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FRL KrW/2026 – Nichtinvestive Maßnahmen (Sachsen)

Zuschuss für nichtinvestive Maßnahmen wie Sensibilisierung in Sachsen

Sachsen fördert aus dem EFRE nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere zur Akzeptanzsteigerung und Sensibilisierung, strategische Grundlagen, Evaluierungen sowie Austauschformate zur Abfallvermeidung. Der Zuschuss beträgt 2.500 bis 60.000 Euro und bis zu 80 % der Ausgaben.

Deadline
Doorlopend open
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Geverifieerd op 6 november 2026Bron: revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/21473/49374.pdfUitgevoerd door SAB

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In het kort

Wat is FRL KrW/2026 – Nichtinvestive Maßnahmen (Sachsen)?

Wie
Unternehmen jeder Größe, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen mit einem Vorhaben in Sachsen. Ausgeschlossen sind Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen, die nicht unter Nr. 3.1 fallen.
Nr. 3.1, 3.2, 4.2 und 4.4
Waarvoor
Nichtinvestive Maßnahmen zur Abfallvermeidung, insbesondere zur Akzeptanzsteigerung und Sensibilisierung, strategische Grundlagen, Evaluierungen bestehender Verfahren und Modellvorhaben sowie Austauschformate. Zuwendungsfähig sind externe Dienstleistungen, Sachausgaben und eine Pauschale von 7 % für indirekte Ausgaben.
Nr. 2.1 Buchstabe c und 5.3.2
Wat je krijgt
Einen Zuschuss von mindestens 2.500 und höchstens 60.000 Euro. Er beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen und beihilfefreie Vorhaben, bis zu 70 % für mittlere und bis zu 60 % für große Unternehmen.
Nr. 5.1, 5.2 und Anlage 2
Wat je moet doen
Den Antrag laufend elektronisch über das Förderportal der SAB stellen, mit der Vorhabensbeschreibung und den geforderten Unterlagen; die SAB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn der Antrag bei der SAB eingegangen ist; nach den Hinweisen der SAB darf der Starttermin nicht vor dem Eingang ihrer Bestätigungsmail liegen, sonst entfällt die Förderung.
Nr. 1.4, 6.1, 7.2.1 und 7.2.2; SAB-Programmseite, Wichtige Hinweise Nr. 1 und 2

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max per aanvraag
€ 60k
Höchstens 60.000 Euro je Vorhaben; der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für kleine Unternehmen und beihilfefreie Vorhaben, bis zu 70 % für mittlere und bis zu 60 % für große Unternehmen sowie Unternehmen mit mindestens 25 Prozent öffentlicher Beteiligung.
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Gefördert werden investive und nichtinvestive Vorhaben zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft im Freistaat Sachsen.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Aus dem EFRE werden gefördert: … c) Nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere zur Akzeptanzsteigerung sowie Sensibilisierungsmaßnahmen, Schaffung notwendiger strategischer Grundlagen oder Evaluierungen von bestehenden Verfahren und Modellvorhaben und Austauschformate zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen zur Abfallvermeidung;
02
Zuwendungen werden gewährt an: – Unternehmen, – gemäß § 2 Absatz 1 Sächsischem Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz verpflichtete Landkreise, kreisfreie Städte und Abfallverbände (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger), – Kommunen, – kommunale Zweckverbände, – Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
03
Von der Förderung ausgeschlossen sind: – Hochschulen, – Berufsakademien und – Forschungseinrichtungen, die nicht unter Nummer 3.1 fallen.
04
Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.1 muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
05
Gemäß Nummer 5.1 der EU-Rahmenrichtlinie darf mit dem Vorhaben begonnen werden, sobald der Antrag bei der Bewilligungsstelle eingegangen ist.
06
Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.
07
Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
08
Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. Bei Baumaßnahmen gelten die Leistungsphasen 1-6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand der Antragstellung.
09
Bei Zuwendungen auf Grundlage der DAWI-De-minimis-Verordnung oder des DAWI-Freistellungsbeschlusses ist zu gewährleisten, dass keine Überkompensation erfolgt, das heißt, die Ausgleichszahlung für die DAWI darf nicht höher sein als die um die vorhabensbezogenen Einnahmen geminderten Kosten zuzüglich eines angemessenen Gewinns.
10
Förderfähig sind nur Ausgaben und Kosten, die vorhabenbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Förderung erfolgt darüber hinaus nachrangig oder ergänzend zu nationaler Förderung.
11
Diese Verordnung gilt für Beihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftszweige mit folgenden Ausnahmen: … Beihilfen an Unternehmen, die in der Primärproduktion von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätig sind
12
Diese Verordnung gilt für Beihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftszweige mit folgenden Ausnahmen: … Beihilfen für Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen tätig sind, sofern der Beihilfebetrag auf der Grundlage des Preises oder der Menge der gekauften oder in Verkehr gebrachten Erzeugnisse festgesetzt wird
13
Diese Verordnung gilt für Beihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftszweige mit folgenden Ausnahmen: … Beihilfen an Unternehmen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind
14
Diese Verordnung gilt für Beihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftszweige mit folgenden Ausnahmen: … Beihilfen an Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, i) wenn sich der Beihilfebetrag nach dem Preis oder der Menge der bei Primärerzeugern erworbenen oder von den betreffenden Unternehmen vermarkteten Erzeugnisse richtet oder ii) wenn die Beihilfe an die Bedingung geknüpft ist, dass sie ganz oder teilweise an Primärerzeuger weitergegeben wird
15
Diese Verordnung gilt für Beihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftszweige mit folgenden Ausnahmen: … Beihilfen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ausfuhren in Mitgliedstaaten oder Drittstaaten, d. h. Beihilfen, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, mit dem Aufbau und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder mit anderen laufenden Ausgaben für exportbezogene Tätigkeiten im Zusammenhang stehen
16
Diese Verordnung gilt für Beihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftszweige mit folgenden Ausnahmen: … Beihilfen, die davon abhängig sind, dass heimische Waren und Dienstleistungen Vorrang vor eingeführten Waren und Dienstleistungen erhalten.
BedrijfsgrootteNr. 4.4.1, 4.4.3
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
Milieu, natuur en biodiversiteitOnderzoek, ontwikkeling en innovatieCirculaire economieAfvalverminderingMilieueducatie en voorlichtingKennisoverdracht en valorisatieCirculaire economie, grondstoffen en afval
Financieel

