr. 5.1, 5.2.1 mit Fußnoten 28 und 29, 5.4.1
Wat je moet doen
Seit dem 7. Juli 2026 werden vorübergehend keine Anträge angenommen; ob dies wie angestrebt Anfang 2027 wieder möglich ist, hängt vom Bundeshaushalt 2027 ab, und Förderbedingungen und Formulare können sich dann ändern. Sonst stellen Sie den Antrag laufend elektronisch beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, mit Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplanung und Markteinführungskonzept.
Meldung vom 7. Juli 2026; Nr. 6.1 und 6.1.1

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max per aanvraag
€ 311k
Bis zu 310.500 Euro: höchstens 45 Prozent von bis zu 690.000 Euro zuwendungsfähigen Kosten. Die Fördersätze betragen bis zu 45 Prozent für kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte, die ganz oder teilweise zum GRW-Fördergebiet gehören) und für kleine junge Unternehmen (Gründung nicht länger als zehn Jahre zurück), 40 Prozent für kleine Unternehmen (bis zu 276.000 Euro), 35 Prozent für mittlere Unternehmen (bis zu 241.500 Euro) und 25 Prozent für weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (bis zu 172.500 Euro).
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden.

01
Risiken mindern
mit Forschung und Entwicklung (FuE) verbundene technische und wirtschaftliche Risiken von technologiebasierten Projekten zu mindern
02
Marktorientierte FuE anregen
mittelständische Unternehmen zu mehr Anstrengungen für marktorientierte Forschung, Entwicklung und technologische Innovationen anzuregen
03
Ergebnisse in Innovationen umsetzen
FuE-Ergebnisse zügig in marktwirksame Innovationen umzusetzen
04
Innovationsmanagement verbessern
das Innovations-, Kooperations- und Netzwerkmanagement in mittelständischen Unternehmen zu verbessern
Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Antragsberechtigt für FuE-Projekte sind: a) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
02
Antragsberechtigt für FuE-Projekte sind: … b) Weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen.
03
Als kleine Unternehmen gelten nach der AGVO Anhang I Artikel 2 Nummer 2 Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro oder einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro.
04
Strukturschwache Regionen für Zwecke dieser Richtlinie sind die im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) genannten Landkreise und kreisfreien Städte (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/regionalpolitik.html), die ganz oder teilweise zum GRW-Fördergebiet gehören.
05
Unternehmen, deren Gründung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.
06
Als mittlere Unternehmen gelten nach der AGVO Anhang 1 Artikel 2 Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 2 Unternehmen von 50 bis zu weniger als 250 Beschäftigten und einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro oder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro.
07
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen, – die ein sogenanntes Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO sind; Unternehmen in Schwierigkeiten sind Unternehmen, auf die mindestens einer der Umstände nach Artikel 3 Nummer 18 Buchstabe a bis e AGVO zutrifft, …
08
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen, … – über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist; dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für Inhaber juristischer Personen, die eine Vermögensauskunft nach § 802 Buchstabe c der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 der Abgabenordnung (AO) abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind, …
09
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen, … – die einem Sektor nach Artikel 1 Absatz 3 AGVO zuzuordnen sind, …
10
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen, … – die einer Rückforderungsanordnung auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
11
FuE-Projekte können nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gefördert werden, wenn sie: – ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten oder – auf Grund der Förderung mit einem signifikant erweiterten Gegenstand des Projekts durchgeführt werden oder – auf Grund der Förderung mit einer signifikanten Zunahme der Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers für das Projekt durchgeführt werden.
12
FuE-Projekte müssen zudem: – mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sein und – auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und zur Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen beitragen.
13
Die FuE-Projekte müssen auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren. Es müssen mindestens die Voraussetzungen der experimentellen Entwicklung erfüllt werden. Das technologische Leistungsniveau der Unternehmen und deren Innovationskompetenz soll zum Beispiel durch den Einstieg des Unternehmens in ein neues Technologiefeld oder eine neue Kombination von modernen Technologien im Unternehmen erhöht werden. Das FuE-Projekt kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen weiter zu verbessern. Dies schließt die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten ein, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.
14
Bei Vergabe eines FuE-Auftrags ist ein FuE-Vertrag mit vergleichbarem Inhalt gemäß Nummer 4.1.3 einschließlich Termin- und Zahlungsplan erforderlich.
15
Bei der Durchführung der FuE-Projekte muss gewährleistet sein, dass die Projektbearbeitung nach anerkannten Prinzipien und Regeln der einschlägigen Wissenschafts- und Technikdisziplinen (lege artis) erfolgt und die weiteren Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden.
