Filmförderung der Film- und Medienstiftung NRW
Förderung von Film-, Serien- und Audioprojekten sowie Kinos in NRW
Die Film- und Medienstiftung NRW fördert Drehbuch, Projektentwicklung, Produktion, Postproduktion, Verleih, Festivalpräsentation, Kinos, Hörspiel- und Audioprojekte, Abschlussfilme und Stipendien, je nach Förderart als bedingt rückzahlbares Darlehen oder als Zuschuss.
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Wat is Filmförderung der Film- und Medienstiftung NRW?
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Waarom bestaat deze regeling?
Diese Förderung soll in erster Linie gewährleisten, dass die nationale und regionale Kultur und das vorhandene kreative Potential in den audiovisuellen Medien Film und Fernsehen gestärkt werden.
Over de regeling
Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.
Gemäß Gesellschaftsvertrag der Film- und Medienstiftung NRW GmbH ist eine der zentralen Aufgaben des Hauses die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Die finanzielle Förderung erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages sowie den nachfolgenden Förderleitlinien. Diese Förderung soll in erster Linie gewährleisten, dass die nationale und regionale Kultur und das vorhandene kreative Potential in den audiovisuellen Medien Film und Fernsehen gestärkt werden.
Voorwaarden
Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.
Wat krijg je?
Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.
DrehbuchförderungNr. 3.2Subsidie –Percentage –
Erstellung von Drehbüchern für Film- oder Serienprojekte im Creative Development der Stiftung: Exposéförderung (Stufe 1, Fiktion), Treatmentförderung (Stufe 2, Fiktion und Dokumentarfilm) und Drehbuchförderung (Stufe 3), je Projekt und Stufe höchstens ein Antrag; in 2026/2027 können Serienprojekte nicht in der 3. Stufe eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Produzenten und Drehbuchautoren mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland. Wer kein Produzent ist, muss das Drehbuch auch nordrhein-westfälischen Herstellern anbieten.
Projektentwicklungsförderung (Einzelprojekt und Paket)Nr. 3.3Subsidie max € 150.000Percentage 80%
Projektentwicklung von Film- oder Serienprojekten als Einzelprojekt oder als Paketförderung für drei bis fünf Filme, darunter Drehbuchweiterentwicklung und Projektentwicklung für Fiktion und Dokumentarfilm (Durchführungszeitraum 18 Monate). Dazu gehören die Förderinitiative „Made in NRW“ von Stiftung und WDR für fiktionale und non-fiktionale Stoffe mit Perspektive für digitale Plattformen, eingereicht von NRW-Produzent:innen gemeinsam mit NRW-Autor:innen oder -Filmemacher:innen (nächste Ausschreibung 2027), und „Show & Entertainment Development“ für non-fiktionale Show- und Unterhaltungsformate von Kreativteams, Showrunnern und Produktionsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW, die das Interesse eines Sendergesellschafters nachweisen. Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Freischaffende mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland.
ProduktionsvorbereitungsförderungNr. 3.4.2, 11.1Subsidie max € 250.000Percentage 80%
Produktionsvorbereitung eines Film- oder Serienprojekts, auch Pre-Production für Spielfilme und Dokumentarfilme. Dazu gehört „Show & Entertainment Pre-Production“ für unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW, die non-fiktionale Show- und Unterhaltungsformate bis zur Demoproduktion mit Markt- und Publikumsanalyse vorbereiten und das Interesse eines Sendergesellschafters nachweisen. Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Freischaffende mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland.
Produktionsförderung KinofilmNr. 4.2Subsidie –Percentage 50–80%
Herstellung programmfüllender Kinofilme, etwa Spielfilm, Dokumentarfilm, Animation, Kinderfilm oder internationale Koproduktion, die einen wirtschaftlichen Erfolg in den Filmtheatern erwarten lassen und/oder der Stärkung der Filmkultur dienen. Antragsberechtigt sind Produzenten. Mindestens das 1,5-fache des Förderbetrags ist in Nordrhein-Westfalen zu verwenden, die eigenen Mittel müssen mindestens 5 % der Herstellungskosten betragen, und die deutsche Kino-Erstaufführung soll in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Bei der Herstellung sind die Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen zu beachten (Nr. 4.1.9).
