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Projektmittel im Musikstadtfonds

Zuschuss für Projekte und Auftritte der Freien Musikszene in Hamburg

Die Behörde für Kultur und Medien Hamburg fördert Konzerte, Konzertreihen, Festivals und Auftritte in Elbphilharmonie und Laeiszhalle von Personen und Gruppen der Freien Musikszene ohne institutionelle Förderung der Stadt. Anträge sind jährlich bis zum 15. Juni möglich.

Opent binnenkort
160
dagen tot opening
Opent op 15 april 2027
Antragsrunde 2027 (Förderzeitraum 2028)
Bekijk alle deadlines
Geverifieerd op 6 november 2026Bron: dokumente.hamburg.de/resource/blob/108580/ae1f3cd0866f519e10f67696e2962ccb/d-musik-musikstadtfonds-foerderrichtlinie-data.pdfUitgevoerd door Behörde für Kultur und Medien Hamburg

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In het kort

Wat is Projektmittel im Musikstadtfonds?

Wie
Musikerinnen, Musiker, Bands, Ensembles und Einrichtungen der Freien Musikszene ohne institutionelle Förderung der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie und ein Großteil der künstlerisch Tätigen müssen in Hamburg leben und/oder arbeiten.
Nr. 3
Waarvoor
Konzerte, Konzertreihen, Festivals und andere Vorhaben mit deutlichem Musikschwerpunkt in Hamburg sowie Auftritte der Freien Musikszene in Elbphilharmonie und Laeiszhalle. Tonträger, Anschaffungen, reine Gastspiele und bereits durchgeführte Projekte werden nicht gefördert.
Nr. 1, 1.1, 1.2 und 2
Wat je krijgt
Einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Teilfinanzierung; für eine Projektförderung beantragen Sie mindestens 5.000 und höchstens 150.000 Euro. Die Höhe schlägt eine Fachjury vor, ein angemessener Eigenanteil wird vorausgesetzt.
Nr. 4, 5 und 6.2
Wat je moet doen
Stellen Sie bis zum 15. Juni online oder in Papierform einen Antrag mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan für ein Projekt im Folgejahr. Eine Fachjury empfiehlt Projekte und Förderhöhe nach gewichteten Kriterien; die Behörde entscheidet.
Nr. 6.1, 6.2 und 6.3

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max subsidie per onderdeel
€ 150k
2 onderdelen
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich die Förderung der Freien Musikszene in Hamburg zum Ziel gesetzt.

