DoorlopendFörderung von Investitionen zur Diversifizierung (Baden-Württemberg)Regierungspräsidien Baden-WürttembergDoorlopend

Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (Baden-Württemberg)

Zuschuss für zusätzliche Einkommensquellen landwirtschaftlicher Betriebe

Zuschuss von 25 Prozent für Investitionen in Gebäude und Technik, mit denen landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg zusätzliche Einkommensquellen schaffen, etwa Verarbeitung, Vermarktung, Gastronomie oder Tourismus; auch für Existenzgründungen in der Familie.

Deadline
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In het kort

Wat is Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (Baden-Württemberg)?

Wie
Landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg jeder Rechtsform mit mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung oder damit verbundener Tierhaltung und der Mindestgröße nach dem ALG sowie Unternehmen mit landwirtschaftlichem Betrieb und kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken. Auch Betriebsinhaber, ihre Ehe- oder Lebenspartner und mitarbeitende Familienangehörige, die nahe dem Betrieb erstmals eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln.
Nr. 14.1 und 14.2
Waarvoor
Investitionen in Gebäude und technische Einrichtungen, die zusätzliche Einkommensquellen schaffen: Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Dienstleistungen, Gastronomie und Tourismus sowie Verarbeitung und Vertrieb von Biomasse für Endverbraucher. Zuwendungsfähig sind Bau und Modernisierung, neue Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft und allgemeine Aufwendungen wie Planung und Beratung.
Nr. 13.1 und 13.2
Wat je krijgt
Einen Zuschuss von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Investitionsvolumen von mindestens 20.000 Euro. Alle De-minimis-Beihilfen eines Unternehmens zusammen dürfen in drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen.
Nr. 16.2 bis 16.4
Wat je moet doen
Den Antrag mit dem Vordruck DIV B1 oder, bei einer Existenzgründung, DIV B2 und den geforderten Anlagen beim zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Ausgewählt wird zu festgelegten Stichtagen mit festgelegtem Budget anhand von Auswahlkriterien.
Nr. 19.1, 19.4 und 19.5

