OpenFilmförderung der Film- und Medienstiftung NRWFMS

Filmförderung der Film- und Medienstiftung NRW

Förderung von Film-, Serien- und Audioprojekten sowie Kinos in NRW

Die Film- und Medienstiftung NRW fördert Drehbuch, Projektentwicklung, Produktion, Postproduktion, Verleih, Festivalpräsentation, Kinos, Hörspiel- und Audioprojekte, Abschlussfilme und Stipendien, je nach Förderart als bedingt rückzahlbares Darlehen oder als Zuschuss.

Eerstvolgende deadline
12
dagen
19 november 2026
Einreichtermin Produktion, Produktionsvorbereitung, Verleih, Weltvertrieb, Festivalpräsentation und Show & Entertainment
Bekijk alle deadlines

Bèta: deze subsidiedatabase is nog in opbouw. Onze redactie controleert elke regeling, maar gegevens kunnen onvolledig of verouderd zijn. Raadpleeg de officiële publicatie voordat je een aanvraag indient.

In het kort

Wat is Filmförderung der Film- und Medienstiftung NRW?

Wie
Unternehmen und Freischaffende der Film- und Medienbranche mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder Deutschland; je nach Förderart auch Kinobetreiber, Verleiher, Audio-Autor:innen, Studierende von NRW-Filmhochschulen und junge Filmschaffende.
Nr. 2.1.1, 3.2.2, 4.1.2, 5.2, 6.2, 10.2.1; Merkblätter
Waarvoor
Drehbuch, Projektentwicklung, Produktionsvorbereitung, Produktion und Postproduktion von Kinofilmen, Serien und Fernsehprojekten, Festivalpräsentation, Verleih und Vertrieb, Kinos und Filmprogramme in NRW, Hörspiele und Podcasts, innovative audiovisuelle Inhalte, Abschlussfilme und Stipendien.
Nr. 1.2.2, 3 bis 10
Wat je krijgt
Je nach Förderart ein bedingt rückzahlbares Darlehen oder einen Zuschuss von bis zu 80 % der Kosten. Für Kinofilme und Fernsehprojekte gibt es keinen festen Höchstbetrag, für andere Förderarten Höchstbeträge zwischen 5.000 und 250.000 Euro.
Nr. 1.2.4, 3.3.2, 3.4.2, 4.2.2, 4.3.2, 4.5.2, 10.1.5, 10.2.2; Merkblatt Audioförderung Nr. 3 a
Wat je moet doen
Den Antrag vollständig zum Einreichtermin der Förderart über das Antragsportal der Stiftung stellen, für die meisten Förderarten nach einem Beratungsgespräch. Der nächste Einreichtermin für Produktion, Verleih und Festivalpräsentation ist der 19. November 2026.
Nr. 2.1.2; Programmseiten Spielfilm und Förderarten

