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Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein

Landeszuschuss für innovative Modellprojekte im bürgerschaftlichen Engagement

Das Land Schleswig-Holstein bezuschusst die anteiligen Personal- und Sachausgaben innovativer Modellprojekte, die eine engagementfreundliche Infrastruktur entwickeln und die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern.

Eerstvolgende deadline
8
dagen
15 november 2026
Bewilligungsjahr 2026
Bekijk alle deadlines
Geverifieerd op 6 november 2026Bron: verkuendungsportal.schleswig-holstein.de/mm/ab_jahrgang_2022/II_Amtsblatt_2022.pdfUitgevoerd door MSJFSIG

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In het kort

Wat is Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein?

Wie
Vereine, Verbände, Organisationen, Firmen und andere Personen des Privatrechts sowie Gemeinden, Kreise und Ämter können den Zuschuss beantragen. Sie müssen ihren Sitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein haben.
Nr. 3
Waarvoor
Gefördert werden innovative Modellprojekte in Schleswig-Holstein, die eine engagementfreundliche Infrastruktur entwickeln und die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern, etwa Fortbildung, Erfahrungsaustausch, Netzwerke oder Information.
Nr. 1 und 2
Wat je krijgt
Sie erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den anteiligen Personal- und Sachausgaben, grundsätzlich als Festbetrag; die Richtlinie nennt keinen Höchstbetrag. Ihr Eigenanteil soll mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, auch durch ehrenamtliche Arbeit (15 Euro je Stunde).
Nr. 2 und 5
Wat je moet doen
Reichen Sie den Antrag nach dem Muster der Richtlinie mit Erläuterung der Maßnahme, Finanzierungsplan und Erklärung zur Nicht-Doppelabrechnung bis zum 15. November für das laufende Jahr beim Sozialministerium ein. Beginnen Sie nicht vor der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Nr. 7.1 und 7.2

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Ziel staatlicher Engagementpolitik ist der Aufbau und die Unterstützung einer breiten, engagementfreundlichen Infrastruktur.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Bürgerinnen und Bürger übernehmen im Rahmen ihres bürgerschaftlichen Engagements außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit und außerhalb des privaten Bereichs Verantwortung, und zwar nicht nur im Rahmen von Organisationen, Institutionen oder fest umrissenen Initiativen, sondern auch spontan, in zeitlich begrenzten Projekten oder in Netzwerken. Sie tragen durch aktives Handeln in den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt, Soziales, Gesundheit, Politik und vieles mehr zum Gemeinwohl bei.

Lees verder

Die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist ein Arbeitsschwerpunkt der Landesregierung. Der Stellenwert des bürgerschaftlichen Engagements soll aufgewertet und neue Impulse für die Verwirklichung einer Bürgergesellschaft gegeben werden.

Ziel staatlicher Engagementpolitik ist der Aufbau und die Unterstützung einer breiten, engagementfreundlichen Infrastruktur. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen so ausgestaltet sein bzw. geschaffen werden, dass sich bürgerschaftliches Engagement entwickeln kann.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Förderfähig sind die anteiligen Personal- und Sachausgaben für Projekte mit innovativem Charakter in Schleswig-Holstein, die modellhaft für andere erprobt werden sollen und zur Entwicklung einer engagementfreundlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement beitragen.
02
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Organisationen, Firmen und sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Gemeinden, Kreise und Ämter.
03
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein haben, sie müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten.
04
Es können Projekte nur insoweit berücksichtigt werden, wie deren zuwendungsfähige Ausgaben nicht bereits an anderer Stelle abgerechnet werden.
05
Eine Finanzierung von Maßnahmen oder Teilabschnitten von Maßnahmen, die vor Erteilung der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen worden sind, ist ausgeschlossen.
BedrijfsgrootteNr. 3
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
Levensbeschouwing en maatschappelijke organisatiesOnderzoek, ontwikkeling en innovatieSociale innovatieBurgerinitiatievenVrijwilligerswerkVrijwilligerswerkSociale cohesie, inclusie en leefbaarheid
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 december 2022 – 30 november 2027 Nr. 8
15
NOV
Bewilligungsjahr 2026 sluit 15 november 2026
Nr. 7.1, Nr. 8Actief
Bewilligungsjahr 2027 · sluit 15 november 2027Nr. 7.1, Nr. 8
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Vooraanmelding
Niet nodig
Verplichte bijlagen
  • Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (Muster der Anlage)
  • Erläuterung der vorgesehenen Maßnahme
  • Finanzierungsplan mit den Personal- und Sachausgaben im Einzelnen
  • Ausdrückliche Erklärung, dass die geförderten Personal- und Sachausgaben nicht an anderer Stelle abgerechnet werden
Der Antrag ist nach dem Muster der Anlage der Richtlinie spätestens bis zum 15. November für das laufende Bewilligungsjahr beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (Referat VIII 442, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel) einzureichen, das als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entscheidet; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für Bewilligung, Auszahlung, Abrechnung, Verwendungsnachweis sowie Aufhebung des Bescheides und Rückforderung gelten die VV/VV-K zu § 44 LHO in Verbindung mit §§ 116, 117 und 117a LVwG. Die Ergebnisse der Modellprojekte sind zu dokumentieren und spätestens dem Verwendungsnachweis beizufügen, mit einem Kurzbericht samt Zahlenangaben dazu, inwieweit die angestrebte Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements erreicht wurde. Für Zuwendungen an Dritte (ohne Kommunen) mit überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten die Vereinfachungen der Anlage 4 zu VV Nummer 13.2 zu § 44 LHO (Ziffer 2 c, d und h), für Zuwendungen an Kommunen bis zu 500.000 Euro die der Anlage 5 zu VV-K Nummer 13 zu § 44 LHO.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 2
Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Nr. 2: Förderfähig sind die anteiligen Personal- und Sachausgaben für Projekte mit innovativem Charakter in Schleswig-Holstein, die modellhaft für andere erprobt werden sollen und zur Entwicklung einer engagementfreundlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement beitragen. Nr. 5.2: Bemessungsgrundlage sind die nachweisbaren zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben, die unter Zugrundelegung eines strengen Maßstabes für eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Erlangung des Zuwendungszweckes unmittelbar entstehen. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (z.B. Teilnehmerbeiträge) sind als Deckungsmittel einzusetzen. Spenden für gemeinnützige Zwecke stellen eine Form des bürgerschaftlichen Engagements dar und werden als Eigenmittel anerkannt.
Uitbesteding
Niet subsidiabel
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 2: Förderfähig sind die anteiligen Personal- und Sachausgaben für Projekte mit innovativem Charakter in Schleswig-Holstein, die modellhaft für andere erprobt werden sollen und zur Entwicklung einer engagementfreundlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement beitragen. Nr. 5.2: Bemessungsgrundlage sind die nachweisbaren zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben, die unter Zugrundelegung eines strengen Maßstabes für eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Erlangung des Zuwendungszweckes unmittelbar entstehen. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (z.B. Teilnehmerbeiträge) sind als Deckungsmittel einzusetzen. Spenden für gemeinnützige Zwecke stellen eine Form des bürgerschaftlichen Engagements dar und werden als Eigenmittel anerkannt.
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Bron

Contact & bron

Verstrekker
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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