DoorlopendKinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ Mecklenburg-VorpommernMVFDoorlopend

Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ Mecklenburg-Vorpommern

Zuschuss für Modernisierung und Ausstattung von Kinos in Mecklenburg-Vorpommern

Nicht rückzahlbarer Zuschuss der MV Filmförderung für Umbau, Modernisierung und Ausstattung von Kinos in Mecklenburg-Vorpommern: 80 % (gewerblich) bzw. 90 % (nichtgewerblich) der förderfähigen Kosten, bis zu 100.000 Euro pro Kino, oder als Ko-Finanzierung zu Bundesprogrammen.

Deadline
Doorlopend open
Geen harde deadline. Dien in wanneer je klaar bent.

Bèta: deze subsidiedatabase is nog in opbouw. Onze redactie controleert elke regeling, maar gegevens kunnen onvolledig of verouderd zijn. Raadpleeg de officiële publicatie voordat je een aanvraag indient.

In het kort

Wat is Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ Mecklenburg-Vorpommern?

Wie
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und natürliche Personen, die ein Kino in Mecklenburg-Vorpommern betreiben und eines von vier Kriterien erfüllen, etwa die Lage des Kinos in einer Gemeinde mit höchstens 50.000 Einwohnern oder einen Besucher- oder Programmanteil von mindestens 40 % deutscher und europäischer Filme.
Nr. 3.1 bis 3.3
Waarvoor
Investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, etwa digitale Projektions- und Tontechnik, Barrierefreiheit, Kassen- und Ticketingsysteme, Grünes Kino sowie mobiles und Open-Air-Kino im ländlichen Raum.
Nr. 2.1 und 2.2
Wat je krijgt
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 80 % (gewerblich) bzw. 90 % (nichtgewerblich) der förderfähigen Kosten, höchstens 60.000 Euro bei einem Saal, 45.000 Euro pro Leinwand und bis zu 100.000 Euro pro Kino; über 30.000 Euro nur, wenn Förderungen Dritter nicht möglich sind. Alternativ als Ko-Finanzierungsanteil zu Programmen des Bundes (insbesondere BKM und/oder FFA) bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, gemindert um den Anteil der FFA, höchstens 60.000 Euro.
Nr. 4.1 und 4.2
Wat je moet doen
Nach einer Beratung durch die MV Filmförderung den Antrag mit den fünf Anlagen ganzjährig per Post einreichen; die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Nr. 6.1 bis 6.4; Programmseite, Förderung beantragen

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max per aanvraag
€ 100k
80 % der förderfähigen Kosten für gewerbliche und 90 % für nichtgewerbliche Kinos bzw. Antragsteller:innen, höchstens 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos mit zwei und mehr Sälen, jedoch maximal 100.000 Euro pro Kino; Förderungen von mehr als 30.000 Euro nur, wenn Förderungen Dritter (insbesondere FFA) nicht möglich sind. Alternativ als Ko-Finanzierungsanteil zu Programmen des Bundes (insbesondere BKM und/oder FFA) bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, gemindert um den Anteil der FFA, höchstens 60.000 Euro.
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Ziel der Förderung ist, die Veranstaltung von Kino zu unterstützen. Insbesondere soll die Förderung bei der Umsetzung von investiven zukunftsgerichteten Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität der Kinos beitragen.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Mit dem Kinoinvestitionsprogramm „Film Ab!“ soll die Kinoinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig gestärkt und ein Beitrag zur Sichtbarkeit insbesondere des deutschen und europäischen Kinofilms in der Fläche geleistet werden. Veranstalter:innen von Kino sollen auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen können und Veranstaltungsorte von Kino als Kulturorte und Orte der Begegnung und Teilhabe zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen beitragen. Die Förderung derartiger Kulturorte bildet in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern die Grundlage für eine positive gesellschaftliche Entwicklung.