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Onderdelen
15
subsidie tot € 250.000
Subsidie­percentage
30–80%
per onderdeel en activiteit
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Diese Förderung soll in erster Linie gewährleisten, dass die nationale und regionale Kultur und das vorhandene kreative Potential in den audiovisuellen Medien Film und Fernsehen gestärkt werden.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Gemäß Gesellschaftsvertrag der Film- und Medienstiftung NRW GmbH ist eine der zentralen Aufgaben des Hauses die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Die finanzielle Förderung erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages sowie den nachfolgenden Förderleitlinien. Diese Förderung soll in erster Linie gewährleisten, dass die nationale und regionale Kultur und das vorhandene kreative Potential in den audiovisuellen Medien Film und Fernsehen gestärkt werden.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Vorhaben, die nach diesen Leitlinien gefördert werden, müssen ein qualitativ förderungswürdiges Projekt erwarten lassen.
02
Die Organe der Film- und Medienstiftung sind insbesondere verpflichtet, keine Drehbücher oder Filmprojekte zu fördern, deren Inhalte Krieg sowie physische und psychische Gewalt verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln, pornographisch sind oder Kinder und Jugendliche sittlich gefährden.
03
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden gemäß Artikel 1 Abs. 4 Buchst. a AGVO keine Förderung nach dieser Richtlinie gewährt.
04
Von der Förderung sind Unternehmen in Schwierigkeiten nach Art. 1 Abs. 4 Buchst. c AGVO ausgeschlossen.
05
Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Freischaffende, die einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen bzw. der Bundesrepublik Deutschland haben oder dort ansässig sind.
06
Es gilt die Regelung des Art. 1 Abs. 5 Buchst. a) AGVO, also Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen bzw. der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe.
07
Mit der Realisierung des Projekts darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
08
Der Fördernehmer verpflichtet sich, die Maßnahme / das Projekt so weit wie möglich in Nordrhein-Westfalen zu realisieren.
09
Die Realisation des geplanten Projektes soll in Nordrhein-Westfalen vorgesehen sein.
10
Dem Antrag kann entsprochen werden, wenn das Vorhaben mit diesen Leitlinien übereinstimmt und die Herstellungskosten zum überwiegenden Teil, mindestens aber in Höhe des beantragten Darlehensbetrages in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.
11
Die Erstellung von Drehbüchern für Film- oder Serienprojekte kann gefördert werden, wenn ein Werk zu erwarten ist, das geeignet erscheint, die Qualität und Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern.
12
Antragsberechtigt sind Produzenten und Drehbuchautoren.
13
Einreichen können NRW-Produzent:innen gemeinsam mit Drehbuchautor:innen oder Filmemacher:innen. Buch und/oder Regie müssen aus Nordrhein-Westfalen kommen.
14
Es muss sich um ein neues Vorhaben handeln, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag.
15
Die Förderung richtet sich nicht an Studierende.
16
Projekte, für die die MADE IN NRW Förderinitiative beantragt wird, können nicht in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung NRW eingereicht werden.
17
Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
18
Zur Beantragung muss das Interesse des Sendergesellschafters nachgewiesen werden.
19
Die Förderung setzt voraus, dass das Vorhaben geeignet erscheint, die kulturelle Qualität und die Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern.
20
Antragsberechtigt sind Produzenten.
21
Der Fördernehmer hat für die Finanzierung des Vorhabens in angemessenem Umfang eigene Mittel einzusetzen. Die eigenen Mittel dürfen 5% der Herstellungskosten nicht unterschreiten.
22
Bei der Herstellung des Film- oder Serienprojekts sollen wirksame Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit ergriffen werden, insbesondere ist die Einhaltung der Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen zu beachten.
23
Die Förderung eines programmfüllenden Kinofilms ist nur möglich, wenn der Film einen wirtschaftlichen Erfolg in den Filmtheatern erwarten lässt und/oder der Stärkung der Filmkultur dient.
24
Mindestens das 1,5-fache des gewährten Förderbetrages muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
25
Die Herstellung von Fernsehprojekten kann gefördert werden, wenn: … das Projekt sich durch besondere inhaltliche und/oder formale Produktionsqualität auszeichnet oder … das Projekt gemeinsam mit internationalen, insbesondere europäischen Ko-Partnern produziert wird oder nachweislich für die Auswertung auf dem internationalen, insbesondere dem europäischen Markt bestimmt ist oder … das Projekt im besonderen Interesse Nordrhein-Westfalens liegt.
26
Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland.
27
Mindestens das 1,5fache des gewährten Förderbetrages muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
28
In Einzelfällen kann für Postproduktionsmaßnahmen bei der Herstellung eines Kinofilms oder Fernsehprojektes Förderung gewährt werden, sofern der betreffende Kinofilm oder das betreffende Fernsehprojekt nicht bereits eine Produktionsförderung nach diesen Leitlinien erhalten hat.
29
Voraussetzung für die Antragsstellung ist das Vorliegen eines Rohschnitts.
30
Festivalpräsentationen von durch die Film- und Medienstiftung geförderten Projekten bzw. von nordrhein-westfälischen Filmemachern oder Produzenten produzierten Filmen können gefördert werden.
31
Gefördert werden können Verleih- und Vertriebsmaßnahmen von Verleih- oder Weltvertriebsfirmen für kulturell hochwertige Filme, die an deutsche Filmtheater verliehen beziehungsweise auf den internationalen Märkten vertrieben werden sollen und die … in Nordrhein-Westfalen produktionsgefördert wurden oder … im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen oder … einen besonderen Beitrag zur Entwicklung der europäischen Filmkultur leisten oder … dem Genre „Kinder- und Jugendfilm“ zuzuordnen sind.
32
Antragsberechtigt sind Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen.
33
Mindestens 30 v.H. der Ausgaben muss der Fördernehmer aus eigenen Mitteln bestreiten. Ferner muss mindestens der Darlehensbetrag, wenn technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, in Nordrhein-Westfalen Verwendung finden.
34
Der Eigenanteil soll mindestens 50 v.H. betragen. In besonders begründeten Fällen kann eine niedrigere Untergrenze festgelegt werden.
35
Gefördert werden können ausschließlich Maßnahmen, bei denen die Finanzierungshilfe im Hinblick auf die Vermögens- und Ertragslage des Antragstellers wirtschaftlich erheblich ist.
36
Antragsberechtigt sind Betreiber von nordrhein-westfälischen Kinos und Abspielstätten sowie Veranstalter von Filmprogrammen in Nordrhein-Westfalen.
37
Antragsberechtigt sind Autor:innen, Podcaster:innen, Journalist:innen und Produzent:innen mit Sitz in NRW bzw. Betriebsstätte in Deutschland.
38
Projekte von Autor:innen können darüber hinaus antragsberechtigt sein, wenn sie in Nordrhein-Westfalen realisiert werden oder im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.
39
Mit der Maßnahme darf vor Antragsstellung nicht begonnen worden sein. Für die Recherche- und Konzeptförderung sind davon folgende Maßnahmen ausgenommen: die Erstellung eines Exposés, sowie der Erwerb von Rechten, die die Antragstellung erst ermöglichen. Für die Manuskriptförderung sind davon folgende Maßnahmen ausgenommen: die Erstellung eines Exposés, sowie Recherchen und der Erwerb von Rechten, die die Antragsstellung erst ermöglichen. Für eine Produktionsförderung sind davon folgende Maßnahmen ausgenommen: die Erstellung eines Manuskripts, sowie Recherchen und der Erwerb von Rechten, die die Antragsstellung erst ermöglichen. Für die Distributionsförderung sind davon folgende Maßnahmen ausgenommen: die Erstellung eines Marketingkonzepts, sowie Recherchen und der Erwerb von Rechten, die die Antragsstellung erst ermöglichen.
40
Hörbücher werden in der Regel nicht gefördert.
41
Gefördert werden keine Studierenden-Projekte. Förderberechtigt sind lediglich Professionals.
42
Antragsberechtigt sind Student:innen der NRW-Filmhochschulen, die von einem der etablierten Filmhochschulverbände anerkannt sind.
43
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Abschlussfilmprojekte.
44
Antragsberechtigt sind junge Filmemacher:innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland, insbesondere aus NRW. Produktionsfirmen sind bei diesem Stipendium von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso Student:innen und Projekte, die von Student:innen an einer Film- oder Kunsthochschule entwickelt werden.
45
Projekte, für die das Wim Wenders Stipendium beantragt wird, können im Weiteren nicht in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung NRW eingereicht werden.
46
Ein zweiter Film, der bereits in Produktion ist oder Produktionsförderung erhalten hat, zählt bereits als zweiter Film des Filmemachers.
47
Fördernehmer:innen, die bereits das Wim Wenders oder das Gerd Ruge Stipendium erhalten haben, können sich nicht erneut auf eines der beiden Stipendien bewerben.
48
Antragsberechtigt sind Autor:innen und Regisseur:innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland, die Dokumentarfilmprojekte für das Kino entwickeln.
49
Student:innen und Produktionsfirmen sind beim Stipendium von der Förderung ausgeschlossen. Für das erste Projekt nach dem Studienabschluss kann das Stipendium beantragt werden.
50
Projekte, für die das Gerd Ruge Stipendium beantragt wird, können im Weiteren nicht in einer vergleichbaren Förderart der Film – und Medienstiftung NRW beantragt werden. Projekte, die bereits in einer anderen Förderart der Film- und Medienstiftung NRW eingereicht wurden, qualifizieren sich nicht für das Gerd Ruge Stipendium.
51
Antragsberechtigt sind – je nach Förderart – Unternehmen oder natürliche Personen mit Geschäfts- bzw. Wohnsitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. In besonders begründeten Fällen können auch Antragssteller, die ihren Geschäfts- bzw. Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen, aber in der Bundesrepublik Deutschland haben, gefördert werden.
BedrijfsgrootteNr. 2.1.1
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
Digitale cultuur en creatieve technologieFilm en audiovisuele mediaCultuureducatie en talentontwikkelingCultuur, media en erfgoed
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.

