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Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer (WTT) Brandenburg

Zuschuss für Wissens- und Technologietransferprojekte in Brandenburg

Zuschuss der ILB für Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen in Brandenburg: bis zu 100 Prozent der Ausgaben für clusterbedeutende Transferprojekte, für Transferprojekte der Hochschulen bis zu 90 Prozent und höchstens 450.000 Euro.

Deadline
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Geverifieerd op 6 november 2026Bron: ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/wissens-und-technologietransfer-2022/Uitgevoerd door ILB

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In het kort

Wat is Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer (WTT) Brandenburg?

Wie
Forschungseinrichtungen (staatliche Hochschulen und von Bund und Ländern institutionell geförderte oder ihnen gleichgestellte Forschungseinrichtungen) und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes umsetzen, mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg.
Nr. 3.1 und 3.2
Waarvoor
Landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte des Wissens- und Technologietransfers: Cluster- und Transformationsmanagement, Transferprojekte der Hochschulen, themenbezogene Bündelung an Forschungseinrichtungen und standortbezogene Projekte.
Nr. 2.1
Wat je krijgt
Ein Zuschuss von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Transferprojekte der Hochschulen bis zu 90 Prozent und höchstens 450.000 Euro in 36 Monaten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen.
Nr. 2.4 und 5.5
Wat je moet doen
Der Antrag wird vor der Einreichung fachlich mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg abgestimmt und dann mit den Anlagen online über das Kundenportal der ILB gestellt; Anträge sind bis zum 31. Dezember 2028 möglich.
Nr. 7.1 und 8

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Onderdelen
4
subsidie tot € 450.000
Subsidie­percentage
90–100%
per onderdeel en activiteit
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Ziel der Förderung ist die Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg. Dies geschieht durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationsprozesse, um so die Innovationsfähigkeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu stärken und über gesteigerte Wertschöpfung und Neueinstellungen bei den Unternehmen positive Effekte für Einkommen und Beschäftigung im Land Brandenburg zu generieren.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Die Förderung zielt auf einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel und die Realisierung zukunftsweisender Vorhaben und soll dazu beitragen,

