OpenWoLeRaF Nr. 3StMGP

Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF: Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Bayern)

Zuschuss bis zu 100.000 Euro für innovative Pflegeprojekte in Bayern

Der Freistaat Bayern fördert Einzelprojekte, die Änderungen in der Versorgungsstruktur Pflegebedürftiger erwarten lassen, mit bis zu 100.000 Euro je Projekt und höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Deadline
Deadline onbekend
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Geverifieerd op 6 november 2026Bron: verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2023/182/baymbl-2023-182.pdfUitgevoerd door StMGP

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In het kort

Wat is Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF: Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Bayern)?

Wie
Antragsberechtigt sind insbesondere Träger stationärer Pflegeeinrichtungen, Initiatorinnen und Initiatoren ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie Institutionen, die Pflegeprojekte wissenschaftlich begleiten können. Die Leistungen müssen in Bayern erbracht werden.
Vorbemerkung, Nr. 3.3
Waarvoor
Gefördert werden Maßnahmen, die Änderungen in der Versorgungsstruktur Pflegebedürftiger erwarten lassen: neue Konzepte und ihre Einführung, Projektmanagement und Ausrüstung innovativer Projekte, wissenschaftliche Begleitung und Öffentlichkeitsarbeit. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, keine baulichen Maßnahmen.
Nr. 3.2, 3.5.2
Wat je krijgt
Einen Zuschuss als Festbetrag von bis zu 100.000 Euro je Projekt und höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für höchstens 36 Monate. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
Nr. 3.5.1, 3.5.3, 3.5.4, 5.3
Wat je moet doen
Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft; eine eigene Antragsfrist nennt sie nicht.
Nr. 8

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max per aanvraag
€ 100k
Die Zuwendung beträgt je Projekt bis zu 100.000 Euro und höchstens 90 % der erforderlichen zuwendungsfähigen Ausgaben; sie wird als Festbetrag bewilligt und auf volle zehn Euro gerundet.
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Zweck der Zuwendung ist es, notwendige konzeptionelle Änderungen in der Versorgungsstruktur umzusetzen, die durch den demografischen Wandel sowie durch die sich ändernden sozialen und pflegerischen Strukturen bedingt sind. Das Ziel ist dabei, die besonderen Bedürfnisse Pflegebedürftiger abzubilden.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Die Betreuung und Versorgung in stationären Einrichtungen der Pflege kommt für Pflegebedürftige in Betracht, wenn die Voraussetzungen für eine ambulante oder teilstationäre Pflege nicht gegeben sind oder die Besonderheiten der individuellen Pflegesituation eine ambulante oder teilstationäre Pflege nicht ermöglichen. Vordringlicher Wunsch der Pflegebedürftigen bleibt aber die ambulante oder teilstationäre Pflege. Stationäre, teilstationäre und ambulante Versorgungsformen müssen deshalb weiterentwickelt, die Rahmenbedingungen den sich ändernden soziostrukturellen Gegebenheiten und damit einhergehend auch den pflegerischen Anforderungen angepasst werden. Zweck der Zuwendung ist es, notwendige konzeptionelle Änderungen in der Versorgungsstruktur umzusetzen, die durch den demografischen Wandel sowie durch die sich ändernden sozialen und pflegerischen Strukturen bedingt sind. Das Ziel ist dabei, die besonderen Bedürfnisse Pflegebedürftiger abzubilden.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Zuwendungsempfänger sind insbesondere Träger von stationären Einrichtungen der Pflege, Initiatorinnen und Initiatoren von ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des Art. 2 Abs. 3 PfleWoqG sowie Institutionen, die geeignet sind, Projekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Lebensqualität in der Pflege wissenschaftlich zu begleiten.
02
Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), Zuwendungen … zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege, soweit die Leistungen innerhalb des Freistaates Bayern erbracht werden.
03
Maßnahmen, die Änderungen in der Versorgungsstruktur von Pflegebedürftigen erwarten lassen.
04
Entwicklung oder Fortentwicklung von richtungsweisenden Konzepten, deren Einführung, die Begleitung der Umsetzung und deren Evaluierung.
05
Projektmanagement, Koordination und Organisation sowie gegebenenfalls zu beschaffende Ausrüstungsgegenstände bei der Umsetzung und Einführung von innovativen und gegebenenfalls modellhaften Projekten aufgrund neu entwickelter Konzepte.
06
Wissenschaftliche Begleitung bei der Umsetzung von innovativen und gegebenenfalls modellhaften Projekten.
07
Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Durchführung von Fachtagungen und Symposien.
08
Projekte müssen in der Praxis umsetzbar sein und dem jeweils anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechen.
09
Die Projekte müssen dokumentiert und ausgewertet werden.
10
Soweit sinnvoll, soll das Projekt wissenschaftlich begleitet werden sowie die Dokumentation der Projekte einen Leitfaden enthalten, der in der Regel veröffentlicht wird.
11
Der Antragsteller hat mit dem Antrag das Ziel seines Projekts zu skizzieren (Projektskizze).
12
Weiter sind Ziel und Zweck des Vorhabens, der innovative und gegebenenfalls modellhafte Ansatz, der geplante Projektumfang und die Dauer des Vorhabens zu erläutern.
13
Zuwendungen dürfen nur für Maßnahmen gewährt werden, mit denen noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss von Verträgen zur Vorbereitung der Maßnahme ist grundsätzlich bereits als Beginn der Maßnahme zu werten. Im Einzelfall kann auf Antrag eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt werden.
BedrijfsgrootteNr. 3.3
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
OuderenzorgGezondheid, zorg en welzijnZorginnovatie en e-health
Financieel