Produktionsförderung Fernsehprojekte und SerienNr. 4.3Subsidie –Percentage 30–50%
Herstellung von Serien, TV-Filmen und TV-Dokumentationen, die sich durch besondere inhaltliche und/oder formale Produktionsqualität auszeichnen, mit internationalen, insbesondere europäischen Ko-Partnern produziert werden oder nachweislich für den internationalen Markt bestimmt sind oder im besonderen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen. Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland. Mindestens das 1,5-fache des Förderbetrags ist in Nordrhein-Westfalen zu verwenden; bei einer Senderbeteiligung von 55 bis 65 % ist im Regelfall eine erste Nutzungsphase von sieben Jahren zu vereinbaren. Bei der Herstellung sind die Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen zu beachten (Nr. 4.1.9).
PostproduktionsförderungNr. 4.4Subsidie –Percentage 30–70%
Maßnahmen der Postproduktion für Kinofilme und Fernsehprojekte, die noch keine Produktionsförderung der Stiftung erhalten haben; Voraussetzung ist ein Rohschnitt. Mit dem Antrag sind neben den Unterlagen einer Produktionsförderung eine Kopie des Films oder anderes geeignetes Material und eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme vorzulegen. Antragsberechtigt sind Produzenten.
FestivalpräsentationsförderungNr. 4.5Subsidie max € 7.500Percentage 80%
Festivalpräsentationen von Projekten, die die Stiftung gefördert hat, oder von Filmen, die nordrhein-westfälische Filmemacher oder Produzenten produziert haben. Über die Anträge entscheidet die Geschäftsführung; die Zuschüsse sind so weit wie möglich in Nordrhein-Westfalen zu verwenden.
Verleih- und VertriebsförderungNr. 5Subsidie –Percentage 50–70%
Verleih- und Vertriebsmaßnahmen von Verleih- oder Weltvertriebsfirmen für kulturell hochwertige Filme, die an deutsche Filmtheater verliehen oder auf den internationalen Märkten vertrieben werden sollen und in Nordrhein-Westfalen produktionsgefördert wurden, im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen, einen besonderen Beitrag zur europäischen Filmkultur leisten oder Kinder- und Jugendfilme sind. Antragsberechtigt sind Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen.
Förderung des Filmabspiels und der Filmpräsentation in NRWNr. 6Subsidie –Percentage 30–50%
Modernisierung und Neuerrichtung von Filmtheatern, die Vorführung qualitativ herausragender Filmprogramme mit einem angemessenen Anteil europäischer, deutscher und nordrhein-westfälischer Filme, qualitativ anspruchsvolle Filmpräsentationen, innovative Marketingmaßnahmen für Filmtheater sowie Förderkopien für kleine Orte, Mittelplätze und Filmkunstkinos in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind Betreiber nordrhein-westfälischer Kinos und Abspielstätten sowie Veranstalter von Filmprogrammen in Nordrhein-Westfalen.
Hörspiel- und AudioförderungSubsidie max € 25.000Percentage 80%
Konzepte für dokumentarische Hörformate, Manuskripte für Originalhörspiele, Podcasts oder Hörspielserien, die Herstellung von Hörspielen, Podcasts und Hörserien sowie Distribution und Kommunikations- und Publikationshilfen. Antragsberechtigt sind Autor:innen, Podcaster:innen, Journalist:innen und Produzent:innen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen bzw. Betriebsstätte in Deutschland. Projekte von Autor:innen können darüber hinaus antragsberechtigt sein, wenn sie in Nordrhein-Westfalen realisiert werden oder im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen. Studierenden-Projekte werden nicht gefördert, Hörbücher in der Regel nicht. Die Geschäftsführung entscheidet mit Unterstützung eines Beraterstabs.
Innovative audiovisuelle Inhalte und ModellprojekteNr. 8Subsidie –Percentage –
Modellprojekte und innovative Maßnahmen zur Entwicklung der Film- und Medienkultur und der Film- und Medienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen in allen Förderbereichen, audiovisuelle Vorhaben mit innovativem Potential, insbesondere für alternative Auswertungsformen, sowie interaktive und transmediale audiovisuelle Inhalte und Formate. Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Freischaffende mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland.
