Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026
Zuschuss für ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft in Sachsen
Sachsen fördert aus EFRE und JTF Investitionen in kreislaufwirtschaftsbasierte Produktion, Abfallbewirtschaftung und STEP-Technologien sowie nichtinvestive Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Qualifizierung: Zuschuss von 10 bis 90 %, bis zu 10 Mio. Euro.
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Wat is Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026?
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Waarom bestaat deze regeling?
Gefördert werden investive und nichtinvestive Vorhaben zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft im Freistaat Sachsen.
Over de regeling
Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.
Gefördert werden investive und nichtinvestive Vorhaben zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft im Freistaat Sachsen. JTF-geförderte Vorhaben tragen zusätzlich zum Strukturwandel bei, das heißt dazu, Regionen und Menschen in die Lage zu versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Europäischen Union bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen.
Voorwaarden
Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.
Wat krijg je?
Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.
EFRE: Kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren und ProdukteSubsidie € 8.000 – € 5.000.000Percentage 35–70%
Investitionen in kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe, der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff, Digitalisierung und Prozessoptimierung, mit Vorhabensort im Freistaat Sachsen. Produktive Investitionen von Großunternehmen und öffentlichen Unternehmen werden in diesem Teil nicht gefördert, nichtproduktive Investitionen schon.
EFRE: Verbesserung der AbfallbewirtschaftungSubsidie € 8.000 – € 10.000.000Percentage 10–80%
Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen im Freistaat Sachsen, einschließlich Digitalisierung: getrennte Sammlung, Verwertung biogener Abfälle, Wertstoffhöfe, Recycling von Abfällen aus Haushalten, Gewerbe und Industrie, Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff und Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen und Klärschlammverbrennungsaschen. Produktive Investitionen von Großunternehmen und öffentlichen Unternehmen werden in diesem Teil nicht gefördert. Bei Phosphorrückgewinnung sind laut Merkblatt 62243 Monoverbrennungsanlagen, neuartige Pilotanlagen, die Forschungszwecken dienen, und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht förderfähig; bewilligte Projekte zur Phosphorrückgewinnung müssen bis zum 31.01.2030 fertiggestellt sein.
EFRE: Nichtinvestive Maßnahmen zur AbfallvermeidungSubsidie € 2.500 – € 60.000Percentage 60–80%
Nichtinvestive Maßnahmen zur Abfallvermeidung im Freistaat Sachsen, insbesondere Akzeptanzsteigerung und Sensibilisierung, strategische Grundlagen, Evaluierungen bestehender Verfahren und Modellvorhaben sowie Austauschformate zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen. Gefördert nur als De-minimis-Beihilfe; Großunternehmen und öffentliche Unternehmen sind antragsberechtigt. Ausgaben für Anlagegüter und immaterielle Vermögenswerte sind nicht zuwendungsfähig.
EFRE: STEP – kritische TechnologienSubsidie € 8.000 – € 10.000.000Percentage 90%
STEP: Investitionen in die Herstellung kritischer Technologien oder die Sicherung und Stärkung ihrer Wertschöpfungsketten im Freistaat Sachsen, etwa additive Fertigung, Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Batterien, Trenn- und Separationsverfahren, kreislauforientierte Bioökonomie, Biotechnologien, fortschrittliche Materialien und kritische Rohstoffe einschließlich Anlagen zur Phosphorrückgewinnung. Das Vorhaben muss die STEP-Voraussetzungen erfüllen; produktive Investitionen von Großunternehmen und öffentlichen Unternehmen werden nur außerhalb der Stadt Leipzig, des Landkreises Leipzig und des Landkreises Nordsachsen gefördert. Bei Phosphorrückgewinnung sind laut Merkblatt 62243 Monoverbrennungsanlagen, neuartige Pilotanlagen, die Forschungszwecken dienen, und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht förderfähig; bewilligte Projekte zur Phosphorrückgewinnung müssen bis zum 31.01.2030 fertiggestellt sein.
JTF: Kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren und ProdukteSubsidie € 8.000 – € 5.000.000Percentage 40–75%
Investitionen in kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes in den JTF-Gebieten (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, Städte Leipzig und Chemnitz), mit Beitrag zum Strukturwandel. Bei Recyclingmaterial als Rohstoff sind die Anteile des gewonnenen Sekundärrohstoffes zu erfassen. Produktive Investitionen von Großunternehmen und öffentlichen Unternehmen nur in den C-Fördergebieten der Anlage 3 und mit positivem Votum der Fachstelle JTF.