Wat krijg je?

Max per aanvraag
€ 100k
Min projectkosten
€ 5k
Toelichting bij het maximum
Die Zuwendung beträgt je Projekt bis zu 100.000 Euro und höchstens 90 % der erforderlichen zuwendungsfähigen Ausgaben; sie wird als Festbetrag bewilligt und auf volle zehn Euro gerundet.
Cumulatie
Gesetzliche Leistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, soweit für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern, des Bundes, der Europäischen Union und der Kommunen in Anspruch genommen werden. Zur Vermeidung einer Doppel- oder Überförderung ist die Zuwendung nach dieser Richtlinie zu kürzen, wenn die Gesamtzuwendung 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übersteigt.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 januari 2023 – 31 december 2026 Nr. 8
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Vooraanmelding
Niet nodig
  • Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) für Einzelprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege
  • Ausführliche Beschreibung der Maßnahme (Projektskizze)
  • Finanzierungsplan für die beantragten Ausgaben
  • DAWI-De-minimis-Erklärung
  • Erklärung Subventionserhebliche Tatsachen
Der Antrag ist vollständig unter Verwendung der Vordrucke beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (Referat 43, Haidenauplatz 1, 81667 München) einzureichen; Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP). Dem Antrag sind eine Projektskizze, ein Finanzierungsplan für die beantragten Ausgaben, die DAWI-De-minimis-Erklärung nach der Verordnung (EU) 2023/2832 und die Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen beizufügen. Mit der Maßnahme darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden; im Einzelfall kann auf Antrag dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt werden. Die Zuwendung wird als Festbetrag im Rahmen einer Projektförderung für einen Bewilligungszeitraum von höchstens 36 Monaten bewilligt; es gelten die ANBest-P oder ANBest-K. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; bei Überzeichnung des Förderprogramms kann ein Antrag unter Umständen nicht bewilligt werden. Der Verwendungsnachweis ist als Verwendungsbestätigung nach VV Nr. 10.3 zu Art. 44 BayHO spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums beim LfP vorzulegen; das LfP ist auch für Rücknahme, Widerruf und Rückforderung zuständig. Anträge für neue ambulant betreute Wohngemeinschaften (Nr. 1) und Kurzzeitpflegeplätze (Nr. 2) derselben Richtlinie gehen an das LfP.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Loonkosten
Nr. 3.5.2: Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit dem jeweils geförderten Projekt anfallen. In Eigenleistung erbrachte Personalanteile sind anhand von Einzelstundennachweisen zu belegen.
Materialen
Nr. 3.5.2: Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben, die im Zusammenhang mit dem jeweils geförderten Projekt anfallen. Bauliche Maßnahmen sind nicht Gegenstand der Förderung. FAQ Nr. 3: Nicht förderfähig sind zum Beispiel Ausgaben für Maßnahmen nach DIN 18040-02:2011-09 (barrierefreies Bauen) sowie Ausgaben für Grunderwerb und Erschließungskosten.
Uitbesteding
Niet subsidiabel
Apparatuur
Nr. 3.2.2: Projektmanagement, Koordination und Organisation sowie gegebenenfalls zu beschaffende Ausrüstungsgegenstände bei der Umsetzung und Einführung von innovativen und gegebenenfalls modellhaften Projekten aufgrund neu entwickelter Konzepte.
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Niet subsidiabel
Downloads

Bestanden & formulieren

Bron

Contact & bron

Verstrekker
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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