AbschlussfilmförderungSubsidie max € 20.000Percentage 80%
Abschlussfilmprojekte von Studierenden an anerkannten NRW-Filmhochschulen, zurzeit Internationale Filmschule Köln, Kunsthochschule für Medien Köln, FH Dortmund und Macromedia Köln, als vereinfachte Förderung. Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich; über die Projekte entscheidet die Abschlussfilmjury von Stiftung und Filmbüro NW, in der Regel zweimal jährlich. Für Filme über 30 Minuten mit Gesamtherstellungskosten über 50.000 Euro gelten die Ökologischen Standards.
Wim Wenders StipendiumSubsidie –Percentage –
Projektentwicklung des ersten oder zweiten Filmvorhabens junger Filmschaffender, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen, die mit neuen Mitteln erzählen und die Bildsprache bereichern wollen; neben dem Inhalt zählt die formale, visuelle Gestaltung. Antragsberechtigt sind junge Filmemacher:innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland; Produktionsfirmen, Studierende und Projekte von Studierenden sind ausgeschlossen. Wim Wenders entscheidet einmal jährlich mit einem Berater:innenstab nach Antrag und Live-Pitch; der Durchführungszeitraum beträgt 12 Monate.
Gerd Ruge StipendiumSubsidie –Percentage –
Entwicklung und Vorbereitung von Dokumentarfilmprojekten für das Kino. Antragsberechtigt sind Autor:innen und Regisseur:innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland; Studierende und Produktionsfirmen sind ausgeschlossen, für das erste Projekt nach dem Studienabschluss kann das Stipendium beantragt werden. Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich; eine mehrköpfige Jury unter Beteiligung des Geschäftsführers entscheidet einmal jährlich. Der Durchführungszeitraum beträgt 18 Monate.
Vereinfachte FörderungNr. 10Subsidie max € 100.000Percentage 80%
Kulturell anspruchsvolle Filmprojekte mit kalkulierten Gesamtausgaben bis 1,5 Mio. Euro: Drehbuch, Produktionsvorbereitung, Herstellung von Kinofilmen und Kurzfilmen, Postproduktion sowie Verleih und Vertrieb mit kalkulierten Herausbringungskosten bis 75.000 Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen oder natürliche Personen mit Geschäfts- bzw. Wohnsitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, in besonders begründeten Fällen auch mit Sitz anderswo in Deutschland; dann entscheidet das Gremium einstimmig.
Deadlines & cycli
Hoe vraag je aan?
- Drehbuch (bei Serien: Folge 1 und 2 sowie aussagekräftige Outlines, Exposés oder Treatments der weiteren Folgen) (Serien und TV)
- Anschreiben an die Jury (Serien und TV, Show & Entertainment Development, Show & Entertainment Pre-Production)
- Beschreibung des Vorhabens (bei Serien: Serienbibel) (Serien und TV)
- Nachweis über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel (Serien und TV)
- Stabliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen (Serien und TV)
- Besetzungsliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen (Serien und TV)
- Firmenprofil/Filmografie der Antragstellenden (Serien und TV)
- Filmografie Regisseur:in (Serien und TV)
- Kalkulation mit Darstellung der Ländereffekte (Serien und TV)
- Finanzierungsplan (Serien und TV, Show & Entertainment Development, Show & Entertainment Pre-Production)
- Nachweise über die im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierungsbestandteile (Serien und TV)
- Sachstandsbericht zur Finanzierung (Serien und TV)
- Darstellung des Eigenanteils (Serien und TV)
- Sachstandsbericht zu Verwertungsstrategien und Auswertungsmöglichkeiten (Serien und TV)
- Marketingkonzept des Auswerters (Serien und TV)
- Recoupmentplan (Serien und TV)
- Drehplan (inkl. Drehorte) (Serien und TV)
- Handelsregisterauszug (Serien und TV)
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag bzw. Angaben zu weiteren beteiligten Förderinstitutionen und Sachstand (Serien und TV, Show & Entertainment Development)
- Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards (Serien und TV)
- Vorläufiger CO2-Bericht (Serien und TV)
- Kopie des zu fördernden Films oder anderes geeignetes Material (Postproduktion)