16
Grundsätzlich ist es bei allen Projekten erforderlich, dass mit der Antragstellung ein Markteinführungskonzept für die geplanten Ergebnisse des FuE-Projekts vorgelegt wird. Dazu ist das Ziel des Projekts verständlich und kontrollfähig zu beschreiben und es sind eindeutige technische und wirtschaftliche Zielkriterien zu definieren.
17
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn a) das Projekt im Rahmen anderer FuE-Förderungen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird. Dies gilt nicht für Kredit- und Beteiligungsprogramme. …
18
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … b) vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt begonnen oder Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Vorhandene Verträge stehen einer Förderung nur dann nicht entgegen, wenn im Vertragstext die Förderung als aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit formuliert worden ist;
19
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … c) das gesamte Projekt oder Teile davon im Auftrag eines Dritten durchgeführt werden;
20
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … d) es sich bei den miteinander kooperierenden Partnern (einschließlich Auftragnehmer) um Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen gemäß der EU-Definition handelt. Dies gilt sinngemäß auch für kooperierende Forschungseinrichtungen. Eine Förderung ist auch dann ausgeschlossen, wenn eine oder mehrere Personen, die in gesellschaftsrechtlicher oder dienstrechtlicher Verbindung zu mindestens zwei kooperierenden Partnern stehen, imstande sind, einzeln oder gemeinsam bei der Vereinbarung der Geschäftsbeziehung zwischen den Kooperationspartnern auf mindestens zwei der Partner wesentlichen Einfluss auszuüben oder eine Partei ein eigenes Interesse an der Erzielung von Erträgen des anderen hat. Als wesentliche Einflussnahme bei der Projektausgestaltung gilt grundsätzlich das Mitspracherecht, das sich unter anderem aus leitenden Funktionen, insbesondere Geschäftsführer, Institutsleiter, FuE-Leiter, dem Besitz von Unternehmensanteilen oder vertraglichen Vereinbarungen ableiten lässt;
21
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … e) es sich um Projekte handelt, denen keine technologischen Konzepte zugrunde liegen und die unzureichend auf FuE basieren, was sich unter anderem in einem zu geringen Grad an auf Erkenntnisgewinn gerichteter schöpferischer, systematischer Arbeit sowie einem zu geringen technologischen Risiko zeigt. Keine FuE ist unter anderem die weitgehend risikolose Nutzung bestehender Technologien zur Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen;
22
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … f) die Projekte vornehmlich wiederkehrende und routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Verfahren und technischen Dienstleistungen beinhalten, nicht darauf abzielen den Stand der Technik zu übertreffen oder keinen signifikanten Anteil einer technischen Problemlösung aufweisen;
23
Die Unternehmen und Einrichtungen müssen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Projekte/Durchführbarkeitsstudien folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Sie müssen über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial zur erfolgreichen Durchführung des Projekts/der Durchführbarkeitsstudie und zur Umsetzung der Ergebnisse verfügen. Dazu gehört, dass – sie über ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal verfügen oder – entsprechende Neueinstellungen vorgesehen sind oder – sonstige vertraglich geregelte zeitweilige Personalaufnahmen vorgesehen sind.
24
Die Unternehmen und Einrichtungen müssen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Projekte/Durchführbarkeitsstudien folgende Voraussetzungen erfüllen: … b) Unternehmen sollen ihre Gründung abgeschlossen haben und müssen in der Lage sein, den für das Projekt/die Durchführbarkeitsstudie erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufzubringen.
25
Die Unternehmen und Einrichtungen müssen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Projekte/Durchführbarkeitsstudien folgende Voraussetzungen erfüllen: … c) Die nach Abzug des Personals für das FuE-Projekt/die Durchführbarkeitsstudie/die Netzwerkarbeit verbleibende Personalkapazität muss den weiteren Geschäftsgang im Unternehmen oder in der Einrichtung sicherstellen können.
26
Die Unternehmen und Einrichtungen müssen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Projekte/Durchführbarkeitsstudien folgende Voraussetzungen erfüllen: … d) Unternehmen und Einrichtungen müssen über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen.
27
Nicht förderfähig sind Unternehmen und Einrichtungen, – die bei vorausgegangenen Zuwendungen aus dem ZIM in den zurückliegenden drei Jahren ohne nachvollziehbare Gründe eine Verwertung unterlassen haben, …
28
Nicht förderfähig sind Unternehmen und Einrichtungen, … – die bei vorausgegangenen Zuwendungen aus dem ZIM ihren Berichts- und sonstigen Pflichten signifikant nicht nachgekommen sind oder bei denen Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung bestehen.
