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FRL Tourismus: Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung

Zuschuss für Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung in Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank fördert Tourismusmarketing mit Wirkung außerhalb Sachsens und die Destinationsentwicklung mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent, für DMO nicht wettbewerbsfähiger Destinationen bis zu 25 und in begründeten Einzelfällen bis zu 80 Prozent.

Eerstvolgende deadline
8
dagen
15 november 2026
Antragszeitraum Förderjahr 2027
Bekijk alle deadlines
Geverifieerd op 6 november 2026Bron: revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/18923/45161.pdfUitgevoerd door SAB

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In het kort

Wat is FRL Tourismus: Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung?

Wie
Destinationsmanagementorganisationen (touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften). Für das Tourismusmarketing auch ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes Sachsen e. V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.
Ziffer III Nr. 1
Waarvoor
Tourismusmarketing mit Wirkung außerhalb Sachsens, das vorrangig neue Gäste gewinnt, die touristische Dachmarke Sachsens umsetzt oder der Marktforschung dient, sowie die Entwicklung wettbewerbsfähiger und grenzübergreifender Destinationen nach der Tourismusstrategie.
Ziffer II Nr. 1 und 2
Wat je krijgt
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für DMO nicht wettbewerbsfähiger Destinationen bis zu 25 Prozent und in begründeten Einzelfällen bis zu 80 Prozent. Bewilligt werden grundsätzlich nur Zuwendungen über 2.500 Euro; einen Höchstbetrag gibt es nicht.
Ziffer V Nr. 3 und 4; Merkblatt Nr. 6.3
Wat je moet doen
Den Antrag vom 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr vor Beginn der Maßnahme bei der SAB über das Förderportal Sachsen stellen, getrennt für Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung, mit Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und den weiteren geforderten Unterlagen.
Ziffer IV Nr. 7, Ziffer VI Nr. 2 und 3; Merkblatt Nr. 6.3

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Subsidie­percentage
50–80%
per onderdeel en activiteit
Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Gefördert werden … Maßnahmen des Tourismusmarketings: … touristische Marketingmaßnahmen aus den Destinationen, die geeignet sind, vorrangig neue Gäste von außerhalb Sachsens zu gewinnen und das Image der Destinationen im In- und Ausland zu stärken;
02
Gefördert werden … Maßnahmen des Tourismusmarketings: … innovative Marketingmaßnahmen mit Wirkung außerhalb Sachsens, die der Umsetzung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen;
03
Gefördert werden … Maßnahmen des Tourismusmarketings: … Maßnahmen der Marktforschung für die Destinationen.
04
Gefördert werden … Maßnahmen der Destinationsentwicklung … Maßnahmen, die geeignet sind, eine wettbewerbsfähige Destination entsprechend der jeweils aktuellen Tourismusstrategie zu entwickeln;
05
Gefördert werden … Maßnahmen der Destinationsentwicklung … Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundener Finanzierungsinstrumente zielen;
06
Gefördert werden … Maßnahmen der Destinationsentwicklung … Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.
07
Antragsberechtigte und Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Richtlinie sind … für Maßnahmen nach Ziffer II Nummer 1 dieser Richtlinie (Tourismusmarketing): touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen; im Folgenden DMO genannt) sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes Sachsen e. V. (im Folgenden LTV genannt), die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
08
Antragsberechtigte und Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Richtlinie sind … für Maßnahmen nach Ziffer II Nummer 2 dieser Richtlinie (Destinationsentwicklung): DMO …
09
Zuwendungen können nur für solche Maßnahmen des Projektes gewährt werden, die folgende grundsätzliche Anforderungen erfüllen: Maßnahmen des Tourismusmarketings … Der Antragsteller arbeitet nach einem aktuellen Marketingplan, der Aussagen zu Zielgruppen, Quellmärkten und erwarteten Effekten der Maßnahmen sowie budgetierte und kontrollfähige Einzelmaßnahmen beinhaltet. Darüber hinaus enthält der Marketingplan Aussagen zu Controlling- und Evaluierungsmaßnahmen.