- Detaillierte Beschreibung, aus der hervorgeht, weshalb eine Postproduktionsmaßnahme durchgeführt werden und wie diese ausgestaltet sein soll (Postproduktion)
- Pitchpaper: Beschreibung des Vorhabens (inkl. Logline, Synopsis, Genre, Format und USP), das die visuelle + erzählerische Vision veranschaulicht (max. 5 Seiten) (Exposé Fiktion)
- Junge Talente ohne Produktionsfirma: Kurze Dialogprobe (max. 8 S.) (Exposé Fiktion)
- Writer´s/Producer´s Note (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Drehbuch)
- Filmografie/Vita der/des Autor:in (ggf. Regie) (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Drehbuch)
- Filmografie Produzent:in (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Drehbuch)
- Rechtenachweis / Nachweis über den Rechteerwerb (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Treatment Dokumentarfilm, Drehbuch, Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
- Aktueller Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung//Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate) (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Drehbuch)
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Treatment Dokumentarfilm, Drehbuch, Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm, Made in NRW, Show & Entertainment Development)
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm, Made in NRW, Show & Entertainment Pre-Production)
- Onepager (inkl. Logline, Synopsis, Genre, Format und USP) (Treatment Fiktion, Drehbuch, Drehbuchweiterentwicklung Fiktion)
- Exposé (max. 10 S.) (Treatment Fiktion)
- Exposé/Onepager (inkl. Logline, Synopsis, Genre, Format und USP) (Treatment Dokumentarfilm)
- Projektbeschreibung (inkl. Treatment, visuelles Konzept, Plan der Maßnahme) max. 10–15 Seiten (Treatment Dokumentarfilm)
- Writer´s Note (Treatment Dokumentarfilm)
- Producer´s Note (Treatment Dokumentarfilm)
- Filmografie/Vita Produzent:in (Treatment Dokumentarfilm)
- Filmografie/Vita Autor:in (Treatment Dokumentarfilm)
- Filmografie/Vita Regie (Treatment Dokumentarfilm)
- Sichtungslink zu einem Referenzprojekt der Regie (Treatment Dokumentarfilm)
- Zeitplan/ Durchführungsplan (Treatment Dokumentarfilm)
- Kostenplan/ Budget inkl. NRW-Effekt (Projektentwicklungskosten) (Treatment Dokumentarfilm)
- Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung/ Nachweis über den 1. Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate) (Treatment Dokumentarfilm)
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das noch keiner Förderinstitution vorlag (Treatment Dokumentarfilm, Drehbuch)
- Treatment (ca. 10-15 S.) (Drehbuch)
- Kurze Dialogprobe (max. 8 S.) (Drehbuch)
- Drehbuch (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion)
- Ablaufplan/Producer´s Note des Entwicklungsvorhabens (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
- Filmografie des Antragstellers/der Produktionsfirma (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
- Filmografie/Vita des/der Autor:in und des/der Regisseur:in (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
- Eine Kalkulation der Entwicklungskosten mit Darstellung des NRW-Effekts (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
- Ein Finanzierungsplan der Projektentwicklung (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
- Aktueller Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
- Exposé/ Onepager (inkl. Logline, Synopsis, Genre, Format und USP) (Projektentwicklung Dokumentarfilm)
- Bildertreatment /detaillierte Projektbeschreibung („Drehbuch“) (Projektentwicklung Dokumentarfilm)
- Aussagekräftiger Onepager mit Logline, Synopsis, Genre und Format (Made in NRW)
- Exposé des Vorhabens mit visueller und erzählerischer Vision (max. 5 Seiten) (Made in NRW)
- Writer’s Note / Producer’s Note (Made in NRW)
- Filmografie/Vita Autor:in, ggf. Regie, sowie Produzent:in (Made in NRW)
- Nachweis über die Stoffrechte (Made in NRW)
- Kostenplan der Projektentwicklungskosten inkl. NRW-Effekt (Made in NRW)
- Ablaufplan (Made in NRW)
- Aktueller Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (Made in NRW)