Wat krijg je?

80% van je subsidiabele projectkosten, met een maximum van € 60k per aanvraag.

€ 3k · Die Zuwendung beträgt mindestens 2.500 Euro.
Höchstens 60.000 Euro je Vorhaben; der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für kleine Unternehmen und beihilfefreie Vorhaben, bis zu 70 % für mittlere und bis zu 60 % für große Unternehmen sowie Unternehmen mit mindestens 25 Prozent öffentlicher Beteiligung.
Maßnahmen nach Nummer 2.1 Buchstabe c oder Nummer 2.2 Buchstabe c werden nur auf Grundlage der De-minimis-Verordnungen gefördert. Gemäß Artikel 3 der Allgemeinen De-minimis-Verordnung dürfen De-minimis-Beihilfen maximal 300 000 Euro in drei Jahren betragen. Bei Anwendung der DAWI-De-minimis-Verordnung gilt ein Höchstbetrag von 750 000 Euro in drei Jahren.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiodevanaf 16 januari 2026 Nr. 8.1
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Vooraanmelding
Niet nodig
Verplichte bijlagen
  • Vorhabensbeschreibung gemäß den von der Bewilligungsstelle bereitgestellten Vorgaben
  • Nachweis der Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung des Vorhabens, insbesondere der erforderlichen Genehmigungen, Klärung der Eigentums- und sonstigen privatrechtlichen Verhältnisse
  • Verbindliche Erklärung, den gesamten Eigenanteil tragen zu können
  • Angebote
  • Gesellschaftsvertrag/Satzung
  • aktueller Registerauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Identifikation - Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite)
  • Anzeige von Zeichnungsbefugten
  • Geschäftsplan
  • KMU-Bewertung für Partner-/Verbundunternehmen (SAB-Vordruck 60314)
  • De-minimis-Erklärung (SAB-Vordruck 60381)
Der Antrag wird elektronisch über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) eingereicht; die SAB ist Bewilligungsstelle, Fachbehörde ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, dessen fachliche Stellungnahme die SAB einholen kann. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht nicht; die SAB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen wird jeder Antrag gefördert, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Mit dem Vorhaben darf begonnen werden, sobald der Antrag bei der SAB eingegangen ist; das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zum beantragten Zeitpunkt zu erhalten, trägt der Antragsteller. Die Zuwendung wird auf Antrag im Erstattungsverfahren ausgezahlt; die direkten Ausgaben sind als tatsächlich getätigte Ausgaben nachzuweisen, Teilauszahlungen sind zulässig. Die Verwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats, mit Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis nachzuweisen. Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre. Die Zuwendung kann widerrufen werden, wenn mit der Maßnahme nicht innerhalb eines Jahres nach Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen wurde, und sie ist zu erstatten, wenn der Bescheid zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 5.3.2
Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Nr. 5.3.2 Buchstabe b: Sachausgaben, zum Beispiel Miete für Veranstaltungsräume;
Uitbesteding
Nr. 5.3.2 Buchstabe a: Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Umsetzung dieser Vorhaben;
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Nr. 5.3.2 Buchstabe c: Zuwendungsfähig sind indirekte Ausgaben, die bei den Zuwendungsempfängern selbst für die Verwaltung und Umsetzung des Vorhabens anfallen. Die indirekten Ausgaben werden durch eine Pauschalfinanzierung in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt. Mit der Pauschalfinanzierung sind alle indirekten Ausgaben abgegolten.
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 5.3.4: Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für: a) Eigenleistungen; b) Versicherungsbeiträge; c) Rechts-, Steuer- und sonstige Beratungsleistungen, die in keinem zwingenden Zusammenhang mit dem Förderzweck stehen; d) Kapitalbeschaffung und Zwischenfinanzierung, einschließlich Zinsen; e) laufende Betriebskosten und allgemeiner Nachsorgeaufwand; f) Grunderwerb; g) Ausgaben für die energetische Nutzung von Biomasse; h) turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware; i) Umsatzsteuer, soweit die Zuwendungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt sind; j) Erwerb gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen; k) Investitionen in die Anschaffung von Fahrzeugen und in Maßnahmen an Fahrzeugen; l) Ausgaben für Investitionen in Anlagegüter oder immaterielle Vermögenswerte bei Vorhaben nach Nummer 2.1 Buchstabe c.
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Regelingsdocumenten
Bron

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Verstrekker
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Telefoon
0351 4910-4910
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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