29
Nicht förderfähig sind Unternehmen und Einrichtungen, … – bei denen bisherige öffentliche Förderungen nicht zu positiven, die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen unterstützenden wirtschaftlichen Effekten geführt haben.
30
An Projekten/Durchführbarkeitsstudien mitarbeitende Personen können gefördert werden, wenn für diese eine sachgerechte Qualifikation und Beschäftigung beim Antragsteller belegt und anerkannt werden können.
31
Eine Förderung der an Projekten/Durchführbarkeitsstudien mitarbeitenden Personen ist ausgeschlossen, wenn – deren Tätigkeit im Rahmen anderer Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird und diese Förderung in den Bewilligungszeitraum fällt und arbeitszeitmäßig oder projektbezogen eine Doppelförderung darstellen würde oder …
32
Eine Förderung der an Projekten/Durchführbarkeitsstudien mitarbeitenden Personen ist ausgeschlossen, wenn … – diese durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse oder vergleichbare arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finanziert werden oder …
33
Während der Laufzeit dieser Förderrichtlinie kann ein Unternehmen mehrere Förderungen erhalten. Die Anzahl der Bewilligungen pro Unternehmen ist auf zwei FuE-Projekte innerhalb von zwölf Monaten begrenzt.
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
ProductinnovatieExperimentele ontwikkelingDiensteninnovatieOnderzoek, ontwikkeling en innovatieProcesinnovatieIndustrieel onderzoek
Projectfase
OnderzoekOntwikkelingDemonstratie
Financieel

Wat krijg je?

Max per aanvraag
€ 311k
Max projectkosten
€ 690k
Toelichting bij het maximum
Bis zu 310.500 Euro: höchstens 45 Prozent von bis zu 690.000 Euro zuwendungsfähigen Kosten. Die Fördersätze betragen bis zu 45 Prozent für kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte, die ganz oder teilweise zum GRW-Fördergebiet gehören) und für kleine junge Unternehmen (Gründung nicht länger als zehn Jahre zurück), 40 Prozent für kleine Unternehmen (bis zu 276.000 Euro), 35 Prozent für mittlere Unternehmen (bis zu 241.500 Euro) und 25 Prozent für weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (bis zu 172.500 Euro).
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn a) das Projekt im Rahmen anderer FuE-Förderungen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird. Dies gilt nicht für Kredit- und Beteiligungsprogramme. Eine Kumulierung mit diesen ist möglich, soweit der Gesamtsubventionswert die nach AGVO zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschreitet.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 januari 2025 – 30 juni 2027 Nr. 8
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Niet nodig
  • Antragsformular
  • Darstellung des Antragstellers
  • verbindliche Erklärungen
  • Auflistung der Förderungen in den letzten drei Jahren
  • aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung
  • Erklärung zur Einstufung als KMU (bei KMU)
  • Erklärung zur Einstufung als antragsberechtigtes Unternehmen (bei Unternehmen nach Nummer 3.1.1 Buchstabe b)
  • Darstellung des Projektinhalts (Begründung und Beschreibung der Zielstellung des Projekts und seiner Wirkungen, Planung des Arbeitsablaufs)
  • Untersetzung der beantragten Förderung (zum Personal und zu den Kosten, zur Bonität und Finanzierung des Eigenanteils)
  • Markteinführungskonzept
Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, nimmt das ZIM vorübergehend keine Anträge und Projektskizzen an. Über die Wiederaufnahme ist noch nicht entschieden; sie hängt von den Haushaltsmitteln für 2027 und Folgejahre im Bundeshaushalt 2027 ab, angestrebt ist Anfang 2027. Förderbedingungen und Antragsformulare können sich dann ändern. Sonst werden Anträge laufend elektronisch über die Förderzentrale Deutschland beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH gestellt; Beratung oder Projektskizze vorab sind freiwillig. Das BMWE entscheidet laufend auf Vorschlag des Projektträgers nach Qualität, Vollständigkeit und Förderprioritäten nach wettbewerblichen Gesichtspunkten; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nach Bewilligung können ergänzend Leistungen zur Markteinführung beantragt werden: 50 Prozent von bis zu 100.000 Euro je FuE-Projekt, höchstens drei Anträge. Ausgezahlt wird vierteljährlich nachträglich gegen Zwischennachweis, bei erstmaliger ZIM-Förderung mit Stundennachweisen; zehn Prozent nach dem Verwendungsnachweis (Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis) drei Monate nach Projektende. Bei über zwölf Monaten Laufzeit sind Zwischenberichte mit fortgeschriebenem Markteinführungskonzept und aktualisierten Zielkriterien vorzulegen; Primärdaten sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Die Antragsangaben sind subventionserheblich (§ 264 StGB); Rückforderung nach §§ 48 bis 49a VwVfG; Beihilfen über 100.000 Euro werden in der EU-Beihilfentransparenzdatenbank veröffentlicht.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Loonkosten
