OpenIGF-Leittechnologien für die EnergiewendeDLR-PT

IGF-Leittechnologien für die Energiewende

Zuschuss für mehrteilige IGF-Vorhaben zu Leittechnologien der Energiewende

Das BMWE fördert in der IGF-Variante „Leittechnologien für KMU“ mehrteilige, vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Energiewende, getragen von mindestens zwei autorisierten Forschungsvereinigungen. Anträge auf Begutachtung bis 16.11.2026.

Eerstvolgende deadline
9
dagen
16 november 2026
Antrag auf Begutachtung – Leittechnologien für die Energiewende 2026
Bekijk alle deadlines
Geverifieerd op 6 november 2026Bron: portal.industrielle-gemeinschaftsforschung.de/antragstellende/leittechnologien/Uitgevoerd door DLR-PT

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In het kort

Wat is IGF-Leittechnologien für die Energiewende?

Wie
In der IGF autorisierte, gemeinnützige Forschungsvereinigungen mit Hauptsitz in Deutschland; ein Vorhaben tragen mindestens zwei thematisch unterschiedliche Forschungsvereinigungen, bearbeitet wird es von mehreren Forschungseinrichtungen.
Förderrichtlinie Nr. 3.1, Anlage Nr. 1; Bekanntmachung Ziffer 3
Waarvoor
Mehrteilige, vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zu einer oder mehreren Leittechnologien der Energiewende in den vier Forschungsschwerpunkten des 8. Energieforschungsprogramms (Energiebereitstellung, Energieinfrastruktur für Transport und Speicherung, Energienutzung und Energieeffizienz, Energiesystem und Systemintegration), die die Wettbewerbsfähigkeit von KMU stärken.
Förderrichtlinie Nr. 2.1, 2.2 a; Bekanntmachung Ziffern 1 und 2
Wat je krijgt
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss; je Gesamtprojekt sind bis zu 1,5 Mio. Euro zuwendungsfähig, einschließlich einer Koordinierungspauschale von höchstens 2,5 Prozent bzw. 20.000 Euro.
Förderrichtlinie Nr. 5.1, 5.2; Bekanntmachung Ziffer 4
Wat je moet doen
Antrag auf Begutachtung vom 3. September bis 16. November 2026 über PT-Outline mit Gesamt- und Teilvorhabenbeschreibungen; nach einem Ranking werden ausgewählte Vorhaben zum Antrag auf Förderung in easy-Online aufgefordert.
Bekanntmachung vom 03.09.2026, Verfahren

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Consortium
2+ partners
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Übergeordnetes Ziel des Förderprogramms Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist es, durch die technologieoffene Förderung von vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks zu stärken und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

01
Sichtbarkeit
Sichtbarkeit der in den Vorhaben entwickelten Lösungen in der Fachöffentlichkeit erreichen.
02
Wissenstransfer
Wissenstransfer der in den Vorhaben entwickelten Lösungen speziell für KMU ermöglichen.
03
Folgeinvestitionen
Folgeinvestitionen oder weiterführende Technologieentwicklungen initiieren.
Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Zur Erreichung dieser übergeordneten Ziele werden die folgenden operativen Ziele angestrebt: – Sichtbarkeit der in den Vorhaben entwickelten Lösungen in der Fachöffentlichkeit erreichen, – Wissenstransfer der in den Vorhaben entwickelten Lösungen speziell für KMU ermöglichen sowie – Folgeinvestitionen oder weiterführende Technologieentwicklungen initiieren.