15 onderdelen
DrehbuchförderungNr. 3.2Subsidie –Percentage –

Erstellung von Drehbüchern für Film- oder Serienprojekte im Creative Development der Stiftung: Exposéförderung (Stufe 1, Fiktion), Treatmentförderung (Stufe 2, Fiktion und Dokumentarfilm) und Drehbuchförderung (Stufe 3), je Projekt und Stufe höchstens ein Antrag; in 2026/2027 können Serienprojekte nicht in der 3. Stufe eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Produzenten und Drehbuchautoren mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland. Wer kein Produzent ist, muss das Drehbuch auch nordrhein-westfälischen Herstellern anbieten.

Der Förderbetrag soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten. In den Stufen 2 und 3 kann je Stufe ein Add-On zusätzlich zur Fördersumme gezahlt werden, etwa bis zu 1.000 Euro für dramaturgische Beratung, Mentoring oder Fachberatung und bis zu 5.000 Euro für Writers-Room-Maßnahmen.
Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss, sonst als Darlehen, das sechs Monate nach Drehbeginn oder bei der Veräußerung von Rechten zurückzuzahlen ist; wird das Vorhaben nicht innerhalb von 36 Monaten nach Auszahlung der letzten Darlehensrate realisiert, gehen die erworbenen Rechte auf die Stiftung über.
Bron: Nr. 3.2
Projektentwicklungsförderung (Einzelprojekt und Paket)Nr. 3.3Subsidie max € 150.000Percentage 80%

Projektentwicklung von Film- oder Serienprojekten als Einzelprojekt oder als Paketförderung für drei bis fünf Filme, darunter Drehbuchweiterentwicklung und Projektentwicklung für Fiktion und Dokumentarfilm (Durchführungszeitraum 18 Monate). Dazu gehören die Förderinitiative „Made in NRW“ von Stiftung und WDR für fiktionale und non-fiktionale Stoffe mit Perspektive für digitale Plattformen, eingereicht von NRW-Produzent:innen gemeinsam mit NRW-Autor:innen oder -Filmemacher:innen (nächste Ausschreibung 2027), und „Show & Entertainment Development“ für non-fiktionale Show- und Unterhaltungsformate von Kreativteams, Showrunnern und Produktionsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW, die das Interesse eines Sendergesellschafters nachweisen. Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Freischaffende mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland.