Lees verder

- die Transparenz über relevante Innovationsthemen und ihre Akteure und Akteurinnen zu erhöhen, - die Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft im nationalen und internationalen Vergleich zu stärken, - Cluster- und clusterübergreifende Akteure und Akteurinnen in - auch internationalen - Informations-, Kommunikations- und Kooperationsprozessen zusammenzubringen, - das wissenschaftliche Know-how von Forschungseinrichtungen mit den Anforderungen der Wirtschaft, insbesondere mit den kleinen und mittelständischen Unternehmen, zu verknüpfen und - die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Standorts Brandenburg nachhaltig zu stärken.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Die Projekte müssen eng an der regionalen Innovationsstrategie und dem Bedarf der brandenburgischen Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ausgerichtet sein und insbesondere - die Initiierung von FuE-Projekten zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen zum Beispiel durch die strategische Öffnung von Forschungs- und Innovationsprozessen (Open Innovation), - die Entwicklung und den Einsatz innovativer Formate zur Kontaktanbahnung und Kooperation mit dem Ziel des Wissens- und Technologietransfers, zum Beispiel Technologiescouting, Innovationsplattformen, Anreizsysteme, Crowdsourcing, - Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit bedarfsorientierter Wissenschaftspotenziale für Unternehmen und zum Abgleich der Erwartungen und Bedarfe der Unternehmen beinhalten.
02
Projekte an Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg, die den Wissens- und Technologietransfer im Land Brandenburg themenbezogen bündeln, insbesondere Kompetenzzentren, - im Zusammenhang mit der Entwicklung neuartiger Produkte oder Verfahren, - bei der Flexibilisierung und Automatisierung von Geschäfts- und Entscheidungsprozessen, - bei der Einführung und Nutzung von datenbasierten Geschäftsprozessen, - zur Entwicklung und Implementierung neuartiger Wertschöpfungsnetze.
03
In Einzelfällen kann Wissens- und Technologietransfer als standortbezogenes Projekt gefördert werden, wenn die Organisationsstruktur an einem definierten, zusammenhängenden Standort geeignet ist, einen engen und wechselseitigen Austausch von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Akteuren und Akteurinnen aus Wirtschaft, Politik, Kultur, Verwaltung und Gesellschaft als Basis neuer Wertschöpfung und für gesellschaftliche Veränderungen zu schaffen.
04
Voraussetzungen dafür sind: - die innovative Ausrichtung des Standorts (Standort wissenschaftlicher Einrichtungen: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtung im Land Brandenburg), - regionale Wertschöpfung (Standorteignung für die Ansiedlung innovativer Unternehmen, insbesondere Startup-Unternehmen), - gemeinschaftliche Ausrichtung des Standorts und Organisations- oder Kollaborationsstruktur für die Entwicklung eines Standorts, ausgerichtet auf das Ziel, gemeinschaftlich die Innovationskraft des Standorts zu befördern, - Offenheit und Zugänglichkeit für Ansiedlungen im Rahmen der innovativen Ausrichtung und für gesellschaftliche Begegnung.
05
Interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationen mit Akteuren und Akteurinnen, die in einem weiteren Mitgliedstaat oder außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, sind im Rahmen von Projekten gemäß den Nummern 2.1.1 bis 2.1.4 förderfähig. Die jeweiligen Beteiligten mit Sitz außerhalb des Programms bringen selbst die Mittel in die Kooperation mit ein.
06
Der Durchführungszeitraum eines Projekts soll 36 Monate nicht überschreiten.
07
Zuwendungsempfangende sind Einrichtungen, die Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der oben genannten Ziele umsetzen. Dies sind Forschungseinrichtungen¹ und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen.
08
Forschungseinrichtungen im Sinne dieser Richtlinie sind die staatlichen Hochschulen und die von Bund und Ländern institutionell geförderten Forschungseinrichtungen, die die Ergebnisse ihrer Forschungen im Sinne dieser Richtlinie durch Lehre, Veröffentlichung und Technologietransfer verbreiten. Alle Einnahmen werden für die nicht-wirtschaftliche Forschung und Entwicklung, die Verbreitung von Forschungsergebnissen oder die Lehre verwendet. Den von Bund und Ländern institutionell geförderten Forschungseinrichtungen gleichgestellt sind Forschungseinrichtungen, die eine Kooperationsvereinbarung mit einer staatlichen Hochschule haben.
09
Die Zuwendungsempfangenden müssen spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung ihren Sitz, mindestens jedoch eine Niederlassung im Land Brandenburg haben.
10
Die Zuwendungen dürfen keine staatlichen Beihilfen nach Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellen.
11
Die Zuwendungsempfangenden dürfen im Rahmen der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig werden. Durch die Zuwendungsempfangenden ist daher die Trennung ihrer geförderten nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten von ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten zu gewährleisten.
12
Die Zuwendungen dürfen nicht zu mittelbaren staatlichen Beihilfen an Unternehmen führen.
13
Die Antragstellenden dürfen nach von der ILB bestätigtem Eingang des Antrags mit der Durchführung des beantragten Vorhabens beginnen. Darüber hinaus können die Anmeldung zu einer Messe beziehungsweise Veranstaltung und die Tätigung der damit zusammenhängenden Ausgaben vor Antragstellung erfolgen, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll und angemessen ist.
Thema’s
ProductinnovatieRegionale en gebiedsontwikkelingDigitalisering bedrijfsprocessenOnderwijs en kennisontwikkelingOnderzoek, ontwikkeling en innovatieProcesinnovatieGrensoverschrijdende samenwerkingDigitalisering, ICT en dataVestiging en locatieontwikkelingKennisoverdracht onderwijs-bedrijfRegionale economische ontwikkelingExport, internationalisering en ontwikkelingssamenwerkingInternationale samenwerkingKennisoverdracht en valorisatieOndernemerschap en bedrijfsontwikkeling
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.

4 onderdelen
Cluster- und TransformationsmanagementSubsidie min € 50.000projectkostenPercentage 100%

Gefördert werden landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte des Cluster- und Transformationsmanagements: effizientes Management zur Weiterentwicklung der Clusterstrukturen, Erhöhung des Identifikations- und Mitwirkungsgrades der Clusterakteure, Weiterentwicklung und Implementierung der Strategien, Identifikation und Entwicklung von Innovationsthemen, Initiierung innovativer Projekte, Unterstützung von Kommunikation und Kooperation zwischen Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft, Internationalisierung und internationale Vernetzung, Erschließung exogenen Potenzials zur Schließung endogener Wertschöpfungsketten, Schnittstellen zur Gründungsdynamik und zur Fachkräftesicherung sowie Marketing und Transparenz. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen, mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg. Neben den Personalausgaben (Kosten je Einheit) können projektbezogene Sach- und Investitionsausgaben sowie indirekte Kosten in Höhe von 25 Prozent der direkten Projektausgaben als Pauschalbetrag berücksichtigt werden.

