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EXIST-Forschungstransfer – Förderphase I (Pre-Seed)

Förderung von Hightech-Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen

EXIST-Forschungstransfer Förderphase I fördert Gründungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei risikoreichen Entwicklungsarbeiten, dem Businessplan und der Vorbereitung einer Unternehmensgründung. Den Antrag stellt die Hochschule oder Forschungseinrichtung.

Eerstvolgende deadline
419
dagen
31 december 2027
Antragstellung (laufend)
Bekijk alle deadlines
Geverifieerd op 6 november 2026Bron: exist.de/wp-content/uploads/2026/06/Richtlinie-EFT-03-07-2024.pdfUitgevoerd door PtJ

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In het kort

Wat is EXIST-Forschungstransfer – Förderphase I (Pre-Seed)?

Wie
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die das Gründungsteam beschäftigen und in ein Gründungsnetzwerk eingebunden sind. Das Unternehmen darf bei Projektbeginn noch nicht gegründet sein.
Nr. 3.1, 4.1
Waarvoor
Gefördert werden technisch besonders anspruchsvolle und risikoreiche Entwicklungsarbeiten auf Basis eines Proof of Principle, die Ausarbeitung eines Businessplans und die Vorbereitung der Unternehmensgründung.
Nr. 1.1, 2.1, 4.1
Wat je krijgt
Ein Zuschuss für das Personal eines Gründungsteams von bis zu vier Vollzeitäquivalenten sowie für Hilfskräfte und Sachausgaben von zusammen grundsätzlich bis zu 250.000 Euro, mit Zustimmung der Expertenjury im Einzelfall auch mehr. Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen können zu 100 Prozent gefördert werden, Institute von FhG, HGF, MPG und Leibniz zu bis zu 90 Prozent. Bei Projekten auf Ausgabenbasis kommt eine Pauschale von bis zu 20.000 Euro für das Gründungsnetzwerk hinzu, plus je 2.500 Euro bei einem diversen Team und bei einer Mentorin.
Nr. 5.1, 5.2.1, 5.3.1
Wat je moet doen
Die Hochschule oder Forschungseinrichtung reicht den Antrag laufend bis zum 31. Dezember 2027 über easy-Online beim Projektträger Jülich ein; begutachtet wird ab dem 31. März, 31. August und 30. November. Nach positiver Prüfung präsentiert das Team vor einer Expertenjury.
Nr. 7.1.1, 7.1.2, 7.2, 9

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Subsidie­percentage
100%
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Mit EXIST-Forschungstransfer sollen Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Gründungsvorbereitung und Umsetzung technisch besonders risikoreicher und aufwändiger Entwicklungsarbeiten unterstützt werden, deren Ergebnisse die Basis für eine wirtschaftlich tragfähige Unternehmensgründung bilden.

