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EXIST-Gründungsstipendium

Stipendium und Sachmittel für innovative Gründungsteams aus der Wissenschaft

Bundesprogramm des BMWE mit ESF Plus: Hochschulen und Forschungseinrichtungen beantragen beim Projektträger Jülich für Gründungsteams von bis zu drei Personen Stipendien, Sach- und Coachingausgaben und die Begleitung durch das Gründungsnetzwerk für bis zu ein Jahr.

Eerstvolgende deadline
420
dagen
31 december 2027
Antragstellung
Bekijk alle deadlines
Geverifieerd op 6 november 2026Bron: exist.de/wp-content/uploads/2026/06/Richtlinie-EGS-18-04-2023.pdfUitgevoerd door PtJ

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In het kort

Wat is EXIST-Gründungsstipendium?

Wie
Den Antrag stellen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die in ein Gründungsnetzwerk eingebunden sind, für Gründungsteams von bis zu drei Studierenden, Absolventinnen und Absolventen oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, deren Hochschulabschluss oder letzte Beschäftigung an der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung höchstens fünf Jahre zurückliegt. Eine Person im Team darf statt eines akademischen Abschlusses eine qualifizierte Berufsausbildung haben oder ihren Abschluss vor mehr als fünf Jahren erworben haben.
Nr. 3, 4.1 und 5
Waarvoor
Für innovative Gründungsprojekte aus der Wissenschaft: die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen, den Businessplan und die Vorbereitung der Unternehmensgründung.
Nr. 1.1 und 2
Wat je krijgt
Einen Zuschuss als Vollfinanzierung für bis zu ein Jahr: Stipendien von 1.000 bis 3.000 Euro im Monat plus Kinderzuschlag, Sachausgaben bis zu 10.000 Euro (Team bis zu 30.000 Euro), bis zu 5.000 Euro für Coaching und bis zu 10.000 Euro für das Gründungsnetzwerk, je 2.500 Euro mehr bei einem diversen Team und bei einer Mentorin.
Nr. 5
Wat je moet doen
Die Hochschule oder Forschungseinrichtung reicht den Antrag mit Ideenpapier und Erklärungen jederzeit bis zum 31. Dezember 2027 über easy-Online beim Projektträger Jülich ein.
Nr. 7.1, 7.2 und 9

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Subsidie­percentage
100%
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Mit EXIST-Gründungsstipendium sollen Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen, unterstützt werden.