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max subsidie per onderdeel
€ 300k
2 onderdelen
Subsidie­percentage
25%
per onderdeel en activiteit
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit wird unterstützt, um damit einen Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu leisten.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Die gesamtwirtschaftlichen und sektoralen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft bedingen deren stetigen Strukturwandel. Nicht alle Betreiberinnen und Betreiber landwirtschaftlicher Unternehmen werden auch in Zukunft ein ausreichendes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften können. Die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit wird unterstützt, um damit einen Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu leisten.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Gefördert werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum, welche die Bedingungen des Artikels 73 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2115 sowie die Bedingungen der Verordnung (EU) 2023/2831 erfüllen. Die zusätzlichen Einkommensquellen sollen geschaffen werden insbesondere durch Errichtung oder Modernisierung von Gebäuden, einschließlich der technischen Einrichtung zur … Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Anhang I-Produkte) zu landwirtschaftsnahen Produkten, … Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, … Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, … Bereitstellung von Dienstleistungen, insbesondere in landwirtschaftsnahen und hauswirtschaftsnahen Bereichen, für gastronomische und touristische Zwecke oder … Verarbeitung und Vertrieb von Biomasse zur energetischen Nutzung durch Endverbraucher.
02
Investitionen im Bereich „Gästebeherbergung auf dem Bauernhof“ können nur bis zur Gesamtkapazität von 25 Gästebetten gefördert werden.
03
Bei Brennereien sind nur Investitionen von Abfindungs- sowie Verschlusskleinbrennereien mit einer jährlichen Alkoholproduktion bis zu 10 hl zuwendungsfähig.
04
Bei Investitionen in die Pensionspferdehaltung sind folgende baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung zu erfüllen: … für jedes Pferd ist ein Fressplatz bereitzustellen; sollte dies nicht möglich sein, beispielsweise bei computergesteuerter Fütterung, ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass jederzeit eine Futteraufnahme möglich ist, … die Liegefläche muss mit einem planbefestigten Boden ausgestattet sein, der ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu versehen wird und … ein besonderes Abteil für kranke, verletzte, unverträgliche oder neu eingestallte Tiere muss bei Bedarf eingerichtet werden können, dieses muss mindestens Sicht-, Hör-, und Geruchskontakt zu einem anderen Pferd gewährleisten.
05
Von der Förderung ausgeschlossen sind … Investitionen, die ausschließlich die Primärproduktion betreffen,
06
Von der Förderung ausgeschlossen sind … Aufwendungen, die den Erstverkauf und beziehungsweise oder die Vorbereitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Anhang I AEUV) durch den Primärerzeuger an Wiederverkäufer und Verarbeiter betreffen,
07
Von der Förderung ausgeschlossen sind … Aufwendungen, die den Verkauf durch einen Primärerzeuger an den Endverbraucher betreffen, sofern der Verkauf nicht in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten oder Einrichtungen erfolgt,
08
Von der Förderung ausgeschlossen sind … der Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen sowie Ersatzinvestitionen,
09
Von der Förderung ausgeschlossen sind … genehmigungspflichtige Vorhaben, für die keine Genehmigung vorliegt und die nicht im Einklang mit den für das Vorhaben einschlägigen umweltrechtlichen Vorgaben stehen,
10
Von der Förderung ausgeschlossen sind … Investitionen zur Anpassung an neue Anforderungen des Unionsrechts nach Artikel 73 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/2115,
11
Von der Förderung ausgeschlossen sind … Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft,
12
Von der Förderung ausgeschlossen sind … Investitionen in Wohnungen, Verwaltungsgebäude und separate Gebäude mit Sozialräumen,
13
Von der Förderung ausgeschlossen sind … Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende bauliche Anlagen und technische Einrichtungen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz förderfähigen Strom oder förderfähige Wärme erzeugen,
14
Von der Förderung ausgeschlossen sind … gebrauchte Investitionsgüter und
15
Zusätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind die Investitionen nach Kapitel 4.7.1 des GAP-Strategieplans in der jeweils geltenden Fassung.
16
Zuwendungsempfangende sind: … Natürliche und juristische Personen, die Unternehmen unabhängig von der gewählten Rechtsform führen, wobei … die Geschäftstätigkeit der natürlichen oder juristischen Personen zu wesentlichen Teilen, also zu mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse, darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, als Tierhaltung gelten dabei auch die Imkerei, die Aquakultur, die Binnenfischerei, die Pensionspferdehaltung sowie die Wanderschäferei, und … die Unternehmen die in § 1 Absätze 2 und 5 ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten.
17
Zuwendungsempfangende sind: … Natürliche oder juristische Personen, die Unternehmen unabhängig von der gewählten Rechtsform führen, unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen und einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften.
18
Zuwendungsempfangende sind: … Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen nach Buchstabe a, deren Ehe- oder Lebenspartnerin oder -partner sowie mitarbeitende Familienangehörige nach § 1 Absatz 8 ALG, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln.
19
Nicht gefördert werden … Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt,
20
Nicht gefördert werden … Unternehmen, die sich im Sinne von Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in Schwierigkeiten befinden
21
Nicht gefördert werden … Beziehende von Landwirtschaftlichem Altersgeld oder von vergleichbaren gesetzlichen Renten und Pensionen, beispielsweise Rente der Deutschen Rentenversicherung oder Beamtenpensionen.
22
Die Zuwendungsempfangenden haben einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und des durchzuführenden Projektes sowie der Finanzierbarkeit der durchzuführenden Maßnahme in Form eines Investitionskonzeptes zu erbringen. Bei Investitionen mit baulichen Investitionskosten von über 100 000 Euro soll grundsätzlich eine Betreuerin oder ein Betreuer eingeschaltet werden.
23
Die Summe der positiven Einkünfte aller Einkunftsarten nach § 2 des Einkommensteuergesetzes, sogenannte Prosperitätsgrenze, der antragstellenden Person, einschließlich Ehepartnerin oder Ehepartner beziehungsweise Lebenspartnerin oder Lebenspartner, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt der letzten drei Steuerbescheide 210 000 Euro je Jahr bei Unverheirateten und 250 000 Euro je Jahr bei Verheirateten nicht überschreiten.
24
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften, einschließlich der GmbH & Co. KG, gelten diese Voraussetzungen für alle Gesellschafterinnen oder Gesellschafter, Genossenschaftsmitglieder und Aktionärinnen oder Aktionäre, jeweils einschließlich ihrer Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder ihrer Ehe- oder Lebenspartner, sofern diese hauptberuflich im Unternehmen tätig sind oder über einen Kapitalanteil von mehr als fünf Prozent verfügen. Falls die Summe der positiven Einkünfte eines der oben genannten Kapitaleignenden 210 000 Euro je Jahr bei Unverheirateten und 250 000 Euro je Jahr bei Verheirateten überschreitet, werden die zuwendungsfähigen Ausgaben der Zuwendungsempfangenden um den Prozentanteil gekürzt, der dem Kapitalanteil dieser Gesellschafterin oder dieses Gesellschafters, dieses Genossenschaftsmitglieds oder dieser Aktionärin oder dieses Aktionärs entspricht.
25
Vor Bewilligung Ihres Förderantrages darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden!
26
Ich / Wir bestätige/n, dass … mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist und auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen wird. Lieferungs- und Leistungsverträge wurden noch nicht abgeschlossen und werden auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides abgeschlossen,
BedrijfsgrootteNr. 14.1 Buchst. a
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
Starten ondernemingVoedselverwerkingKorte ketensRegionale en gebiedsontwikkelingLandbouw, voedsel, bosbouw en visserijGebouwen en vastgoedMachines en apparatuurToerismeSport, recreatie en toerismeInvesteren en bedrijfsmiddelenPlattelandsontwikkelingOndernemerschap en bedrijfsontwikkeling
Projectfase
Investering
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt: maximaal € 300k.