Max subsidie € 150.000
Höchstens 75.000 Euro je Einzelprojekt und 150.000 Euro je Paket; bei Made in NRW und Show & Entertainment Development höchstens 50.000 Euro je Projekt.
Projektentwicklungsförderung: 80%
Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss, sonst als Darlehen, das sechs Monate nach Drehbeginn oder bei der Veräußerung von Rechten zurückzuzahlen ist; wird das Vorhaben nicht innerhalb von 36 Monaten nach Auszahlung der letzten Darlehensrate realisiert, gehen die erworbenen Rechte auf die Stiftung über. Made in NRW und Show & Entertainment Development werden als Zuschuss gewährt. Der Förderbetrag muss so weit wie möglich in Nordrhein-Westfalen verwendet werden, bei Show & Entertainment Development vollständig in NRW ausgegeben werden.
Bron: Nr. 3.3
ProduktionsvorbereitungsförderungNr. 3.4.2, 11.1Subsidie max € 250.000Percentage 80%

Produktionsvorbereitung eines Film- oder Serienprojekts, auch Pre-Production für Spielfilme und Dokumentarfilme. Dazu gehört „Show & Entertainment Pre-Production“ für unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW, die non-fiktionale Show- und Unterhaltungsformate bis zur Demoproduktion mit Markt- und Publikumsanalyse vorbereiten und das Interesse eines Sendergesellschafters nachweisen. Antragsberechtigt sind Unternehmen oder Freischaffende mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland.

Max subsidie € 250.000
Regelhöchstbetrag 100.000 Euro; bei Show & Entertainment Pre-Production bis zu 250.000 Euro auf einstimmigen Beschluss des Filmförderungsausschusses für Projekte im besonderen Interesse Nordrhein-Westfalens.
Produktionsvorbereitungsförderung: 80%
Für Fördernehmer aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss, sonst als Darlehen, das sechs Monate nach Drehbeginn oder bei der Veräußerung von Rechten zurückzuzahlen ist; wird das Vorhaben nicht innerhalb von 36 Monaten nach Auszahlung der letzten Darlehensrate realisiert, gehen die erworbenen Rechte auf die Stiftung über. Show & Entertainment Pre-Production wird als Zuschuss gewährt; mindestens der Förderbetrag muss in NRW ausgegeben werden.
Produktionsförderung KinofilmNr. 4.2Subsidie –Percentage 50–80%

Herstellung programmfüllender Kinofilme, etwa Spielfilm, Dokumentarfilm, Animation, Kinderfilm oder internationale Koproduktion, die einen wirtschaftlichen Erfolg in den Filmtheatern erwarten lassen und/oder der Stärkung der Filmkultur dienen. Antragsberechtigt sind Produzenten. Mindestens das 1,5-fache des Förderbetrags ist in Nordrhein-Westfalen zu verwenden, die eigenen Mittel müssen mindestens 5 % der Herstellungskosten betragen, und die deutsche Kino-Erstaufführung soll in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Bei der Herstellung sind die Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen zu beachten (Nr. 4.1.9).

Ein fester Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Bei Gesamtherstellungskosten bis 750.000 Euro muss mindestens der Förderbetrag in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
Kinofilme: 50% tot 70% (+20 procentpunt bij schwierig zu verwertende und/oder Low-Budget-Filme auf besonders begründeten Beschluss des Filmförderungsausschusses)
Kinofilme mit Gesamtherstellungskosten bis 750.000 Euro: 50% tot 80% (+30 procentpunt bij schwierig zu verwertende und/oder Low-Budget-Filme auf besonders begründeten Beschluss des Filmförderungsausschusses)
Die Sätze beziehen sich auf den Anteil des Fördernehmers an den Ausgaben bzw. die kalkulierten Gesamtherstellungskosten. Die Förderung ist ein bedingt rückzahlbares Darlehen, das nach Abdeckung des Eigenanteils in der Regel aus 50 % der Verwertungserlöse zurückgezahlt wird; die Rückzahlungspflicht endet in der Regel zehn Jahre nach Kinostart bzw. Erstausstrahlung.
Bron: Nr. 4.2
Produktionsförderung Fernsehprojekte und SerienNr. 4.3Subsidie –Percentage 30–50%

Herstellung von Serien, TV-Filmen und TV-Dokumentationen, die sich durch besondere inhaltliche und/oder formale Produktionsqualität auszeichnen, mit internationalen, insbesondere europäischen Ko-Partnern produziert werden oder nachweislich für den internationalen Markt bestimmt sind oder im besonderen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen. Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland. Mindestens das 1,5-fache des Förderbetrags ist in Nordrhein-Westfalen zu verwenden; bei einer Senderbeteiligung von 55 bis 65 % ist im Regelfall eine erste Nutzungsphase von sieben Jahren zu vereinbaren. Bei der Herstellung sind die Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen zu beachten (Nr. 4.1.9).

Ein allgemeiner Höchstbetrag ist nicht festgelegt; innovative serielle Formate für die non-lineare Auswertung mit einer Folgenlänge von bis zu 30 Minuten werden mit höchstens 300.000 Euro gefördert.
Fernsehprojekte: 30% tot 50% (+20 procentpunt bij in begründeten Ausnahmefällen)
Internationale Koproduktion: 50%
Die Sätze beziehen sich auf die kalkulierten Gesamtherstellungskosten, bei internationalen Koproduktionen auf die Anteile des Fördernehmers an den Ausgaben. Die Förderung ist ein bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen; bis zur Rückführung des anerkannten Eigenmittelvorrangs steht der Stiftung ein Erlöskorridor von 50 % der prozentualen Förderbeteiligung zu, danach erfolgt das Recoupment aus 50 % der Produzentennettoerlöse.
Bron: Nr. 4.3
PostproduktionsförderungNr. 4.4Subsidie –Percentage 30–70%

Maßnahmen der Postproduktion für Kinofilme und Fernsehprojekte, die noch keine Produktionsförderung der Stiftung erhalten haben; Voraussetzung ist ein Rohschnitt. Mit dem Antrag sind neben den Unterlagen einer Produktionsförderung eine Kopie des Films oder anderes geeignetes Material und eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme vorzulegen. Antragsberechtigt sind Produzenten.

