GeslotenFörderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher MuseenMuseumsverband Rheinland-Pfalz e.V.Jaarlijkse call

Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen

Projektförderung für nicht staatliche Museen in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz fördert Projekte von Museen in kommunaler Trägerschaft und in Trägerschaft gemeinnütziger Stiftungen oder Vereine mit höchstens 50 % der Gesamtkosten, etwa Sammlungspflege, Digitalisierung, Neupräsentation, Ausstellungen und Publikationen.

Deadline
Gesloten
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Geverifieerd op 6 november 2026Bron: landesrecht.rlp.de/bsrp/document/VVRP-VVRP000004980Uitgevoerd door Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.

Bèta: deze subsidiedatabase is nog in opbouw. Onze redactie controleert elke regeling, maar gegevens kunnen onvolledig of verouderd zijn. Raadpleeg de officiële publicatie voordat je een aanvraag indient.

In het kort

Wat is Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen?

Wie
Nicht staatliche Museen in Rheinland-Pfalz in Trägerschaft kommunaler Gebietskörperschaften oder juristischer Personen mit kommunaler Beteiligung sowie gemeinnütziger Stiftungen oder Vereine. Einrichtungen, die rein privaten Zwecken dienen oder nicht genügend öffentlich zugänglich sind, sind ausgeschlossen.
Nr. 2.1 bis 2.4
Waarvoor
Museumsprojekte wie Pflege, Erhalt und Digitalisierung der Sammlungen, museale Ausstattung, Besucherorientierung, Neupräsentation, Ausstellungen und Publikationen. Baumaßnahmen, Haustechnik, Sicherheitseinrichtungen und der laufende Betrieb werden nicht gefördert.
Nr. 3.1 und 3.2
Wat je krijgt
Ein Zuschuss von höchstens 50 % der Gesamtkosten ohne festgelegten Höchstbetrag; die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 Euro für kommunale und 500 Euro für sonstige Museen.
Nr. 3.1 und 5.2
Wat je moet doen
Den Antrag auf den Formularen des Museumsverbands Rheinland-Pfalz bis zum 31. Oktober für Projekte des Folgejahres beim Museumsverband einreichen; laut Museumsverband ist zusätzlich bis zum 1. Mai ein Antrag für Projekte des laufenden Jahres möglich. Er bewertet die Anträge in einer Rangliste, die ADD bewilligt. Die Verwaltungsvorschrift gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Nr. 4.1, 4.2 und 5.1; Museumsverband Förderverfahren, Fristen für die Antragstellung

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Subsidie­percentage
50%
per onderdeel en activiteit
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Die Förderung dient im Sinne einer gezielten Museumsentwicklung dem Auf- und Ausbau der Infrastruktur der Museen und der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Museen in kommunaler oder sonstiger nicht staatlicher Trägerschaft, für die ein Antrag gestellt wird, sollen über folgende Eigenschaften verfügen: … ausstellungsgeeignete Sammlungsbestände und tragfähiges Sammlungs-konzept,
02
Museen in kommunaler oder sonstiger nicht staatlicher Trägerschaft, für die ein Antrag gestellt wird, sollen über folgende Eigenschaften verfügen: … gesicherte Trägerschaft
03
Museen in kommunaler oder sonstiger nicht staatlicher Trägerschaft, für die ein Antrag gestellt wird, sollen über folgende Eigenschaften verfügen: … museumsgerechte Räumlichkeiten,
04
Museen in kommunaler oder sonstiger nicht staatlicher Trägerschaft, für die ein Antrag gestellt wird, sollen über folgende Eigenschaften verfügen: … regelmäßige Öffnungszeiten,
05
Museen in kommunaler oder sonstiger nicht staatlicher Trägerschaft, für die ein Antrag gestellt wird, sollen über folgende Eigenschaften verfügen: … Nachweis des Kontakts mit Tourismuseinrichtungen,
06
Museen in kommunaler oder sonstiger nicht staatlicher Trägerschaft, für die ein Antrag gestellt wird, sollen über folgende Eigenschaften verfügen: … Werbekonzept.
07
Allerdings sollten für eine finanzielle Förderung folgende Kriterien erfüllt sein: … Das Museum ist regelmäßig geöffnet, d.h. an mindestens 100 Tagen im Jahr.
08
Von der Landesförderung sind Einrichtungen ausgeschlossen, die rein privaten Zwecken dienen, die nicht in genügendem Umfang öffentlich zugänglich sind oder bei denen der Unternehmenszweck den musealen Bildungsauftrag überwiegt.
09
Die Förderung neu zu gründender Museen bedarf der Vorlage eines tragfähi-gen, auch die dauerhafte Finanzierung umfassenden Gesamtkonzeptes.
10
Anträge mit inhaltlicher Projektbeschreibung und Zielsetzung sind vor dem Beginn der Maßnahme bis zum 31. Oktober eines Jahres für das folgende Kalenderjahr an den Museumsverband Rheinland-Pfalz e. V. in Ludwigshafen zu richten.
11
Bei Zuwendungen, die eine Zuwendungshöhe von 50.000 Euro nicht überschreiten, wird ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen. Eine Entscheidung über den Förderantrag wird damit nicht vorweggenommen. Das Risiko des vorzeitigen Maßnahmenbeginns trägt die Antragstellerin oder der Antragsteller.
12
Für den Antrag sind die folgenden Voraussetzungen zu beachten bzw. Erklärungen beizufügen: … zwingende Anwendung der jeweiligen Verdingungsordnung, soweit der Höchstwert für die Zulässigkeit der freihändigen Vergabe überschritten wird.
Thema’s
Monumenten, erfgoed en archeologieCultuur, media en erfgoedMusea en tentoonstellingen
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.