- Aussagekräftige Projektbeschreibung (inkl. Inhaltsbeschreibung, Genre, Format) (Show & Entertainment Development)
- Filmografie/Vita Antragsteller:in (Show & Entertainment Development)
- Filmografie/Vita Autor:in/Showrunner (Show & Entertainment Development)
- Bei Antragstellung durch Kreativteams oder Showrunner: Nachweis über den Wohnsitz oder Betriebsstätte in NRW (Show & Entertainment Development)
- Bei Antragstellung durch Produktionsunternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (Show & Entertainment Development)
- Nachweis der Rechte (Show & Entertainment Development)
- Letter of Intent des Sendergesellschafters (Show & Entertainment Development)
- Kalkulation Developmentkosten inkl. NRW-Effekt (Show & Entertainment Development)
- Umsetzungskonzept / Ablaufplan (Show & Entertainment Development)
- Auswertungskonzept (Zielgruppe, Umfeldanalyse etc.) (Show & Entertainment Development)
- Konzept (inkl. Genre, Inhalt, etc.) (Show & Entertainment Pre-Production)
- Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (Show & Entertainment Pre-Production)
- Filmografie/Vita des Antragstellers (Show & Entertainment Pre-Production)
- Filmografie/Vita Showrunner, Autor:in, Regie (Show & Entertainment Pre-Production)
- Nachweis über die Formatrechte (Show & Entertainment Pre-Production)
- Produktionsplan (Show & Entertainment Pre-Production)
- Auswertungskonzept (Show & Entertainment Pre-Production)
- Kalkulation inkl. NRW-Effekt (Show & Entertainment Pre-Production)
- Letter of Intent eines Sendergesellschafters (Show & Entertainment Pre-Production)
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Formats in NRW (Show & Entertainment Pre-Production)
- Ideenpapier/Exposé (max. 5 Seiten) (Audio Konzeptförderung)
- Vita (Audio Konzeptförderung, Audio Manuskriptförderung, Audio Produktionsförderung)
- Exposé (max. 5 Seiten) (Audio Manuskriptförderung)
- Ausgearb. Text- bzw. Dialogszene (Audio Manuskriptförderung)
- Manuskript (Audio Produktionsförderung)
- One-Pager (Audio Produktionsförderung)
- Kalkulation (Audio Produktionsförderung)
- Beschreibung des Vorhabens, Manuskript und/oder Produktionsbeispiel (Audio Distributionsförderung)
- Treatment, Drehbuch oder Beschreibung des Vorhabens (Abschlussfilm)
- Synopsis (max. 1 DIN-A4-Seite) (Abschlussfilm)
- Nachweis über den Erwerb der Rechte an Stoff, Buch und Titel (Abschlussfilm)
- Stab- und Besetzungsliste (Abschlussfilm)
- Empfehlungsschreiben der betreuenden Professor:in und Zulassungsbestätigung der Hochschule (Abschlussfilm)
- Bio/Filmografie bzw. Angaben über bisherige Tätigkeiten der Antragsteller:in (Abschlussfilm)
- Kalkulation des Projekts (Abschlussfilm)
- Finanzierungsplan mit Angaben zum Status der einzelnen Finanzierungsbestandteile (Abschlussfilm)
- Sichtungsmaterial bzw. Link zu einer filmischen Arbeitsprobe (Abschlussfilm)
- Ca. 10-S. Konzept des Vorhabens, das die visuelle + erzählerische Vision veranschaulicht (Wim Wenders Stipendium)
- Ein One Page Pitch (Wim Wenders Stipendium)
- Eine Writer´s Note (Wim Wenders Stipendium)
- Ein Kostenplan der Projektentwicklungskosten (Wim Wenders Stipendium)
- Eine Vita/Filmografie des Antragstellers (Wim Wenders Stipendium)
- Ein audiovisuelles Regie-Referenzprojekt (Wim Wenders Stipendium)
- Ein kurzer Videopitch (max. 5 Min) (Wim Wenders Stipendium)
- Anschreiben an die Jury (Writer’s/Producer´s Note) (Gerd Ruge Stipendium)
- Projektbeschreibung (inkl. 10–15-seitiges Treatment, visuelles Konzept, Plan der Maßnahme) (Gerd Ruge Stipendium)
- Sichtungslink zu einem Referenzprojekt (Gerd Ruge Stipendium)
- Kostenplan (respektive Budget) (Gerd Ruge Stipendium)
- Filmografie und Vita des Antragsstellers (Gerd Ruge Stipendium)
- Nachweis über den Rechteerwerb (Gerd Ruge Stipendium)
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt (Gerd Ruge Stipendium)
- Nachweis über den 1. Wohnsitz in Deutschland (Gerd Ruge Stipendium)
Waar mag het aan besteed worden?
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in Twin.
Twin schrijft je aanvraag mee op basis van de regeling en je eigen projectdocumenten. Jij houdt de regie over elke tekst.