Diversifizierung landwirtschaftlicher UnternehmenNr. 14.1 Buchst. a und b; Nr. 16.2 bis 16.4
Subsidiepercentage
25%
Max subsidie
€ 300k
Min projectkosten
€ 20k
Investitionen in Gebäude und technische Einrichtungen für zusätzliche Einkommensquellen eines landwirtschaftlichen Unternehmens jeder Rechtsform, das zu mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse Bodenbewirtschaftung oder damit verbundene Tierhaltung betreibt und die Mindestgröße nach § 1 ALG erreicht, oder eines Unternehmens mit landwirtschaftlichem Betrieb, das unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt. Antrag mit dem Vordruck DIV B1. Zuschuss 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab 20.000 Euro, im Rahmen der De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro in drei Jahren.
Mindestinvestitionsvolumen 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben (Nr. 16.2); 300.000 Euro ist die De-minimis-Obergrenze je Unternehmen in drei Jahren, auf die alle anderen De-minimis-Beihilfen angerechnet werden (Nr. 16.3).
Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Bemessungsgrundlage als Anteilsfinanzierung: 25%
Existenzgründung von Betriebsinhabern und FamilienangehörigenNr. 14.1 Buchst. c; Nr. 16.2 bis 16.4
Subsidiepercentage
25%
Max subsidie
€ 300k
Min projectkosten
€ 20k
Investitionen in Gebäude und technische Einrichtungen, mit denen Inhaberinnen und Inhaber eines landwirtschaftlichen Einzelunternehmens, das zu mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse Bodenbewirtschaftung oder damit verbundene Tierhaltung betreibt und die Mindestgröße nach § 1 ALG erreicht, ihre Ehe- oder Lebenspartner oder mitarbeitende Familienangehörige in räumlicher Nähe zum Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln. Antrag mit dem Vordruck DIV B2 mit Angaben zum Stammunternehmen. Zuschuss 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab 20.000 Euro, im Rahmen der De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro in drei Jahren.
Mindestinvestitionsvolumen 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben (Nr. 16.2); 300.000 Euro ist die De-minimis-Obergrenze je Unternehmen in drei Jahren, auf die alle anderen De-minimis-Beihilfen angerechnet werden (Nr. 16.3).
Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Bemessungsgrundlage als Anteilsfinanzierung: 25%
Vorhaben, die nach dieser Verwaltungsvorschrift förderfähig sind und die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden, dürfen nicht gleichzeitig nach dieser Verwaltungsvorschrift gefördert werden. Abweichend von Satz 1 ist eine Kumulation mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank, InvestEU oder der Förderbank des Landes möglich, sofern und soweit hierbei der Gesamtwert der beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen nicht überschritten wird. Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen nach Verordnung (EU) 2023/2831, Verordnung (EU) Nr. 717/2014 oder Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 darf, unabhängig vom Beihilfegebenden, 300 000 Euro, bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren, nicht übersteigen.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 januari 2026 – 31 december 2030 Nr. 29.1
Cyclus: Spätestens bis zum 31. Dezember des der Antragstellung folgenden Jahres soll über den Förderantrag entschieden werden. Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt die Bewilligungsreife nicht erreicht haben, sind abzulehnen. Das Ministerium kann hiervon Ausnahmen zulassen. (Nr. 19.8) Nr. 19.8
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Verdeling
Tender
Verplichte bijlagen
  • Angaben zum Stammunternehmen
  • Personenbezogene Angaben
  • Marketingkonzept
  • Investitionskonzept (mit Datum und Unterschrift des Antragstellers)
  • Vorliegende Einkommensteuerbescheide der letzten 3 Jahre oder Bestätigung des zuständigen Finanzamtes
  • Excelvordruck Evaluierung
  • Nachweis der angegebenen Berufsausbildung (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Kostenberechnung DIN 276 (bei Baumaßnahmen)
  • Komplettes, genehmigtes Baugesuch, Lagepläne, Baupläne einschließlich Stellungnahme ULB
  • Gesellschaftsvertrag (bei Personengesellschaften und Kooperationen)
  • Pachtvertrag (bei Pachtbetrieben)
  • Nachweis Eigenmittel und / oder Darlehenszusage >25 000 € und/oder sonstige Finanzierungsmittel