JTF: Verbesserung der Abfallbewirtschaftung und fortschrittliche Biokraftstoffe aus AbfällenSubsidie € 8.000 – € 10.000.000Percentage 10–85%
Investitionen zur Verbesserung der Abfallbewirtschaftung in den JTF-Gebieten (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, Städte Leipzig und Chemnitz), mit Beitrag zum Strukturwandel: Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen und Klärschlammverbrennungsaschen sowie Anlagen zur Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfällen und ihre Infrastruktur. Produktive Investitionen von Großunternehmen und öffentlichen Unternehmen nur in den C-Fördergebieten der Anlage 3 und mit positivem Votum der Fachstelle JTF. Bei Phosphorrückgewinnung sind laut Merkblatt 62243 Monoverbrennungsanlagen, neuartige Pilotanlagen, die Forschungszwecken dienen, und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht förderfähig; bewilligte Projekte zur Phosphorrückgewinnung müssen bis zum 31.01.2030 fertiggestellt sein.
JTF: Qualifizierungsmaßnahmen zu geförderten InvestitionenSubsidie € 500 – € 50.000Percentage 65–90%
Qualifizierungsmaßnahmen wie Fortbildungen, Beratungen und Austauschformate im Zusammenhang mit einer nach Nr. 2.2 Buchstabe a, b oder d geförderten Investition in den JTF-Gebieten. Sie müssen über Anpassungsfortbildungen und Grundkenntnisse hinausgehen; gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen sind ausgeschlossen, teilnehmen können nur Beschäftigte sowie Unternehmerinnen und Unternehmer der Zuwendungsempfänger. Gefördert nur als De-minimis-Beihilfe; Antrag zusammen mit der Investition oder separat bis zur Einreichung ihres Verwendungsnachweises.
JTF: STEP – kritische TechnologienSubsidie € 8.000 – € 5.000.000Percentage 90%
STEP: Investitionen in die Herstellung kritischer Technologien oder die Sicherung und Stärkung ihrer Wertschöpfungsketten in den JTF-Gebieten (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, Städte Leipzig und Chemnitz), mit Beitrag zum Strukturwandel und Erfüllung der STEP-Voraussetzungen. Produktive Investitionen von Großunternehmen und öffentlichen Unternehmen nur in den C-Fördergebieten der Anlage 3 und mit positivem Votum der Fachstelle JTF; in Chemnitz sind in C-Fördergebieten nur STEP-Vorhaben zuwendungsfähig.
Deadlines & cycli
Hoe vraag je aan?
- Vorhabensbeschreibung gemäß den von der Bewilligungsstelle bereitgestellten Vorgaben (Vorhabenbeschreibung und -begründung)
- Erläuterung des Beitrags zur Ressourceneffizienzsteigerung gemäß Nummer 4.1
- Nachweis der Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung des Vorhabens, insbesondere der erforderlichen Genehmigungen, Klärung der Eigentums- und sonstigen privatrechtlichen Verhältnisse
- Bei Infrastrukturinvestitionen Formblatt für die Klimaverträglichkeitsprüfung gemäß Nummer 4.3 (Fragebogen Klimaverträglichkeit, Vordruck 69156; je nach Vorhaben zusätzlich das Prüftool zur Klimaverträglichkeitsprüfung)
- Verbindliche Erklärung, dass die Antragsteller in der Lage sind, den gesamten Eigenanteil zu tragen
- Bei Antragstellern, die dem kommunalen Haushaltsrecht unterliegen: Erklärung, dass die Folgekosten der Investition getragen werden können
- Detaillierte Investitionsaufstellung mit Kostenschätzungen (bei Baumaßnahmen nach DIN 276)
- Angebote
- Gesellschaftsvertrag/Satzung
- aktueller Registerauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Identifikation - Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite)
- Anzeige von Zeichnungsbefugten
- Geschäftsplan
- Baupläne bzw. Bauunterlagen sowie Grundbuchauszug bzw. Miet-/ Pachtvertrag
- Erforderliche Konzessionen/Genehmigungen bei Baumaßnahmen
- Beschreibung des Beitrags des Vorhabens zur Verringerung und Bewältigung der durch den Strukturwandel entstehenden sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen im Sinne von Nr. 1 (Absatz 3) und Nr. 4.5.4 der FRL in einer JTF-Region
- Beschreibung der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Nr. 4.5.2 der FRL bei produktiven Investitionen von Großunternehmen oder öffentlichen Unternehmen in einer JTF-Region
- Beschreibung zur Erfüllung der Definition nichtproduktiver Investitionen von Großunternehmen gemäß Nr. 4.4.3 oder 4.5.3 der FRL
- Merkblatt und Fragebogen zur Förderfähigkeit von Großunternehmen und öffentlichen Unternehmen (Vordruck 62242), wenn das Vorhaben eines Großunternehmens oder öffentlichen Unternehmens in keine der dort genannten Varianten passt
- Merkblatt Investitionsmehrkosten zu AGVO - Art. 47 (Vordruck 62240), ausgefüllt, wenn Artikel 47 AGVO genutzt werden soll
- KMU-Bewertung für Partner-/Verbundunternehmen (Vordruck 60314)
Waar mag het aan besteed worden?
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