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IGF-Vorhaben dienen dem Technologie- und Wissenstransfer. Die Verbreitung der Ergebnisse der IGF in der Wirtschaft, insbesondere bei mittelständischen Unternehmen, ist ein wichtiger Bestandteil des Förderprogramms. Die Resultate der IGF-geförderten Vorhaben stehen allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Ab 1. Januar 2026 sind nur solche Forschungsvereinigungen antragsberechtigt, die nach der Anlage zu dieser Förderrichtlinie autorisiert sind.
02
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … die ausdrücklich und in erheblichem Umfang den Zweck verfolgt, Forschung und Entwicklung möglichst eines gesamten Wirtschafts- oder Technologiebereichs überregional zu fördern und/oder zu betreiben,
03
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … als gemeinnützig anerkannt ist und ihren Hauptsitz in Deutschland hat,
04
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … wirtschaftsgetragen ist und sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die zu einem wesentlichen Teil kleine und mittelständische Unternehmen sind,
05
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … über eine fachliche Organisationseinheit verfügt, die in der Regel ehrenamtlich Forschungsvorhaben qualifiziert vorbereitet, ihre Durchführung begleitet und die Ergebnisse bewertet,
06
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … die Veröffentlichung und Verbreitung der gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse sicherstellt sowie deren Umsetzung und Anwendung fördert.
07
Soweit die Forschungsvereinigungen wirtschaftlich tätig sind, müssen die in der Anlage zu dieser Förderrichtlinie aufgeführten Voraussetzungen im Sinne des Transparenzrichtlinie-Gesetzes … erfüllt werden.
08
Antragstellern, die die Voraussetzungen der Definition eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Festlegung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) erfüllen, wird kein Zuschuss gewährt.
09
Sofern die Forschungsvereinigungen die Forschungsvorhaben nicht selbst durchführen, kann die Bearbeitung ganz oder teilweise durch Forschungseinrichtungen erfolgen, sofern es sich bei diesen um öffentliche, nicht gewinnorientierte Hochschul- oder Forschungseinrichtungen bzw. um gemeinnützige Forschungseinrichtungen handelt, die grundsätzlich für alle interessierten Akteure offen stehen.
10
Die Forschungseinrichtungen müssen über die zur Bearbeitung des jeweiligen Forschungsvorhabens erforderliche wissenschaftliche Qualifikation verfügen.
11
In diesen Fällen leitet die Forschungsvereinigung die Zuwendung in der im Zuwendungsbescheid festgelegten Höhe an die Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland als Letztempfänger weiter.
12
Soweit gemeinnützige Forschungseinrichtungen wirtschaftlich tätig sind, müssen die in der Anlage zu dieser Förderrichtlinie aufgeführten Voraussetzungen im Sinne des Transparenzrichtlinie-Gesetzes erfüllt werden.
13
Führen Forschungsvereinigungen die Vorhaben selbst durch, müssen diese – wie Forschungseinrichtungen – die Eigenschaften einer Forschungseinrichtung im Sinne des FuEuI-Unionsrahmens erfüllen.
14
Förderfähig sind wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen, die sich einer oder mehreren der folgenden Kategorien im Sinne der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1), nachfolgend FuEuI-Unionsrahmen, zuordnen lassen: – Grundlagenforschung, – industrielle Forschung, – experimentelle Entwicklung oder – Durchführbarkeitsstudien.
15
Darüber hinaus müssen die Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend ausgerichtet sein, neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten lassen und insbesondere der Gruppe der KMU wirtschaftliche Vorteile bringen können. Dazu müssen die Anträge zu den Forschungsvorhaben Vorschläge für den Transfer in die Wirtschaft und Aussagen zur Umsetzbarkeit enthalten.
16
Der für eine Förderung vorgesehene Bewilligungszeitraum eines Forschungsvorhabens soll nicht mehr als drei Jahre betragen.
17
Für eine Förderung müssen die Vorhaben über die Voraussetzungen der IGF-Normalvorhaben hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen: … Es muss sich um besonders wichtige, systemrelevante, breit angelegte Vorhaben handeln, welche auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU der jeweiligen Branche/-n nachhaltig stärken.
