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INVEST – Zuschuss für Wagniskapital: Exitzuschuss

25 % des Veräußerungsgewinns aus INVEST-geförderten Anteilen als Zuschuss

Natürliche Personen, die mit dem INVEST-Erwerbszuschuss geförderte Anteile nach mindestens drei Jahren mit Gewinn verkaufen, erhalten 25 % des Veräußerungsgewinns, höchstens in Höhe des erhaltenen Erwerbszuschusses.

Eerstvolgende deadline
3888
dagen
30 juni 2037
Antragszeitraum Exitzuschuss
Bekijk alle deadlines
Geverifieerd op 6 november 2026Bron: bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/invest_richtlinie.pdfUitgevoerd door BAFA

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In het kort

Wat is INVEST – Zuschuss für Wagniskapital: Exitzuschuss?

Wie
Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im EWR, deren Anteilserwerb mit dem INVEST-Erwerbszuschuss gefördert wurde; Beteiligungsgesellschaften sind ausgeschlossen.
Nr. 3 und 4.2
Waarvoor
Für den Verkauf geförderter Anteile mit Gewinn nach mindestens drei und höchstens zehn Jahren an nicht nahestehende Personen, als pauschaler Ausgleich der Steuern auf den Veräußerungsgewinn.
Nr. 1.1 und 4.2
Wat je krijgt
Ein Zuschuss von 25 % des Veräußerungsgewinns, höchstens in Höhe des für die Anteile erhaltenen Erwerbszuschusses; der Gewinn muss mindestens 2.000 Euro betragen.
Nr. 4.2 und 5.2
Wat je moet doen
Online-Antrag beim BAFA spätestens sechs Monate nach Unterzeichnung des Veräußerungsvertrags, bis zum 30. Juni 2037, mit Kopie des Vertrags und Kontoauszug über den Zahlungseingang. Das BAFA bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs.
Nr. 7.2 und Anlage A Abschnitt XI Nr. 2

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Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (INVEST) sollen Privatpersonen dazu angeregt werden, als Business Angel tätig zu werden, das heißt, jungen innovativen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung stellen und sich dabei auch nichtmonetär in dem Unternehmen engagieren.

01
Anreiz für Privatpersonen
Motivation und Anreiz für Privatpersonen, Investitionen in junge innovative Unternehmen erstmals zu tätigen beziehungsweise auszubauen.
02
Wagniskapital für junge Unternehmen
den Zugang junger innovativer Unternehmen zu Wagniskapital und damit die Kapitalausstattung dieser Unternehmen dauerhaft verbessern.
Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (INVEST) sollen Privatpersonen dazu angeregt werden, als Business Angel tätig zu werden, das heißt, jungen innovativen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung stellen und sich dabei auch nichtmonetär in dem Unternehmen engagieren. INVEST hat im Einzelnen folgende Ziele:

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– Motivation und Anreiz für Privatpersonen, Investitionen in junge innovative Unternehmen erstmals zu tätigen beziehungsweise auszubauen; – den Zugang junger innovativer Unternehmen zu Wagniskapital und damit die Kapitalausstattung dieser Unternehmen dauerhaft verbessern.

INVEST kann als Zuschuss zum Investitionszeitpunkt (Erwerbszuschuss) und zusätzlich als pauschale Kompensation der auf den Veräußerungsgewinn zu entrichtenden Steuern (Exitzuschuss) gewährt werden. Ein Anspruch auf Kompensation exakt aller auf den Veräußerungsgewinn entrichteter Steuern besteht dabei nicht (Pauschallösung).

