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Förderung von Ausbildungsverbünden Hamburg

Hamburger Zuschuss für kleine Betriebe, die im Ausbildungsverbund ausbilden

Hamburg fördert kleine und Kleinstunternehmen, die allein nicht ausbilden dürfen und im Verbund mit einem weiteren Unternehmen ausbilden: 150 Euro je Ausbildungsmonat als Festbetrag, für den Verbundkoordinator höchstens 750 Euro.

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In het kort

Wat is Förderung von Ausbildungsverbünden Hamburg?

Wie
Kleine und Kleinstunternehmen, die als verantwortlicher Ausbildender im Verbund mit mindestens einem weiteren, nicht verflochtenen Unternehmen ausbilden, weil sie allein im Ausbildungsberuf nicht ausbildungsberechtigt wären, sowie ihr Verbundkoordinator. Die oder der Auszubildende muss bei Ausbildungsbeginn seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen.
Nr. 2, 3, 4.1, 4.3 und 6
Waarvoor
Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG oder HwO, die in einem Ausbildungsverbund auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung durchgeführt werden, und der Regieaufwand des Verbundkoordinators.
Nr. 2 und 4.2
Wat je krijgt
Der Ausbildungsbetrieb erhält 150 Euro je Ausbildungsmonat als Festbetrag. Der Verbundkoordinator erhält höchstens 750 Euro in drei Schritten von je 250 Euro: nach der Probezeit, beim Ausbildungsabschluss und bei Übernahme in Beschäftigung.
Nr. 5.1 und 5.2
Wat je moet doen
Den Antrag mit Verbundbeschreibung, Verbundvereinbarung und KMU-Selbsterklärung zusammen mit dem Antrag auf Eintragung des Ausbildungsvertrags bei der zuständigen Kammer einreichen, die ihn an die Behörde weiterleitet. Gehen mehr Anträge ein, als die Haushaltsmittel erlauben, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs bei der Behörde.
Nr. 8.1.1 bis 8.1.4

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Max subsidie per onderdeel
€ 750
2 onderdelen
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Verbünde sind eine geeignete Form, die Qualität der betrieblichen Ausbildung und die Zahl der Ausbildungsplätze in der Wirtschaft zu erhöhen: Mit Ausbildungsverbünden für Betriebe, die bisher nicht die Voraussetzungen für eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung (BBiG/HwO) erfüllen, wird eine Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Verbünde sind eine geeignete Form, die Qualität der betrieblichen Ausbildung und die Zahl der Ausbildungsplätze in der Wirtschaft zu erhöhen: Mit Ausbildungsverbünden für Betriebe, die bisher nicht die Voraussetzungen für eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung (BBiG/HwO) erfüllen, wird eine Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Besonders erwünscht ist die Teilnahme kleiner und kleinster Unternehmen an Verbundmodellen. Zur Förderung der Verbundausbildung gewährt die Behörde für Schule und Berufsbildung/ HIBB aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg Zuschüsse.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Förderungsfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 25 Handwerksordnung (HWO), die das Antrag stellende kleine oder Kleinstunternehmen (das als Ausbildender für die Ausbildung verantwortlich ist) im Verbund mit mindestens einem weiteren, nicht mit dem Antragsteller verflochtenen Unternehmen und gegebenenfalls zusätzlichen Ausbildungspartnern auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung durchführt.
02
Zuwendungsempfänger ist der im jeweiligen Ausbildungsvertrag bezeichnete verantwortliche Ausbildende (Ausbildungsbetrieb). Dieser kann einen Verbundkoordinator mit der Antragsabwicklung beauftragen. Soweit nur Regieaufwand geltend gemacht wird, ist der Verbundkoordinator Zuwendungsempfänger.
03
Der antragstellende Ausbildungsbetrieb muss auf den Verbund angewiesen sein, weil er ansonsten im zur Förderung angemeldeten Ausbildungsberuf nicht ausbildungsberechtigt wäre.
04
Die/Der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung mindestens seit einem Jahr in Hamburg wohnen (§§ 14, 15 des Hamburgischen Meldegesetzes). Diese Frist gilt nicht für Auszubildende, die bei Ausbildungsbeginn minderjährig sind und bei Sorgeberechtigten (z.B. Eltern) wohnen.
05
Der Ausbildungsvertrag muss in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (Kammer) eingetragen werden.
06
Von der Förderung ausgeschlossen sind: … Antrag stellende Unternehmen als Ausbildende, die nicht der Definition der Europäischen Union für kleine oder Kleinstunternehmen entsprechen (siehe Anlage),
07
Von der Förderung ausgeschlossen sind: … Verbünde zwischen verflochtenen Unternehmen (dazu gehören verbundene und Partnerunternehmen sowie eigenständige Unternehmen im Sinne der KMU-Definition mit einem Beteiligungsanteil unter 25%)
08
Von der Förderung ausgeschlossen sind: … Verbünde, an denen ein Unternehmen beteiligt ist, das nicht die KMU-Definition erfüllt,
09
Von der Förderung ausgeschlossen sind: … Verbünde, die bereits eine anderweitige staatliche Förderung erhalten (z.B. überbetriebliche Einrichtungen),
10
Von der Förderung ausgeschlossen sind: … öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger als Antragsteller. Sie können jedoch als Partner an Ausbildungsverbünden mitwirken.
11
Von der Förderung ausgeschlossen sind: … Ausbildungsverhältnisse mit Kindern, Enkelkindern, Geschwistern und dem Ehegatten des Inhabers oder des für die Geschäftsführung Verantwortlichen eines am Verbund beteiligten Ausbildungsbetriebs.
12
Die vereinbarte Ausbildungsvergütung darf von vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10 % nach unten abweichen.
13
Verspätet eingereichte Anträge (vergleiche Antragsfrist der Ziffer 8.1.1) werden nicht berücksichtigt.
14
Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
15
Knapp zusammengefasst, haben Kleinstunternehmen weniger als 10 Mitarbeiter und bis zu 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme, Kleine Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter und bis zu 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme.
16
Für die Antragstellung nach den Richtlinien zur Förderung von Ausbildungsverbünden kommen nur eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen (auch nicht unter 25%) in Betracht.
BedrijfsgrootteNr. 6.1, 6.2
Micro, Small
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
Middelbaar beroepsonderwijsOnderwijs en kennisontwikkelingArbeid, scholing en arbeidsmarktWerkervaring, stages en leerwerk
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt: maximaal € 750.

