Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoff-Wirtschaft (Wasserstoffrichtlinie Schleswig-Holstein)
Zuschüsse für den Aufbau der Wasserstoff-Wirtschaft in Schleswig-Holstein
Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein für Investitionen in erneuerbaren Wasserstoff, mobile Tankstellen und Spezialfahrzeuge sowie für Studien: bis zu 20 bis 50 Prozent, mit Erhöhungen u. a. für KMU; höchstens 10 Mio. Euro für Erzeugung, Speicherung, Umwandlung und Nutzung.
Bèta: deze subsidiedatabase is nog in opbouw. Onze redactie controleert elke regeling, maar gegevens kunnen onvolledig of verouderd zijn. Raadpleeg de officiële publicatie voordat je een aanvraag indient.
Wat is Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoff-Wirtschaft (Wasserstoffrichtlinie Schleswig-Holstein)?
Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.
Waarom bestaat deze regeling?
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist es, den Einsatz von wasserstoffgestützten Technologien in Schleswig-Holstein in verschiedenen Bereichen weiter voranzubringen und so die Energiewende zu stärken.
Over de regeling
Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.
Um der Bedeutung der Energiewende und des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, hat die Landesregierung beschlossen, 50% der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen. Mit dieser Richtlinie wird dazu beigetragen, indem die Umsetzung der schleswig-holsteinischen Wasserstoffstrategie.SH unterstützt wird. Diese definiert die langfristig geplante Vorgehensweise der Landesregierung zur Erreichung ihrer im Rahmen der Fortsetzung der Energiewende und zur weiteren Verbesserung des Klimaschutzes mit dem Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff in den verschiedenen Anwendungsbereichen verbundenen Ziele. Die Landesregierung ist überzeugt, dass erneuerbarer Wasserstoff – also CO2-frei und aus Erneuerbaren Energien gewonnener Wasserstoff – ein notwendiger Baustein der Energiewende ist.
Voorwaarden
Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.
Wat krijg je?
Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.
Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff und synthetische EnergieträgerSubsidie max € 10.000.000Percentage 30–65%
Investitionen in die nachhaltige Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff aus Elektrolyse (Elektrolyseure ab einer Leistung von 1 Megawatt), die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff aus biogenen Ressourcen, die stationäre Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff und den Aufbau von Anlagen zur Herstellung synthetischer Energieträger auf Basis von erneuerbarem Wasserstoff nach Artikel 41 AGVO, jeweils einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik und Medienanschlüsse. Beihilfefähig sind die gesamten Investitionskosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts, Genossenschaften, private Stiftungen, Vereine und Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte (Einrichtungen des öffentlichen Rechts: Niederlassung) in Schleswig-Holstein.
Umwandlung von Wasserstoffderivaten und unternehmensinterne NutzungSubsidie max € 10.000.000Percentage 35–60%
Investitionen in den Aufbau von Anlagen zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten in Wasserstoff und Investitionen, die eine unternehmensinterne Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff ermöglichen, nach Artikel 36 AGVO, jeweils einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik und Medienanschlüsse. Die Investitionen müssen die Voraussetzungen des Artikels 36 Absatz 2 und 3 AGVO erfüllen. Beihilfefähig sind nur die Kosten, die mit der Verbesserung des Umweltschutzes direkt in Zusammenhang stehen; bei einer Zusatzkomponente für eine bestehende Anlage ohne weniger umweltfreundliche kontrafaktische Investition die gesamten Investitionskosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts, Genossenschaften, private Stiftungen, Vereine und Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte (Einrichtungen des öffentlichen Rechts: Niederlassung) in Schleswig-Holstein.
Mobile TankstellenlösungenNr. 2.1.7, 5.3.4, 5.3.7Subsidie max € 500.000Percentage 20%
Aufbau von mobilen Tankstellenlösungen für Fahrzeuge in Sektoren wie zum Beispiel Abfallwirtschaft, Baugewerbe, Logistik und Schifffahrt nach Artikel 36a AGVO. Förderfähig sind unter anderem die Kosten für den Bau, die Installation, die Modernisierung oder die Erweiterung von Lade- oder Tankinfrastruktur. Außer in Häfen muss zugesagt werden, dass die Tankinfrastruktur spätestens bis zum 31. Dezember 2035 ausschließlich erneuerbaren Wasserstoff bereitstellt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts, Genossenschaften, private Stiftungen, Vereine und Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte (Einrichtungen des öffentlichen Rechts: Niederlassung) in Schleswig-Holstein.
Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge spezieller AnwendungenNr. 2.1.8, 5.3.4, 5.3.8, 5.4Subsidie max € 3.000.000Percentage 20–60%
Anschaffung einzelner wasserstoffbetriebener Fahrzeuge spezieller Anwendungen in Sektoren wie zum Beispiel Abfallwirtschaft, Baugewerbe, Logistik und Schifffahrt nach Artikel 36b AGVO. Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten für den Erwerb oder das Leasing eines sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugs gegenüber einem den geltenden Unionsnormen entsprechenden Fahrzeug derselben Klasse. Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts, Genossenschaften, private Stiftungen, Vereine und Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte (Einrichtungen des öffentlichen Rechts: Niederlassung) in Schleswig-Holstein.
Studien zur Vorbereitung von InvestitionenNr. 2.1.9, 5.3.5, 5.4Subsidie –Percentage 50–70%
Durchführung erforderlicher Studien für die Vorbereitung von Investitionen in die Erzeugung, Speicherung, Umwandlung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff, in mobile Tankstellenlösungen oder in wasserstoffbetriebene Fahrzeuge spezieller Anwendungen (zum Beispiel vorgeschaltete Machbarkeitsstudien) nach Artikel 49 AGVO. Betrifft die gesamte Studie diese Investitionen, sind die gesamten Kosten der Studie beihilfefähig, betrifft nur ein Teil der Studie diese Investitionen, nur die Kosten für diesen Teil. Studien werden außerhalb der Förderaufrufe in einem zweistufigen Verfahren geprüft. Antragsberechtigt sind Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts, Genossenschaften, private Stiftungen, Vereine und Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte (Einrichtungen des öffentlichen Rechts: Niederlassung) in Schleswig-Holstein.
Deadlines & cycli
Hoe vraag je aan?
- Projektvorschlag für ein Investitionsvorhaben bzw. eine Studie (Stufe 1)
- Anlage 1 Darstellung des Unternehmens (Freitext)
- Anlage 2 Beschreibung des Vorhabens, Kostenplanung (Freitext)
- Anlage 3 Umweltauswirkungen und wirtschaftliche Effekte (Freitext)
- Anlage 4 Beiträge zu den Querschnittszielen – Scoringtabelle (bei EFRE-Förderung von Vorhaben nach Nr. 2.1.1)
- Anlage 5 Ausführlicher Businessplan (nur für Unternehmensgründer)
- Kalkulation für Studien der Wasserstoffwirtschaft (nur Studien)
- Kosten- und Finanzierungsplan (Förderantrag, Stufe 2)
- Geeignete Unterlagen zum Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung
- Excel-Tool „Prüfung Klimaverträglichkeit“ (Infrastrukturvorhaben nach Nr. 2.1.1 mit einer Lebensdauer von mindestens fünf Jahren)
- Erklärung über die Kenntnis der subventionserheblichen Tatsachen
- Herkunftsnachweis (Strom aus erneuerbaren Quellen)
- Datenschutzrechtliche Aufklärung
- Vergleichsangebote (ab einem Auftragswert von 50.000 € netto mindestens drei vergleichbare Angebote)
- Angebot für größere Kostenpositionen ab 10.000 Euro Auftragswert (nur Studien)
- Arbeitsvertrag des Projektpersonals in Kopie (nur Studien)
- Nachweis der Qualifikation des Projektpersonals in Kopie (nur Studien)
Waar mag het aan besteed worden?
Bestanden & formulieren
Contact & bron
Start je Wasserstoffrichtlinie-aanvraag
in Twin.
Twin schrijft je aanvraag mee op basis van de regeling en je eigen projectdocumenten. Jij houdt de regie over elke tekst.