Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer (WTT) Brandenburg
Zuschuss für Wissens- und Technologietransferprojekte in Brandenburg
Zuschuss der ILB für Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen in Brandenburg: bis zu 100 Prozent der Ausgaben für clusterbedeutende Transferprojekte, für Transferprojekte der Hochschulen bis zu 90 Prozent und höchstens 450.000 Euro.
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Wat is Wirtschaftsbezogener Wissens- und Technologietransfer (WTT) Brandenburg?
Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.
Waarom bestaat deze regeling?
Ziel der Förderung ist die Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg. Dies geschieht durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationsprozesse, um so die Innovationsfähigkeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu stärken und über gesteigerte Wertschöpfung und Neueinstellungen bei den Unternehmen positive Effekte für Einkommen und Beschäftigung im Land Brandenburg zu generieren.
Over de regeling
Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.
Die Förderung zielt auf einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel und die Realisierung zukunftsweisender Vorhaben und soll dazu beitragen,
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- die Transparenz über relevante Innovationsthemen und ihre Akteure und Akteurinnen zu erhöhen, - die Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft im nationalen und internationalen Vergleich zu stärken, - Cluster- und clusterübergreifende Akteure und Akteurinnen in - auch internationalen - Informations-, Kommunikations- und Kooperationsprozessen zusammenzubringen, - das wissenschaftliche Know-how von Forschungseinrichtungen mit den Anforderungen der Wirtschaft, insbesondere mit den kleinen und mittelständischen Unternehmen, zu verknüpfen und - die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Standorts Brandenburg nachhaltig zu stärken.
Voorwaarden
Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.
Wat krijg je?
Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.
Cluster- und TransformationsmanagementSubsidie min € 50.000projectkostenPercentage 100%
Gefördert werden landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte des Cluster- und Transformationsmanagements: effizientes Management zur Weiterentwicklung der Clusterstrukturen, Erhöhung des Identifikations- und Mitwirkungsgrades der Clusterakteure, Weiterentwicklung und Implementierung der Strategien, Identifikation und Entwicklung von Innovationsthemen, Initiierung innovativer Projekte, Unterstützung von Kommunikation und Kooperation zwischen Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft, Internationalisierung und internationale Vernetzung, Erschließung exogenen Potenzials zur Schließung endogener Wertschöpfungsketten, Schnittstellen zur Gründungsdynamik und zur Fachkräftesicherung sowie Marketing und Transparenz. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen, mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg. Neben den Personalausgaben (Kosten je Einheit) können projektbezogene Sach- und Investitionsausgaben sowie indirekte Kosten in Höhe von 25 Prozent der direkten Projektausgaben als Pauschalbetrag berücksichtigt werden.
Innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der HochschulenSubsidie max € 450.000Percentage 90%
Gefördert werden innovative Projekte für den Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen, die eng an der regionalen Innovationsstrategie und dem Bedarf der brandenburgischen Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet sind, insbesondere die Initiierung von FuE-Projekten zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen (zum Beispiel Open Innovation), innovative Formate zur Kontaktanbahnung und Kooperation (zum Beispiel Technologiescouting, Innovationsplattformen, Anreizsysteme, Crowdsourcing) und Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit bedarfsorientierter Wissenschaftspotenziale für Unternehmen. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen, mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg. Neben den Personalausgaben (Kosten je Einheit) können die Restkosten mit einem Pauschalsatz von bis zu 40 Prozent der direkten Personalausgaben berücksichtigt werden; wegen des Höchstbetrags kann der Satz niedriger sein.
Themenbezogene Bündelung des Wissens- und Technologietransfers an Forschungseinrichtungen (insbesondere Kompetenzzentren)Subsidie min € 50.000projectkostenPercentage 100%
Gefördert werden Projekte an Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg, die den Wissens- und Technologietransfer im Land Brandenburg themenbezogen bündeln, insbesondere Kompetenzzentren: im Zusammenhang mit der Entwicklung neuartiger Produkte oder Verfahren, bei der Flexibilisierung und Automatisierung von Geschäfts- und Entscheidungsprozessen, bei der Einführung und Nutzung von datenbasierten Geschäftsprozessen und zur Entwicklung und Implementierung neuartiger Wertschöpfungsnetze. Das Projekt ist an einer Forschungseinrichtung in Brandenburg angesiedelt. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen, mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg. Neben den Personalausgaben (Kosten je Einheit) können die Restkosten mit einem Pauschalsatz von bis zu 40 Prozent der direkten Personalausgaben berücksichtigt werden.
Standortbezogener Wissens- und TechnologietransferSubsidie min € 50.000projectkostenPercentage 100%
In Einzelfällen wird Wissens- und Technologietransfer als standortbezogenes Projekt gefördert, wenn die Organisationsstruktur an einem definierten, zusammenhängenden Standort geeignet ist, einen engen und wechselseitigen Austausch von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Akteuren aus Wirtschaft, Politik, Kultur, Verwaltung und Gesellschaft zu schaffen. Voraussetzungen sind die innovative Ausrichtung des Standorts (Standort von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Brandenburg), regionale Wertschöpfung (Eignung für die Ansiedlung innovativer Unternehmen, insbesondere Startups), eine gemeinschaftliche Ausrichtung mit einer Organisations- oder Kollaborationsstruktur sowie Offenheit für Ansiedlungen und gesellschaftliche Begegnung. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen, mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg. Neben den Personalausgaben (Kosten je Einheit) können die Restkosten mit einem Pauschalsatz von bis zu 40 Prozent der direkten Personalausgaben berücksichtigt werden.
Deadlines & cycli
Hoe vraag je aan?
- Bestätigung der fachlichen Abstimmung zum Antrag (WFBB)
- Umfassende Darstellung der notwendigen Vorhabenbestandteile mit der Aufstellung der konkreten Ausgaben
- Eigene Vorschläge für die Beurteilung der Wirkung der beantragten Projekte im Sinne des Zuwendungszwecks und des einschlägigen Fördertatbestandes
- Formular „Personaleinsatz-Stellenbeschreibung“ für jede beantragte Stelle (auch für NN-Stellen)
- Arbeitsvertrag, sofern bereits vorhanden
Waar mag het aan besteed worden?
Bestanden & formulieren
Contact & bron
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in Twin.
Twin schrijft je aanvraag mee op basis van de regeling en je eigen projectdocumenten. Jij houdt de regie over elke tekst.