DoorlopendInnovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“L-BankDoorlopend

Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“

Zuschuss für KMU in Baden-Württemberg zur Kooperation mit Start-ups

Kleine und mittlere Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg erhalten für ein innovatives Vorhaben 50 Prozent der bezahlten Rechnungen eines Start-ups für Produkte oder Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer, höchstens 20.000 Euro.

Deadline
Doorlopend open
Geen harde deadline. Dien in wanneer je klaar bent.

Bèta: deze subsidiedatabase is nog in opbouw. Onze redactie controleert elke regeling, maar gegevens kunnen onvolledig of verouderd zijn. Raadpleeg de officiële publicatie voordat je een aanvraag indient.

In het kort

Wat is Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“?

Wie
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, mit bis zu 250 Mitarbeitenden und einem Vorjahresumsatz bis 50 Mio. Euro oder einer Vorjahresbilanzsumme bis 43 Mio. Euro.
Nr. 2
Waarvoor
Der Kauf von Produkten oder Dienstleistungen bei einem Start-up, das jünger als zehn Jahre und mit dem Unternehmen nicht verbunden ist, für ein innovatives Vorhaben. Gefördert werden nur die bezahlten Rechnungen des Start-ups ohne Umsatzsteuer.
Nr. 3, 4.1 und 4.2
Wat je krijgt
Ein Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 20.000 Euro, als De-minimis-Beihilfe. Jedes Unternehmen kann genau einen Gutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ erhalten.
Nr. 3, 8 und 10
Wat je moet doen
Den Antrag jederzeit online bei der L-Bank stellen, mit Kosten- und Finanzierungsplan, De-minimis-Erklärung und dem schon benannten Start-up. Verträge mit dem Start-up erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids schließen.
Nr. 4.1, 4.2, 6, 7 und 10

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max per aanvraag
€ 20k
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 20.000 Euro; pro Zuwendungsempfänger wird genau ein Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ gewährt.
Subsidie­percentage
50%
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Das Ziel des Innovationsgutscheins „Mittelstand trifft Start-ups“ ist die Incentivierung von etablierten Unternehmen, Kooperationen mit Start-ups im Rahmen von innovativen Vorhaben einzugehen.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Mit dem Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ unterstützt das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Förderprogramms „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ die gezielte Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen mit Start-ups.

Lees verder

Etablierte Unternehmen und Start-ups verfügen über sich gegenseitig ergänzende (komplementäre) Stärken. Durch die strategische Zusammenarbeit mit Start-ups wird die Innovationsfähigkeit von etablierten Unternehmen gestärkt, indem sie junge innovative Unternehmen als direkte Innovationspartner in ihre Geschäftsprozesse und Geschäftsfelderweiterungen einbinden. Gleichzeitig erhalten die Start-ups dadurch Zugang zu ersten Pilotkunden. Sie können so eine Marktvalidierung des eigenen Produkts vornehmen und ihren Umsatz steigern.

Das Ziel des Innovationsgutscheins „Mittelstand trifft Start-ups“ ist die Incentivierung von etablierten Unternehmen, Kooperationen mit Start-ups im Rahmen von innovativen Vorhaben einzugehen.