01
Innovative Impulse
Das öffentliche Musikleben Hamburgs durch innovative Impulse bereichern.
02
Präsenz der Musiksparten
Die Präsenz der einzelnen Musiksparten in der Musikstadt Hamburg stärken.
03
Neue Kooperationen
Neue Kooperationen anregen.
04
Künstlerische Qualität
Die künstlerische Qualität und Entwicklung des Hamburger Musiklebens fördern.
05
Kulturelle Teilhabe
Eine erhöhte kulturelle Teilhabe ermöglichen, insbesondere mit Blick auf verschiedene Dimensionen wie Alter, Herkunft, Geschlecht, soziale Lage und den demografischen Wandel.
06
Angebote für Kinder und Jugendliche
Das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.
Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich die Förderung der Freien Musikszene in Hamburg zum Ziel gesetzt. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unterstützt die Behörde die Freie Musikszene genreübergreifend bei der Durchführung von Konzeptionen und Projekten, die einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität gewährleisten. Künstlerinnen und Künstler erhalten somit die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit in einer Live-Aufführung zu präsentieren. Die geförderten Projekte können auch Festivals, Vermittlungsformate oder andere Vorhaben mit deutlichem Musikschwerpunkt umfassen.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Die Projekte sollen darüber hinaus geeignet sein, mehrere der nachfolgenden Zielsetzungen zu erfüllen: Das öffentliche Musikleben Hamburgs durch innovative Impulse bereichern, Die Präsenz der einzelnen Musiksparten in der Musikstadt Hamburg stärken, Neue Kooperationen anregen, Die künstlerische Qualität und Entwicklung des Hamburger Musiklebens fördern, Eine erhöhte kulturelle Teilhabe ermöglichen, insbesondere mit Blick auf verschiedene Dimensionen wie Alter, Herkunft, Geschlecht, soziale Lage und den demografischen Wandel, Das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.
02
Die Projektförderung bezieht sich auf Projekte wie Konzerte, Konzertreihen und Festivals, die im Zeitraum eines Jahres (1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres) in Hamburg durchgeführt werden. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei komplexen künstlerischen Vorhaben oder besonderer Exzellenz) kann eine Projektförderung für bis zu drei Kalenderjahre beantragt werden. Dies muss jedoch bereits im Antrag ausdrücklich begründet und beantragt werden; eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
03
Die Auftrittsförderung dient dazu, der Freien Musikszene den Auftritt in den Sälen der Elbphilharmonie und der Laeiszhalle zu ermöglichen.
04
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind: … Reine Gastspiele sowie Projekte mit einem überwiegenden Teil nicht in Hamburg ansässiger Beteiligter,
05
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind: … Bereits durchgeführte Projekte,
06
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind: … Projekte, die verfassungsfeindliche, gesetzwidrige oder strafbare Inhalte verbreiten sowie jugendgefährdende Schwerpunkte in ihrer inhaltlichen Programmplanung setzen.
07
Das Förderinstrument ist grundsätzlich nicht für die kontinuierliche Förderung von Folgeprojekten, Konzertreihen oder Festivals gedacht. In begründeten Fällen besonderer Bedeutung für die Musikstadt kann eine erneute Förderung erfolgen, sofern das Projekt eine Weiterentwicklung oder neue inhaltliche Ausrichtung aufweist.
08
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene.
09
Unter dem Begriff „Freie Musikszene“ werden diejenigen Klangkörper, Solistinnen und Solisten, Bands, Ensembles und in sonstiger Form tätigen Einrichtungen und Personen sowie Personengruppen verstanden, die keine institutionelle Förderung seitens der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten.
10
Die Antragstellenden sowie ein Großteil der künstlerisch Tätigen müssen in Hamburg leben und/oder arbeiten und mit ihrem Projekt der oben genannten Zielsetzung entsprechen.
11
Jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen.
12
Die Förderung ist an die Kriterien der Professionalität, der künstlerischen Qualität und des innovativen Anspruchs gebunden. Das Kriterium der Professionalität schließt auch die Bereiche Organisation, Planung, Information und Marketing mit ein.
13
Zuwendungen werden nur solchen Empfängerinnen und Empfängern bewilligt, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten und nachzuweisen.
14
Grundsätzlich werden ein angemessener Eigenanteil sowie das Bemühen um weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen vorausgesetzt.
15
Zugleich muss die Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projektes gewährleistet sein, d. h. die Finanzierung der nicht durch die Zuwendung gedeckten Ausgaben durch Eigen- bzw. Drittmittel. Als Eigenmittel kommen regelmäßig nur Geldleistungen in Betracht, die die Empfängerin oder der Empfänger aus dem eigenen Vermögen bereitstellt.
16
Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten: … Eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.
17
Die Mitglieder der Jury dürfen selbst keine Anträge in diesem Auswahlverfahren stellen.
Thema’s
Muziek en muziektheaterCultuur, media en erfgoedProfessionele kunsten
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt: maximaal € 150k.

