Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)
Zuschüsse für Naturschutz, Landschaftspflege und Naturparke in Bayern
Bayern fördert Lebensraum- und Artenschutz, Naturerlebnis, Streuobst, Moore und Naturparke. Kommunen, Naturparkträger, Verbände, Vereine sowie Eigentümer oder Besitzer der Flächen erhalten bis zu 70 %, für Streuobst, Moore und besonders bedeutsame Vorhaben bis zu 90 % oder 100 %.
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Wat is Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)?
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Waarom bestaat deze regeling?
Durch die Zuwendungen soll das Naturerbe Bayerns erhalten werden, insbesondere sollen – der Naturhaushalt und das Landschaftsbild nachhaltig gesichert und verbessert, – die Lebensräume und Lebensbedingungen heimischer Tier- und Pflanzenarten erhalten, verbessert und neu geschaffen, – die vielgestaltigen, charakteristischen Kulturlandschaften Bayerns bewahrt, – der Bevölkerung auf naturverträgliche Weise die heimische Natur und Landschaft zugänglich gemacht und deren ökologischer Wert vermittelt, – die Landschaftspflegeverbände entwickelt, gestärkt und bayernweit etabliert, – die Naturparke gestärkt und ihre natürliche Erholungseignung sowie ihre Funktion für Arten- und Biotopvielfalt erhalten und verbessert sowie – der Klima- und Moorschutz verbessert und intensiviert werden.
Over de regeling
Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und – soweit erforderlich – mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshof nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur sowie für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung und des Naturerlebnisses. Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten gefördert.
Voorwaarden
Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.
Wat krijg je?
Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.
Lebensräume, Artenschutz und NaturerlebnisNr. 5.4.1 Satz 1Subsidie min € 5.000,01projectkostenPercentage 70–90%
Vorhaben zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume und spezielle Artenschutzmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten, Vorhaben zur naturverträglichen Besucherlenkung und zur Förderung des Naturverständnisses und Naturerlebnisses (auch außerhalb der Förderkulisse), vorbereitende und begleitende Maßnahmen wie fachliche Vorbereitung, Pflege- und Entwicklungspläne, kommunale Biodiversitätskonzepte und Naturschutzberatung, der Erwerb von Grundstücken, Pacht und Ausgleichszahlungen in besonderen Einzelfällen sowie Vorhaben, die im Einzelfall aus Gründen des Naturschutzes zwingend geboten sind. Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümer oder Besitzer der für Vorhaben vorgesehenen Grundstücke und Zusammenschlüsse dieser Antragsberechtigten. Bei Besucherlenkungsmaßnahmen in Naturparken sollen Naturparkvereine vorrangig berücksichtigt werden.
Streuobst (Bayerischer Streuobstpakt)Nr. 5.4.1 Satz 2Subsidie min € 5.000,01projectkostenPercentage 90%
Vorhaben zur Umsetzung des Bayerischen Streuobstpaktes, insbesondere Pflanzung und Pflege von Streuobstbäumen sowie komplexe Projekte in Schwerpunktgebieten der Streuobstwiesen. Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümer oder Besitzer der für Vorhaben vorgesehenen Grundstücke und Zusammenschlüsse dieser Antragsberechtigten.
MoorschutzNr. 5.4.1 Satz 4Subsidie min € 5.000,01projectkostenPercentage 90–100%
Vorhaben zum Moorschutz, insbesondere Grunderwerb, Pacht und Ausgleichszahlungen (zum Beispiel Ablösung von Rechten), Renaturierungsmaßnahmen sowie Konzeption, Dokumentation und Evaluierung von Moorprojekten. Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften, Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümer oder Besitzer der für Vorhaben vorgesehenen Grundstücke und Zusammenschlüsse dieser Antragsberechtigten.
Naturparkvorhaben und Naturpark-PauschalenSubsidie min € 5.000,01projectkostenPercentage 50–70%
Vorhaben zum Erhalt und zur Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen in Naturparken auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne und zur Stärkung der Naturparke als Vorbildlandschaften, insbesondere Naturparkranger, Konzeption, Errichtung und Betrieb von Naturparkzentren, naturparkübergreifende Gemeinschaftsprojekte, innovative Modellprojekte, Informationseinrichtungen, Beschilderung, Wanderwege und Qualitätssicherung, sowie jährliche Pauschalen und Festbeträge für die Träger der Naturparke. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Träger der Naturparke.
Verwaltungskostenpauschale LandschaftspflegeverbändeNr. 5.1.2.1 Satz 1Subsidie –Percentage –
Jährliche Verwaltungskostenpauschale für Landschaftspflegeverbände als überörtlich koordinierende Träger von Vorhaben, gegen Vorlage des mit der Bewilligungsbehörde vorab abgestimmten jährlichen Arbeitsprogramms. Antragsberechtigt sind Landschaftspflegeverbände.
Deadlines & cycli
Hoe vraag je aan?
- Nachweise zum Vorliegen der Fördervoraussetzungen (zum Beispiel Fachgutachten, Arbeitsprogramme, Pflegekonzepte, Landschaftspläne, öffentlich-rechtliche Gestattungen, Zustimmung des Eigentümers) (Nr. 8.3.1)
- Bei Pflegemaßnahmen auf Grundstücken: Angabe der Flurstücksnummern, Gemarkungen und Kommunen und Erklärung, dass weder der Antragsteller noch Dritte zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet sind (Nr. 8.3.1)
- Erläuterungsbericht (Nr. 8.3.2)
- Übersichtslageplan (Nr. 8.3.3)
- Kostenvoranschlag (Nr. 8.3.4)
- Finanzierungsplan (Nr. 8.3.5)
- Einverständniserklärung Grundstückseigentümer (Formular, BayernPortal)
- Jährliches Arbeitsprogramm, mit der Bewilligungsbehörde vorab abgestimmt (Verwaltungskostenpauschale Landschaftspflegeverbände und Naturparke) (Nr. 5.1.2.1, 5.1.2.2)
- Jährliches Ranger-Arbeitsprogramm, mit der Bewilligungsbehörde vorab abgestimmt (Naturparkranger) (Nr. 5.1.2.2)
Waar mag het aan besteed worden?
Bestanden & formulieren
Contact & bron
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in Twin.
Twin schrijft je aanvraag mee op basis van de regeling en je eigen projectdocumenten. Jij houdt de regie over elke tekst.