Min projectkosten € 50.000
Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben: 100%
Der Fördersatz ist ein Höchstsatz: Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfangenden und das Landesinteresse im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie werden berücksichtigt; insbesondere bei Folgeprojekten kann der Fördersatz reduziert werden.
Innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der HochschulenSubsidie max € 450.000Percentage 90%

Gefördert werden innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen, die eng an der regionalen Innovationsstrategie und dem Bedarf der brandenburgischen Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet sind, insbesondere die Initiierung von FuE-Projekten zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen (zum Beispiel Open Innovation), innovative Formate zur Kontaktanbahnung und Kooperation (zum Beispiel Technologiescouting, Innovationsplattformen, Anreizsysteme, Crowdsourcing) und Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit bedarfsorientierter Wissenschaftspotenziale für Unternehmen. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen, mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg. Neben den Personalausgaben (Kosten je Einheit) können die Restkosten mit einem Pauschalsatz von bis zu 40 Prozent der direkten Personalausgaben berücksichtigt werden; wegen des Höchstbetrags kann der Satz niedriger sein.

Max subsidie € 450.000Min projectkosten € 50.000
Höchstens 450.000 Euro in 36 Monaten.
Bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben: 90%
Der Fördersatz ist ein Höchstsatz: Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfangenden und das Landesinteresse im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie werden berücksichtigt; insbesondere bei Folgeprojekten kann der Fördersatz reduziert werden.
Themenbezogene Bündelung des Wissens- und Technologietransfers an Forschungseinrichtungen (insbesondere Kompetenzzentren)Subsidie min € 50.000projectkostenPercentage 100%

Gefördert werden Projekte an Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg, die den Wissens- und Technologietransfer im Land Brandenburg themenbezogen bündeln, insbesondere Kompetenzzentren: im Zusammenhang mit der Entwicklung neuartiger Produkte oder Verfahren, bei der Flexibilisierung und Automatisierung von Geschäfts- und Entscheidungsprozessen, bei der Einführung und Nutzung von datenbasierten Geschäftsprozessen und zur Entwicklung und Implementierung neuartiger Wertschöpfungsnetze. Das Projekt ist an einer Forschungseinrichtung in Brandenburg angesiedelt. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen, mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg. Neben den Personalausgaben (Kosten je Einheit) können die Restkosten mit einem Pauschalsatz von bis zu 40 Prozent der direkten Personalausgaben berücksichtigt werden.

Min projectkosten € 50.000
Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben: 100%
Der Fördersatz ist ein Höchstsatz: Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfangenden und das Landesinteresse im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie werden berücksichtigt; insbesondere bei Folgeprojekten kann der Fördersatz reduziert werden.
Standortbezogener Wissens- und TechnologietransferSubsidie min € 50.000projectkostenPercentage 100%

In Einzelfällen wird Wissens- und Technologietransfer als standortbezogenes Projekt gefördert, wenn die Organisationsstruktur an einem definierten, zusammenhängenden Standort geeignet ist, einen engen und wechselseitigen Austausch von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Akteuren aus Wirtschaft, Politik, Kultur, Verwaltung und Gesellschaft zu schaffen. Voraussetzungen sind die innovative Ausrichtung des Standorts (Standort von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Brandenburg), regionale Wertschöpfung (Eignung für die Ansiedlung innovativer Unternehmen, insbesondere Startups), eine gemeinschaftliche Ausrichtung mit einer Organisations- oder Kollaborationsstruktur sowie Offenheit für Ansiedlungen und gesellschaftliche Begegnung. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen, mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg. Neben den Personalausgaben (Kosten je Einheit) können die Restkosten mit einem Pauschalsatz von bis zu 40 Prozent der direkten Personalausgaben berücksichtigt werden.

