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IGF-CORNET (Collective Research Networking)

Zuschuss für transnationale Gemeinschaftsforschung im CORNET-Netzwerk

Autorisierte Forschungsvereinigungen erhalten über die IGF-Fördervariante CORNET einen Zuschuss für den deutschen Teil transnationaler Forschungsvorhaben, die mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung bearbeitet werden. Anträge zu festen Stichtagen.

Deadline
Deadline onbekend
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In het kort

Wat is IGF-CORNET (Collective Research Networking)?

Wie
Antragsberechtigt sind autorisierte, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen. Die Forschung führen sie selbst oder öffentliche, nicht gewinnorientierte Hochschul- oder Forschungseinrichtungen bzw. gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland durch.
Richtlinie Nr. 3.1 n. F. (Änderung Nr. 3) und Nr. 3.3
Waarvoor
Gefördert wird der deutsche Teil transnationaler Forschungsvorhaben (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung oder Durchführbarkeitsstudien), die mit mindestens einer ausländischen Forschungseinrichtung bearbeitet werden.
Richtlinie Nr. 2.1 und 2.2 Buchstabe c
Wat je krijgt
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Personal, Geräte, Leistungen Dritter und eine Pauschale für sonstige Ausgaben, der je nach Zahl der Forschungseinrichtungen 320.000, 560.000 oder 750.000 Euro nicht übersteigen soll. Koordiniert eine deutsche Forschungsvereinigung das CORNET-Gesamtprojekt, kommt eine Pauschale von höchstens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. höchstens 20.000 Euro hinzu, die innerhalb dieser Obergrenzen bleiben muss.
Richtlinie Nr. 5.1 n. F. (Änderung Nr. 7) und Nr. 5.2
Wat je moet doen
Bis zum Stichtag (nächster: 31. März 2027, 12 Uhr) den deutschen Antrag auf Begutachtung mit dem internationalen CORNET-Antrag über PT-Outline beim DLR Projektträger einreichen; den englischen Gesamtantrag reicht der Projektkoordinator über das CORNET-Submission Tool ein. Nach positiver Begutachtung folgt auf Aufforderung der Antrag auf Förderung in easy-Online.
FAQ Allgemein, FAQ Phase 1 und Phase 2; IGF-Leitlinien Kap. 9.1.2-9.1.3

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max per aanvraag
€ 750k
Der Zuschuss soll 320.000 Euro bei Vorhaben mit einer Forschungseinrichtung, 560.000 Euro bei zwei beteiligten Forschungseinrichtungen (höchstens 280.000 Euro je Forschungseinrichtung) und 750.000 Euro bei drei beteiligten Forschungseinrichtungen (höchstens 250.000 Euro je Forschungseinrichtung) nicht übersteigen. Diese Obergrenzen gelten laut Änderung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger vom 23. September 2026 ab dem 1. Januar 2027 und laut Rundschreiben des DLR Projektträgers vom 12. Oktober 2026 schon für Anträge auf Begutachtung; zuvor betrugen sie 275.000 und 525.000 Euro. Bei bereits begutachteten oder in der Begutachtung befindlichen Anträgen ist eine nachträgliche Anpassung grundsätzlich nicht möglich; einmalig wieder vorgelegte Anträge dürfen die neuen Obergrenzen verwenden. Eine Pauschale für die Koordinierung des CORNET-Gesamtprojekts durch eine deutsche Forschungsvereinigung (höchstens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des CORNET-Vorhabens bzw. höchstens 20.000 Euro) darf diese Obergrenzen nicht überschreiten.
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Übergeordnetes Ziel des Förderprogramms Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist es, durch die technologieoffene Förderung von vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks zu stärken und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

01
Sichtbarkeit in der Fachöffentlichkeit
Sichtbarkeit der in den Vorhaben entwickelten Lösungen in der Fachöffentlichkeit erreichen
02
Wissenstransfer für KMU
Wissenstransfer der in den Vorhaben entwickelten Lösungen speziell für KMU ermöglichen
03
Folgeinvestitionen und Weiterentwicklung
Folgeinvestitionen oder weiterführende Technologieentwicklungen initiieren
Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Übergeordnetes Ziel des Förderprogramms Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist es, durch die technologieoffene Förderung von vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)1 der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks zu stärken und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Zur Erreichung dieser übergeordneten Ziele werden die folgenden operativen Ziele angestrebt: – Sichtbarkeit der in den Vorhaben entwickelten Lösungen in der Fachöffentlichkeit erreichen, – Wissenstransfer der in den Vorhaben entwickelten Lösungen speziell für KMU ermöglichen sowie – Folgeinvestitionen oder weiterführende Technologieentwicklungen initiieren.

