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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Durchführbarkeitsstudien

Zuschuss für Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung eines ZIM-FuE-Projekts

Junge Unternehmen, Kleinstunternehmen und KMU ohne ZIM-Förderung in den letzten drei Jahren erhalten 50 bis 70 Prozent Zuschuss für eine Durchführbarkeitsstudie zu einem geplanten ZIM-FuE-Projekt, höchstens 87.500 Euro. Derzeit gilt ein befristeter Antragsstopp.

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In het kort

Wat is Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Durchführbarkeitsstudien?

Wie
Antragsberechtigt sind junge Unternehmen (Gründung vor höchstens zehn Jahren) und Kleinstunternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie KMU, deren letzte ZIM-Förderung drei Jahre oder länger zurückliegt. Dazu zählen junge weitere mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen weniger als 500 Personen beschäftigen, oder weniger als 1.000 Personen, wenn sie mit mindestens einem KMU kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird.
Nr. 3.1.1, 3.3
Waarvoor
Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien von höchstens zwölf Monaten, die ein im ZIM förderfähiges FuE-Projekt vorbereiten: technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests, Stand der Technik und Schutzrechte, notwendige FuE-Arbeiten und Ressourcen sowie das Marktpotenzial.
Nr. 2.2, 4.3
Wat je krijgt
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 70 Prozent (kleine Unternehmen), 60 Prozent (mittlere Unternehmen) oder 50 Prozent (weitere mittelständische Unternehmen) der zuwendungsfähigen Kosten von bis zu 125.000 Euro je Unternehmen, also höchstens 87.500 Euro. Bei einer Studie in Kooperation sind für die Gesamtstudie höchstens 250.000 Euro zuwendungsfähig.
Nr. 5.1, 5.2.3, 5.4.3
Wat je moet doen
Seit dem 7. Juli 2026 nimmt der Projektträger VDI/VDE-IT wegen eines befristeten Antragsstopps keine Anträge an; die Wiederaufnahme wird für Anfang 2027 angestrebt. Sonst werden Anträge laufend über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland gestellt, mit Darstellung der Studie, Kosten- und Personalplanung und den Erklärungen zum Unternehmen.
Meldung vom 7. Juli 2026; Richtlinie Nr. 6.1, 6.1.1