Dies dient dem Zweck der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen aus Baden-Württemberg durch den Zugang zu neuen Technologien und Lösungen von Start-ups.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
02
Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro.
03
Bei der Berechnung der Daten sind die Daten von Partner- und/ oder verbundenen Unternehmen miteinzubeziehen. Partner- und verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen. Partner- und verbundene Unternehmen gelten grundsätzlich im Rahmen des Förderprogramms Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen als ein Unternehmen.
04
Es gilt die jeweils aktuelle KMU-Definition der EU, derzeit die Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 (2003/361/EG).
05
An Ihrem Unternehmen (einschließlich aller Partner- und verbundener Unternehmen) ist keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.
06
Dabei können die innovativen Vorhaben sowohl nach innen als auch nach außen gerichtet sein. Das bedeutet, etablierte Unternehmen können die Lösungen von Start-ups nutzen, um unternehmensinterne Prozesse zu innovieren sowie neue innovative Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln.
07
Als innovative Vorhaben zählen beispielsweise Kooperationen, bei denen ein Zuwendungsempfänger; … bei einem Start-up eine innovative Dienstleistung kauft, um interne Prozesse zu optimieren.
08
Als innovative Vorhaben zählen beispielsweise Kooperationen, bei denen ein Zuwendungsempfänger; … bei einem Start-up ein innovatives Produkt kauft, welches Anwendung bei der Entwicklung eines neuen Produkts oder einer neuen Dienstleistung des Zuwendungsempfängers findet.
09
Als innovative Vorhaben zählen beispielsweise Kooperationen, bei denen ein Zuwendungsempfänger; … mit dem Start-up eine strategische Partnerschaft im Rahmen eines innovativen Vorhabens eingeht.
10
Als innovative Vorhaben zählen beispielsweise Kooperationen, bei denen ein Zuwendungsempfänger; … gemeinsam mit einem Start-up ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung entwickelt.
11
Für eine Kooperation zulässige Start-ups sind jünger als zehn Jahre, mit ihrer Technologie und/oder ihrem Geschäftsmodell innovativ und haben ein signifikantes Mitarbeitenden- und/oder Umsatzwachstums oder streben es an (Start-up Definition gemäß des Deutschen Startup Monitors des Deutschen Startup Verbandes).
12
Das als Kooperationspartner ausgewählte Start-up muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gegründet sein. Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gelten insbesondere Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister, Meldung beim Finanzamt, o. Ä.
13
Die Start-ups, von denen Produkte gekauft oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, müssen nicht in Baden-Württemberg ansässig sein. Folglich können sowohl nationale als auch internationale Start-ups in Anspruch genommen werden.
14
Das antragstellende Unternehmen darf in keiner Weise mit dem als Kooperationspartner ausgewählten Start-up in Verbindung stehen. Von der Förderung ausgeschlossen sind beispielsweise Start-ups, die von Betriebsangehörigen oder Familienmitgliedern geführt werden.
15
Das Start-up darf kein Partnerunternehmen des antragstellenden Zuwendungsempfängers im Sinne der KMU-Definition der EU sein. Das Start-up und der antragstellende Zuwendungsempfänger dürfen auch keine verbundenen Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU sein.
16
Darüber hinaus dürfen Anteilshabende, Geschäftsführende oder Beschäftigte des Start-ups oder des antragstellenden Zuwendungsempfängers nicht, auch nicht zu geringen Teilen, am jeweils anderen Unternehmen beteiligt sein.
17
Bereits bei Antragstellung muss das zu beauftragende Start-up bekannt sein und im Antragsformular genannt werden. Es dürfen erst nach Erhalt des Innovationsgutscheins verbindliche Verträge abgeschlossen und Aufträge erteilt werden.
18
Eine Änderung bzw. ein Wechsel des in der Bewilligung genannten Start-ups während des Vorhabens ist nicht möglich.
19
Zuwendungen werden nur gewährt für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende rechtsverbindliche Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sind, Nummer 1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV) des Ministeriums für Finanzen zur Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (VV-LHO) zu § 44 LHO.
20
Pro Zuwendungsempfänger kann genau ein Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ gewährt werden.
BedrijfsgrootteNr. 2
Alleen MKB
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
ProductinnovatieVoucherDiensteninnovatieOnderzoek, ontwikkeling en innovatieProcesinnovatieOverige en generieke activiteiten
Financieel

Wat krijg je?

50% van je subsidiabele projectkosten, met een maximum van € 20k per aanvraag.