Lees verder

Ziel der Förderung ist, die Veranstaltung von Kino zu unterstützen. Insbesondere soll die Förderung bei der Umsetzung von investiven zukunftsgerichteten Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität der Kinos beitragen. Darüber hinaus sollen durch die Förderung der digitale Wandel, zeitgemäße Standards bei Barrierefreiheit und die Anschaffung klimafreundlicher Technik vorangetrieben werden.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen, die mit oder an mindestens einer in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Kinospielstätte einen Kinobetrieb sicherstellen und zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine inländische Betriebsstätte oder einen inländischen Wohn- oder Geschäftssitz haben.
02
Abspielstätte im Sinne dieser Richtlinie ist jede Örtlichkeit, in der öffentliche Filmvorführungen gegen Entgelt stattfinden, darunter fallen auch die temporären und saisonalen Abspielstätten sowie Autokinos.
03
Förderungen dürfen nur solchen Antragstellenden bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die nach vernünftigem Ermessen in der Lage sind, den Betrieb der Abspielstätte in den nächsten fünf der auf das Jahr der Antragstellung folgenden Jahre fortzuführen.
04
Der/die Antragsteller:in muss/müssen mindestens eines der vier folgenden Kriterien erfüllen: a. Prämierte Auszeichnung mit dem Kinokulturpreis in MV innerhalb der letzten drei Kalenderjahre vor dem Jahr der Antragstellung, b. Lage der Abspielstätte in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnern, c. Engagement für Nachwuchs/Kinder oder d. Besucher/innenanteil von durchschnittlich mindestens 40% für deutsche und europäische Filme oder ein Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40% deutscher und europäischer Filme in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Jahr der Antragstellung.
05
Antragsteller:innen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, dürfen keine Leistungen nach diesen Richtlinien gewährt werden (Artikel 1 Abs. 4 Buchst. a AGVO).
06
Ebenfalls nicht gefördert werden können Antragstellende, welche als Unternehmen oder Unternehmensgruppen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Ziffer 18 AGVO gelten.
07
Förderungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Beginn des Vorhabens gilt die erste Auftragserteilung oder Bestellung. In begründeten Ausnahmefällen können Anträge auf vorzeitigen Vorhabenbeginn bei der MVF gestellt werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ist frühestens ab dem Zeitpunkt seiner Beantragung, nicht jedoch rückwirkend möglich.
08
Eine Weiterleitung der Förderung an Dritte ist unzulässig.
09
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind vorrangig ökologische Investitionsalternativen zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch etc.), die dazu beitragen sollen, den ökologischen Fußabdruck bei Antragstellenden zu verbessern.
10
Der/die Antragsteller:in müssen im Rahmen der Antragstellung nachweisen, dass die Finanzierung der Maßnahme insgesamt gesichert ist.
11
Pro Abspielstätte soll jährlich nur ein Antrag gestellt werden.
12
Nicht-gewerblichen Antragsteller/innen wird der Zuschuss entsprechend dem Subventionsrecht der EU als De-minimis-Beihilfe bzw. Kleinbeihilfe gewährt. Die Voraussetzungen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 in ihrer jeweils geltenden Fassung über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) müssen für die Gewährung der Zuwendung gegeben sein.
13
Vor der Antragstellung ist eine vorherige Beratung notwendig.
BedrijfsgrootteNr. 3.1
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
DigitaliseringsinvesteringRegionale en gebiedsontwikkelingGebouwen en vastgoedFilm en audiovisuele mediaDuurzaamheidsinvesteringInclusie en toegankelijkheidInvesteren en bedrijfsmiddelenPlattelandsontwikkelingSociale cohesie, inclusie en leefbaarheidCultuur, media en erfgoed
Projectfase
Investering
Financieel

Wat krijg je?