Lees verder

IGF-Vorhaben dienen dem Technologie- und Wissenstransfer. Die Verbreitung der Ergebnisse der IGF in der Wirtschaft, insbesondere bei mittelständischen Unternehmen, ist ein wichtiger Bestandteil des Förderprogramms. Die Resultate der IGF-geförderten Vorhaben stehen allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige, gemeinnützige industrielle Forschungsvereinigungen, die nach der Anlage zu dieser Förderrichtlinie autorisiert sind.
02
Wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen können beim Projektträger einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm IGF stellen, sofern sie die in der Anlage genannten Kriterien erfüllen.
03
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … die ausdrücklich und in erheblichem Umfang den Zweck verfolgt, Forschung und Entwicklung möglichst eines gesamten Wirtschafts- oder Technologiebereichs überregional zu fördern und/oder zu betreiben,
04
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … als gemeinnützig anerkannt ist und ihren Hauptsitz in Deutschland hat,
05
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … wirtschaftsgetragen ist und sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die zu einem wesentlichen Teil kleine und mittelständische Unternehmen sind,
06
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … über eine fachliche Organisationseinheit verfügt, die in der Regel ehrenamtlich Forschungsvorhaben qualifiziert vorbereitet, ihre Durchführung begleitet und die Ergebnisse bewertet,
07
Ein Antrag auf Autorisierung als Forschungsvereinigung kann eine juristische Person stellen, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: … die Veröffentlichung und Verbreitung der gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse sicherstellt sowie deren Umsetzung und Anwendung fördert.
08
Antragstellern, die die Voraussetzungen der Definition eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Festlegung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) erfüllen, wird kein Zuschuss gewährt.
09
Sofern die Forschungsvereinigungen die Forschungsvorhaben nicht selbst durchführen, kann die Bearbeitung ganz oder teilweise durch Forschungseinrichtungen erfolgen, sofern es sich bei diesen um öffentliche, nicht gewinnorientierte Hochschul- oder Forschungseinrichtungen bzw. um gemeinnützige Forschungseinrichtungen handelt, die grundsätzlich für alle interessierten Akteure offen stehen.
10
Die Forschungseinrichtungen müssen über die zur Bearbeitung des jeweiligen Forschungsvorhabens erforderliche wissenschaftliche Qualifikation verfügen.
11
In diesen Fällen leitet die Forschungsvereinigung die Zuwendung in der im Zuwendungsbescheid festgelegten Höhe an die Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland als Letztempfänger weiter.
12
Führen Forschungsvereinigungen die Vorhaben selbst durch, müssen diese – wie Forschungseinrichtungen – die Eigenschaften einer Forschungseinrichtung im Sinne des FuEuI-Unionsrahmens erfüllen.
13
Um die Internationalisierung zu fördern, werden mit der Fördervariante CORNET transnationale Forschungsvorhaben (nachfolgend CORNET-Gesamtprojekte) unterstützt, die mindestens mit einer ausländischen Forschungseinrichtung gemeinsam bearbeitet werden und bei denen die gesamten Ergebnisse allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen.
14
Die IGF-Förderung kann dabei die Finanzierung von Teilprojekten (nachfolgend CORNET-Vorhaben) umfassen, die in Deutschland entsprechend den IGF-Regelungen durchgeführt werden.
15
In CORNET-Projekten müssen mindestens zwei Länder/Regionen zusammenarbeiten.
16
Auf deutscher Seite müssen eine autorisierte FV als Unternehmensverband und mindestens eine FE involviert sein.
17
Darüber hinaus müssen die Forschungsvorhaben unternehmensübergreifend ausgerichtet sein, neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten lassen und insbesondere der Gruppe der KMU wirtschaftliche Vorteile bringen können.
18
Dazu müssen die Anträge zu den Forschungsvorhaben Vorschläge für den Transfer in die Wirtschaft und Aussagen zur Umsetzbarkeit enthalten.
19
Der für eine Förderung vorgesehene Bewilligungszeitraum eines Forschungsvorhabens soll nicht mehr als drei Jahre betragen.
20
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die ganz oder teilweise im Auftrag Dritter durchgeführt werden;
21
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die gleichzeitig im Rahmen anderer technologieorientierter Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden;
22
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die zu einseitigen Wettbewerbsvorteilen einzelner Unternehmen führen können;
23
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die überwiegend der wissenschaftlichen oder beruflichen Aus- und Fortbildung dienen;
24
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … mit denen schon begonnen worden ist (vorzeitiger Maßnahmenbeginn);
25
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … bei denen Partnerschafts- oder Vertragsbeziehungen (z. B. Vergabe von FuE-Aufträgen) dadurch gekennzeichnet sind, dass einer der Partner ein eigenes Interesse an der Erzielung von Erträgen des anderen hat.
26
Für die beantragten Forschungsvorhaben ist ein projektbegleitender Ausschuss aus mindestens drei Vertretern der Wirtschaft zu bilden.
27
Für beantragte Forschungsvorhaben müssen im projektbegleitenden Ausschuss mindestens fünf interessierte KMU aus Deutschland vertreten sein. Abweichungen hiervon sind nicht möglich.
28
Bei mehr als elf Mitgliedern im Ausschuss erhöht sich die Mindestanzahl der erforderlichen KMU auf sechs und bei mehr als vierzehn Mitgliedern auf sieben KMU. Abweichungen hiervon sind im Antrag auf Begutachtung von der FV zu begründen.
29
Der PA soll ausschließlich die Mitglieder umfassen, die das deutsche CORNET-Vorhaben im internationalen SME User Committee des Projekts vertreten.
30
Es sollen vAW in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtzuwendung erbracht werden.
Thema’s
Wetenschappelijk onderzoekExperimentele ontwikkelingOnderzoek, ontwikkeling en innovatieHaalbaarheidsonderzoekExport, internationalisering en ontwikkelingssamenwerkingInternationale samenwerkingKennisoverdracht en valorisatieIndustrieel onderzoek
Projectfase
OnderzoekOntwikkelingHaalbaarheid
Financieel