10
Zuwendungen können nur für solche Maßnahmen des Projektes gewährt werden, die folgende grundsätzliche Anforderungen erfüllen: Maßnahmen des Tourismusmarketings … Beim Antragsteller/Projektträger ist die Integration der Rubrik barrierefreies Reisen beziehungsweise barrierefreie Angebote auf seinen Internetseiten sowie die Verlinkung auf die entsprechenden Internetseiten der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH (TMGS) erfolgt.
11
Zuwendungen können nur für solche Maßnahmen des Projektes gewährt werden, die folgende grundsätzliche Anforderungen erfüllen: … Maßnahmen der Destinationsentwicklung … Maßnahmen durch die DMO: Die Existenz einer vom Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bestätigten Destinationsstrategie ist unabdingbar. Maßnahmen des Außenmarketings sind von einer Förderung im Rahmen der Destinationsentwicklung ausgeschlossen.
12
Maßnahmen müssen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse darstellen, sofern die Zuwendungen auf Grundlage des unter Ziffer I Nummer 2 Buchstabe c genannten DAWI-Freistellungsbeschlusses oder der DAWI De-minimis-Verordnung bewilligt werden sollen.
13
Bei finanzieller Beteiligung der Tourismuswirtschaft in der Destination oder sonstiger Partner ist nachzuweisen, dass diese gesichert ist.
14
Für jede einzelne beantragte Maßnahme ist eine detaillierte Kalkulation beizufügen. Bei den Maßnahmen für Werbung und Pressearbeit genügt die Vorlage einer Grobplanung der Vorhaben mit prozentualer Aufteilung des Jahresbudgets.
15
Der Beitrag des Zuwendungsempfängers aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektes muss grundsätzlich mindestens 50 Prozent betragen. Darin enthalten sein muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil des Zuwendungsempfängers von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
16
Zuwendungen können nur für solche Maßnahmen bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden. Die Genehmigung zum förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn kann im Einzelfall auf schriftlichen Antrag durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus erteilt werden.
17
Hinweis: Maßnahmen des Tourismusmarketings sind im Rahmen eines Förderantrags für Maßnahmen der Destinationsentwicklung nicht zuwendungsfähig und umgekehrt.
18
Vorzeitiger (förderunschädlicher) Vorhabensbeginn: Bei Projektförderung mit Gesamtausgaben unter 100.000 EUR gilt er ab Antragstellung als genehmigt. Bei Projekten ab 100.000 EUR kann er beantragt werden, wenn sich die Entscheidung des Zuwendungsgebers aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, verzögert und noch kein Bescheid vorliegt. Die Zustimmung der SAB wird nur erteilt, wenn die Finanzierung des Projektes (inkl. Kosten der Vorfinanzierung und der Folgekosten) gesichert erscheinen. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns begründet keinen Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung, erfolgt also auf Risiko des Antragsstellers.
Thema’s
Regionale en gebiedsontwikkelingGrensoverschrijdende samenwerkingToerismeSport, recreatie en toerismeDuurzaam toerisme
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.

Subsidiepercentage
50–80%
Min subsidie
€ 3k
Gefördert werden touristische Marketingmaßnahmen aus den Destinationen, die vorrangig neue Gäste von außerhalb Sachsens gewinnen und das Image der Destinationen im In- und Ausland stärken sollen, innovative Marketingmaßnahmen mit Wirkung außerhalb Sachsens zur Umsetzung der touristischen Dachmarke Sachsens sowie Maßnahmen der Marktforschung für die Destinationen. Antragsberechtigt sind DMO (touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften) sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes Sachsen e. V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist. Voraussetzung sind ein aktueller Marketingplan und die Rubrik barrierefreies Reisen auf den eigenen Internetseiten mit Verlinkung zur TMGS.
Zuwendungen werden grundsätzlich nur bewilligt, wenn sie im Einzelfall mehr als 2.500 Euro betragen (Merkblatt Nr. 6.3); einen Höchstbetrag der Zuwendung legt die Richtlinie nicht fest.
Anteilsfinanzierung: 50% tot 80% (+30 procentpunt bij In begründeten Einzelfällen, bei denen ein besonderes Landesinteresse besteht, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus)
DMO von Destinationen, die das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus gemäß der jeweils aktuellen Tourismusstrategie als nicht wettbewerbsfähig eingestuft hat, kann eine Zuwendung als Anteilsfinanzierung von bis zu 25 Prozent gewährt werden (Ziffer V Nr. 3 b). Der Beitrag des Zuwendungsempfängers aus Eigen- oder Fremdmitteln muss grundsätzlich mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, darin mindestens 10 Prozent Eigenmittel (Ziffer IV Nr. 5).