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max subsidie per onderdeel
€ 88k
2 onderdelen
Subsidie­percentage
50–70%
per onderdeel en activiteit
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Gegenstand der Förderung sind FuE-Aktivitäten, wenn der Beihilfeempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat, und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
02
Im Hinblick auf ein im Rahmen des ZIM geplantes FuE-Projekt kann die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragt werden. Zu den förderfähigen Komponenten zählen, soweit mit Art. 2 Nr. 87 AGVO vereinbar: – Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials und der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts beitragen. – Die Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer summarischen Prüfung der Schutzrechtesituation in dem betreffenden Themenfeld. – Die Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projekts notwendigen FuE-Arbeiten. – Die Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen sowie hierauf aufbauend gegebenenfalls die Ermittlung erforderlicher Kooperationspartner oder Auftragnehmer. – Analyse/Auslotung des Marktpotenzials.
03
Antragsberechtigt für Durchführbarkeitsstudien im Sinne von Nummer 2.2 sind Unternehmen gemäß Nummer 3.1.1, bei denen es sich entweder um junge Unternehmen oder Kleinstunternehmen handelt.
04
Antragsberechtigt sind auch KMU, deren letzte ZIM-Förderung drei Jahre oder länger zurückliegt.
05
Im Rahmen der maximal zuwendungsfähigen Kosten nach Nummer 5.4.3 kann je Unternehmen maximal ein Antrag im Sinne von Nummer 2.2 in Bezug auf ein geplantes FuE-Projekt bewilligt werden.
06
Antragsberechtigt für FuE-Projekte sind: … Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
07
Antragsberechtigt für FuE-Projekte sind: … Weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen.
08
Antragsberechtigt für FuE-Projekte sind: … Weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 1 000 Personen beschäftigen und mit mindestens einem Unternehmen gemäß Nummer 3.1.1 Buchstabe a kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird.
09
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen, … die ein sogenanntes Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO sind; Unternehmen in Schwierigkeiten sind Unternehmen, auf die mindestens einer der Umstände nach Artikel 3 Nummer 18 Buchstabe a bis e AGVO zutrifft,
10
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen, … über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist; dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für Inhaber juristischer Personen, die eine Vermögensauskunft nach § 802 Buchstabe c der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 der Abgabenordnung (AO) abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind,
11
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen, … die einem Sektor nach Artikel 1 Absatz 3 AGVO zuzuordnen sind,
12
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Netzwerkeinrichtungen, … die einer Rückforderungsanordnung auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
13
Gefördert werden nur solche Studien, … die der Vorbereitung eines im ZIM grundsätzlich förderfähigen FuE-Projekts dienen und
14
Gefördert werden nur solche Studien, … dem Antragsteller keine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglichen und
15
Gefördert werden nur solche Studien, … deren Förderdauer zwölf Monate nicht überschreitet.
16
Bei der Durchführung der FuE-Projekte muss gewährleistet sein, dass die Projektbearbeitung nach anerkannten Prinzipien und Regeln der einschlägigen Wissenschafts- und Technikdisziplinen (lege artis) erfolgt und die weiteren Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden. Primärdaten sind zu sichern und für mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Projekts aufzubewahren. Zwischen- und Abschlussergebnisse sind so zu dokumentieren, dass sie im Fall einer Vorortprüfung gemäß Nummer 6.2.3 zur Verfügung stehen.
17
Zudem kann die Bewilligung grundsätzlich nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Förderanträge aller Kooperationspartner ebenfalls gefördert werden.
18
FuE-Kooperationsprojekte müssen in einer ausgewogenen Partnerschaft, bei der alle Partner innovative Leistungen erbringen und die beteiligten Unternehmen die Ergebnisse gemeinsam vermarkten wollen, durchgeführt werden.
19
Zur Erhöhung der Innovationskompetenz aller beteiligten Unternehmen und zur Vermeidung einer einseitigen Dominanz dürfen auf ein Unternehmen bei bilateralen Kooperationsprojekten nicht mehr als 70 Prozent der beihilfefähigen Personenmonate beider Partner und bei Projekten mit mehr als zwei Partnern nicht mehr als 50 Prozent entfallen.
20
Bei FuE-Kooperationsprojekten ist es erforderlich, dass zwischen den beteiligten Partnern eine Kooperationsvereinbarung mit mindestens folgendem Inhalt abgeschlossen wird: – Beschreibung und Zielstellung des FuE-Projekts sowie Abgrenzung der jeweiligen Teilprojekte, – Regelung der Schutz- und Nutzungsrechte sowie der gemeinsamen Nutzung und Vermarktung der Ergebnisse der Kooperation einschließlich des Rechts der Forschungseinrichtung, die Veröffentlichung und Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse vorbehalten und diskriminierungsfrei ausüben zu können.