Wat krijg je?

Max per aanvraag
€ 750k
Toelichting bij het maximum
Der Zuschuss soll 320.000 Euro bei Vorhaben mit einer Forschungseinrichtung, 560.000 Euro bei zwei beteiligten Forschungseinrichtungen (höchstens 280.000 Euro je Forschungseinrichtung) und 750.000 Euro bei drei beteiligten Forschungseinrichtungen (höchstens 250.000 Euro je Forschungseinrichtung) nicht übersteigen. Diese Obergrenzen gelten laut Änderung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger vom 23. September 2026 ab dem 1. Januar 2027 und laut Rundschreiben des DLR Projektträgers vom 12. Oktober 2026 schon für Anträge auf Begutachtung; zuvor betrugen sie 275.000 und 525.000 Euro. Bei bereits begutachteten oder in der Begutachtung befindlichen Anträgen ist eine nachträgliche Anpassung grundsätzlich nicht möglich; einmalig wieder vorgelegte Anträge dürfen die neuen Obergrenzen verwenden. Eine Pauschale für die Koordinierung des CORNET-Gesamtprojekts durch eine deutsche Forschungsvereinigung (höchstens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des CORNET-Vorhabens bzw. höchstens 20.000 Euro) darf diese Obergrenzen nicht überschreiten.
Cumulatie
Nicht förderfähig sind Forschungsvorhaben, … die gleichzeitig im Rahmen anderer technologieorientierter Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union gefördert werden;
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 januari 2023 – 31 december 2027 Nr. 8
42. CORNET-Call · 24 juni 2026 t/m 30 september 2026FAQ Allgemein
CORNET-Call, Stichtag März 2027 · sluit 31 maart 2027FAQ Allgemein
Cyclus: Die Förderung von CORNET-Projekten beginnt i.d.R. ca. 8 bis 9 Monate nach Ablauf der jeweiligen Ausschreibungsfrist. FAQ Phase 1 (Wie geht es nach Einreichung des Antrags weiter?)
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Tender
Vooraanmelding
Verplicht, vóór de volledige aanvraag
  • Internationaler CORNET-Antrag mit drei Anlagen (Dissemination Plan, Work Plan, List User Committee) sowie bei Wiedereinreichungen die Unterlagen zur „Resubmission“
  • Finanzierungspläne
  • vorhabenbezogene Aufwendungen der Wirtschaft (vAW)
  • Projektbegleitender Ausschuss (PA)
  • Angebote für Geräte (falls relevant)
  • Angebote für Leistungen (falls relevant)
  • Erläuterungen zu den Ausgaben für die Koordinierung des CORNET-Gesamtprojekts (falls relevant)
  • Erläuterungen zum Einzelfinanzierungsplan für die beteiligten FE
  • Consortium Agreement (von allen Beteiligten paraphiert)
  • Finanzierungsbestätigungen der beteiligten Länder bzw. Regionen (Antrag auf Förderung, Phase 2)
Zweistufiges Verfahren zu festen Stichtagen (letzter Mittwoch im März und September, 12 Uhr): Die autorisierte Forschungsvereinigung reicht den deutschen Antrag auf Begutachtung mit dem internationalen CORNET-Antrag über PT-Outline ein, der Projektkoordinator den englischen Gesamtantrag über das CORNET-Submission Tool. Gefördert werden nur Projekte, die alle beteiligten Länder bzw. Regionen einstimmig als förderwürdig einstufen; bei gesicherter Finanzierung empfiehlt das BAFA die Förderung. Dann fordert der DLR Projektträger zum Antrag auf Förderung in easy-Online auf und bewilligt als beliehener Projektträger für das BMWE. Die Forschungsvereinigung leitet die Zuwendung per Weiterleitungsvertrag an die Forschungseinrichtungen weiter; ausgezahlt