18
Für eine Förderung müssen die Vorhaben über die Voraussetzungen der IGF-Normalvorhaben hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen: … Das Vorhaben muss sich mit einer oder mehreren Leittechnologien im Bereich der Energiewende beschäftigen. Diese sind in vier Forschungsschwerpunkten aus dem 8. Energieforschungsprogramm a) Energiebereitstellung (Windenergie, Photovoltaik, Geothermie, Wärmepumpe und Kältetechnik, Produktion von Wasserstoff und Derivaten, Brennstoffzellen, Wiederverstromung, Solarthermie, energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe), b) Energieinfrastruktur für Transport und Speicherung (Stromnetze und Stromspeicher, Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher, Wasserstoffspeicherung und - transport) c) Energienutzung und Energieeffizienz (Gebäude, Quartiere, Industrie und Gewerbe, Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft) sowie d) Forschung zu Energiesystem und Systemintegration (Energiesystemanalyse, Systemintegration und digitale Lösungen, Energiewende und Gesellschaft) gruppiert und in der Förderbekanntmachung … näher beschrieben werden.
19
Die Forschungsbeiträge sollen sich auf die Programmziele: a) Mission Energiesystem 2045 b) Mission Wärmewende 2045 c) Mission Stromwende 2045 d) Mission Wasserstoff 2030 des 8. Energieforschungsprogramms … beziehen.
20
Für eine Förderung müssen die Vorhaben über die Voraussetzungen der IGF-Normalvorhaben hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen: … Es muss sich um mehrteilige Projekte handeln, die von mindestens zwei thematisch unterschiedlichen Forschungsvereinigungen getragen und von mehreren Forschungseinrichtungen mit unterschiedlichem Profil bearbeitet werden. Dabei ist sicherzustellen, dass jede Forschungseinrichtung (FE) nur einem Teilvorhaben zugeordnet ist. Eine Zuordnung zu mehreren Teilvorhaben soll nicht erfolgen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Mitwirkung der Forschungseinrichtung in mehreren Teilvorhaben aufgrund klar abgrenzbarer wissenschaftlich-technischer Aufgaben oder unterschiedlicher fachlicher Kompetenzen für die Zielerreichung des Vorhabens erforderlich ist. Die Ausnahme ist im Antrag nachvollziehbar zu begründen.
21
Für ein Leittechnologie-Gesamtprojekt … c) ist ein Laufzeitbeginn frühestens ab 01.06.2027 möglich.
22
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die ganz oder teilweise im Auftrag Dritter durchgeführt werden;
23
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die gleichzeitig im Rahmen anderer technologieorientierter Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden;
24
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die zu einseitigen Wettbewerbsvorteilen einzelner Unternehmen führen können;
25
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die überwiegend der wissenschaftlichen oder beruflichen Aus- und Fortbildung dienen;
26
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … mit denen schon begonnen worden ist (vorzeitiger Maßnahmenbeginn);
27
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … bei denen Partnerschafts- oder Vertragsbeziehungen (z. B. Vergabe von FuE-Aufträgen) dadurch gekennzeichnet sind, dass einer der Partner ein eigenes Interesse an der Erzielung von Erträgen des anderen hat.
28
Für die beantragten Forschungsvorhaben ist ein projektbegleitender Ausschuss aus mindestens drei Vertretern der Wirtschaft zu bilden.
29
Ihm sollen mindestens drei interessierte KMU angehören. Bei mehr als sechs Mitgliedern erhöht sich die Mindestanzahl auf vier, bei mehr als acht Mitgliedern auf fünf, bei mehr als elf Mitgliedern auf sechs und bei mehr als vierzehn Mitgliedern auf sieben KMU. Abweichungen sind im Antrag von der Forschungsvereinigung zu begründen.
30
Es sollen vAW in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtzuwendung erbracht werden.
Thema’s
Netcongestie en flexibiliteitWindenergieZonne-energieWetenschappelijk onderzoekGeothermie en bodemenergieExperimentele ontwikkelingWarmtetransitieOnderzoek, ontwikkeling en innovatieEnergieopslagHaalbaarheidsonderzoekCirculaire economieEnergiebesparingKennisoverdracht en valorisatieWaterstofIndustrieel onderzoekCirculaire economie, grondstoffen en afvalEnergie, klimaat en verduurzamingDuurzame energieopwekking
Projectfase
HaalbaarheidOnderzoekOntwikkeling
Financieel