Subsidiepercentage
50%
Max per aanvraag
€ 20k
Toelichting bij het maximum
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 20.000 Euro; pro Zuwendungsempfänger wird genau ein Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ gewährt.
Cumulatie
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-Minimis VO gefördert werden, dürfen die gewährten De-minimis-Beihilfen in einem fließenden Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht überschreiten (vgl. Art. 3 Abs. 2 der De-minimis-VO). Die weiteren Bestimmungen der De-minimis-Verordnung sind zu beachten, insbesondere die Kumulierungsregelungen des Art. 5 und die Aufbewahrungspflicht der entscheidungserheblichen Unterlagen von zehn Jahren. Neben dieser Förderung darf für die Finanzierung der Kooperation mit dem im Antrag angeführten Start-up keine weitere Förderung der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiodevanaf 20 juli 2026 Titel
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Vooraanmelding
Niet nodig
Verplichte bijlagen
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • De-minimis-Erklärung
Werkwijze
Anträge werden fortlaufend online über das Förderportal der L-Bank gestellt und fortlaufend entschieden. Nach der formalen Prüfung bewertet der vom Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus bestellte Innovationsausschuss „Mittelstand trifft Start-ups“ aus fünf Expertinnen und Experten den Antrag mit einer punktebasierten Bewertungsmatrix: höchstens 250 Punkte, Schwellenwert für eine Bewilligung 130 Punkte, zusätzlich 25 Punkte für ein Start-up mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Die L-Bank entscheidet auf Basis der Förderempfehlung final; bei 100 bis 129 Punkten entscheidet das Ministerium. Die Bewilligung erfolgt durch Zuwendungsbescheid; erst nach dessen Zugang dürfen Verträge und Aufträge mit dem Start-up geschlossen werden, eine vorzeitige Auftragsvergabe führt zur Rücknahme der Bewilligung. Der Bewilligungszeitraum beträgt zehn Monate und kann auf Antrag um zwei Monate verlängert werden. Angaben zum Empfänger werden im Zentralregister „eAIR“ veröffentlicht. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums sind mit dem Verwendungsnachweis die Rechnungen des Start-ups, die Zahlungsnachweise und ein Sachbericht vorzulegen; danach wird ausgezahlt. Die Antragsvoraussetzungen müssen bei der Abrechnung weiter bestehen; eine Verlegung der Niederlassung oder Betriebsstätte aus Baden-Württemberg im Bewilligungszeitraum führt zum Widerruf. Abweichungen von den subventionserheblichen Angaben sind der L-Bank unverzüglich mitzuteilen.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 4.1
Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Nr. 4.1 (erbrachte Dienstleistungen): Gefördert werden ausschließlich Kosten, die dem Zuwendungsempfänger von dem externen Start-up für verkaufte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen in Rechnung gestellt und vom Zuwendungsempfänger gezahlt werden. Bereits bei Antragstellung muss ein Kosten- und Finanzierungsplan mit eingereicht werden. Auf Grundlage dieses Kosten- und Finanzierungsplans wird die Bewilligungssumme berechnet. In den Kosten enthaltene bzw. auf die in Rechnung gestellten Produkte oder Dienstleistungen entfallende Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Die von den Start-ups angebotenen Produkte oder Dienstleistungen werden durch die Zuwendungsempfänger im Rahmen einer Kooperation im Sinne einer Kunden-Lieferanten-Beziehung, Co-Innovation, Lizenzkooperation, strategische Allianz, Joint Venture erworben. Nr. 8: Abgerechnet werden können Innovationsgutscheine auf Rechnungen von im Bewilligungsbescheid genannten Start-ups über Kosten für bewilligte Leistungen, die innerhalb des Bewilligungszeitraums erbracht und abgerechnet wurden. Eigenbelege und Aufrechnungen können nicht anerkannt werden.
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 4.1 (verkaufte Produkte): Gefördert werden ausschließlich Kosten, die dem Zuwendungsempfänger von dem externen Start-up für verkaufte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen in Rechnung gestellt und vom Zuwendungsempfänger gezahlt werden. Bereits bei Antragstellung muss ein Kosten- und Finanzierungsplan mit eingereicht werden. Auf Grundlage dieses Kosten- und Finanzierungsplans wird die Bewilligungssumme berechnet. In den Kosten enthaltene bzw. auf die in Rechnung gestellten Produkte oder Dienstleistungen entfallende Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Die von den Start-ups angebotenen Produkte oder Dienstleistungen werden durch die Zuwendungsempfänger im Rahmen einer Kooperation im Sinne einer Kunden-Lieferanten-Beziehung, Co-Innovation, Lizenzkooperation, strategische Allianz, Joint Venture erworben. Nr. 8: Abgerechnet werden können Innovationsgutscheine auf Rechnungen von im Bewilligungsbescheid genannten Start-ups über Kosten für bewilligte Leistungen, die innerhalb des Bewilligungszeitraums erbracht und abgerechnet wurden. Eigenbelege und Aufrechnungen können nicht anerkannt werden.
Downloads

Bestanden & formulieren

Bron

Contact & bron

Verstrekker
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank
Telefoon
0721 150-1680
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
Begin je aanvraag

Start je Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“-aanvraag
in Twin.

Twin schrijft je aanvraag mee op basis van de regeling en je eigen projectdocumenten. Jij houdt de regie over elke tekst.