DoorlopendIGFDLR-PTDoorlopend

Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

Technologieoffene, vorwettbewerbliche Gemeinschaftsforschung für KMU

Zuschuss für vorwettbewerbliche, technologieoffene Forschungsvorhaben autorisierter, gemeinnütziger Forschungsvereinigungen zugunsten von KMU: bis zu 750.000 Euro je Vorhaben mit bis zu drei Forschungseinrichtungen; Antrag auf Begutachtung jederzeit beim DLR Projektträger.

Deadline
Doorlopend open
Geen harde deadline. Dien in wanneer je klaar bent.

Bèta: deze subsidiedatabase is nog in opbouw. Onze redactie controleert elke regeling, maar gegevens kunnen onvolledig of verouderd zijn. Raadpleeg de officiële publicatie voordat je een aanvraag indient.

In het kort

Wat is Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)?

Wie
Antragsberechtigt sind autorisierte, gemeinnützige Forschungsvereinigungen mit Hauptsitz in Deutschland. Sie führen die Vorhaben selbst durch oder leiten den Zuschuss an öffentliche, nicht gewinnorientierte Hochschul- und Forschungseinrichtungen oder gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland weiter.
Nr. 3.1, 3.3 und Anlage Nr. 1
Waarvoor
Vorwettbewerbliche, unternehmensübergreifende Forschungsvorhaben aller Technologiefelder und Branchen, die insbesondere KMU wirtschaftliche Vorteile bringen können. Gefördert werden Personalausgaben, Geräte über 2.500 Euro, Leistungen Dritter und eine Pauschale für sonstige Ausgaben.
Nr. 2.1 und 5.2
Wat je krijgt
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 750.000 Euro je Vorhaben, gestaffelt nach der Zahl der beteiligten Forschungseinrichtungen. Die Wirtschaft soll vorhabenbezogene Aufwendungen von mindestens 10 Prozent der Zuwendung erbringen.
Nr. 5.1 und 5.3
Wat je moet doen
Nach der Autorisierung stellen Sie jederzeit über PT-Outline einen Antrag auf Begutachtung beim DLR Projektträger, unter anderem mit Vorhabenbeschreibung und Finanzierungsplänen. Anträge mit mindestens 24 Punkten kommen auf eine Auswahlliste; ausgewählte Vorhaben werden zum Antrag auf Förderung in easy-Online aufgefordert.
Leitlinien Kap. 3.1.1, 5.1 und 6

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max per aanvraag
€ 750k
Obergrenzen des Zuschusses nach Zahl der beteiligten Forschungseinrichtungen: laut Förderrichtlinie (Fassung bis 31.12.2026): 275.000 Euro bei einer, 525.000 Euro bei zwei (aufzuteilen in höchstens 275.000 und 250.000 Euro) und 750.000 Euro bei drei Forschungseinrichtungen (höchstens 250.000 Euro je Forschungseinrichtung); laut Änderung (ab 1.1.2027): 320.000 Euro bei einer, 560.000 Euro bei zwei (höchstens 280.000 Euro je Forschungseinrichtung) und unverändert 750.000 Euro bei drei Forschungseinrichtungen. Nach dem Rundschreiben des DLR Projektträgers vom 12.10.2026 können Anträge auf Begutachtung bereits die neuen Obergrenzen verwenden.
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Übergeordnetes Ziel des Förderprogramms Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist es, durch die technologieoffene Förderung von vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks zu stärken und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

01
Sichtbarkeit
Sichtbarkeit der in den Vorhaben entwickelten Lösungen in der Fachöffentlichkeit erreichen
02
Wissenstransfer
Wissenstransfer der in den Vorhaben entwickelten Lösungen speziell für KMU ermöglichen
03
Folgeinvestitionen
Folgeinvestitionen oder weiterführende Technologieentwicklungen initiieren
Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Übergeordnetes Ziel des Förderprogramms Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist es, durch die technologieoffene Förderung von vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)1 der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks zu stärken und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Zur Erreichung dieser übergeordneten Ziele werden die folgenden operativen Ziele angestrebt: – Sichtbarkeit der in den Vorhaben entwickelten Lösungen in der Fachöffentlichkeit erreichen, – Wissenstransfer der in den Vorhaben entwickelten Lösungen speziell für KMU ermöglichen sowie – Folgeinvestitionen oder weiterführende Technologieentwicklungen initiieren.