01
Gründungsprojekte mobilisieren
Wissensbasierte Gründungsprojekte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mobilisieren.
02
Gründerinnen und Gründer gewinnen und qualifizieren
Absolventinnen und Absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende für die unternehmerische Selbstständigkeit und die Gründung eines eigenen Unternehmens gewinnen und qualifizieren.
03
Markteintritt und Finanzierung
Die Gründung auf einen erfolgreichen Markteintritt und eine nachhaltige Unternehmensfinanzierung ausrichten.
04
Frauenanteil und Diversität
Den Frauenanteil und die Diversität in den Gründungsteams erhöhen (Frauenanteil, Internationalität).
05
Nachhaltigkeit
Beiträge zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung leisten, insbesondere zu SDG 9.1a (Innovation, Erhöhung der privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 % des BIP) und SDG 8 (Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern).
Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Mit EXIST-Gründungsstipendium sollen Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Phase vor und zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung, insbesondere bei der Erstellung eines tragfähigen Businessplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen, unterstützt werden. Die Förderung im EXIST-Gründungsstipendium erfolgt themen- und technologieoffen. Das EXIST-Gründungsstipendium soll dazu beitragen, innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit hoher Marktrelevanz und Umsetzungsdynamik, deren Gründungsidee im Umfeld der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung entstanden ist und in die insbesondere die dort erworbene fachspezifische Kompetenz und Wissen sowie gegebenenfalls durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten eingeflossen sind, zu unterstützen.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Förderung von Gründungsteams, die eine Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen, die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan sowie die gezielte Vorbereitung einer Unternehmensgründung verfolgen.
02
Gefördert werden anspruchsvolle innovative Gründungsprojekte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland.
03
Die Modifikation bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung sowie Gründungsprojekte, die der Berufsausübung in traditionell freien Berufsfeldern dienen, sind nicht förderfähig.
04
Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründungsteams durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk).
05
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die mit den in Nummer 2.1 genannten Gründungsteams Stipendiatenverträge abschließen.
06
Die antragstellenden Einrichtungen müssen in ein Gründungsnetzwerk eingebunden sein, das folgende Voraussetzungen erfüllt: – Zentrale Anlaufstelle für Gründungsinteressierte. – Spezifische Beratungsangebote für alle Phasen der Gründung. – Aktive Netzwerkarbeit mit Unternehmen, Alumni und anderen gründungsrelevanten Organisationen. – Strukturelle oder vertragliche Verankerung mit der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung und Vorhandensein einer gründungsspezifischen Transferstrategie.
07
Die Mitglieder des Gründungsteams setzen sich aus Absolventinnen und Absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierenden zusammen, wobei eine Person des Gründungsteams ohne akademischen Abschluss mit einer qualifizierten Berufsausbildung zulässig ist.
08
Der Hochschulabschluss bzw. das letzte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis an einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
09
Dabei ist die Beteiligung eines Gründungsmitglieds, dessen Abschluss oder letztes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung mehr als fünf Jahre zurückliegt oder über eine qualifizierte Berufsausbildung verfügt, möglich.
10
Studierende können sich an Gründungsprojekten beteiligen, müssen vor der Bewilligung der Förderung aber mindestens die Hälfte der geforderten Studienleistungen erbracht haben.
11
Gründungsteams, deren Mitglieder zum Beginn des Projekts mehrheitlich Studierende sind, werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert und unterliegen einer Einzelfallprüfung.
12
Die Mitglieder des Gründungsteams sollen als Know-how-Träger im Rahmen der Vorarbeiten die wesentlichen Grundlagen erarbeitet haben.
13
Eine zeitgleiche Kombination mit einem anderen Stipendium, aktiven Beschäftigungsverhältnis oder einem Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts der Gründerinnen und Gründer ist ausgeschlossen. Ein ruhendes Beschäftigungsverhältnis (Gründungssabbatical) ist zulässig.
14
Entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als zwanzig Stunden pro Monat sind ausgeschlossen.
15
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und/oder die Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung sind zulässig, dürfen jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und sind strikt von dem geförderten Projekt an der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung und den geförderten Personen zu trennen.
16
Produktentwicklungen im Auftrag oder im unmittelbaren Interesse Dritter sind unzulässig und von der Förderung ausgeschlossen.
17
Die Gründungsidee muss als Hauptgeschäftsgrundlage die nachfolgend genannten Punkte erfüllen: – Innovationen, die im eigenen Unternehmen (einschließlich Fertigung/Entwicklung, Vermarktung/Vertrieb) umgesetzt werden sollen; – neuartige innovative Dienstleistungen, die einen hohen Kundennutzen und deutliche Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lassen; – diese leiten einen technischen oder organisatorischen Wandel ein und grenzen sich klar von wettbewerblichen Lösungen ab; – leisten einen Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung; – adressieren ein klar definiertes Kundenproblem; – die angestrebte Gründungsidee muss eine wirtschaftliche Tragfähigkeit erkennen lassen.
18
Die antragstellende Hochschule bzw. Forschungseinrichtung unterstützt das Gründungsteam durch eine Hochschullehrerin, einen Hochschullehrer bzw. eine Arbeitsgruppenleiterin oder einen Arbeitsgruppenleiter, die bzw. der das Projekt als Mentorin bzw. Mentor während der Projektlaufzeit begleitet. Die antragstellende Hochschule bzw. Forschungseinrichtung verpflichtet sich, dem Gründungsteam entsprechende Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laboreinrichtungen und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung zu stellen und in allen Belangen zu unterstützen. Die antragstellende Hochschule verwaltet die Fördermittel.
19
Das Gründungsteam ist bei der mit der Förderung beabsichtigten Kommerzialisierung der Projektergebnisse vollumfänglich zu unterstützen. Insbesondere ist die Bereitschaft und Absicht der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung erforderlich, der Unternehmensgründung einen Zugriff auf das notwendige geistige Eigentum zu marktüblichen Konditionen zu gewähren, die einer nachhaltigen kommerziellen Entwicklung des zu gründenden Unternehmens förderlich sind.
20
Eine Vollfinanzierung bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen kann nur bewilligt werden, wenn die Zielerreichung des Gründungsprojekts in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben möglich ist. Mit der formgebundenen Antragstellung (vgl. Nummer 6.2) ist dies darzulegen.
Thema’s
Starten ondernemingProductinnovatieDiensteninnovatieOnderzoek, ontwikkeling en innovatieKennisoverdracht en valorisatieOndernemersvaardighedenOndernemerschap en bedrijfsontwikkeling
Projectfase
OntwikkelingCommercialisatie
Financieel

Wat krijg je?