Wat krijg je?

Toelichting bij het maximum
Für ein Leittechnologie-Gesamtprojekt sind höchstens 1,5 Mio. Euro zuwendungsfähig, einschließlich einer Koordinierungspauschale von höchstens 2,5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. 20.000 Euro; einen Höchstbetrag je Teilantrag nennt die Bekanntmachung nicht. Der Zuschuss wird als modifizierte Anteilfinanzierung, in begründeten Ausnahmefällen als Vollfinanzierung gewährt.
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die gleichzeitig im Rahmen anderer technologieorientierter Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden;
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 januari 2023 – 31 december 2027 Nr. 8
16
NOV
Antrag auf Begutachtung – Leittechnologien für die Energiewende 2026 sluit 16 november 2026
Open sinds 3 september 2026
Antragszeitraum (Seite 1)Actief
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Tender
Vooraanmelding
Verplicht, vóór de volledige aanvraag
  • Gesamtvorhabenbeschreibung
  • Teilvorhabenbeschreibung
  • Finanzierungspläne (FP)
  • vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW)
  • Zusammensetzung des Projektbegleitenden Ausschusses (PA)
  • Angebote für Geräte und Leistungen Dritter (keine Vorlage)
  • Kooperationsvereinbarung Leittechnologien
  • Anlage zur plausiblen Darlegung der zusätzlichen Ausgaben für die Koordinierung des Leittechnologie-Gesamtprojekts (bei Koordinierungspauschale)
  • Anlage 1 zum easy-Online Antrag – Bestätigung der Forschungsvereinigung
  • Anlage 2 zum easy-Online Antrag – Angaben zur Forschungseinrichtung
  • Anlage 3 zum easy-Online Antrag – Selbsterklärung zum Besserstellungsverbot für Forschungsvereinigung bei Beantragung einer Koordinierungspauschale
Werkwijze
Antragsberechtigt sind nur in der IGF autorisierte Forschungsvereinigungen; die Autorisierung wird vorab beim DLR Projektträger über PT-Outline beantragt. Phase 1: Antrag auf Begutachtung über PT-Outline bis zum 16.11.2026 mit gemeinsamer Gesamtvorhabenbeschreibung und je einer Teilvorhabenbeschreibung; ein Kurzabstract wird drei Wochen vor Abgabeschluss erbeten. Mindestens zwei Gutachtende bepunkten die Anträge; die Gutachtergruppe „Energiewende“ empfiehlt per Ranking. Phase 2: Die ausgewählten Vorhaben werden per E-Mail zum Antrag auf Förderung in easy-Online aufgefordert; nach vier Wochen ohne Antrag verfällt der Platz. Anträge, die im Rahmen der Bekanntmachung nicht zum Zuge kommen, können nicht im Normalverfahren gestellt werden. Der DLR Projektträger bewilligt für das BMWE; die Forschungsvereinigung leitet die Zuwendung an die Forschungseinrichtungen weiter. 5 Prozent der Zuwendung werden erst nach dem Verwendungsnachweis ausgezahlt. Forschungsvereinigung und Forschungseinrichtungen führen während und nach dem Vorhaben die im Antrag genannten Transfermaßnahmen durch, verbreiten binnen sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums alle Ergebnisse, soweit keine geistigen Eigentumsrechte begründet werden können, und bieten gewonnene geistige Eigentumsrechte zu marktüblichen Bedingungen an.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 5.2
Loonkosten
Aus der Zuwendung sind für alle Forschungsvorhaben bei entsprechender Bewilligung folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … a) Personalausgaben für die an der Durchführung des Forschungsvorhabens beteiligten Beschäftigten entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand maximal bis zu den von der Bewilligungsbehörde festgesetzten Höchstbeträgen; dabei können nur Beschäftigte berücksichtigt werden, für die Arbeitsverträge mit der das Vorhaben durchführenden Einrichtung (Forschungsvereinigung oder Forschungseinrichtung) bestehen, (Förderrichtlinie Nr. 5.2 Buchstabe a)
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Aus der Zuwendung sind für alle Forschungsvorhaben bei entsprechender Bewilligung folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … c) Ausgaben für Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in voller Höhe und (Förderrichtlinie Nr. 5.2 Buchstabe c)
Apparatuur
Aus der Zuwendung sind für alle Forschungsvorhaben bei entsprechender Bewilligung folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … b) Ausgaben für die Beschaffung der zur Durchführung des Forschungsvorhabens benötigten Geräte in voller Höhe, sofern der Anschaffungswert im Einzelfall den Betrag von 2 500 Euro übersteigt, (Förderrichtlinie Nr. 5.2 Buchstabe b)
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Aus der Zuwendung sind für alle Forschungsvorhaben bei entsprechender Bewilligung folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … d) sonstige projektbezogene Ausgaben in Höhe einer Pauschale von maximal 20 Prozent der Summe aus den Ausgaben nach den Buchstaben a und b. Die Ausgaben nach Buchstabe b (Geräte) sind dabei nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den Gesamtbetrag von 50 000 Euro nicht übersteigen. (Förderrichtlinie Nr. 5.2 Buchstabe d) Für Leittechnologie-Gesamtprojekte und CORNET-Gesamtprojekte sind zusätzlich folgende Ausgaben finanzierungsfähig: – bei einem Leittechnologie-Vorhaben Ausgaben für die Koordinierung in Höhe einer Pauschale von maximal 2,5 Prozent der für die Durchführung des Leittechnologie-Gesamtprojekts zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. maximal 20 000 Euro. Dabei müssen die zusätzlichen Ausgaben für die Koordinierung des Leittechnologie-Gesamtprojekts in einer dem Förderantrag beizufügenden Anlage plausibel dargelegt werden. (Förderrichtlinie Nr. 5.2) Für ein Leittechnologie-Gesamtprojekt a) sind Ausgaben in Höhe von maximal 1,5 Mio. € zuwendungsfähig, b) können zusätzlich Ausgaben für die Koordinierung in Form einer Pauschale von maximal 2,5 Prozent der für die Durchführung des Leittechnologie-Gesamtprojekts zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. maximal 20 000 € als zuwendungsfähig anerkannt werden. Durch die Koordinierungspauschale darf der maximal zuwendungsfähige Betrag von 1,5 Mio. € (vgl. 4a) nicht überschritten werden. (Bekanntmachung vom 03.09.2026, Voraussetzung Ziffer 4)
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Bron

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Verstrekker
DLR Projektträger
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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