Max per aanvraag
€ 100k
Toelichting bij het maximum
80 % der förderfähigen Kosten für gewerbliche und 90 % für nichtgewerbliche Kinos bzw. Antragsteller:innen, höchstens 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos mit zwei und mehr Sälen, jedoch maximal 100.000 Euro pro Kino; Förderungen von mehr als 30.000 Euro nur, wenn Förderungen Dritter (insbesondere FFA) nicht möglich sind. Alternativ als Ko-Finanzierungsanteil zu Programmen des Bundes (insbesondere BKM und/oder FFA) bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, gemindert um den Anteil der FFA, höchstens 60.000 Euro.
Cumulatie
Für die Gesamtfinanzierung ist eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln (BKM, FFA etc.) möglich.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiodetot 30 juni 2027 Nr. 10
Cyclus: In der Regel erfolgt die Mitteilung über den Entscheid innerhalb von vier Wochen nach Antrag. Nr. 6.5
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Verdeling
Op volgorde van binnenkomst
Verplicht, vóór de volledige aanvraag
  • Antrag auf Fördermittel Kinoinvestition (Antragsformular, unterschrieben)
  • Anlage 1: Ausführliche Darstellung des Vorhabens
  • Anlage 2: Kostenkalkulation, Kostenangebote/ Kostenvoranschläge in Kopie
  • Anlage 3: Finanzierungsplan, ggf. Finanzierungsnachweise anderer Finanzierungspartner
  • Anlage 4: Geeignete Nachweise über die Erfüllung von mindestens einer Fördervoraussetzung (gemäß Ziffer 3.1 und 3.3 der Förderrichtlinie)
  • Anlage 5: Nachweis Registrierung (bspw. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), Vereinsregisterauszug, GbR-Vertrag, Gewerbeanmeldung und ggf. die Kopie des Miet-/ Pachtvertrages bzw. Nachweis der Eigentümerschaft an der Spielstätten-/ Filmtheater-Immobilie)
Antrag mit allen Anlagen ausgedruckt und unterschrieben per Post an die MV Filmförderung GmbH (Bewilligungsstelle) in Schwerin, ganzjährig; vorher ist eine Beratung durch die MVF notwendig. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen; unvollständige Anträge gelten als nicht gestellt. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet; nichtgewerbliche Antragstellende und Kinos mit nur einer Leinwand werden vorrangig berücksichtigt. Die Geschäftsführung der MVF entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, teilt die Entscheidung schriftlich ohne Begründung mit und schließt einen privatrechtlichen Fördervertrag; ausgezahlt wird auf Abruf. Die Mittel sind binnen sechs Monaten (bei umfangreichen Baumaßnahmen zwölf Monaten) nach Bewilligung zu verwenden; in besonders begründeten Ausnahmefällen können die Fristen auf Antrag verlängert werden. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis und ist zur Auszahlung der letzten Rate, spätestens jedoch sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes vorzulegen; eine verspätete Vorlage berechtigt die MVF zum Rücktritt vom Fördervertrag. Die geförderte technische Ausstattung ist fünf Jahre, gerechnet ab Abschluss der Investition, zweckgebunden; Rücktritt und Rückforderung richten sich nach den VV zu § 44 LHO M-V.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Niet subsidiabel
Apparatuur
Nr. 4.1: Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung (Anteilfinanzierung) als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Nr. 2.1: Gefördert werden können investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen gemäß Nr.1 dieser Richtlinie. Förderfähige Maßnahmen sind u.a.: - die Optimierung der Besuchersteuerung vor und im Kino, beispielsweise durch die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und der Wegeführung bzw. Personenleitsysteme wie auch ggf. der Umbau, die Erweiterung oder der Ersatz von Ausstattungsgegenständen, z.B. fester Bestuhlung und weiterer Kinosaalausstattung, - die Erstellung von Hinweisen für Besucher:innen vor und im Kino (z.B. Informationen, Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen), - die Anschaffung oder Herstellung von technischer und sonstiger Ausstattung (z.B. bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme ggf. mit Terminvergabetool), - Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zum Einsatz umweltschonender Verfahren (Grünes Kino), insbesondere zur Modernisierung und zum Einbau von ressourcenschonenden sanitären Einrichtungen sowie Klima- bzw. Belüftungssystemen inkl. entsprechender Filteranlagen, - die Schaffung von Barrierefreiheit in der Abspielstätte und - der Erwerb von digitaler Projektions- und Tontechnik sowie damit verbundenem Zubehör. Nr. 2.2: Darüber hinaus können investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen gemäß Nr. 1 dieser Richtlinie gefördert werden, die den besonderen Anforderungen der Entwicklung im ländlichen Raum gerecht werden. Förderfähige Maßnahmen sind z.B.: - Investitionen in Kassensysteme für das mobile Kino und - die Anschaffung oder Erweiterung von mobiler bzw. Open-Air Projektions- und sonstiger Abspieltechnik, digitale Projektions- und Tontechnik sowie damit verbundenem Zubehör. Nr. 4.3: Nichtgewerbliche Antragstellende können auch Eigenleistungen in die Finanzierung einbringen, sofern es sich um im Rahmen der Investition aktivierungsfähige Eigenleistungen gemäß den geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften handelt.
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Nr. 2.1: Gefördert werden können investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen gemäß Nr.1 dieser Richtlinie. Förderfähige Maßnahmen sind u.a.: - die Optimierung der Besuchersteuerung vor und im Kino, beispielsweise durch die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und der Wegeführung bzw. Personenleitsysteme wie auch ggf. der Umbau, die Erweiterung oder der Ersatz von Ausstattungsgegenständen, z.B. fester Bestuhlung und weiterer Kinosaalausstattung, - die Erstellung von Hinweisen für Besucher:innen vor und im Kino (z.B. Informationen, Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen), - die Anschaffung oder Herstellung von technischer und sonstiger Ausstattung (z.B. bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme ggf. mit Terminvergabetool), - Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zum Einsatz umweltschonender Verfahren (Grünes Kino), insbesondere zur Modernisierung und zum Einbau von ressourcenschonenden sanitären Einrichtungen sowie Klima- bzw. Belüftungssystemen inkl. entsprechender Filteranlagen, - die Schaffung von Barrierefreiheit in der Abspielstätte und - der Erwerb von digitaler Projektions- und Tontechnik sowie damit verbundenem Zubehör.
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Niet subsidiabel
Downloads

Bestanden & formulieren

Bron

Contact & bron

Verstrekker
MV Filmförderung GmbH
Telefoon
+49 385 59587493
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
Begin je aanvraag

Start je Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ Mecklenburg-Vorpommern-aanvraag
in Twin.

Twin schrijft je aanvraag mee op basis van de regeling en je eigen projectdocumenten. Jij houdt de regie over elke tekst.