Ein fester Höchstbetrag ist nicht festgelegt; mindestens das 1,5-fache des Förderbetrags ist in Nordrhein-Westfalen zu verwenden.
Postproduktion Kinofilm: 50% tot 70% (+20 procentpunt bij schwierig zu verwertende und/oder Low-Budget-Filme auf besonders begründeten Beschluss des Filmförderungsausschusses)
Postproduktion Fernsehprojekt: 30% tot 50% (+20 procentpunt bij in begründeten Ausnahmefällen)
Bedingt rückzahlbares Darlehen; die Sätze beziehen sich bei Kinofilmen auf den Anteil des Fördernehmers an den Ausgaben bzw. die kalkulierten Gesamtherstellungskosten, bei Fernsehprojekten auf die kalkulierten Gesamtherstellungskosten.
Bron: Nr. 4.4
FestivalpräsentationsförderungNr. 4.5Subsidie max € 7.500Percentage 80%

Festivalpräsentationen von Projekten, die die Stiftung gefördert hat, oder von Filmen, die nordrhein-westfälische Filmemacher oder Produzenten produziert haben. Über die Anträge entscheidet die Geschäftsführung; die Zuschüsse sind so weit wie möglich in Nordrhein-Westfalen zu verwenden.

Max subsidie € 7.500
Der Zuschuss darf im Regelfall 7.500 Euro nicht überschreiten.
Festivalpräsentation: 80%
Zuschuss als Anteilsfinanzierung von bis zu 80 % der Ausgaben der Maßnahme, für Filme, die in besonderem Maße der Wahrung der kulturellen Vielfalt dienen, und schwierig zu verwertende Filme.
Bron: Nr. 4.5
Verleih- und VertriebsförderungNr. 5Subsidie –Percentage 50–70%

Verleih- und Vertriebsmaßnahmen von Verleih- oder Weltvertriebsfirmen für kulturell hochwertige Filme, die an deutsche Filmtheater verliehen oder auf den internationalen Märkten vertrieben werden sollen und in Nordrhein-Westfalen produktionsgefördert wurden, im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen, einen besonderen Beitrag zur europäischen Filmkultur leisten oder Kinder- und Jugendfilme sind. Antragsberechtigt sind Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen.