Nr. 5.3.1 Buchstabe a: Als zuwendungsfähige Kosten sind projektbezogen folgende Kostenpositionen grundsätzlich nach Artikel 25 Nummer 3 AGVO und in Abänderung der Nummer 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) wie folgt zu bestimmen und gegebenenfalls zusammenzufassen: a) Personalkosten – Ausgangspunkt ist das Bruttogehalt der beteiligten Personen. Die Personalkosten sind aus den personengebundenen Stundensätzen und den förderfähigen produktiven Jahresarbeitsstunden zu ermitteln. Gehaltskosten sind bis zu maximal 150 000 Euro pro Person und Jahr zuwendungsfähig. – Soweit Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber im Projekt tätig werden, dürfen hierfür nur Personaleinzelkosten von entsprechenden vergleichbaren leitenden Mitarbeitern verrechnet werden; die entsprechenden Einkünfte sind nachzuweisen. Bei Unternehmern, die ohne feste Entlohnung tätig sind, kann auf die Regelungen der Nummer 24 der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (PreisLS) zurückgegriffen werden. Auslegungsfragen müssen dabei dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des staatlichen Förderhandelns folgen. – Die projektbezogenen Personenstunden sind bei den Zuwendungsempfängern mit Beginn des Projekts pro Tag von jeder am Projekt mitarbeitenden Person in Stundennachweisen entsprechend dem Musterformular (verfügbar unter www.zim.de) zu erfassen und monatlich mit Datumsangabe sowie vom Vertretungsberechtigten mindestens innerhalb von drei Monaten in geeigneter Form (Namenswiedergabe des Projektmitarbeitenden und des Vertretungsberechtigten ist ausreichend) zu bestätigen.
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Nr. 5.3.1 Buchstabe b: b) Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte, FuE-Aufträge und zeitweilige Aufnahmen qualifizierten Personals – Als projektbezogene Aufträge an Dritte gelten Fremdleistungen, die von Dritten erbracht werden. Diese sind grundsätzlich bei FuE-Projekten bis zu 35 Prozent der Personaleinzelkosten und bei Innovationsnetzwerken bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten, bei internationalen Innovationsnetzwerken bis zu 35 Prozent, zuwendungsfähig. – Kosten für FuE-Aufträge an einen oder mehrere wissenschaftlich qualifizierte Dritte sowie Kosten eines Unternehmens gemäß Nummer 3.1.1 für vertraglich geregelte zeitweilige Aufnahmen qualifizierten Personals gemäß Nummer 4.6.1 Buchstabe a dritter Spiegelstrich, wobei die Aufträge und zeitweiligen Personalaufnahmen jeweils mindestens 30 Prozent und zusammen höchstens 70 Prozent der Personenmonate des Projekts aufweisen dürfen. Fußnote 37 zu den zeitweiligen Personalaufnahmen: Kosten dürfen nur geltend gemacht werden, soweit diese im Rahmen des Einsatzes für das betreffende Projekt anfallen. Übrige Kosten (zum Beispiel für Anreisen, Umzüge, Unterbringung etc.) sind nicht förderfähig.
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 5.3.1 Buchstabe c: c) Übrige Kosten – Alle übrigen projektbezogenen Kosten werden für Unternehmen und Netzwerkmanagementeinrichtungen auf maximal 100 Prozent und für Forschungseinrichtungen auf maximal 85 Prozent der Personalkosten begrenzt und damit abgegolten. Grundlage für die Ermittlung und Begrenzung der übrigen Kosten für die Unternehmen sind die maximal beihilfefähigen Kosten auf der Grundlage der Kostenarten aus Artikel 25 Absatz 3 der AGVO. … Nicht förderfähig sind Kosten für externe Beratungsleistungen, insbesondere Beratung für die Antragstellung und Administration des geförderten FuE-Projekts.
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Bestanden & formulieren

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Verstrekker
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Telefoon
+49 30 310078-102
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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