21
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … das Projekt im Rahmen anderer FuE-Förderungen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird. Dies gilt nicht für Kredit- und Beteiligungsprogramme.
22
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt begonnen oder Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Vorhandene Verträge stehen einer Förderung nur dann nicht entgegen, wenn im Vertragstext die Förderung als aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit formuliert worden ist;
23
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … das gesamte Projekt oder Teile davon im Auftrag eines Dritten durchgeführt werden;
24
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … es sich bei den miteinander kooperierenden Partnern (einschließlich Auftragnehmer) um Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen gemäß der EU-Definition handelt. Dies gilt sinngemäß auch für kooperierende Forschungseinrichtungen. Eine Förderung ist auch dann ausgeschlossen, wenn eine oder mehrere Personen, die in gesellschaftsrechtlicher oder dienstrechtlicher Verbindung zu mindestens zwei kooperierenden Partnern stehen, imstande sind, einzeln oder gemeinsam bei der Vereinbarung der Geschäftsbeziehung zwischen den Kooperationspartnern auf mindestens zwei der Partner wesentlichen Einfluss auszuüben oder eine Partei ein eigenes Interesse an der Erzielung von Erträgen des anderen hat. Als wesentliche Einflussnahme bei der Projektausgestaltung gilt grundsätzlich das Mitspracherecht, das sich unter anderem aus leitenden Funktionen, insbesondere Geschäftsführer, Institutsleiter, FuE-Leiter, dem Besitz von Unternehmensanteilen oder vertraglichen Vereinbarungen ableiten lässt;
25
Die Unternehmen und Einrichtungen müssen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Projekte/Durchführbarkeitsstudien folgende Voraussetzungen erfüllen: … Sie müssen über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial zur erfolgreichen Durchführung des Projekts/der Durchführbarkeitsstudie und zur Umsetzung der Ergebnisse verfügen. Dazu gehört, dass – sie über ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal verfügen oder – entsprechende Neueinstellungen vorgesehen sind oder – sonstige vertraglich geregelte zeitweilige Personalaufnahmen vorgesehen sind.
26
Die Unternehmen und Einrichtungen müssen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Projekte/Durchführbarkeitsstudien folgende Voraussetzungen erfüllen: … Unternehmen sollen ihre Gründung abgeschlossen haben und müssen in der Lage sein, den für das Projekt/die Durchführbarkeitsstudie erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufzubringen.
27
Die Unternehmen und Einrichtungen müssen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Projekte/Durchführbarkeitsstudien folgende Voraussetzungen erfüllen: … Die nach Abzug des Personals für das FuE-Projekt/die Durchführbarkeitsstudie/die Netzwerkarbeit verbleibende Personalkapazität muss den weiteren Geschäftsgang im Unternehmen oder in der Einrichtung sicherstellen können.
28
Die Unternehmen und Einrichtungen müssen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Projekte/Durchführbarkeitsstudien folgende Voraussetzungen erfüllen: … Unternehmen und Einrichtungen müssen über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen.
29
Nicht förderfähig sind Unternehmen und Einrichtungen, … die bei vorausgegangenen Zuwendungen aus dem ZIM in den zurückliegenden drei Jahren ohne nachvollziehbare Gründe eine Verwertung unterlassen haben,
30
Nicht förderfähig sind Unternehmen und Einrichtungen, … die bei vorausgegangenen Zuwendungen aus dem ZIM ihren Berichts- und sonstigen Pflichten signifikant nicht nachgekommen sind oder bei denen Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung bestehen.
31
Nicht förderfähig sind Unternehmen und Einrichtungen, … bei denen bisherige öffentliche Förderungen nicht zu positiven, die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen unterstützenden wirtschaftlichen Effekten geführt haben.
32
An Projekten/Durchführbarkeitsstudien mitarbeitende Personen können gefördert werden, wenn für diese eine sachgerechte Qualifikation und Beschäftigung beim Antragsteller belegt und anerkannt werden können.
33
Eine Förderung der an Projekten/Durchführbarkeitsstudien mitarbeitenden Personen ist ausgeschlossen, wenn … deren Tätigkeit im Rahmen anderer Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird und diese Förderung in den Bewilligungszeitraum fällt und arbeitszeitmäßig oder projektbezogen eine Doppelförderung darstellen würde oder
34
Eine Förderung der an Projekten/Durchführbarkeitsstudien mitarbeitenden Personen ist ausgeschlossen, wenn … diese durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse oder vergleichbare arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finanziert werden oder
35
Die Anzahl der Bewilligungen pro Unternehmen ist auf zwei Durchführbarkeitsstudien innerhalb von zwölf Monaten begrenzt.
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
ProductinnovatieDiensteninnovatieOnderzoek, ontwikkeling en innovatieProcesinnovatieHaalbaarheidsonderzoek
Projectfase
Haalbaarheid
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt: maximaal € 88k.

