DoorlopendFörderung von Unternehmensberatungen für KMUBAFADoorlopend

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Zuschuss bis 2.800 Euro für eine externe Unternehmensberatung von KMU

Das BAFA bezuschusst konzeptionelle Einzelberatungen von KMU und Freien Berufen zur Unternehmensführung: 80 % von höchstens 3.500 Euro Beratungskosten in den neuen Bundesländern mit Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Leipzig (bis 2.800 Euro), sonst 50 % (bis 1.750 Euro).

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In het kort

Wat is Förderung von Unternehmensberatungen für KMU?

Wie
Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Ausgeschlossen sind unter anderem beratende Berufe, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen in einem Insolvenzverfahren.
Nr. 3.1 und 3.2
Waarvoor
Eine konzeptionelle Einzelberatung von höchstens 40 Stunden zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung durch eine beim BAFA registrierte Beraterin oder einen registrierten Berater.
Nr. 2.1, 4.1 und 4.2; Dauer nach Nr. 2.1 Satz 3 in der Fassung von BAnz AT 28.10.2026 B3 Nr. 2
Wat je krijgt
Ein Zuschuss von 80 % der förderfähigen Beratungskosten von höchstens 3.500 Euro, also bis zu 2.800 Euro, für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig, sonst 50 %, also bis zu 1.750 Euro. Gefördert werden höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf während der Geltungsdauer.
Nr. 5.1 und 5.2
Wat je moet doen
Vor Beginn der Beratung online über eine frei wählbare Leitstelle beim BAFA beantragen und das Informationsschreiben abwarten. Spätestens sechs Monate danach den Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis bei der Leitstelle einreichen. Die Förderrichtlinie gilt längstens für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden.
Nr. 7.2.1 bis 7.2.3; Zahlungsnachweis nach BAnz AT 28.10.2026 B3 Nr. 18; Geltungsdauer nach Nr. 8 Satz 3 in der Fassung von BAnz AT 28.10.2026 B3 Nr. 20

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Max per aanvraag
€ 3k
Höchstens 2.800 Euro je Beratung (80 % von höchstens 3.500 Euro förderfähigen Beratungskosten) für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig; höchstens 1.750 Euro (50 %) für Betriebsstätten in den alten Bundesländern mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier. Je Unternehmen werden höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie gefördert. Beratungskosten über 3.500 Euro sind nach dem BAFA-Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln gezahlt werden.
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Der Zuwendungszweck ist die Förderung von Beratungsleistungen. Zweck der geförderten Beratungen ist die Stärkung des unternehmerischen Know-hows von KMU sowie von Angehörigen der Freien Berufe.

Beschrijving

Over de regeling

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Auch KMU, die sich in wirtschaftlich angespannter Situation befinden, sollen unterstützt werden, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Beratungsmaßnahmen die unternehmerischen Kompetenzen vertiefen und Arbeitsplätze schaffen sowie sichern, damit sie am Markt Bestand haben können. Die Erreichung dieser Ziele wird auch Gegenstand der Erfolgskontrolle sowie einer möglichen externen Evaluation sein.

Lees verder

Der Zuwendungszweck ist die Förderung von Beratungsleistungen. Zweck der geförderten Beratungen ist die Stärkung des unternehmerischen Know-hows von KMU sowie von Angehörigen der Freien Berufe. Im Vergleich zu großen Unternehmen verfügen sie nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen.

Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die … rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
02
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die … ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
03
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die … die Definition für KMU gemäß Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU (2003/361/EG) erfüllen. Dies sind KMU, die im letzten Geschäftsjahr vor Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigten und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten. Bei neu gegründeten Unternehmen, welche noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, sind die Angaben nach Treu und Glauben zu schätzen. Das Unternehmen darf die Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.
04
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf: … Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen;
05
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf: … Unternehmen, die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen aufgetreten sind;
06
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf: … Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde. Ist der Antragsteller eine durch einen gesetzlichen Vertreter vertretene juristische Person, gilt dies, sofern den gesetzlichen Vertreter aufgrund seiner Verpflichtung als gesetzlicher Vertreter der juristischen Person die entsprechenden Verpflichtungen aus § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 AO treffen;
07
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf: … Unternehmen, deren Unternehmenszweck oder Verwendung der Beihilfe in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/2831 aufgelistet ist;
08
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf: … Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen;
09
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf: … gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
10
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
11
Die Beratung darf dabei eine maximale Dauer von 40 Stunden nicht überschreiten. Die Beratungszeit muss nicht zusammenhängend erbracht werden. Die Berichterstellung sowie Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.
12
Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.
13
Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, … die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden (Neutralität),
14
Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, … die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten, zum Inhalt haben,
15
Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, … die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
16
Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, … die gegen die geltenden Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen,
17
Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, … die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.
18
Um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, müssen Beratungen konzeptionell durchgeführt und dokumentiert werden. Konzeptionell beinhaltet – eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens, – die Benennung der ermittelten Schwachstellen und – darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit.
19
Die Maßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen. Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.
20
Die Beratungsleistung ist von der Beraterin bzw. dem Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht gemäß dem aktuell gültigen Merkblatt wiederzugeben. Der Bericht ist vom beratenen Unternehmen und der Beraterin bzw. dem Berater zu unterschreiben. Der Bezug zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des Europäischen Sozialfonds (Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie ökologische Nachhaltigkeit) ist darin darzustellen. Der Bericht ist dem beratenen Unternehmen unmittelbar nach Abschluss der Beratung auszuhändigen.
21
In der Auswahl der Beraterin oder des Beraters ist der bzw. die Antragstellende frei, sofern die Beraterin bzw. der Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass es sich um selbständige Beraterinnen oder Berater handelt, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. In begründeten Fällen kann die Bewilligungsbehörde hierzu eine auf den Zeitraum der Förderrichtlinie befristete Ausnahmegenehmigung erteilen.
22
Des Weiteren müssen die Beraterinnen oder Berater die erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit besitzen sowie über ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument verfügen.
23
Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, insbesondere die Gewähr für eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung, ist Grundvoraussetzung.
24
Die Beraterinnen und Berater dürfen nicht schon als Antragstellender im Förderprogramm aufgetreten sein. Weiteres regelt das aktuell gültige Merkblatt.
25
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen … durch Personen oder Unternehmen, die einen Zuschuss im Rahmen des Förderprogramms beantragt haben,
26
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen … durch Beraterinnen oder Berater von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder von Religionsgemeinschaften. Dies gilt auch, wenn hier nur ein Beteiligungsverhältnis besteht,
27
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen … durch gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder studentische Unternehmensberatungen, sofern sie nicht über einen wirtschaftlich organisierten Teilbetrieb im Sinne von Nummer 3.1 verfügen,
28
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen … durch Inhaberinnen oder Inhaber, Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des beratenen Unternehmens sowie eines mit dem beratenen Unternehmen verbundenen Unternehmens,
29
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen … durch Angehörige im Sinne von § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches (StGB),
30
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen … durch Beraterinnen oder Berater, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Beraterinnen oder Berater, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 AO verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde. Ist die Beraterin oder der Berater eine durch einen gesetzlichen Vertreter vertretene juristische Person, gilt dies, sofern den gesetzlichen Vertreter aufgrund seiner Verpflichtung als gesetzlichen Vertreter der juristischen Person die entsprechenden Verpflichtungen aus § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 AO treffen.
31
Die Voraussetzungen zur Beratereigenschaft müssen von allen an der Durchführung der Beratung beteiligten Personen im Beratungsunternehmen erfüllt sein.
32
Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen werden. Wird mit der Beratung vor Erhalt des Informationsschreibens begonnen, ist eine Förderung nicht möglich. Als Beginn der Beratung zählt auch bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags über die zu erbringende Maßnahme.
33
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer.
34
Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn die oder der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) in voller Höhe anerkannt und bezahlt hat.
35
Bei Barzahlungen oder Verrechnungen wird kein Zuschuss gewährt.
36
Die Zahlung des Honorars darf nicht unmittelbar oder mittelbar aus Mitteln oder aus Rechtsgeschäften der beauftragten Beraterin bzw. des beauftragten Beraters oder mit ihr bzw. ihm in Verbindung stehender Dritter geleistet, vorfinanziert, übernommen oder verrechnet werden. Dies gilt auch für Leistungen durch von der Beraterin oder von dem Berater unabhängige Dritte, die an der Durchführung der Beratung ein geschäftliches Interesse haben.
37
Die Förderrichtlinie gilt längstens für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden.
BedrijfsgrootteNr. 3.1
Alleen MKB
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
Herstructurering en transitieBedrijfsadviesOndernemersvaardighedenOndernemerschap en bedrijfsontwikkeling
Financieel

Wat krijg je?