Ein fester Höchstbetrag ist nicht festgelegt; mindestens 30 % der Ausgaben trägt der Fördernehmer aus eigenen Mitteln, und mindestens der Darlehensbetrag ist, wenn technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, in Nordrhein-Westfalen zu verwenden.
Verleih und Vertrieb: 50% tot 70% (+20 procentpunt bij Filme, die in besonderem Maße der Wahrung der kulturellen Vielfalt dienen, und schwierig zu verwertende Filme, auf besonders begründeten Beschluss des Filmförderungsausschusses)
Darlehen, das nach Deckung des Eigenanteils anteilig aus dem Teil der Erlöse zurückgezahlt wird, den der Lizenzvertrag zur Vorkostendeckung vorsieht.
Bron: Nr. 5
Cumulatie
Mittel aus dieser Förderung können mit Mitteln aus anderen Förderungen kumuliert werden. Soweit nach deutschem oder europäischem Recht Höchstgrenzen für die Kumulierung von staatlichen Fördermitteln festgelegt sind, sind diese auch für die Förderung nach diesen Leitlinien zu beachten.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 januari 2024 – 30 juni 2027 Nr. 12
19
NOV
Einreichtermin Produktion, Produktionsvorbereitung, Verleih, Weltvertrieb, Festivalpräsentation und Show & Entertainment sluit 19 november 2026
Programmseiten Spielfilm, Abschlussfilmförderung und Audioförderung (Einreichtermine); Fact Sheet Show & Entertainment (Einreichtermine)Actief
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Verplicht, vóór de volledige aanvraag
Verplichte bijlagen
  • Drehbuch (bei Serien: Folge 1 und 2 sowie aussagekräftige Outlines, Exposés oder Treatments der weiteren Folgen) (Serien und TV)
  • Anschreiben an die Jury (Serien und TV, Show & Entertainment Development, Show & Entertainment Pre-Production)
  • Beschreibung des Vorhabens (bei Serien: Serienbibel) (Serien und TV)
  • Nachweis über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel (Serien und TV)
  • Stabliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen (Serien und TV)
  • Besetzungsliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen (Serien und TV)
  • Firmenprofil/Filmografie der Antragstellenden (Serien und TV)
  • Filmografie Regisseur:in (Serien und TV)
  • Kalkulation mit Darstellung der Ländereffekte (Serien und TV)
  • Finanzierungsplan (Serien und TV, Show & Entertainment Development, Show & Entertainment Pre-Production)
  • Nachweise über die im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierungsbestandteile (Serien und TV)
  • Sachstandsbericht zur Finanzierung (Serien und TV)
  • Darstellung des Eigenanteils (Serien und TV)
  • Sachstandsbericht zu Verwertungsstrategien und Auswertungsmöglichkeiten (Serien und TV)
  • Marketingkonzept des Auswerters (Serien und TV)
  • Recoupmentplan (Serien und TV)
  • Drehplan (inkl. Drehorte) (Serien und TV)
  • Handelsregisterauszug (Serien und TV)
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag bzw. Angaben zu weiteren beteiligten Förderinstitutionen und Sachstand (Serien und TV, Show & Entertainment Development)
  • Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards (Serien und TV)
  • Vorläufiger CO2-Bericht (Serien und TV)
  • Kopie des zu fördernden Films oder anderes geeignetes Material (Postproduktion)
  • Detaillierte Beschreibung, aus der hervorgeht, weshalb eine Postproduktionsmaßnahme durchgeführt werden und wie diese ausgestaltet sein soll (Postproduktion)
  • Pitchpaper: Beschreibung des Vorhabens (inkl. Logline, Synopsis, Genre, Format und USP), das die visuelle + erzählerische Vision veranschaulicht (max. 5 Seiten) (Exposé Fiktion)
  • Junge Talente ohne Produktionsfirma: Kurze Dialogprobe (max. 8 S.) (Exposé Fiktion)
  • Writer´s/Producer´s Note (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Drehbuch)
  • Filmografie/Vita der/des Autor:in (ggf. Regie) (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Drehbuch)
  • Filmografie Produzent:in (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Drehbuch)
  • Rechtenachweis / Nachweis über den Rechteerwerb (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Treatment Dokumentarfilm, Drehbuch, Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
  • Aktueller Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung//Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate) (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Drehbuch)
  • Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Treatment Dokumentarfilm, Drehbuch, Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm, Made in NRW, Show & Entertainment Development)
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag (Exposé Fiktion, Treatment Fiktion, Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm, Made in NRW, Show & Entertainment Pre-Production)
  • Onepager (inkl. Logline, Synopsis, Genre, Format und USP) (Treatment Fiktion, Drehbuch, Drehbuchweiterentwicklung Fiktion)
  • Exposé (max. 10 S.) (Treatment Fiktion)
  • Exposé/Onepager (inkl. Logline, Synopsis, Genre, Format und USP) (Treatment Dokumentarfilm)
  • Projektbeschreibung (inkl. Treatment, visuelles Konzept, Plan der Maßnahme) max. 10–15 Seiten (Treatment Dokumentarfilm)
  • Writer´s Note (Treatment Dokumentarfilm)
  • Producer´s Note (Treatment Dokumentarfilm)
  • Filmografie/Vita Produzent:in (Treatment Dokumentarfilm)
  • Filmografie/Vita Autor:in (Treatment Dokumentarfilm)
  • Filmografie/Vita Regie (Treatment Dokumentarfilm)
  • Sichtungslink zu einem Referenzprojekt der Regie (Treatment Dokumentarfilm)
  • Zeitplan/ Durchführungsplan (Treatment Dokumentarfilm)
  • Kostenplan/ Budget inkl. NRW-Effekt (Projektentwicklungskosten) (Treatment Dokumentarfilm)
  • Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung/ Nachweis über den 1. Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate) (Treatment Dokumentarfilm)
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das noch keiner Förderinstitution vorlag (Treatment Dokumentarfilm, Drehbuch)
  • Treatment (ca. 10-15 S.) (Drehbuch)
  • Kurze Dialogprobe (max. 8 S.) (Drehbuch)
  • Drehbuch (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion)
  • Ablaufplan/Producer´s Note des Entwicklungsvorhabens (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
  • Filmografie des Antragstellers/der Produktionsfirma (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
  • Filmografie/Vita des/der Autor:in und des/der Regisseur:in (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
  • Eine Kalkulation der Entwicklungskosten mit Darstellung des NRW-Effekts (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
  • Ein Finanzierungsplan der Projektentwicklung (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
  • Aktueller Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung (Drehbuchweiterentwicklung Fiktion, Projektentwicklung Dokumentarfilm)
  • Exposé/ Onepager (inkl. Logline, Synopsis, Genre, Format und USP) (Projektentwicklung Dokumentarfilm)
  • Bildertreatment /detaillierte Projektbeschreibung („Drehbuch“) (Projektentwicklung Dokumentarfilm)
  • Aussagekräftiger Onepager mit Logline, Synopsis, Genre und Format (Made in NRW)
  • Exposé des Vorhabens mit visueller und erzählerischer Vision (max. 5 Seiten) (Made in NRW)
  • Writer’s Note / Producer’s Note (Made in NRW)
  • Filmografie/Vita Autor:in, ggf. Regie, sowie Produzent:in (Made in NRW)
  • Nachweis über die Stoffrechte (Made in NRW)
  • Kostenplan der Projektentwicklungskosten inkl. NRW-Effekt (Made in NRW)
  • Ablaufplan (Made in NRW)
  • Aktueller Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (Made in NRW)
  • Aussagekräftige Projektbeschreibung (inkl. Inhaltsbeschreibung, Genre, Format) (Show & Entertainment Development)
  • Filmografie/Vita Antragsteller:in (Show & Entertainment Development)
  • Filmografie/Vita Autor:in/Showrunner (Show & Entertainment Development)
  • Bei Antragstellung durch Kreativteams oder Showrunner: Nachweis über den Wohnsitz oder Betriebsstätte in NRW (Show & Entertainment Development)
  • Bei Antragstellung durch Produktionsunternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (Show & Entertainment Development)
  • Nachweis der Rechte (Show & Entertainment Development)
  • Letter of Intent des Sendergesellschafters (Show & Entertainment Development)
  • Kalkulation Developmentkosten inkl. NRW-Effekt (Show & Entertainment Development)
  • Umsetzungskonzept / Ablaufplan (Show & Entertainment Development)
  • Auswertungskonzept (Zielgruppe, Umfeldanalyse etc.) (Show & Entertainment Development)
  • Konzept (inkl. Genre, Inhalt, etc.) (Show & Entertainment Pre-Production)
  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (Show & Entertainment Pre-Production)
  • Filmografie/Vita des Antragstellers (Show & Entertainment Pre-Production)
  • Filmografie/Vita Showrunner, Autor:in, Regie (Show & Entertainment Pre-Production)
  • Nachweis über die Formatrechte (Show & Entertainment Pre-Production)
  • Produktionsplan (Show & Entertainment Pre-Production)
  • Auswertungskonzept (Show & Entertainment Pre-Production)
  • Kalkulation inkl. NRW-Effekt (Show & Entertainment Pre-Production)
  • Letter of Intent eines Sendergesellschafters (Show & Entertainment Pre-Production)
  • Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Formats in NRW (Show & Entertainment Pre-Production)
  • Ideenpapier/Exposé (max. 5 Seiten) (Audio Konzeptförderung)
  • Vita (Audio Konzeptförderung, Audio Manuskriptförderung, Audio Produktionsförderung)
  • Exposé (max. 5 Seiten) (Audio Manuskriptförderung)
  • Ausgearb. Text- bzw. Dialogszene (Audio Manuskriptförderung)
  • Manuskript (Audio Produktionsförderung)
  • One-Pager (Audio Produktionsförderung)
  • Kalkulation (Audio Produktionsförderung)
  • Beschreibung des Vorhabens, Manuskript und/oder Produktionsbeispiel (Audio Distributionsförderung)
  • Treatment, Drehbuch oder Beschreibung des Vorhabens (Abschlussfilm)
  • Synopsis (max. 1 DIN-A4-Seite) (Abschlussfilm)
  • Nachweis über den Erwerb der Rechte an Stoff, Buch und Titel (Abschlussfilm)
  • Stab- und Besetzungsliste (Abschlussfilm)
  • Empfehlungsschreiben der betreuenden Professor:in und Zulassungsbestätigung der Hochschule (Abschlussfilm)
  • Bio/Filmografie bzw. Angaben über bisherige Tätigkeiten der Antragsteller:in (Abschlussfilm)
  • Kalkulation des Projekts (Abschlussfilm)
  • Finanzierungsplan mit Angaben zum Status der einzelnen Finanzierungsbestandteile (Abschlussfilm)
  • Sichtungsmaterial bzw. Link zu einer filmischen Arbeitsprobe (Abschlussfilm)
  • Ca. 10-S. Konzept des Vorhabens, das die visuelle + erzählerische Vision veranschaulicht (Wim Wenders Stipendium)
  • Ein One Page Pitch (Wim Wenders Stipendium)
  • Eine Writer´s Note (Wim Wenders Stipendium)
  • Ein Kostenplan der Projektentwicklungskosten (Wim Wenders Stipendium)
  • Eine Vita/Filmografie des Antragstellers (Wim Wenders Stipendium)
  • Ein audiovisuelles Regie-Referenzprojekt (Wim Wenders Stipendium)
  • Ein kurzer Videopitch (max. 5 Min) (Wim Wenders Stipendium)
  • Anschreiben an die Jury (Writer’s/Producer´s Note) (Gerd Ruge Stipendium)
  • Projektbeschreibung (inkl. 10–15-seitiges Treatment, visuelles Konzept, Plan der Maßnahme) (Gerd Ruge Stipendium)
  • Sichtungslink zu einem Referenzprojekt (Gerd Ruge Stipendium)
  • Kostenplan (respektive Budget) (Gerd Ruge Stipendium)