Lees verder

IGF-Vorhaben dienen dem Technologie- und Wissenstransfer. Die Verbreitung der Ergebnisse der IGF in der Wirtschaft, insbesondere bei mittelständischen Unternehmen, ist ein wichtiger Bestandteil des Förderprogramms. Die Resultate der IGF-geförderten Vorhaben stehen allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Förderfähig sind wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen, die sich einer oder mehreren der folgenden Kategorien im Sinne der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1), nachfolgend FuEuI-Unionsrahmen, zuordnen lassen: – Grundlagenforschung, – industrielle Forschung, – experimentelle Entwicklung oder – Durchführbarkeitsstudien.
02
Darüber hinaus müssen die Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend ausgerichtet sein, neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten lassen und insbesondere der Gruppe der KMU wirtschaftliche Vorteile bringen können. Dazu müssen die Anträge zu den Forschungsvorhaben Vorschläge für den Transfer in die Wirtschaft und Aussagen zur Umsetzbarkeit enthalten.
03
Der für eine Förderung vorgesehene Bewilligungszeitraum eines Forschungsvorhabens soll nicht mehr als drei Jahre betragen.
04
Ab 1. Januar 2026 sind nur solche Forschungsvereinigungen antragsberechtigt, die nach der Anlage zu dieser Förderrichtlinie autorisiert sind.
05
Wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen können beim Projektträger einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm IGF stellen, sofern sie die in der Anlage genannten Kriterien erfüllen. Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen, die nach der Anlage zu dieser Förderrichtlinie autorisiert sind.
06
Antragstellern, die die Voraussetzungen der Definition eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Festlegung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) erfüllen, wird kein Zuschuss gewährt.
07
Sofern die Forschungsvereinigungen die Forschungsvorhaben nicht selbst durchführen, kann die Bearbeitung ganz oder teilweise durch Forschungseinrichtungen erfolgen, sofern es sich bei diesen um öffentliche, nicht gewinnorientierte Hochschul- oder Forschungseinrichtungen bzw. um gemeinnützige Forschungseinrichtungen handelt, die grundsätzlich für alle interessierten Akteure offen stehen.
08
Die Forschungseinrichtungen müssen über die zur Bearbeitung des jeweiligen Forschungsvorhabens erforderliche wissenschaftliche Qualifikation verfügen.
09
In diesen Fällen leitet die Forschungsvereinigung die Zuwendung in der im Zuwendungsbescheid festgelegten Höhe an die Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland als Letztempfänger weiter.
10
Führen Forschungsvereinigungen die Vorhaben selbst durch, müssen diese – wie Forschungseinrichtungen – die Eigenschaften einer Forschungseinrichtung im Sinne des FuEuI-Unionsrahmens erfüllen.
11
Forschungsvorhaben können gefördert werden, wenn sie dem Zuwendungszweck (siehe die Nummern 1.1 bis 1.3) und dem Gegenstand der Förderung (siehe Nummer 2) entsprechen sowie den Qualitätsstandards (siehe Nummer 7.1 Buchstabe b) genügen.
12
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die ganz oder teilweise im Auftrag Dritter durchgeführt werden;
13
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die gleichzeitig im Rahmen anderer technologieorientierter Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden;
14
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die zu einseitigen Wettbewerbsvorteilen einzelner Unternehmen führen können;
15
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die überwiegend der wissenschaftlichen oder beruflichen Aus- und Fortbildung dienen;
16
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … mit denen schon begonnen worden ist (vorzeitiger Maßnahmenbeginn);
17
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … bei denen Partnerschafts- oder Vertragsbeziehungen (z. B. Vergabe von FuE-Aufträgen) dadurch gekennzeichnet sind, dass einer der Partner ein eigenes Interesse an der Erzielung von Erträgen des anderen hat.
18
Für die beantragten Forschungsvorhaben ist ein projektbegleitender Ausschuss aus mindestens drei Vertretern der Wirtschaft zu bilden. Dieser nimmt zur Sicherstellung der Praxisrelevanz eine Beratungs- und Steuerungsfunktion ein und trägt unter Nutzung der industriellen Kooperation zur Anwendbarkeit der Ergebnisse insbesondere für KMU bei.
19
Ihm sollen mindestens drei interessierte KMU angehören. Bei mehr als sechs Mitgliedern erhöht sich die Mindestanzahl auf vier, bei mehr als acht Mitgliedern auf fünf, bei mehr als elf Mitgliedern auf sechs und bei mehr als vierzehn Mitgliedern auf sieben KMU. Abweichungen sind im Antrag von der Forschungsvereinigung zu begründen.
20
Es sollen vAW in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtzuwendung erbracht werden.
21
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … die ausdrücklich und in erheblichem Umfang den Zweck verfolgt, Forschung und Entwicklung möglichst eines gesamten Wirtschafts- oder Technologiebereichs überregional zu fördern und/oder zu betreiben,
22
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … als gemeinnützig anerkannt ist und ihren Hauptsitz in Deutschland hat,
23
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … wirtschaftsgetragen ist und sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die zu einem wesentlichen Teil kleine und mittelständische Unternehmen sind,
24
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … über eine fachliche Organisationseinheit verfügt, die in der Regel ehrenamtlich Forschungsvorhaben qualifiziert vorbereitet, ihre Durchführung begleitet und die Ergebnisse bewertet,
25
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … die Veröffentlichung und Verbreitung der gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse sicherstellt sowie deren Umsetzung und Anwendung fördert.
26
Die Beteiligung von mehr als drei Forschungseinrichtungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Thema’s
Wetenschappelijk onderzoekExperimentele ontwikkelingOnderzoek, ontwikkeling en innovatieHaalbaarheidsonderzoekKennisoverdracht en valorisatieIndustrieel onderzoek
Projectfase
HaalbaarheidOnderzoekOntwikkeling
Financieel

Wat krijg je?

