DoorlopendInnovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (BW, Hightech BW, Start-up BW)L-BankDoorlopend

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (BW, Hightech BW, Start-up BW)

Zuschuss für externe FuE-Dienstleistungen von KMU in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg bezuschusst KMU, Freiberufler und Gründende mit Hauptsitz im Land mit bis zu 50 % der Rechnungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen: höchstens 7.500 Euro (BW) oder 20.000 Euro (Hightech BW, Start-up BW).

Deadline
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In het kort

Wat is Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (BW, Hightech BW, Start-up BW)?

Wie
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg (bis 100 Beschäftigte, höchstens 20 Mio. Euro Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme) sowie Gründende. Hightech BW gilt nur für Unternehmen älter als fünf Jahre, Start-up BW für Gründende und Start-ups bis fünf Jahre nach Gründung.
Nr. 2 und 4
Waarvoor
Externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, etwa Recherchen, Studien, Konstruktion, Prototypenbau und Produkttests. Bei Hightech BW und Start-up BW auch Materialkosten betriebsinterner Entwicklungsleistungen.
Nr. 1, 3 und 5
Wat je krijgt
Ein Zuschuss von bis zu 50 % der Rechnungen der Forschungs- und Entwicklungseinrichtung: höchstens 7.500 Euro beim Innovationsgutschein BW und höchstens 20.000 Euro bei Hightech BW und Start-up BW.
Nr. 3 und 5
Wat je moet doen
Den Antrag jederzeit online bei der L-Bank stellen, mit Kosten- und Finanzierungsplan, De-minimis-Erklärung und der bereits ausgewählten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung. Aufträge erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids erteilen.
Nr. 5, 6, 7 und 10

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max subsidie per onderdeel
€ 8k – € 20k
3 onderdelen
Subsidie­percentage
50%
per onderdeel en activiteit
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Mit dem Förderprogramm Innovationsgutscheine wird die Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (FuE-Dienstleistungen) im Rahmen von Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und Verfahrensinnovationen gefördert.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Mit dem Förderprogramm Innovationsgutscheine wird die Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (FuE-Dienstleistungen) im Rahmen von Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und Verfahrensinnovationen gefördert.

Lees verder

Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen.