Max per aanvraag
€ 3k
Max projectkosten
€ 4k
Toelichting bij het maximum
Höchstens 2.800 Euro je Beratung (80 % von höchstens 3.500 Euro förderfähigen Beratungskosten) für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig; höchstens 1.750 Euro (50 %) für Betriebsstätten in den alten Bundesländern mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier. Je Unternehmen werden höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie gefördert. Beratungskosten über 3.500 Euro sind nach dem BAFA-Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln gezahlt werden.
Nicht gefördert werden Beratungsmaßnahmen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert werden (Kumulierungsverbot). Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Insbesondere dürfen De-minimis-Beihilfen innerhalb eines rollierenden Zeitraums von drei Jahren den Betrag von 300 000 Euro nicht überschreiten.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 januari 2023 – 31 december 2028 Nr. 8 Satz 1
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Vooraanmelding
Niet nodig
Der Antrag wird vor Beginn der Beratung online gestellt und über eine frei wählbare Leitstelle (DIHK Service GmbH, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH, BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH oder INTERHOGA) an das BAFA gerichtet; erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle darf die Beratung beginnen. Spätestens sechs Monate danach reicht das Unternehmen bei der Leitstelle elektronisch den Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis ein und beantwortet den Monitoring-Fragebogen und den Fragebogen zu den Grundsätzen des ESF Plus. Die Leitstelle prüft vor und leitet die Unterlagen mit einem Votum an das BAFA weiter, das über die Bewilligung entscheidet und den Zuschuss auszahlt. Ein durch nachträgliche Rabatte geringerer Zuschuss ist zurückzuerstatten; die De-minimis-Bescheinigung ist zehn Jahre, die Belege sind fünf Jahre aufzubewahren. Nach Angaben des BAFA gelten die Änderungen vom 15. Oktober 2026 für Anträge ab dem 1. Januar 2027, die dann nur über ein ELSTER-Konto oder die BundID gestellt werden können; bei Anträgen bis zum 31. Dezember 2026 führen Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung zusätzlich ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, reichen die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung und die Erklärung zur Charta der Grundrechte gesondert ein und weisen die Zahlung durch den Kontoauszug nach.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Nr. 5.2 der Förderrichtlinie in der Fassung der zweiten Änderung: Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3 500 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters. Förderfähig sind in Abhängigkeit von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes die Brutto- oder die Nettokosten. Die Bruttokosten sind förderfähig, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bei bestehender Abzugsberechtigung sind nur die Nettokosten förderfähig. Gewährte Rabatte oder Nachlässe sind auch bei Nichtinanspruchnahme von den in Rechnung gestellten Beratungskosten abzuziehen.
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Nr. 5.2 Satz 3 der Förderrichtlinie in der Fassung von BAnz AT 28.10.2026 B3 Nr. 4: Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters.
Overige kosten
Nr. 5.2 Satz 3 der Förderrichtlinie in der Fassung von BAnz AT 28.10.2026 B3 Nr. 4: Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters. Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis (für Anträge ab 01.01.2027): Nicht förderfähige Beratungskosten: • Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigten • Zertifizierungskosten
Downloads

Bestanden & formulieren

Regelingsdocumenten
21 BAFA Formular Erklärung Charta der Grundrechte.pdf
application/pdf · 118 KB
18 BAFA Region Trier Postleitzahlen.pdf
application/pdf · 42 KB
07 BAFA Merkblatt Antragsberechtigte KMU ab 01.01.2027.pdf
application/pdf · 681 KB
22 BAFA Formular Monitoring-Fragebogen.pdf
application/pdf · 138 KB
14 BAFA Merkblatt Charta der Grundrechte der EU.pdf
application/pdf · 714 KB
05 BAFA Programmseite Unternehmensberatung.md
text/markdown · 20 KB
10 BAFA Merkblatt Zuschuss Zahlung und Zahlungsnachweis.pdf
application/pdf · 444 KB
15 BAFA Merkblatt Kurzanleitung Wirtschaftszweigklassifikation.pdf
application/pdf · 220 KB
04 BAFA Lesefassung Richtlinie Unternehmensberatungen KMU 15.10.2026.pdf
application/pdf · 235 KB
08 BAFA Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht.pdf
application/pdf · 276 KB
03 BAnz AT 28.10.2026 B3 Zweite Änderung Unternehmensberatungen KMU.md
text/markdown · 5 KB
06 BAFA Merkblatt Antragsberechtigte KMU.pdf
application/pdf · 208 KB
11 BAFA Merkblatt Zuschuss Zahlung und Zahlungsnachweis ab 01.01.2027.pdf
application/pdf · 594 KB
09 BAFA Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht ab 01.01.2027.pdf
application/pdf · 730 KB
20 BAFA Formular EU-KMU- und De-minimis-Erklärung.pdf
application/pdf · 231 KB
01 BAnz AT 23.12.2022 B1 Richtlinie Unternehmensberatungen KMU.md
text/markdown · 35 KB
19 BAFA Formular Vollmacht.pdf
application/pdf · 174 KB
16 BAFA Region Leipzig Postleitzahlen.pdf
application/pdf · 37 KB
12 BAFA Merkblatt Hinweise für KMU zur Beraterauswahl.pdf
application/pdf · 207 KB
02 BAnz AT 23.12.2024 B1 Erste Änderung Unternehmensberatungen KMU.md
text/markdown · 5 KB
17 BAFA Region Lüneburg Postleitzahlen.pdf
application/pdf · 55 KB
13 BAFA Merkblatt Hinweise für KMU zur Beraterauswahl ab 01.01.2027.pdf
application/pdf · 709 KB
23 BAFA Formular Fragebogen Grundsätze ESF Plus.pdf
application/pdf · 142 KB
Bron

Contact & bron

Verstrekker
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefoon
06196 908-1570
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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