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Zuwendungsberechtigte sind natürliche Personen, … die ihre Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder eingetragenen Genossenschaft (Unternehmen) veräußern, deren Erwerb bereits durch INVEST gefördert wurde.
02
Die Veräußerung von Anteilen wird jedoch nur im Fall von natürlichen Personen als Investierende gefördert. Beteiligungsgesellschaften sind von der Gewährung des Exitzuschusses ausgeschlossen.
03
Eine Inanspruchnahme des Exitzuschusses ist nur möglich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: … Der Erwerb der veräußerten Anteile muss bereits durch INVEST nach dem 1. Januar 2017 durch Zahlung eines Erwerbszuschusses im Sinne von Nummer 4.1 gefördert worden sein. Dabei ist das Datum der Antragstellung entscheidend. Der Erwerbszuschuss darf bis zur Bescheidung über den Antrag auf den Exitzuschuss nicht vom BAFA zurückgefordert worden sein und es dürfen bis dahin keine Gründe für eine Rückforderung vorgelegen haben.
04
Eine Inanspruchnahme des Exitzuschusses ist nur möglich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: … Die Anteile werden frühestens drei Jahre (Mindesthaltedauer) und spätestens zehn Jahre nach Anteilserwerb vom Investierenden an nicht nahestehende Personen oder an juristische Personen, die nicht vom Investierenden selbst oder ihr/ihm nahestehende Personen, auch nicht in Kombination, beherrscht werden, veräußert. Der Antrag auf Auszahlung des Exitzuschusses muss spätestens sechs Monate nach der Veräußerung (Datum der Vertragsunterzeichnung) zusammen mit dem Nachweis über die Zahlung des Veräußerungspreises beim BAFA gestellt werden.
05
Eine Inanspruchnahme des Exitzuschusses ist nur möglich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: … Bei dem Investierenden muss es sich um eine natürliche Person handeln, die auch den Erwerbszuschuss für diese Anteile erhalten hat. Zum Zeitpunkt der Antragstellung für den Exitzuschuss muss der Investierende seinen Hauptwohnsitz im EWR haben.
06
Die Veräußerung der Anteile vom Investierenden an nicht nahestehende Personen oder an juristische Personen, die nicht vom Investierenden selbst oder ihm nahestehende Personen, auch nicht in Kombination, beherrscht werden, ist durch einen notariellen Veräußerungsvertrag vorzunehmen.
07
Der Antrag auf den Exitzuschuss kann unter Voraussetzung der Einhaltung der dreijährigen Mindesthaltedauer frühestens nach Unterzeichnung der Verträge zur Veräußerung der Anteile sowie nach der Zahlung des Veräußerungspreises an den Investierenden gestellt werden.
08
Veräußerungsverträge werden nur anerkannt, soweit sie ausschließlich marktübliche Klauseln enthalten.
09
Als nahestehende Personen gelten: – Familienangehörige (Ehepartner, Lebenspartner, Geschwister, direkte Vorfahren und direkte Nachkommen), – Verwalter eines Treuhandvermögens eines Familienmitgliedes (lebendige und verstorbene) oder des Investierenden selbst.
10
Der Investierende muss in ihrem/seinem Antrag für den Exitzuschuss unter anderem Angaben zu den folgenden Punkten machen: … Zustimmungserklärung zur Weitergabe der persönlichen Daten an das Wohnsitzfinanzamt in Form einer Kontrollmittteilung (ohne die Zustimmungserklärung kann keine Antragsbewilligung erfolgen);
11
Die Kommunikation mit dem BAFA und den deutschen Behörden, die Antragstellung und das Bewilligungsverfahren erfolgen in deutscher Amtssprache. Alle von den Antragstellenden beizufügende Nachweise sind ebenfalls in deutscher Sprache zu erbringen. Der Antragstellende muss die Übereinstimmung der deutschen Übersetzung mit den Original-Dokumenten bestätigen.
Thema’s
Financiering en kapitaalOndernemerschap en bedrijfsontwikkeling
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode6 maart 2024 – 30 juni 2037 Nr. 10
30
JUN
Antragszeitraum Exitzuschuss sluit 30 juni 2037
Open sinds 6 maart 2024
Nr. 7.2Actief
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Verdeling
Op volgorde van binnenkomst
Vooraanmelding
Niet nodig
Verplichte bijlagen
  • Kopie des notariell beurkundeten Veräußerungsvertrags
  • Kontoauszug, in dem der Eingang des Veräußerungspreises beim Investierenden dokumentiert ist
  • Erklärung zur Übersetzung von Dokumenten (bei nicht in deutscher Sprache verfassten Nachweisen)
Werkwijze
Den Exitzuschuss beantragt die investierende Person selbst beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ausschließlich online über das Formular „Antrag auf Auszahlung des Exitzuschusses“; Anträge auf anderen Formularen werden nicht bearbeitet. Der Antrag ist frühestens nach Unterzeichnung des notariellen Veräußerungsvertrags und Zahlung des Veräußerungspreises zu stellen, spätestens sechs Monate nach der Vertragsunterzeichnung und in jedem Fall bis zum 30. Juni 2037 (Eingang beim BAFA). Beizufügen sind die Kopie des Veräußerungsvertrags und der Kontoauszug mit dem Eingang des Veräußerungspreises; nicht deutschsprachige Nachweise sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Nach dem Absenden folgen eine Eingangsbestätigung per E-Mail und die Vorgangsnummer. Das BAFA bearbeitet vollständige Anträge in der Reihenfolge des Eingangs, erlässt einen Bewilligungsbescheid und zahlt den Zuschuss aus, sobald der Bescheid bestandskräftig und der Verkauf im Handelsregister eingetragen ist; unvollständige Anträge werden abgelehnt. Die Auszahlung erfolgt nur auf das Konto der investierenden Person, eine Abtretung ist ausgeschlossen. Das BAFA meldet die Zahlung dem Wohnsitzfinanzamt (Kontrollmitteilung). Das BAFA kann bis fünf Jahre nach der Veräußerung Unterlagen anfordern; die Belege sind bis fünf Jahre nach Auszahlung aufzubewahren. Wird der Bescheid zurückgenommen oder widerrufen, etwa wegen unrichtiger Angaben, ist der Zuschuss zu erstatten und zu verzinsen.
Downloads

Bestanden & formulieren

Bron

Contact & bron

Verstrekker
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefoon
+49 6196 908-1964
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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