ProjektförderungNr. 5 (Nr. 1.1)
Min subsidie
€ 5k
Max subsidie
€ 150k
Förderung von Projekten wie Konzerten, Konzertreihen und Festivals, die im Förderzeitraum (1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres) in Hamburg durchgeführt werden, für natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene ohne institutionelle Förderung der Freien und Hansestadt Hamburg. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Projektförderung für bis zu drei Kalenderjahre beantragt werden; dies muss bereits im Antrag ausdrücklich begründet und beantragt werden.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Teilfinanzierung als Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung nach den Vorgaben der ANBest-P; die Richtlinie nennt keinen Fördersatz. Ein angemessener Eigenanteil wird vorausgesetzt.
Auftrittsförderung in Elbphilharmonie und LaeiszhalleNr. 1.2, Nr. 5
Förderung, die der Freien Musikszene den Auftritt in den Sälen der Elbphilharmonie und der Laeiszhalle ermöglicht, für natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene ohne institutionelle Förderung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Richtlinie nennt für die Auftrittsförderung keinen Mindest- oder Höchstbetrag; Umfang und Höhe richten sich nach der Empfehlung der Fachjury.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Teilfinanzierung als Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung nach den Vorgaben der ANBest-P; die Richtlinie nennt keinen Fördersatz. Ein angemessener Eigenanteil wird vorausgesetzt.
Cumulatie
Eine Doppelförderung durch andere Juryförderungen der Behörde für Kultur und Medien ist ausgeschlossen. Dies umfasst auch die mehrfache Antragsstellung bei unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 april 2026 – 31 mei 2029 Nr. 8
15
APR
Antragsrunde 2027 (Förderzeitraum 2028) opent 15 april 2027
Programmseite, Bewerbung – so geht's; Richtlinie Nr. 6.1, Nr. 8
Antragsrunde 2026 (Förderzeitraum 2027) · 15 april 2026 t/m 15 juni 2026Programmseite, Bewerbung – so geht's; Richtlinie Nr. 6.1, Nr. 8
Antragsrunde 2028 (Förderzeitraum 2029) · 15 april 2028 t/m 15 juni 2028Programmseite, Bewerbung – so geht's; Richtlinie Nr. 6.1, Nr. 8
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Verdeling
Tender
Vooraanmelding
Niet nodig
Verplichte bijlagen
  • Eine detaillierte Projektbeschreibung mit Heraushebung des besonderen musikkulturellen und künstlerischen Stellenwertes
  • Veranstaltungstermin(e) und -ort(e), Veranstaltungsprogramm inkl. möglicher Einführungsveranstaltung
  • Einen realistischen Finanzierungsplan, der alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt; dazu gehören auch die einzusetzenden Eigen- und Drittmittel (z. B. Sponsorengelder)
  • Eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
  • Ausdruck der ersten Seite des online übersendeten Antrages, eigenhändig unterschrieben (bei Online-Antragstellung)
  • Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Projekte aller Kunstsparten (bei Antragstellung in Papierform)
  • Aktuelle Vereinssatzung und Vereins- bzw. Handelsregisterauszug (nicht erforderlich bei Einzelpersonen)
  • Künstlerische Werdegänge der Akteure (Kurzbiografien der beteiligten Künstler:innen)
  • Vertretungsvollmachten, insbesondere die Unterschriftsbefugnisse für den Zahlungsverkehr (bei erstmaliger Förderung)
  • Nachvollziehbare Kostenzuordnung (bei Überschneidungen mit anderen öffentlich geförderten Projekten)
Werkwijze
Anträge gehen bis zum 15. Juni für den Förderzeitraum des Folgejahres an die Behörde für Kultur und Medien, im Online-Antragsverfahren oder in Papierform (Datum des Poststempels); online Antragstellende senden die eigenhändig unterschriebene erste Seite binnen sieben Kalendertagen nach Antragsschluss per Post nach. Aus haushaltswirtschaftlichen Gründen kann die Behörde vom Projektzeitraum und vom Antragstermin abweichen; der Antragstermin wird öffentlich bekannt gegeben oder kann erfragt werden. Ein Beratungsgespräch mit dem Fachreferat wird empfohlen. Eine unabhängige Fachjury empfiehlt Projekte und Förderhöhe nach gewichteten Kriterien; die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und bewilligt per Zuwendungsbescheid mit den ANBest-P. Bei geringerer Empfehlung als beantragt ist der Finanzierungsplan vor der Bewilligung anzupassen und zu erklären, dass das Projekt auch mit der reduzierten Zuwendung adäquat durchgeführt wird; kann das Projekt im Förderzeitraum nicht realisiert werden, wird die Förderzusage zurückgezogen. Ausgezahlt wird auf Abforderung; spätestens sechs Monate nach Projektende sind zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht vorzulegen, bei mehrjährigen Förderungen ab 50.000 Euro kann eine Ziel- und Leistungsvereinbarung folgen. Aufhebung und Rückforderung richten sich nach den ANBest-P und dem Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetz.
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6 november 2026 door Twin-redactie
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