Obergrenzen des Zuschusses nach Zahl der beteiligten Forschungseinrichtungen: laut Förderrichtlinie (Fassung bis 31.12.2026): 275.000 Euro bei einer, 525.000 Euro bei zwei (aufzuteilen in höchstens 275.000 und 250.000 Euro) und 750.000 Euro bei drei Forschungseinrichtungen (höchstens 250.000 Euro je Forschungseinrichtung); laut Änderung (ab 1.1.2027): 320.000 Euro bei einer, 560.000 Euro bei zwei (höchstens 280.000 Euro je Forschungseinrichtung) und unverändert 750.000 Euro bei drei Forschungseinrichtungen. Nach dem Rundschreiben des DLR Projektträgers vom 12.10.2026 können Anträge auf Begutachtung bereits die neuen Obergrenzen verwenden.
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die gleichzeitig im Rahmen anderer technologieorientierter Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden;
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 januari 2023 – 31 december 2027 Nr. 8
Cyclus: Die Gutachtergruppen tagen regelmäßig etwa alle vier Monate; als Richtwert für den frühestmöglichen Projektstart werden acht Monate ab der finalen Einreichung des Antrags auf Begutachtung vorgeschlagen. FAQ Phase 1, Wer begutachtet meinen Antrag (Phase 1)?; IGF-Leitlinien Kap. 3.1 (Hinweis)
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Tender
Vooraanmelding
Verplicht, vóór de volledige aanvraag
Verplichte bijlagen
  • Vorhabenbeschreibung (VHB)
  • Finanzierungspläne (FP)
  • vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW)
  • Zusammensetzung des Projektbegleitenden Ausschusses (PA)
  • Angebote für Geräte und Leistungen Dritter
  • Anlage 1 zum easy-Online Antrag – Bestätigung der Forschungsvereinigung
  • Anlage 2 zum easy-Online Antrag – Angaben zur Forschungseinrichtung
Zweistufiges Verfahren nach Autorisierung der Forschungsvereinigung: Der Antrag auf Begutachtung wird jederzeit über PT-Outline beim DLR Projektträger eingereicht und von ehrenamtlichen Gutachtergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet. Anträge mit mindestens 24 Punkten kommen auf eine Auswahlliste, aus der je nach Haushaltsmitteln in der Regel monatlich ausgewählt wird; nach 12 Monaten ohne Aufforderung werden sie gestrichen. Ausgewählte Forschungsvereinigungen stellen auf Aufforderung den Antrag auf Förderung in easy-Online; der DLR Projektträger prüft und bewilligt im Auftrag des BMWE. Die Forschungsvereinigung leitet die Zuwendung per Weiterleitungsvertrag an die Forschungseinrichtungen weiter und sorgt innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums für die Verbreitung der Ergebnisse. Der Verwendungsnachweis folgt innerhalb von sechs Monaten über profi-Online; 5 Prozent der Zuwendung werden erst nach seiner Prüfung ausgezahlt, und Rückforderungen richten sich nach §§ 48 bis 49a VwVfG.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Loonkosten
Nr. 5.2 Buchstabe a: Aus der Zuwendung sind für alle Forschungsvorhaben bei entsprechender Bewilligung folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … a) Personalausgaben für die an der Durchführung des Forschungsvorhabens beteiligten Beschäftigten entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand maximal bis zu den von der Bewilligungsbehörde festgesetzten Höchstbeträgen; dabei können nur Beschäftigte berücksichtigt werden, für die Arbeitsverträge mit der das Vorhaben durchführenden Einrichtung (Forschungsvereinigung oder Forschungseinrichtung) bestehen,
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Nr. 5.2 Buchstabe c: Aus der Zuwendung sind für alle Forschungsvorhaben bei entsprechender Bewilligung folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … c) Ausgaben für Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in voller Höhe und
Apparatuur
Nr. 5.2 Buchstabe b: Aus der Zuwendung sind für alle Forschungsvorhaben bei entsprechender Bewilligung folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … b) Ausgaben für die Beschaffung der zur Durchführung des Forschungsvorhabens benötigten Geräte in voller Höhe, sofern der Anschaffungswert im Einzelfall den Betrag von 2 500 Euro übersteigt,
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 5.2 Buchstabe d: Aus der Zuwendung sind für alle Forschungsvorhaben bei entsprechender Bewilligung folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … d) sonstige projektbezogene Ausgaben in Höhe einer Pauschale von maximal 20 Prozent der Summe aus den Ausgaben nach den Buchstaben a und b. Die Ausgaben nach Buchstabe b (Geräte) sind dabei nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den Gesamtbetrag von 50 000 Euro nicht übersteigen.
Downloads

Bestanden & formulieren

Regelingsdocumenten
Bron

Contact & bron

Verstrekker
DLR Projektträger
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
Begin je aanvraag

Start je IGF-aanvraag
in Twin.

Twin schrijft je aanvraag mee op basis van de regeling en je eigen projectdocumenten. Jij houdt de regie over elke tekst.