Auftragsarbeiten/-entwicklungen werden durch die Innovationsgutscheine nicht gefördert.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
02
Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.
03
Im Rahmen der Innovationsgutscheine BW und Start-up BW sind Existenzgründerinnen und -gründer antragsberechtigt, die in Baden-Württemberg gründen werden. Die Unternehmensgründung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein.
04
Für den Innovationsgutschein Hightech BW muss das Unternehmen älter als fünf Jahre sein.
05
Bei der Berechnung der Daten sind die Daten von Partner- und / oder verbundenen Unternehmen miteinzubeziehen. Partner- und verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen. Partner- und verbundene Unternehmen gelten grundsätzlich im Rahmen des Förderprogramms Innovationsgutscheine als ein Unternehmen.
06
Es gilt die jeweils aktuelle KMU-Definition der EU, derzeit die Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 (2003/361/EG).
07
An Ihrem Unternehmen (einschließlich aller Partner- und verbundener Unternehmen) ist keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.
08
Innovationsgutschein Start-up BW … für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung (Stichtag: Datum des Antragseingangs) zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft: … Digitalisierung … Green Economy … Life Science … Social Innovation … GovTech
09
Antragsberechtigt für einen Innovationsgutschein Start-up BW sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis maximal fünf Jahre nach Gründung (Stichtag: Datum des Antragseingangs), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
10
Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gelten insbesondere Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister, Meldung beim Finanzamt, o. Ä.
11
Das Alter des ältesten Unternehmens eines verbundenen oder Partnerunternehmens ist entscheidend.
12
Auftragsarbeiten/-entwicklungen werden durch die Innovationsgutscheine nicht gefördert.
13
Im Rahmen des Förderprogramms Innovationsgutscheine kann pro Unternehmen einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden. Insgesamt können pro Unternehmen maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Innovationsgutscheine Start-up BW vergeben werden.
14
Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, sofern das beantragte Vorhaben / die Weiterentwicklung einen hohen Innovationsgrad aufweist.
15
Dabei ist darauf zu achten, dass ein neuer Innovationsgutschein erst dann beantragt werden kann, wenn die Förderung durch einen vorherig gewährten Innovationsgutschein gänzlich abgeschlossen ist.
16
Mit den Innovationsgutscheinen werden grundsätzlich nur Entwicklungsleistungen im vorwettbewerblichen Bereich gefördert. Durch den Zuschuss geförderte Funktionsmuster oder beispielsweise Prototypen dürfen daher nicht kommerziell verwertbar sein. Eine Veräußerung zieht den Widerruf der Bewilligung nach sich.
17
Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen.
18
Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung (über 50 % des Geschäftsumsatzes) werden nicht anerkannt.
19
Das antragstellende Unternehmen darf in keiner Weise mit der FuE-Einrichtung in Verbindung stehen. Von der Förderung ausgeschlossen sind beispielsweise FuE-Dienstleistungen, die von Betriebsangehörigen oder Familienmitgliedern durchgeführt werden. Außerdem dürfen Anteilshabende, Geschäftsführende oder Beschäftigte der FuE-Einrichtung oder des antragstellenden Unternehmens nicht, auch nicht zu geringen Teilen, am jeweils anderen Unternehmen beteiligt sein. Die FuE-Einrichtungen dürfen des Weiteren in keiner Weise an der Verwertung und Vermarktung der Innovation beteiligt sein.
20
Bereits bei Antragstellung muss die FuE-Einrichtung/en bekannt sein und im Antragsformular genannt werden. Es dürfen jedoch erst nach Erhalt der Innovationsgutscheine verbindliche Verträge abgeschlossen und Aufträge erteilt werden.
21
Besondere Förderbedingungen Innovationsgutscheine Hightech BW und Start-up BW … Wissensbasierte oder handwerkliche Dienstleister mit branchenüblichem Leistungsprofil, wie z.B. Ingenieurbüros, Softwareentwickler oder Modellbauer, werden nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert.
22
Nach Zugang des Zuwendungsbescheids kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Verträge und Aufträge über die vorgesehenen FuE-Dienstleistungen dürfen nicht vor der Entscheidung über den Antrag und Zugang des Zuwendungsbescheides geschlossen bzw. erteilt werden. Eine vorzeitige Auftragsvergabe führt zum Widerruf der Bewilligung.
BedrijfsgrootteNr. 2
Alleen MKB
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
Starten ondernemingProductinnovatieVoucherExperimentele ontwikkelingDiensteninnovatieOnderzoek, ontwikkeling en innovatieProcesinnovatieHaalbaarheidsonderzoekKennisoverdracht en valorisatieOndernemerschap en bedrijfsontwikkelingOverige en generieke activiteiten
Projectfase
HaalbaarheidOnderzoekOntwikkeling
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt: maximaal € 8k – € 20k.