  • De-minimis Erklärung(en) über frühere De-minimis Beihilfen
  • Bestätigung des Steuerberaters zu Kapitalerträgen
  • Stellungnahme der ULB hinsichtlich der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
Antrag schriftlich mit dem Vordruck DIV B1 oder, für Existenzgründungen, DIV B2 beim zuständigen Regierungspräsidium (Referat 32); bei baulichen Investitionskosten über 100.000 Euro soll eine zugelassene Betreuerin oder ein Betreuer mitwirken. Die Anträge werden zu festgelegten Stichtagen mit festgelegtem Budget nach Auswahlkriterien gereiht (mindestens 1 von 7 Punkten; Termine unter www.gap-bw.de); nicht ausgewählte Anträge können am nächsten Auswahlverfahren wieder teilnehmen, bis zum 31. Dezember des Folgejahres nicht bewilligungsreife werden abgelehnt. Das Vorhaben ist binnen sechs Monaten nach dem Bewilligungsbescheid zu beginnen und binnen drei Jahren abzuschließen. Ausgezahlt wird auf Zahlungsantrag mit Belegen über die untere Landwirtschaftsbehörde; der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Abschluss vorzulegen, nicht nachgewiesene Ausgaben mindern die Zuwendung. Die Empfänger weisen öffentlich auf die Förderung hin und wirken an der Evaluierung mit; zu Unrecht gezahlte Beträge werden zurückgefordert und verzinst. Bauten sind zwölf Jahre, Maschinen fünf Jahre ab Abschlusszahlung zweckentsprechend zu nutzen, sonst kann die Förderung widerrufen werden.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 13.2
Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Niet subsidiabel
Apparatuur
Nr. 13.2 Buchst. b: Bemessungsgrundlagen für die Förderung sind die nachfolgend aufgeführten Ausgaben, soweit sie für die zu fördernden Vorhaben notwendig sind, für … die Erstanschaffung von neuen Maschinen und neuen Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich Computersoftware, bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsgutes
Grond
Nr. 13.4.1 Buchst. l: Von der Förderung ausgeschlossen sind … Landkäufe,
Gebouwen
Nr. 13.2 Buchst. a: Bemessungsgrundlagen für die Förderung sind die nachfolgend aufgeführten Ausgaben, soweit sie für die zu fördernden Vorhaben notwendig sind, für … die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 13.2 Buchst. c: Bemessungsgrundlagen für die Förderung sind die nachfolgend aufgeführten Ausgaben, soweit sie für die zu fördernden Vorhaben notwendig sind, für … allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Baugenehmigungen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen. Nr. 13.4.1: Von der Förderung ausgeschlossen sind a) Investitionen, die ausschließlich die Primärproduktion betreffen, b) Aufwendungen, die den Erstverkauf und beziehungsweise oder die Vorbereitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Anhang I AEUV) durch den Primärerzeuger an Wiederverkäufer und Verarbeiter betreffen, c) Aufwendungen, die den Verkauf durch einen Primärerzeuger an den Endverbraucher betreffen, sofern der Verkauf nicht in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten oder Einrichtungen erfolgt, d) der Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen sowie Ersatzinvestitionen, e) genehmigungspflichtige Vorhaben, für die keine Genehmigung vorliegt und die nicht im Einklang mit den für das Vorhaben einschlägigen umweltrechtlichen Vorgaben stehen, f) Investitionen zur Anpassung an neue Anforderungen des Unionsrechts nach Artikel 73 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/2115, g) Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft, h) Zinsen, laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen, i) Investitionen in Wohnungen, Verwaltungsgebäude und separate Gebäude mit Sozialräumen, j) Umsatzsteuer, Skonti, Beiträge, unbare Eigenleistungen und sonstige Preisnachlässe, k) Energiegewinnungsanlagen sowie damit zusammenhängende bauliche Anlagen und technische Einrichtungen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz förderfähigen Strom oder förderfähige Wärme erzeugen, l) Landkäufe, m) gebrauchte Investitionsgüter und n) Ersatzinvestitionen. Nr. 13.4.2: Zusätzlich von der Förderung ausgeschlossen sind die Investitionen nach Kapitel 4.7.1 des GAP-Strategieplans in der jeweils geltenden Fassung.
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Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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