Subsidiepercentage
50–70%
Max subsidie
€ 88k
Max projectkosten
€ 125k
Ein Unternehmen führt die Durchführbarkeitsstudie zur Vorbereitung eines im ZIM geplanten FuE-Projekts allein durch, höchstens zwölf Monate lang. Antragsberechtigt sind junge Unternehmen (Gründung vor höchstens zehn Jahren) und Kleinstunternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie KMU, deren letzte ZIM-Förderung drei Jahre oder länger zurückliegt.
Zuwendungsfähig sind Kosten bis zu 125.000 Euro, davon höchstens 40.000 Euro für Bestandteile, die keine technischen Vorprojekte, Vorstudien und Tests sind; der Zuschuss beträgt damit höchstens 87.500 Euro.
Durchführbarkeitsstudie: 50% tot 70% (+10 procentpunt bij mittlere Unternehmen (60 Prozent), +20 procentpunt bij kleine Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen (70 Prozent)) 50 Prozent gelten für weitere mittelständische Unternehmen nach Nummer 3.1.1 Buchstabe b und c.
Studie in Kooperation mehrerer UnternehmenNr. 5.4.3 Satz 1; Nr. 5.4.3 Satz 2; Nr. 5.4.3 Satz 4; Nr. 5.2.3
Subsidiepercentage
50–70%
Max subsidie
€ 88k
Max projectkosten
€ 250k
Mehrere Unternehmen führen die Durchführbarkeitsstudie zur Vorbereitung eines im ZIM geplanten FuE-Projekts gemeinsam durch, höchstens zwölf Monate lang; jedes Unternehmen stellt einen eigenen Antrag. Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein junges Unternehmen (Gründung vor höchstens zehn Jahren) oder Kleinstunternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland ist, sowie KMU, deren letzte ZIM-Förderung drei Jahre oder länger zurückliegt. Die Bewilligung setzt grundsätzlich voraus, dass die Anträge aller Kooperationspartner gefördert werden; ausgewogene Partnerschaft und Kooperationsvereinbarung sind sinngemäß wie bei FuE-Kooperationsprojekten erforderlich.
Zuwendungsfähig sind je Unternehmen Kosten bis zu 125.000 Euro und für die Gesamtstudie höchstens 250.000 Euro, davon insgesamt höchstens 50.000 Euro für Bestandteile, die keine technischen Vorprojekte, Vorstudien und Tests sind; der Zuschuss je Unternehmen beträgt damit höchstens 87.500 Euro.
Durchführbarkeitsstudie: 50% tot 70% (+10 procentpunt bij mittlere Unternehmen (60 Prozent), +20 procentpunt bij kleine Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen (70 Prozent)) 50 Prozent gelten für weitere mittelständische Unternehmen nach Nummer 3.1.1 Buchstabe b und c.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn … das Projekt im Rahmen anderer FuE-Förderungen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird. Dies gilt nicht für Kredit- und Beteiligungsprogramme. Eine Kumulierung mit diesen ist möglich, soweit der Gesamtsubventionswert die nach AGVO zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschreitet. Bei De-minimis-Beihilfen ist die Kumulierungsvorschrift Artikel 5 der De-minimis-Verordnung zu beachten.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 januari 2025 – 30 juni 2027 Nr. 8
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Niet nodig
Verplichte bijlagen
  • Antragsformular
  • Darstellung des Antragstellers
  • verbindliche Erklärungen
  • Auflistung der Förderungen in den letzten drei Jahren
  • aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung
  • Erklärung zur Einstufung als KMU (bei KMU)
  • Erklärung zur Einstufung als antragsberechtigtes Unternehmen (bei Unternehmen nach Nummer 3.1.1 Buchstabe b und c)
  • Darstellung des Inhalts der Durchführbarkeitsstudie: Begründung und Beschreibung der Zielstellung der Durchführbarkeitsstudie und seiner Wirkungen, Planung des Arbeitsablaufs
  • Angaben zu den Kooperationspartnern (bei in Kooperation zu erstellenden Durchführbarkeitsstudien)
  • Untersetzung der beantragten Förderung zum Personal und zu den Kosten sowie zur Bonität und Finanzierung des Eigenanteils
Werkwijze
Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, nimmt der Projektträger vorübergehend keine Anträge an (befristeter Antragsstopp für alle ZIM-Projektformen); die Wiederaufnahme wird für Anfang 2027 angestrebt. Sonst werden Anträge laufend über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland bei VDI/VDE-IT gestellt; Kooperationspartner stellen je einen eigenen Antrag, möglichst gemeinsam und innerhalb von zwei Wochen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entscheidet kontinuierlich auf Vorschlag des Projektträgers nach Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie zuerkannten Förderprioritäten nach wettbewerblichen Gesichtspunkten; Nachforderungen sind binnen zwei Monaten zu erfüllen. Die Förderung der Durchführbarkeitsstudien ist eine De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831. Ausgezahlt wird nachträglich für die Kosten der jeweils vergangenen drei Monate, die letzten zehn Prozent nach dem Verwendungsnachweis, der spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums vorzulegen ist. Bei erstmaliger Förderung im ZIM sind mit der ersten Zahlungsanforderung die zugehörigen Stundennachweise vorzulegen. Aufhebung und Rückforderung richten sich nach §§ 48 bis 49a VwVfG.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 5.3.2
Loonkosten
Nr. 5.3.2 und 5.3.1 Buchstabe a: Zuwendungsfähig sind gemäß Nummer 5.3.1 Buchstabe a zu ermittelnde Personalkosten … Ausgangspunkt ist das Bruttogehalt der beteiligten Personen. Die Personalkosten sind aus den personengebundenen Stundensätzen und den förderfähigen produktiven Jahresarbeitsstunden zu ermitteln. Gehaltskosten sind bis zu maximal 150 000 Euro pro Person und Jahr zuwendungsfähig.
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Nr. 5.3.2: Zuwendungsfähig sind gemäß Nummer 5.3.1 Buchstabe a zu ermittelnde Personalkosten sowie Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte und projektbezogene Aufträge an Dritte, wobei die Aufträge insgesamt mindestens 10 Prozent und höchstens 80 Prozent der Personenmonate der Durchführbarkeitsstudie aufweisen dürfen. Die Anzahl der im Rahmen einer Durchführbarkeitsstudie zu vergebenden Aufträge ist auf maximal zwei begrenzt.
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Nr. 5.3.2: Alle übrigen Kosten werden auf maximal 30 Prozent der Personalkosten begrenzt und damit abgegolten.
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Niet subsidiabel
Downloads

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Bron

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Verstrekker
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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