100% van je subsidiabele projectkosten.

Subsidiepercentage
100%
Toelichting bij het maximum
Die Richtlinie nennt keinen Höchstbetrag je Antrag. Gefördert werden für grundsätzlich bis zu ein Jahr personengebundene Stipendien für höchstens drei Personen (Studierende, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben, 1.000 Euro, Teammitglieder mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro, Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro, promovierte Gründerinnen und Gründer 3.000 Euro pro Monat) zuzüglich 150 Euro Kinderzuschlag pro unterhaltspflichtigem Kind und Monat, Sachausgaben bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen bzw. bis zu 30.000 Euro für Teamgründungen, zusätzlich bis zu 5.000 Euro für Coaching, Qualifizierung und Gründungsberatung sowie bis zu 10.000 Euro für die Begleitung durch das Gründungsnetzwerk, die sich bei einem diversen Team und bei Gewinnung einer Mentorin um jeweils 2.500 Euro erhöhen können. Bei Geburt eines Kindes kann die Laufzeit einmalig um bis zu drei Monate unter Fortzahlung der Stipendien verlängert werden.
Cumulatie
Eine zeitgleiche Kombination mit einem anderen Stipendium, aktiven Beschäftigungsverhältnis oder einem Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts der Gründerinnen und Gründer ist ausgeschlossen.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode18 april 2023 – 31 december 2029 Nr. 9
31
DEC
Antragstellung sluit 31 december 2027
Open sinds 18 april 2023
Nr. 7.2, Nr. 9Actief
Cyclus: Die Förderentscheidung fällt laut Handbuch des Projektträgers 1 bis 2 Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen; der Projektlaufzeitbeginn ist drei Monate nach vollständigem Antragseingang möglich. Handbuch 06 „Gründungsstipendium oder Forschungstransfer?“, Die Fakten, Förderentscheidung; Richtlinie Nr. 7.2
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Vooraanmelding
Niet nodig
  • Unterschriebenes AZA-Formular aus easy-Online
  • Angaben zu den Personen der Gründerinnen und Gründer (Zeugnisse, Aufenthaltstitel und Geburtsurkunden nur auf Nachfrage)
  • aussagekräftiges Ideenpapier einschließlich Arbeitsplanung und Planung zu Sach- und Coachingausgaben
  • Verpflichtungserklärung der Gründerinnen und Gründer
  • Erklärung der Mentorin bzw. des Mentors
  • Erklärung der Hochschule oder Forschungseinrichtung (wird in easy-Online abgegeben, kein separater Upload)
  • Erklärung des Gründungsnetzwerks
  • Erklärung zur Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen
  • Erklärung zur Kenntnisnahme der subventionserheblichen Tatsachen der Hochschule oder Forschungseinrichtung (wird in easy-Online abgegeben, kein separater Upload)
Einstufiges Verfahren: Die Hochschule oder Forschungseinrichtung, nicht das Gründungsteam, reicht den Antrag jederzeit bis zum 31. Dezember 2027 elektronisch über easy-Online beim Projektträger Jülich (PtJ) ein, der das Programm im Auftrag des BMWE abwickelt. Die XML-Datei des Antragsformulars muss parallel per E-Mail an ptj-exist-gruendungsstipendium@fz-juelich.de gesendet werden. Die Anträge werden, gegebenenfalls mit externen Gutachterinnen und Gutachtern, nach den Anforderungen der Richtlinie bewertet; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Mittel werden im Anforderungsverfahren ausgezahlt. Während der Förderung erhebt die Hochschule die gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren des ESF Plus und weitere programmrelevante Daten, übermittelt sie zu vorgegebenen Zeitpunkten und gibt die Projektdaten regelmäßig in das dafür eingerichtete IT-System ein; sie weist auf die Förderung durch den ESF Plus und das Förderprogramm EXIST hin. Innerhalb von drei Monaten nach Laufzeitende weist die Hochschule die Verwendung mit Businessplan und Bericht zur Zielerreichung nach, bei Nichtfortführung des Gründungsprojekts mit einem Schlussbericht; sonst kann die Zuwendung zurückgefordert werden. Die Belege sind mindestens fünf Jahre, gerechnet ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem der letzte Verwendungsnachweis vorgelegt wurde, im Original oder als beglaubigte Kopie aufzubewahren. Geräte, Prototypen und geistiges Eigentum sollen danach vorzugsweise per De-minimis-Beihilfe an das gegründete Unternehmen gehen.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 5
Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Nr. 5: Sachausgaben (einschließlich Lizenzen, Software und Ähnliches, Gebühren und sonstige projektspezifische Ausgaben für Beratungsleistungen und Investitionen, welche für die Zielerreichung und den Projekterfolg unabdingbar sind) können insgesamt bis zu 10 000 Euro für Einzelgründungsprojekte bzw. bis zu 30 000 Euro für Teamgründungsprojekte (bis zu drei Personen) pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
Uitbesteding
Nr. 5: Sachausgaben (einschließlich Lizenzen, Software und Ähnliches, Gebühren und sonstige projektspezifische Ausgaben für Beratungsleistungen und Investitionen, welche für die Zielerreichung und den Projekterfolg unabdingbar sind) können insgesamt bis zu 10 000 Euro für Einzelgründungsprojekte bzw. bis zu 30 000 Euro für Teamgründungsprojekte (bis zu drei Personen) pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
Apparatuur
Nr. 5: Sachausgaben (einschließlich Lizenzen, Software und Ähnliches, Gebühren und sonstige projektspezifische Ausgaben für Beratungsleistungen und Investitionen, welche für die Zielerreichung und den Projekterfolg unabdingbar sind) können insgesamt bis zu 10 000 Euro für Einzelgründungsprojekte bzw. bis zu 30 000 Euro für Teamgründungsprojekte (bis zu drei Personen) pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 5: Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100 % gefördert werden können. Gefördert werden gemäß Nummer 2.1 Ausgaben in Form von personengebundenen Stipendien für maximal drei Personen. Die Höhe des personengebundenen Stipendiums orientiert sich an der Graduierung der Teammitglieder: – Studierende, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben: 1 000 Euro pro Monat. – Teammitglieder mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2 000 Euro pro Monat. – Absolventinnen und Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss: 2 500 Euro pro Monat. – Promovierte Gründerinnen und Gründer: 3 000 Euro pro Monat. – Für unterhaltspflichtige Kinder der Teammitglieder werden 150 Euro pro Kind pro Monat als Kinderzuschlag gewährt. In dem personengebundenen Stipendium sind alle etwaigen Sozialversicherungskosten enthalten. Die Teammitglieder sind für ihre Sozialversicherungsabgaben selbst verantwortlich. Für unternehmerisches Coaching, unternehmerische Qualifizierungsmaßnahmen und Gründungsberatung können zusätzlich bis zu 5 000 Euro pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden, die nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Eine Planung der Mittelverwendung erfolgt mit Antragstellung und wird mit Bewilligung freigegeben. Bedarfsgerechte Änderungen der Planung während der Laufzeit sind möglich. Bei den Sach- und Coaching-Ausgaben handelt es sich um Pauschalbeträge gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/1060 (ESF Plus). Gemäß Nummer 2.2 können für die gründungsspezifische Begleitung des Projekts durch das Gründungsnetzwerk (gemäß Nummer 3) zusätzlich Ausgaben von bis zu 10 000 Euro pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk ausgewiesen werden. Die Summe kann sich um 2 500 Euro erhöhen, falls das Gründungsteam divers (im Sinne unterschiedlicher Geschlechterverteilung oder Herkunft oder Nationalität) aufgestellt ist. Die Summe kann sich ebenfalls um 2 500 Euro erhöhen, wenn eine Mentorin für die fachliche Betreuung gewonnen werden kann. Erläuterungen zur Verwendung der Coaching- und Sachmittel: Im Vorhaben können immer nur Ausgaben für das Vorgründungsprojekt an der Hochschule/Forschungseinrichtung abgerechnet werden. Eine im Verlauf des Vorhabens erfolgte Gründung ist ausgabenseitig strikt abzugrenzen. Typische Unternehmensausgaben wie Steuerberatung oder Kontogebühren sind nicht förderfähig.
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6 november 2026 door Twin-redactie
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