Subsidiepercentage
50–80%
Min subsidie
€ 3k
Gefördert werden Maßnahmen, die geeignet sind, eine wettbewerbsfähige Destination entsprechend der jeweils aktuellen Tourismusstrategie zu entwickeln, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, und Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen. Antragsberechtigt sind DMO (touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften). Voraussetzung ist eine vom Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bestätigte Destinationsstrategie; Maßnahmen des Außenmarketings sind ausgeschlossen.
Zuwendungen werden grundsätzlich nur bewilligt, wenn sie im Einzelfall mehr als 2.500 Euro betragen (Merkblatt Nr. 6.3); einen Höchstbetrag der Zuwendung legt die Richtlinie nicht fest.
Anteilsfinanzierung: 50% tot 80% (+30 procentpunt bij In begründeten Einzelfällen, bei denen ein besonderes Landesinteresse besteht, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus)
DMO von Destinationen, die das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus gemäß der jeweils aktuellen Tourismusstrategie als nicht wettbewerbsfähig eingestuft hat, kann eine Zuwendung als Anteilsfinanzierung von bis zu 25 Prozent gewährt werden (Ziffer V Nr. 3 b). Der Beitrag des Zuwendungsempfängers aus Eigen- oder Fremdmitteln muss grundsätzlich mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, darin mindestens 10 Prozent Eigenmittel (Ziffer IV Nr. 5).
Eine Förderung nach dieser Richtlinie kann durch andere Förderprogramme des Freistaates Sachsen, der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union ergänzt werden. Ein Ersatz der Eigenmittel ist nicht zulässig und eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

15
NOV
Antragszeitraum Förderjahr 2027 sluit 15 november 2026
Open sinds 1 oktober 2026
Ziffer VI Nr. 2Actief
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Vooraanmelding
Niet nodig
  • Tourismusmarketing: eine hinreichende Projektbeschreibung sowie der aktuelle Marketingplan, Finanzierungsplan, Mediaplan, Messeplan und geeignete Nachweise (Ziffer VI Nr. 3 a)
  • Tourismusmarketing: Liste aller Projektpartner (Ziffer VI Nr. 3 b)
  • Tourismusmarketing: bei gemeinsamen Vorhaben von Zuwendungsempfängern mit Kooperations- beziehungsweise Vertragspartnern eine entsprechende Kooperationsvereinbarung (Ziffer VI Nr. 3 c)
  • Tourismusmarketing: eine aussagekräftige Kostenkalkulation einschließlich detaillierter Leistungsbeschreibung und geeignetem Nachweis (Ziffer VI Nr. 3 d)
  • Tourismusmarketing: eine Versicherung darüber, dass für den beantragten Fördergegenstand kein Förderantrag nach einer anderen Förderrichtlinie des Freistaats Sachsen, der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union gestellt wurde (Ziffer VI Nr. 3 e)
  • Tourismusmarketing: eine Erklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes (Ziffer VI Nr. 3 f)
  • Destinationsentwicklung: aktuelle vom Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bestätigte Destinationsstrategie der DMO (Ziffer VI Nr. 3 g)
  • Destinationsentwicklung: ein Konzept zur Entwicklung der Organisationsstruktur der DMO (Ziffer VI Nr. 3 i)
  • Destinationsentwicklung: aktueller Wirtschaftsplan und mittelfristiger Finanzplan (Ziffer VI Nr. 3 j)
  • Destinationsentwicklung: Beitragssatzung der DMO (Ziffer VI Nr. 3 k)
  • Destinationsentwicklung: Verbandssatzung (Ziffer VI Nr. 3 l)
  • Destinationsentwicklung: aktuelle Werte bezüglich der Destinationskriterien und Destinationsstärke der DMO (Ziffer VI Nr. 3 m)
  • Für jede einzelne beantragte Maßnahme eine detaillierte Kalkulation; bei Werbung und Pressearbeit genügt eine Grobplanung der Vorhaben mit prozentualer Aufteilung des Jahresbudgets (Ziffer IV Nr. 4)