Museen in kommunaler TrägerschaftNr. 2.1, 5.2, 3.1
Subsidiepercentage
50%
Min subsidie
€ 1k
Projekte nicht staatlicher Museen in Trägerschaft von kommunalen Gebietskörperschaften sowie von juristischen Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sind, gefördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz. Die Zuwendung beträgt höchstens 50 % der Gesamtkosten; die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 Euro. Kostenvoranschläge sind entsprechend den Vorschriften des kommunalen Vergaberechts beizufügen.
Zuwendungen bis zu einem Anteil von höchstens 50 v. H. an den Gesamtkosten: 50%
Bis zu einer Zuwendungshöhe von 50.000 Euro wird die Zuwendung grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung gewährt (Nr. 3.1.1 Allgemeine Kulturförderrichtlinie).
Museen in Trägerschaft von Stiftungen oder VereinenNr. 2.2, 5.2, 3.1
Subsidiepercentage
50%
Min subsidie
€ 500
Projekte nicht staatlicher Museen in Trägerschaft von Stiftungen oder Vereinen, wenn deren Gemeinnützigkeit und das öffentliche Interesse an der Einrichtung nachgewiesen ist, gefördert im Rahmen der Verfügbarkeit aus sonstigen Haushaltsmitteln. Die Zuwendung beträgt höchstens 50 % der Gesamtkosten; die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro. Bei Ausgaben und Anschaffungen über 1.000 Euro sind mindestens drei Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter beizufügen.
Zuwendungen bis zu einem Anteil von höchstens 50 v. H. an den Gesamtkosten: 50%
Bis zu einer Zuwendungshöhe von 50.000 Euro wird die Zuwendung grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung gewährt (Nr. 3.1.1 Allgemeine Kulturförderrichtlinie).
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode23 december 2021 – 31 december 2026 Landesrecht RLP Dokumentkopf (Fassung vom 16.11.2021); Nr. 7
Stichtag 1. Mai 2026 (Projekte im laufenden Haushaltsjahr) · sluit 1 mei 2026VV Nr. 4.1; Museumsverband Förderverfahren, Fristen für die Antragstellung
Antragsfrist 31. Oktober 2026 (Projekte des Haushaltsjahres 2027) · sluit 31 oktober 2026VV Nr. 4.1; Museumsverband Förderverfahren, Fristen für die Antragstellung
Cyclus: Förderbescheide werden erst nach der Verabschiedung des Landeshaushalts erteilt und ergehen daher für den Stichtag 1. November in der Regel erst im Frühjahr des folgenden Jahres. Für den Stichtag 1. Mai ergehen die Bescheide voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Antragsjahres. Förderbescheid
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Verdeling
Tender
  • Der Förderantrag in dreifacher Ausfertigung (Original und zwei Kopien) unter Verwendung der bei der Geschäftsstelle erhältlichen Formulare
  • Anlage zum Antrag auf Projektförderung nichtstaatlicher Museen
  • ausführliche Darstellung des Vorhabens
  • Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan
  • Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Erklärung, dass noch nicht mit der Maßnahme begonnen wurde bzw. Antrag auf Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
  • ggf. Vertretungsbefugnis
  • Kostenvoranschläge entsprechend den Vorschriften des kommunalen Vergaberechts bei kommunalen Trägern
  • bei allen anderen Antragstellern mindestens drei Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter bei Ausgaben und Anschaffungen über 1.000,00 EUR
  • Ausschreibungen bei Einzelmaßnahmen über 15.000 EUR (entsprechend Ausschreibungspflicht gem. VOL / VOB)
  • Bei Anrechnung ehrenamtlicher Arbeit: Kalkulation zur Bewertung und Berechnung der angesetzten Eigenarbeitsleistungen
  • Bei neu zu gründenden Museen: tragfähiges, auch die dauerhafte Finanzierung umfassendes Gesamtkonzept
  • Nachweis des Kontakts mit Tourismuseinrichtungen
  • Werbekonzept
Das Verfahren beginnt mit einer Beratung durch den Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.; der Antrag geht auf dessen Formularen in dreifacher Ausfertigung an den Museumsverband. Er bewertet die fristgerecht eingegangenen Anträge und legt dem Kulturministerium und der ADD eine Rangliste vor; die ADD bewilligt im Benehmen mit dem Ministerium, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Verwaltungsvorschrift nennt als Antragsfrist den 31. Oktober, die Seite des Museumsverbands den 1. November. Den zusätzlichen Termin 1. Mai für Projekte im laufenden Jahr kann der Museumsverband aussetzen, wenn die Mittel schon im November ausgeschöpft sind. Bis 50.000 Euro wird die Zuwendung grundsätzlich als Festbetrag gewährt; ausgezahlt wird bis 10.000 Euro nach Bestandskraft des Bescheids, bis 25.000 Euro in zwei Raten, darüber auf Anforderung. Der Verwendungsnachweis geht innerhalb von sechs Monaten nach Projektabschluss an die ADD, spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres; bis 25.000 Euro genügt in der Regel ein vereinfachter Nachweis.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Loonkosten