Zuschuss an den AusbildungsbetriebNr. 5.1
Festbetrag für jedes geförderte Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf, das ein kleines oder Kleinstunternehmen als verantwortlicher Ausbildender im Verbund mit mindestens einem weiteren, nicht verflochtenen Unternehmen durchführt, weil es allein im Ausbildungsberuf nicht ausbildungsberechtigt wäre. Zuwendungsempfänger ist der im Ausbildungsvertrag bezeichnete Ausbildungsbetrieb; er kann einen Verbundkoordinator mit der Antragsabwicklung beauftragen.
150 Euro je Ausbildungsmonat und Ausbildungsverhältnis als Festbetrag; verlängerte Ausbildungszeiten können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ebenfalls gefördert werden. Endet die Ausbildung vorzeitig, wird der Zuschuss nur für die wenigstens anteilig durchlaufenen Ausbildungsmonate mit Ausbildungsvergütung gewährt; bei Abbruch in der Probezeit entfällt die Förderung.
Festbetragsfinanzierung: 150 Euro je Ausbildungsmonat, ausgezahlt in bis zu drei Teilbeträgen.
Zuschuss an den Verbundkoordinator (Regieaufwand)Nr. 5.2
Max subsidie
€ 750
Zuschuss für den Regieaufwand des Verbundkoordinators eines geförderten Ausbildungsverbunds. Soweit nur Regieaufwand geltend gemacht wird, ist der Verbundkoordinator selbst Zuwendungsempfänger. Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sind als Antragsteller ausgeschlossen.
Höchstens 750 Euro, schrittweise ausgezahlt: 250 Euro für jedes zustande gekommene Ausbildungsverhältnis im Verbund, das über die Probezeit hinaus besteht, 250 Euro für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und 250 Euro für die Übernahme der oder des Auszubildenden in Beschäftigung durch einen der beteiligten Betriebe.
Erfolgsabhängiger Zuschuss in festen Teilbeträgen von je 250 Euro; kein Prozentsatz der Ausgaben.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiodevanaf 5 december 2020 Nr. 9
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Verdeling
Op volgorde van binnenkomst
Vooraanmelding
Niet nodig
Verplichte bijlagen
  • Antrag auf einen Zuschuss zur Förderung eines Ausbildungsverbundes
  • eine Beschreibung des Verbundes mit Rechtsstatus, Mitglieder und Verbundfunktion
  • eine von allen Verbundpartnern unterzeichnete Vereinbarung über den Ausbildungsverbund
  • eine vereinfachte Selbsterklärung, dass der Ausbildungsbetrieb als Kleines oder Kleinstunternehmen im Sinne der KMU-Definition gilt (s. Anlage)
  • Eine Bestätigung der Kammer, dass der Ausbildungsbetrieb im zur Förderung angemeldeten Ausbildungsberuf allein nicht ausbilden kann und welche Inhalte nur durch einen Verbundpartner in einem nicht geringfügigen Inhalt vermittelt werden können und einer Förderung der Verbundausbildung bedürfen
Werkwijze
Den Antrag auf dem amtlichen Formular gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung des Ausbildungsverhältnisses bei der zuständigen Kammer einreichen; sie bestätigt die Angaben und leitet ihn an die Behörde für Schule und Berufsbildung (V 38-63) weiter, die durch schriftlichen Bescheid entscheidet. Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; gefördert werden grundsätzlich 100 neue Förderfälle im Jahr, und reichen die Mittel nicht, zählt der Eingang bei der Behörde. Der Zuschuss an den Ausbildungsbetrieb wird auf Anforderung in bis zu drei Teilbeträgen gezahlt, frühestens sieben Monate nach Ausbildungsbeginn, der letzte nach Ausbildungsende mit Verwendungsnachweis und Sachbericht; nicht angeforderte Teilbeträge verfallen sechs Monate nach Ausbildungsende. Der Zuschuss an den Verbundkoordinator wird auf Anforderung je nach Vorliegen der Voraussetzungen gezahlt. Änderungen und Ausbildungsabbrüche sind der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung und das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 4.2
Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Niet subsidiabel
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 4.2: Förderungsfähig sind alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Ausbildung im Verbund oder die durch Fremdausbildung entstehen, Ausgaben für den Verbundkoordinator (Regieaufwand).
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Bestanden & formulieren

Bron

Contact & bron

Verstrekker
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Telefoon
040 42863-2114
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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