wird nach Unterzeichnung von Consortium Agreement und Weiterleitungsverträgen, 5 Prozent erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Soweit keine geistigen Eigentumsrechte begründet werden können, sind alle Ergebnisse binnen sechs Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums zu verbreiten; solche Rechte sind zu marktüblichen Bedingungen anzubieten. Nachweise belegen auch eine bewilligte Koordinierungspauschale; der Schlussbericht stellt zusätzlich die internationalen Ergebnisse und den Mehrwert der Zusammenarbeit dar. Aufhebung und Rückforderung richten sich nach §§ 48 bis 49a VwVfG und §§ 23, 44 BHO.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 5.2
Loonkosten
Nr. 5.2 Buchstabe a: Aus der Zuwendung sind für alle Forschungsvorhaben bei entsprechender Bewilligung folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … a) Personalausgaben für die an der Durchführung des Forschungsvorhabens beteiligten Beschäftigten entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand maximal bis zu den von der Bewilligungsbehörde festgesetzten Höchstbeträgen; dabei können nur Beschäftigte berücksichtigt werden, für die Arbeitsverträge mit der das Vorhaben durchführenden Einrichtung (Forschungsvereinigung oder Forschungseinrichtung) bestehen,
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Nr. 5.2 Buchstabe c: Aus der Zuwendung sind für alle Forschungsvorhaben bei entsprechender Bewilligung folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … c) Ausgaben für Leistungen Dritter zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in voller Höhe und
Apparatuur
Nr. 5.2 Buchstabe b: Aus der Zuwendung sind für alle Forschungsvorhaben bei entsprechender Bewilligung folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … b) Ausgaben für die Beschaffung der zur Durchführung des Forschungsvorhabens benötigten Geräte in voller Höhe, sofern der Anschaffungswert im Einzelfall den Betrag von 2 500 Euro übersteigt,
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 5.2 Buchstabe d und CORNET-Koordinierung: Aus der Zuwendung sind für alle Forschungsvorhaben bei entsprechender Bewilligung folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … d) sonstige projektbezogene Ausgaben in Höhe einer Pauschale von maximal 20 Prozent der Summe aus den Ausgaben nach den Buchstaben a und b. Die Ausgaben nach Buchstabe b (Geräte) sind dabei nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den Gesamtbetrag von 50 000 Euro nicht übersteigen. Für Leittechnologie-Gesamtprojekte und CORNET-Gesamtprojekte sind zusätzlich folgende Ausgaben finanzierungsfähig: … – bei einem CORNET-Vorhaben Ausgaben für die Koordinierung in Höhe einer Pauschale von maximal 5 Prozent der für die Durchführung des CORNET-Vorhabens zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. maximal 20 000 Euro, wenn diese Koordinierung durch eine deutsche Forschungsvereinigung erfolgt. Dabei müssen die zusätzlichen Ausgaben für die Koordinierung des CORNET-Gesamtprojekts in einer dem Förderantrag beizufügenden Anlage plausibel dargelegt werden.
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Regelingsdocumenten
Bron

Contact & bron

Verstrekker
DLR Projektträger
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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