Min projectkosten € 50.000
Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben: 100%
Der Fördersatz ist ein Höchstsatz: Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfangenden und das Landesinteresse im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie werden berücksichtigt; insbesondere bei Folgeprojekten kann der Fördersatz reduziert werden.
Cumulatie
Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen, wenn für dasselbe Vorhaben eine weitere Förderung aus anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln für den genannten Zuwendungszweck erfolgt.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode17 november 2022 – 31 december 2028 Nr. 8
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Vooraanmelding
Verplicht, vóór de volledige aanvraag
  • Bestätigung der fachlichen Abstimmung zum Antrag (WFBB)
  • Umfassende Darstellung der notwendigen Vorhabenbestandteile mit der Aufstellung der konkreten Ausgaben
  • Eigene Vorschläge für die Beurteilung der Wirkung der beantragten Projekte im Sinne des Zuwendungszwecks und des einschlägigen Fördertatbestandes
  • Formular „Personaleinsatz-Stellenbeschreibung“ für jede beantragte Stelle (auch für NN-Stellen)
  • Arbeitsvertrag, sofern bereits vorhanden
Der Antrag wird nach fachlicher Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB), bei deren Anträgen mit dem Ministerium, online im ILB-Kundenportal gestellt. Die Abstimmung braucht eine Beschreibung und Begründung des Vorhabens mit zeitlicher Abfolge der Einzelmaßnahmen, Aussagen zu Clusterbezug bzw. regionaler Innovationsstrategie, Personalbedarf und Arbeitsinhalten des Personals. Der Antrag stellt den Beitrag zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen nach Art. 9 VO (EU) 2021/1060 kurz dar; die Berichte dokumentieren die Ergebnisse. Die ILB entscheidet nach Ermessen im Rahmen der Haushaltsmittel auf Grundlage des Antrags und der Stellungnahme der WFBB, bei deren Anträgen des Ministeriums; Beginn nach bestätigtem Antragseingang auf eigenes Risiko. Weiterleitung der Zuwendung in begründeten Einzelfällen möglich. Ausgezahlt wird nach Mittelanforderung, abgerechnet mit Verwendungsnachweis samt Unterlagen zur Erfolgskontrolle; es gelten VV zu § 44 LHO und ANBest-EU 21, auch für Aufhebung und Rückforderung. Direkt geförderte Wirtschaftsgüter (Nr. 5.4.3) müssen mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung in Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt. EFRE-Pflichten: Kommunikation (Tafel über 500 000 Euro, Veranstaltung über 10 Mio. Euro Gesamtkosten), Liste der Vorhaben, Daten für Monitoring und Evaluierung auch nach Projektende; sonst drohen Zahlungsaussetzungen bis zur Aufhebung der Bewilligung.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Loonkosten
Nr. 5.4.1 Projektbezogene Personalausgaben: Die Personalausgaben werden als Kosten je Einheit nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 3 Buchstabe a Ziffer i und iii der Verordnung (EU) 2021/1060 auf Grundlage von festgelegten Monats- oder Stundensätzen gefördert. Für die Gewährung der Kosten je Einheit ist der jeweilige Satz maßgeblich, welcher zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt. Die in der Bewilligung festgelegten Kosten je Einheit gelten für die gesamte Laufzeit des Projekts. Das für Wirtschaft zuständige Ministerium legt die Kostensätze fest und überprüft diese jährlich. Die Einzelheiten sind in einem gesonderten Merkblatt beschrieben. Fachaufsichtliche Weisung des Wirtschaftsministeriums vom 17.10.2025 zu Nr. 5.4.1 Abs. 3: Um für die Zukunft eine rechtssichere Abrechnungspraxis zu gewährleisten, dürfen Personal- und indirekte Ausgaben ausschließlich nach den allgemeinen, für alle Zuwendungsempfangenden geltenden, Regelungen gemäß der WTT-Richtlinie bewilligt werden.
Materialen
Nr. 5.4.3: Abweichend von Nummer 5.4.2 können bei Projekten nach Nummer 2.1.1 projektbezogene Sach- und Investitionsausgaben sowie indirekte Kosten in Höhe von 25 Prozent der direkten Projektausgaben nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/1060 in Verbindung mit Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 als Pauschalbetrag berücksichtigt werden.
Uitbesteding
Niet subsidiabel
Apparatuur
Nr. 5.4.3: Abweichend von Nummer 5.4.2 können bei Projekten nach Nummer 2.1.1 projektbezogene Sach- und Investitionsausgaben sowie indirekte Kosten in Höhe von 25 Prozent der direkten Projektausgaben nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/1060 in Verbindung mit Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 als Pauschalbetrag berücksichtigt werden. Nicht gefördert werden: - die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/1058 aufgeführten Tätigkeiten, - Grundstücke, - Tiere, - Fahrzeuge aller Art, - gebrauchte Wirtschaftsgüter, - Investitionen, die der Reparatur und/oder Ersatzbeschaffung dienen, - aktivierungsfähige Finanzierungskosten, - Investitionen in das Nebengewerbe, - Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Nr. 5.4.2 Restkosten des Projekts: Ein Pauschalsatz von bis zu 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalausgaben kann nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 berücksichtigt werden, um die Restkosten eines Projekts abzudecken. Nr. 5.4.3: Abweichend von Nummer 5.4.2 können bei Projekten nach Nummer 2.1.1 projektbezogene Sach- und Investitionsausgaben sowie indirekte Kosten in Höhe von 25 Prozent der direkten Projektausgaben nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/1060 in Verbindung mit Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 als Pauschalbetrag berücksichtigt werden.
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Niet subsidiabel
Downloads

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Bron

Contact & bron

Verstrekker
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Telefoon
0331 660-2211
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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