  • Beschreibungen der Einzelmaßnahmen auf der Vorlage der SAB (SAB-Vordruck 64201, Maßnahmebeschreibung) (Merkblatt Nr. 6.3)
  • Finanzierungsplan auf der Vorlage der SAB (SAB-Vordruck 61075) (Merkblatt Nr. 6.3)
  • Für bestehendes Personal, das anteilig zur Umsetzung des beantragten Projektes eingesetzt wird, eine projektbezogene Tätigkeitsbeschreibung (Merkblatt Nr. 7 f.1)
  • Bei anderen Ausnahmen von der Verwendung der touristischen Dachmarke die Zustimmung der TMGS, die dem Antrag beiliegt oder vor Freigabe zur Realisierung nachgereicht wird (Merkblatt Nr. 7 b.12)
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die SAB; Anträge werden grundsätzlich vom 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr getrennt für Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung mit den Vordrucken der SAB gestellt, seit dem 1. Oktober 2025 nur über das Förderportal Sachsen; in begründeten Ausnahmefällen sind spätere Anträge möglich. Wurden Zuwendungen auch bei anderen Zuwendungsgebern beantragt, ist darüber in den Anträgen umfassend Auskunft zu geben. Das SMWK bietet Antragsberechtigten fachlich-inhaltliche Beratung an; die SAB prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit und entscheidet auf Grundlage der fachlichen Einschätzung des SMWK, ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Soweit es sich um staatliche Beihilfen handelt, wird nach den De-minimis-Verordnungen (EU) Nr. 360/2012 und Nr. 1407/2013 oder dem DAWI-Freistellungsbeschluss und deren Nachfolgeregelungen bewilligt; bei Zuwendungen auf Grundlage des DAWI-Freistellungsbeschlusses ist zu gewährleisten, dass keine Überkompensation erfolgt. Je Einzelmaßnahme ist mindestens ein messbarer Indikator zu benennen. Die Auszahlung wird schriftlich mit dem Muster der SAB beantragt, spätestens bis zum 30. September des Kalenderjahres. Die Verwendung ist mit Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis mit Belegliste nachzuweisen; bis zu 100.000 Euro Anteilsfinanzierung genügt ein einfacher Verwendungsnachweis. Aufhebung und Rückforderung richten sich nach der Verwaltungsvorschrift zu § 44 SäHO.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Ziffer V Nr. 5 a FRL Tourismus: „Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zuwendung sind die für das Projekt als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben, die für die Erreichung des Zuwendungszweckes notwendig sind und die mit einem der nachfolgenden Punkte im Zusammenhang stehen: Messen, Präsentationen und Workshops; Presse- oder Studienreisen; PR/Öffentlichkeitsarbeit, Werbung/Kommunikation; Projektmanagement; Marktforschung; Produktneuentwicklung; Fachberatung und Netzwerkarbeit; Qualitätsmanagement; Infrastrukturmanagement.“ Merkblatt Nr. 7, Sonstige zuwendungsfähige Sachausgaben: „Anerkannt werden Ausgaben, die nachweislich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer beantragten Maßnahme entstehen und entsprechend zugeordnet werden können, ausgenommen sind Eigenleistungen.“ Merkblatt Nr. 6.4: „Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer ist zuwendungsfähig.“ Merkblatt Nr. 5: „Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Antragstellung, Abrechnung und Verwendungsnachweis sowie die unter Punkt 8 aufgeführten Ausgaben.