Hamburger Heizungsförderung – Erneuerbare Wärme
Zuschüsse für Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse und Wärmespeicher in Hamburg
Die IFB Hamburg fördert mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen, Solarthermie- und Biomasseanlagen, Wärmespeicher und die Mehrfachnutzung von Flächen für Vorhaben in Hamburg, mit höchstens 500.000 € je Vorhaben.
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Wat is Hamburger Heizungsförderung – Erneuerbare Wärme?
Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.
Waarom bestaat deze regeling?
Ziel der Förderung ist die Erhöhung des Einsatzes Erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung in Hamburg.
Over de regeling
Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.
Nach dieser Förderrichtlinie werden Maßnahmen für den Einsatz von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu Heizzwecken gefördert, die zu Umweltentlastungen führen, die über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgehenden.
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Es werden ausgewählte Techniken zur Nutzung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu Heizzwecken gefördert, oder Techniken, die die Voraussetzungen für deren effizienten Einsatz schaffen. Außerdem werden energieeffiziente Anlagen und Anlagenteile, die in Kombination mit der Nutzung erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme eingesetzt werden oder im Zusammenhang mit deren Nutzung stehen, gefördert.
Voorwaarden
Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.
Wat krijg je?
Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.
Fördermodul Wärmepumpen und UmfeldmaßnahmenSubsidie € 1.000 – € 500.000Percentage 20%
Elektrisch betriebene Wärmepumpen und deren Installation, die Erschließung der Wärmequelle (oberflächennahe Geothermie, Wärme aus Abwasser, PVT-Kollektoren, Solar-Luft-Kollektoren) sowie die für den effizienten Betrieb erforderlichen Umfeldmaßnahmen an der Wärmeverteilung, im Heiz-, Technik- und Speicherraum und an der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Demontage und Entsorgung alter Anlagen und Fachplanung und Baubegleitung, für Vorhaben in Hamburg. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer:innen, dinglich Verfügungsberechtigte, Mieter:innen mit Zustimmung der Eigentümer:innen, Unternehmen, sonstige Organisationen und Contracting-Unternehmen. Die Jahresarbeitszahl muss außer bei Luft/Luft- und Abluft/Wasser-Wärmepumpen mindestens 3,1 betragen. Mit dem Antrag wird die IFB Bestätigung zum Antrag auf Wärmepumpenförderung des ausführenden Fachbetriebs eingereicht.
Fördermodul Solarthermie und Biomasseanlagen ≤ 100 kWSubsidie max € 500.000Percentage –
Installation, Ersatz und Erweiterung von Solarthermieanlagen mit mindestens 20 m² Bruttokollektorfläche zur Trinkwarmwasserbereitung, Heizungsunterstützung oder Einspeisung in ein Wärmenetz, das verpflichtende Solarwärme-Monitoring dieser Anlagen über mindestens zwei Jahre sowie der Austausch fossil befeuerter Wärmeerzeuger durch Biomasseanlagen bis einschließlich 100 kW (Holzkessel für Pellets und Hackschnitzel, Scheitholzvergaserkessel, Pelletöfen mit Wassertasche und Anschluss an eine Zentralheizung, jeweils mit Leistungs- und Feuerungsregelung und automatischer Zündung) bei gleichzeitiger Installation einer geförderten Solarthermieanlage, wenn kein unmittelbarer Wärmenetzanschluss möglich ist, für Vorhaben in Hamburg. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer:innen, dinglich Verfügungsberechtigte, Mieter:innen mit Zustimmung der Eigentümer:innen, Unternehmen, sonstige Organisationen und Contracting-Unternehmen. Vor dem Antrag ist eine Systemsimulation durchzuführen; der berechnete jährliche Solarwärmeertrag im Kollektorkreis muss bei südausgerichteten Dächern mindestens 350 kWh/m² Aperturfläche (Trinkwarmwasser), 300 kWh/m² (Trinkwarmwasser und Heizungsunterstützung) bzw. 250 kWh/m² (Fassadenanlagen) betragen; bei Ost-West-Ausrichtung sind Mindererträge von bis zu 20 % zulässig. Vakuumröhren- und Flachkollektoren brauchen einen Wärmemengenzähler im Kollektorkreis oder eine Wärmemengenmessung über die Solarregelung. Biomasseanlagen müssen unter Prüfstandbedingungen Staub 2,5 mg/m³ und CO 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung bzw. 250 mg/m³ bei Teillast unterschreiten.
Fördermodul Biomasseanlagen > 100 kWSubsidie max € 500.000Percentage –
Vollautomatisch arbeitende Wärmeerzeuger zur energetischen Nutzung von Biomasse mit einer Nennwärmeleistung über 100 kW bis einschließlich 500 kW (Pelletfeuerungen, Holzhackschnitzelfeuerungen, Verbrennungsanlagen mit anderen festen biogenen Brennstoffen) für Vorhaben in Hamburg, nicht in Gebieten mit Anschluss- und Benutzungsgebot für ein Wärmenetz. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer:innen, dinglich Verfügungsberechtigte, Mieter:innen mit Zustimmung der Eigentümer:innen, Unternehmen, sonstige Organisationen und Contracting-Unternehmen. Die Planungsgrundlagen „QM-Holzheizwerke“ sind einzuhalten; unter Prüfstandbedingungen sind Staub 20 mg/Nm³, CO 150 mg/Nm³, C-Gesamt 10 mg/Nm³ und NOx 250 mg/Nm³ zu unterschreiten.
Fördermodul WärmespeicherSubsidie max € 500.000Percentage –
Neubau von Wärmespeichern mit mindestens 4 m³ Speichervolumen, die mindestens 65 % ihrer jährlichen Energie aus direkt angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie oder aus unvermeidbarer Abwärme beziehen, für Vorhaben in Hamburg. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer:innen, dinglich Verfügungsberechtigte, Mieter:innen mit Zustimmung der Eigentümer:innen, Unternehmen, sonstige Organisationen und Contracting-Unternehmen. Das Modul ist nicht zusätzlich zum Fördermodul Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen erhältlich, weil Wärmespeicher dort als Umfeldmaßnahme gefördert werden.
Fördermodul MehrfachnutzungSubsidie max € 500.000Percentage 25%
Investitionsmehrausgaben für die Mehrfachnutzung von Flächen für geförderte Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen oder Wärmespeicher bei gleichzeitiger anderweitiger Nutzung sowie für besonders flächensparende Lösungen, etwa die Errichtung in einer zweiten Ebene über einem Parkplatz oder unter Grünanlagen, für Vorhaben in Hamburg. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer:innen, dinglich Verfügungsberechtigte, Mieter:innen mit Zustimmung der Eigentümer:innen, Unternehmen, sonstige Organisationen und Contracting-Unternehmen.
Deadlines & cycli
Hoe vraag je aan?
- Fachunternehmererklärung/Bestätigung zum Antrag für Wärmepumpenförderung (IFB Bestätigung zum Antrag auf Wärmepumpenförderung, Fördermodul Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen)
- Formblatt der IFB Hamburg über sämtliche weiteren Fördermittel für dieselben beihilfefähigen Ausgaben
- Vollmacht der Miteigentümer (wenn mehrere Eigentümer:innen im Grundbuch eingetragen sind und eine:r von ihnen bevollmächtigt wird)
Waar mag het aan besteed worden?
Bestanden & formulieren
Contact & bron
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in Twin.
Twin schrijft je aanvraag mee op basis van de regeling en je eigen projectdocumenten. Jij houdt de regie over elke tekst.