  • Filmografie und Vita des Antragsstellers (Gerd Ruge Stipendium)
  • Nachweis über den Rechteerwerb (Gerd Ruge Stipendium)
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt (Gerd Ruge Stipendium)
  • Nachweis über den 1. Wohnsitz in Deutschland (Gerd Ruge Stipendium)
Anträge werden vollständig und fristgerecht zu den Einreichterminen der jeweiligen Förderart über das Antragsportal der Stiftung gestellt; für die meisten Förderarten ist vorher ein Beratungsgespräch erforderlich, erst danach wird der Portalzugang freigeschaltet. Es entscheiden die Gremien der Stiftung, vor allem der Filmförderungsausschuss; bei produktionsvorbereitenden Maßnahmen bis 25.000 Euro, Festivalpräsentationen und Audioförderung (mit Beraterstab) die Geschäftsführung, bei Abschlussfilmen und beim Gerd Ruge Stipendium eine Jury, beim Wim Wenders Stipendium Wim Wenders mit Berater:innenstab nach Live-Pitch, bei Made in NRW WDR, Stiftung und ein wechselndes unabhängiges Jurymitglied. Projekte im besonderen Interesse Nordrhein-Westfalens können bei Eigenmitteln, NRW-Ausgaben, Höchstbeträgen und Rückzahlung abweichend gefördert werden. Förderzusagen erfolgen schriftlich; die Auszahlung setzt einen Fördervertrag und den Nachweis der Gesamtfinanzierung voraus, die Bewilligung erlischt in der Regel ohne fristgerechten Finanzierungsnachweis. Produktionsförderungen werden in Raten nach Projektfortschritt ausgezahlt, die letzte Rate nach Prüfung des Verwendungsnachweises, Archivierung und Abnahme des Films. Wesentliche Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stiftung; im Vor- oder Nachspann und in den Begleitmaterialien ist auf die Förderung hinzuweisen. Einreichtermine nach dem 30. Juni 2027 setzen eine Verlängerung oder Nachfolge der Förderleitlinien voraus.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 6.1.1
Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Niet subsidiabel
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Nr. 6.1.1: Die Förderung kann gewährt werden für „die Modernisierung und Neuerrichtung von Filmtheatern.“
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Merkblätter Drehbuchweiterentwicklung/Projektentwicklung Fiktion und Dokumentarfilm, Fact Sheet Show & Entertainment, Merkblätter Wim Wenders und Gerd Ruge Stipendium: anerkannt werden unter anderem „Reisekosten im Zusammenhang zur Projektentwicklung“ bzw. „Recherche- und Reisekosten im Zusammenhang der Projektentwicklung“.
Overige kosten
Bemessungsgrundlage sind je Förderart die kalkulierten Projektentwicklungskosten (Nr. 3.3.2), die kalkulierten Produktionsvorbereitungskosten (Nr. 3.4.2), der Anteil des Fördernehmers an den Ausgaben bzw. die kalkulierten Gesamtherstellungskosten (Nr. 4.2.2, 4.3.2), die Ausgaben der Maßnahme (Nr. 4.5.2, 5.3), die förderfähigen bzw. nachgewiesenen Ausgaben (Nr. 6.1.1.1, 6.1.4) und die kalkulierten Gesamtkosten (Nr. 10.1.5). Nr. 2.1.3: „Die Ausgaben des Projekts sind branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung zu kalkulieren.“ Die Merkblätter nennen unter anderem Rechteerwerb, Autoren- und Dramaturgiehonorare, Recherche, Storyboards, Teaser und Trailer, Rechtsberatung, Übersetzung, Produzentenhonorar (5 %) und Handlungskosten (10 %). Merkblätter Drehbuchweiterentwicklung/Projektentwicklung Fiktion und Projektentwicklung/Drehbuchweiterentwicklung Dokumentarfilm: „Gefördert werden alle Kosten ab Antragstellung; Ausnahme ist der Rechteerwerb, der für die Antragstellung notwendig ist und der vorher angefallen ist. Rechtekosten und Autorenhonorare können nur anteilig entsprechend der im Rahmen der Projektentwicklungsphase tatsächlich angefallenen Höhe anerkannt werden.“
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Regelingsdocumenten
11 FMS Merkblatt Stufe 2 Treatmentförderung Fiktion.pdf
application/pdf · 68 KB
13 FMS Merkblatt Stufe 3 Drehbuch.pdf
application/pdf · 69 KB
01 FMS Förderleitlinien 2024 Film- und Medienstiftung NRW.md
text/markdown · 31 KB
23 Länderübergreifendes Merkblatt Tilgungsverpflichtungen.pdf
application/pdf · 158 KB
04 FMS Programmseite Abschlussfilmförderung.md
text/markdown · 4 KB
08 FMS Merkblatt Produktionsförderung Serien und TV.pdf
application/pdf · 85 KB
09 FMS Stufenmodell Creative Development.pdf
application/pdf · 76 KB
18 FMS Merkblatt Wim Wenders Stipendium.pdf
application/pdf · 147 KB
07 FMS Programmseite Show und Entertainment.md
text/markdown · 3 KB
05 FMS Programmseite Made in NRW.md
text/markdown · 4 KB
19 FMS Merkblatt Gerd Ruge Stipendium.pdf
application/pdf · 267 KB
12 FMS Merkblatt Treatment Dokumentarfilm.pdf
application/pdf · 71 KB
10 FMS Merkblatt Stufe 1 Exposéförderung Fiktion.pdf
application/pdf · 71 KB
02 FMS Programmseite Förderung.md
text/markdown · 4 KB
06 FMS Programmseite Audioförderung Hörspiel und Podcast.md
text/markdown · 9 KB
16 FMS Fact Sheet Show und Entertainment.pdf
application/pdf · 1.1 MB
21 Länderübergreifendes Merkblatt vorvertragliche Prüfung.pdf
application/pdf · 198 KB
17 FMS Merkblatt Audioförderung.pdf
application/pdf · 132 KB
20 FMS Ökologische Standards.pdf
application/pdf · 588 KB
24 Länderübergreifendes Merkblatt Verwendungsnachweisprüfung.pdf
application/pdf · 172 KB
14 FMS Merkblatt Drehbuchweiterentwicklung Projektentwicklung Fiktion.pdf
application/pdf · 80 KB
03 FMS Programmseite Spielfilm Förderarten und Termine.md
text/markdown · 7 KB
22 Länderübergreifendes Merkblatt Regionaleffekt.pdf
application/pdf · 166 KB
15 FMS Merkblatt Projektentwicklung Dokumentarfilm.pdf
application/pdf · 98 KB
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6 november 2026 door Twin-redactie
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