Innovationsgutschein BWNr. 3 (Innovationsgutschein BW)
Subsidiepercentage
50%
Max subsidie
€ 8k
Zuschuss für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben und für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bis zur Markt- oder Fertigungsreife, die eine externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung stellt. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg sowie Existenzgründerinnen und -gründer, die in Baden-Württemberg gründen werden; die Gründung muss spätestens zur Abrechnung erfolgt sein. Im Bewilligungszeitraum ist höchstens ein Änderungsantrag gestattet.
Fördersatz von 50 %: 50%
Innovationsgutschein Hightech BWNr. 3 (Innovationsgutschein Hightech BW)
Subsidiepercentage
50%
Max subsidie
€ 20k
Zuschuss für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie für Materialkosten betriebsinterner Entwicklungsleistungen im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind KMU mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die älter als fünf Jahre sind. Bei der Förderentscheidung wird die Qualifikation der FuE-Partner besonders hoch gewichtet; pro Unternehmen sind insgesamt höchstens zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Start-up BW möglich, im Bewilligungszeitraum höchstens zwei Änderungsanträge.
Laut FAQ der L-Bank werden einzelne Rechnungen unter 250 € bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
Fördersatz von 50 %: 50%
Innovationsgutschein Start-up BWNr. 3 (Innovationsgutschein Start-up BW)
Subsidiepercentage
50%
Max subsidie
€ 20k
Zuschuss für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie für Materialkosten betriebsinterner Entwicklungsleistungen im Rahmen besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus den Wachstumsfeldern Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung (Stichtag: Antragseingang) mit Hauptsitz in Baden-Württemberg; auch Vorhaben in der Vorgründungsphase. Bei der Förderentscheidung wird die Qualifikation der FuE-Partner besonders hoch gewichtet; pro Unternehmen sind insgesamt höchstens zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Start-up BW möglich, im Bewilligungszeitraum höchstens zwei Änderungsanträge.
Laut FAQ der L-Bank werden einzelne Rechnungen unter 250 € bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
Fördersatz von 50 %: 50%
Cumulatie
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-Minimis VO gefördert werden, dürfen die gewährten De-minimis-Beihilfen in einem fließenden Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht überschreiten (vgl. Art. 3 Abs. 2 der De-minimis-VO). Die weiteren Bestimmungen der De-minimis-Verordnung sind zu beachten, insbesondere die Kumulierungsregelungen des Art. 5 und die Aufbewahrungspflicht der entscheidungserheblichen Unterlagen von zehn Jahren. Neben dieser Förderung darf für die Finanzierung der im Antrag angeführten FuE-Dienstleistungen sowie ggf. Materialkomponenten keine weitere Förderung der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiodevanaf 20 juli 2026 Titel
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Verplichte bijlagen
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Aufstellung der Materialkosten mit den jeweiligen Kosten (mit einzelnen Komponenten und Umfang) – nur Innovationsgutschein Hightech BW und Start-up BW
  • De-minimis-Erklärung
Werkwijze
Anträge werden fortlaufend online bei der L-Bank gestellt, formal geprüft und vom Innovationsausschuss, den das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus bestellt, oder nach Begleitung im Vorfeld von der Landesagentur Umwelttechnik BW inhaltlich bewertet; die L-Bank entscheidet auf Basis dieser Förderempfehlung. Bei Hightech BW und Start-up BW bewertet der Innovationsausschuss in Grenzfällen auch die FuE-Einrichtung. Abgelehnte Anträge können erneut gestellt werden, wenn der Innovationsausschuss eine inhaltliche Nachbesserung empfohlen hat. Der Zuwendungsbescheid gilt zehn Monate, auf Antrag zwei Monate länger; ein Wechsel der FuE-Einrichtung braucht vorab die schriftliche Genehmigung der L-Bank. Abgerechnet werden nur Rechnungen der im Bescheid genannten oder vor Beauftragung auf Antrag akzeptierten FuE-Dienstleister über bewilligte Leistungen, die im Bewilligungszeitraum erbracht und abgerechnet wurden, bei Hightech BW und Start-up BW auch über die bewilligten Materialkosten; Eigenbelege und Aufrechnungen werden nicht anerkannt. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums sind Verwendungsnachweis, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Sachbericht einzureichen; die Antragsvoraussetzungen müssen dann weiterhin bestehen. Eine Verlegung des Hauptsitzes in ein anderes Bundesland oder ins Ausland während des Bewilligungszeitraums, eine vorzeitige Auftragsvergabe oder der Verkauf geförderter Prototypen führt zum Widerruf der Bewilligung.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 5
Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Nr. 5 (Besondere Förderbedingungen Innovationsgutscheine Hightech BW und Start-up BW): Im Rahmen der Innovationsgutscheine Start-up BW und Hightech BW sind zudem Materialkosten förderfähig, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, beispielsweise dem Prototypenbau, anfallen. In diesem Fall ist bei Antragstellung eine Aufstellung mit den jeweiligen Kosten (mit einzelnen Komponenten und Umfang) anzugeben.
Uitbesteding
Nr. 5: Gefördert werden ausschließlich Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. Die Förderung durch die Innovationsgutscheine deckt bis max. 50 % der Ausgaben ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Nr. 5 (Förderfähige Kosten): Förderfähige Leistungen sind wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, wie beispielsweise Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoff- oder Designstudien oder Studien zur Fertigungstechnik sowie umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, wie beispielsweise Design und Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit. Nr. 5 (Förderfähige Kosten): Keine förderfähigen Leistungen sind unter anderem: - Klassische Unternehmensberatungen (z. B. Strategie- oder Organisationsberatung bzw. betriebswirtschaftliche Beratung) und –coachings - Beratungen, die sich auf die Erlangung öffentlicher Hilfen beziehen - Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden - branchenübliche Konstruktions- und Programmierdienstleistungen - Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen - Bachelor-, Master-, Promotions- und Habilitationsstudien sowie studentische Projekte im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildungseinheit (Seminar, Kurs, etc.) - Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software - betriebsinterner Aufwand, z. B. interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten bei den Innovationsgutscheinen Hightech BW und Start-up BW) - Gebühren im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten - Aufwendungen für Vertrieb und Marketing Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig. Nr. 1: Auftragsarbeiten/-entwicklungen werden durch die Innovationsgutscheine nicht gefördert.
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Niet subsidiabel
Downloads

Bestanden & formulieren

Bron

Contact & bron

Verstrekker
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank
Telefoon
0721 150-1680
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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