“ Merkblatt Nr. 8: „Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind insbesondere die Ausgaben, die auch ohne die beantragten Maßnahmen für Tourismusmarketing bzw. Destinationsentwicklung beim Zuwendungsempfänger anfallen würden und somit dem institutionellen Bereich zuzuordnen sind bzw. der Grundsicherung des Geschäftsbetriebes dienen, u.a.: Löhne und Gehälter für eigenes Personal, außer Projektmanagement (vgl. f.1); Inanspruchnahme und/oder Verbesserung der eigenen betrieblichen Infrastruktur; Ausgaben für Investitionen, wie z.B. jegliche EDV-Technik, Kommunikationstechnik u.a. sowie laufende Betriebskosten und Versicherungen hierfür, Erwerb eines eigenen Messestandes/Messesystems/ Präsentationssystems; ausgenommen sind geringwertige Wirtschaftsgüter; Allgemeine betriebliche Verwaltungsaufwendungen, wie Geschäftsausstattung; CI- und CD-Handbücher, sonstige Gestaltungsvorschriften; Ausgaben für Gewinnspielpreise, Trinkgelder, Reinigung von Messekleidung, allgemeine Porto- und Telekommunikationsleistungen, sowie Mitgliedsbeiträge jeglicher Art, außer Marketingumlagen und für Zertifizierungen notwendige Mitgliedschaften; Maßnahmen des Tourismusmarketings mit überwiegender Wirkung innerhalb Sachsens; Marketingmaßnahmen für Einzelevents/Jubiläen in den Destinationen, ohne touristischen Schwerpunkt, insbesondere Sportveranstaltungen; Ausgaben, die durch Dritte vollständig refinanziert werden“. Merkblatt Nr. 7 a.1, Hinweis: „Sollen von den zuwendungsberechtigten Antragstellern Fördermittel auch für weitere Anschließer mit beantragt werden, ist zu beachten, dass klein- und mittelständische Unternehmen davon ausgenommen sind.“
Uitbesteding
Ziffer V Nr. 5 a cc und gg FRL Tourismus (PR/Öffentlichkeitsarbeit, Werbung/Kommunikation; Fachberatung und Netzwerkarbeit). Merkblatt Nr. 7, Sonstige zuwendungsfähige Sachausgaben: „Ausgaben für Fremdpersonal (Hilfskräfte, zusätzliches Standpersonal)“; Merkblatt Nr. 7 b.1: „Anzeigenschaltungen, redaktionelle Beiträge, Pressetexte, Beilagen, Bannerschaltung, PR-Agentur-Kosten, Advertorials, TV-Ausstrahlungen“.
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Ziffer V Nr. 5 a bb FRL Tourismus (Presse- oder Studienreisen). Merkblatt Nr. 7, Sonstige zuwendungsfähige Sachausgaben: „Reisekosten – eigene Reise- und Übernachtungskosten für bis zu max. 5 Personen pro Maßnahme, z. B. für Messen, Präsentationen und Workshops – Reisekosten, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für externe Teilnehmer (z. B. Journalisten und Reisefachleute von außerhalb Sachsens) fachbezogener Veranstaltungen (z.B. Pressekonferenz, Workshop, Presse- und Studienreisen innerhalb Sachsens)“.
Overige kosten
Ziffer V Nr. 5 a dd FRL Tourismus (Projektmanagement). Merkblatt Nr. 7 f.1 (Personalausgaben): „Projektmanagement für Maßnahmen des Tourismusmarketings bzw. der Destinationsentwicklung: Mitarbeiter der Geschäftsführung sind von der Förderung ausgenommen. Förderung von bis zu max. 50 % der Gesamtausgaben, in begründeten Einzelfällen ist eine höhere Förderung möglich. Als Nachweis gelten die Bestimmungen aus dem Zuwendungsbescheid der SAB. In der Maßnahmenbeschreibung sind genaue Angaben der Vollzeitäquivalente (VZÄ) aufzuführen, die der Kalkulation der Maßnahmen zu Grunde gelegt wurden. Des Weiteren ist anzugeben, wie viele VZÄ zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Antragsteller beschäftigt sind. (VZÄ = 1 Vollzeitstelle mit 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche) Für zur Umsetzung des beantragten Projektes eingestelltes Personal sind die Tätigkeitsbeschreibungen vorzuhalten. Für bestehendes Personal, das anteilig zur Umsetzung des beantragten Projektes eingesetzt wird, ist dem Antrag eine projektbezogene Tätigkeitsbeschreibung beizufügen. Das Verbot der Besserstellung gem. Nr. 1.3 der ANBest-P ist zu beachten.“ Merkblatt Nr. 8: „Löhne und Gehälter für eigenes Personal, außer Projektmanagement (vgl. f.1)“ sind nicht zuwendungsfähig.
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Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
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6 november 2026 door Twin-redactie
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