Nr. 4.3 VV: Der Antrag soll folgende Angaben enthalten: … Auflistung aller unmittelbar das Projekt betreffenden förderfähigen Ausgaben wie Sachkosten, zusätzliche Personalkosten, Marketing und Werbung etc. (unabhängig davon, ob diese als zuwendungsfähig anerkannt werden können oder nicht), Nr. 3.2 VV: Nicht bezuschusst werden können insbesondere Baumaßnahmen, Haustechnik oder Sicherheitseinrichtungen am Gebäude sowie Aufwendungen für den laufenden Geschäfts- und Personalbetrieb. Museumsverband Rheinland-Pfalz, Förderfähige Maßnahmen (Unser Förderschwerpunkt): Bis auf Weiteres steht die Förderung digitaler Angebote und der digitalen Sammlungspräsentation von Museen im Vordergrund. Förderfähig sind sowohl Hardware als auch projektbezogene Personalkosten.
Materialen
Nr. 3.1 VV: Zuwendungen bis zu einem Anteil von höchstens 50 v. H. an den Gesamtkosten können insbesondere für folgende Vorhaben gewährt werden: Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt der Sammlungen, Digitalisierung von Sammlungen, Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen, Projekte zur verbesserten Besucherorientierung, Neupräsentation der Sammlung, Ausstellungsprojekte, Publikationen. Nr. 4.3 VV: Der Antrag soll folgende Angaben enthalten: … Auflistung aller unmittelbar das Projekt betreffenden förderfähigen Ausgaben wie Sachkosten, zusätzliche Personalkosten, Marketing und Werbung etc. (unabhängig davon, ob diese als zuwendungsfähig anerkannt werden können oder nicht), Nr. 3.2 VV: Nicht bezuschusst werden können insbesondere Baumaßnahmen, Haustechnik oder Sicherheitseinrichtungen am Gebäude sowie Aufwendungen für den laufenden Geschäfts- und Personalbetrieb.
Uitbesteding
Niet subsidiabel
Apparatuur
Nr. 3.1 VV: Zuwendungen bis zu einem Anteil von höchstens 50 v. H. an den Gesamtkosten können insbesondere für folgende Vorhaben gewährt werden: … Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen, Museumsverband Rheinland-Pfalz, Förderfähige Maßnahmen (Unser Förderschwerpunkt): Bis auf Weiteres steht die Förderung digitaler Angebote und der digitalen Sammlungspräsentation von Museen im Vordergrund. Förderfähig sind sowohl Hardware als auch projektbezogene Personalkosten.
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 4.3 VV: Der Antrag soll folgende Angaben enthalten: … Auflistung aller unmittelbar das Projekt betreffenden förderfähigen Ausgaben wie Sachkosten, zusätzliche Personalkosten, Marketing und Werbung etc. (unabhängig davon, ob diese als zuwendungsfähig anerkannt werden können oder nicht), Nr. 3.2.1 Allgemeine Kulturförderrichtlinie: Ehrenamtliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann bei der Ermittlung des Eigenanteils und insoweit als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage für die Zuwendung an natürliche oder juristische Personen einbezogen werden. Nr. 3.2.2: Die im Rahmen ehrenamtlichen Engagements unentgeltlich erbrachten Arbeitsleistungen sind bei der Ermittlung des Eigenanteils und der zuwendungsfähigen Kosten des geförderten Vorhabens pauschal mit 10 Euro, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes, pro geleistete Arbeitsstunde zu berücksichtigen. Bei Arbeitsleistungen, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordern, können im Einzelfall bis zu 15 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde anerkannt werden. Nr. 3.2.3: Die Höhe der fiktiven Ausgaben für ehrenamtliches Engagement darf 20 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Museumsverband Rheinland-Pfalz, Förderfähige Maßnahmen: Der Erwerb von Museumsexponaten kann nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Museumsverband Rheinland-Pfalz, Förderfähige Maßnahmen: Für folgende Maßnahmen können generell Fördermittel beantragt werden: … Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Inhalte von Dauer- und Wechselausstellungen sowie der barrierefrei verfügbaren Informationen des Museums im Internet (z. B. Gebärdensprachvideo, Museumsbeschreibung in Leichter Sprache etc.)
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Bestanden & formulieren

Bron

Contact & bron

Verstrekker
Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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