01
Gründungsprojekte mobilisieren
Forschungsbasierte Gründungsprojekte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mobilisieren.
02
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für das Unternehmertum gewinnen
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Forschung für die berufliche Option als Unternehmer interessieren und qualifizieren.
03
Markteintritt und Finanzierung
Die Gründung auf einen erfolgreichen Markteintritt und eine nachhaltige Unternehmensfinanzierung ausrichten.
04
Frauenanteil und Diversität
Den Frauenanteil und die Diversität in den Gründungsteams erhöhen (Frauenanteil, Internationalität).
05
Nachhaltigkeitsstrategie
Beiträge zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zu leisten, insbesondere zu SDG 9.1a (Innovation, Erhöhung der privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts) und SDG 8 (dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern).
Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Mit EXIST-Forschungstransfer sollen Gründerinnen und Gründer an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Gründungsvorbereitung und Umsetzung technisch besonders risikoreicher und aufwändiger Entwicklungsarbeiten unterstützt werden, deren Ergebnisse die Basis für eine wirtschaftlich tragfähige Unternehmensgründung bilden. Die Förderung im EXIST-Forschungstransfer erfolgt themen- und technologieoffen. Der EXIST-Forschungstransfer soll dazu beitragen, innovative und wachstumsorientierte Unternehmensgründungen im Hightech-Bereich zu mobilisieren, die neuesten Ergebnisse aus der akademischen Forschung in die Anwendung zu überführen und damit eine besonders effektive Form des Wissens- und Technologietransfers zu vollziehen. Vorzugsweise handelt es sich um Technologiebereiche mit relativ langen Entwicklungszeiten und hohen technischen Umsetzungsrisiken.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
In Förderphase I werden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland Gründungsteams gefördert, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten.
02
Für die Förderphase I sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt, die die in Nummer 4.1 genannten Gründungsteams beschäftigen.
03
Die antragstellenden Einrichtungen müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein, das folgende Voraussetzungen erfüllt: – Zentrale Anlaufstelle für Gründungsinteressierte. – Spezifische Beratungsangebote für alle Phasen der Gründung. – Aktive Netzwerkarbeit mit Unternehmen, Alumni und anderen gründungsrelevanten Organisationen. – Strukturelle oder vertragliche Verankerung mit der Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung und Vorhandensein einer gründungsspezifischen Transferstrategie.
04
Die Mitglieder des Gründungsteams müssen über einen akademischen Abschluss verfügen (mindestens Diplom, Master oder vergleichbar), wobei eine Person des Gründungsteams eine niedrigere Qualifikationsstufe (zum Beispiel Bachelor oder anerkannte Berufsqualifikation) haben kann.
05
Ein Mitglied des geförderten Gründungsteams übernimmt die Projektleitung und zeichnet sich durch entsprechende Managementqualifikation aus. Im Gründungsteam werden Technologieexpertise und unternehmerisches Potenzial vorausgesetzt.
06
Die grundlegenden Arbeiten des zu bearbeitenden Projekts müssen aus einem Forschungsprojekt beziehungsweise einer anderen wissenschaftlichen Arbeit hervorgehen, die unter Beteiligung eines oder mehrerer Mitglieder des Gründungsteams durchgeführt wurde und nachhaltiges Potenzial einer wirtschaftlichen Verwertung erkennen lässt. Ausgangspunkt ist immer eine technische Basisinnovation. Die grundsätzliche Machbarkeit („proof of principle“) und die Validierung eines wirtschaftlich aussichtsreichen Anwendungsfalls muss gezeigt worden sein.
07
Das Gründungsteam ist bei der mit der Förderung beabsichtigten Kommerzialisierung der Projektergebnisse vollumfänglich zu unterstützen. Insbesondere ist die Bereitschaft und Absicht der Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung erforderlich, der Unternehmensgründung einen Zugriff auf das notwendige geistige Eigentum zu marktüblichen Konditionen zu gewähren, die einer nachhaltigen kommerziellen Entwicklung des zu gründenden Unternehmens förderlich sind. Eine Absichtserklärung über die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte aus den zugrundeliegenden Forschungsarbeiten muss vor Bewilligung vorgelegt werden.
08
Das Projekt muss auf eine technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee gerichtet sein, deren Realisierung reine Entwicklungsarbeiten von mindestens ein bis eineinhalb Jahren erfordert. Das Projekt muss mit erheblichen, aber kalkulierbaren technischen Risiken verbunden sein.
09
Das Projekt muss einen dokumentierten Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung leisten.
10
Das Projekt wird nicht durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert.
11
Die antragstellende Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung verpflichtet sich, dem Forschungsteam entsprechende Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laboreinrichtungen und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung zu stellen und in allen Belangen zu unterstützen.
12
Die antragstellende Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung unterstützt das Forschungsteam durch eine Hochschullehrerin, einen Hochschullehrer beziehungsweise eine Arbeitsgruppenleiterin oder einen Arbeitsgruppenleiter, die beziehungsweise der das Projekt als Mentorin beziehungsweise Mentor während der Projektlaufzeit begleitet.
13
Das Gründungsteam verpflichtet sich, mit Unterstützung des gründungsunterstützenden Netzwerks einen oder gegebenenfalls mehrere Coaches, die das Gründungsprojekt begleiten und das Gründungsteam bei gründungsbezogenen Fragen unterstützen, auszuwählen und einen Coachingplan abzustimmen, in dem die wesentlichen Schritte zur gründungsbezogenen Qualifizierung und Begleitung während der Projektlaufzeit beschrieben werden. Das Gründungscoaching soll innerhalb eines halben Jahres nach Projektstart begonnen werden.
14
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder die Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung sind zulässig, dürfen jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und sind strikt von dem geförderten Projekt an der Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung zu trennen. Produktentwicklungen im Auftrag oder im unmittelbaren Interesse Dritter sind unzulässig und von der Förderung ausgeschlossen.
15
Voraussetzung für eine Vollfinanzierung bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist der Nachweis, dass mit der Zielerreichung des Gründungsprojekts kein wirtschaftliches Eigeninteresse verfolgt wird. Mit der formgebundenen Antragstellung ist dies darzulegen.
16
Alle Teammitglieder müssen bei der antragstellenden Hochschule angestellt sein.
17
Falls keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats vorliegt, ist ein Aufenthaltstitel für den gesamten Förderzeitraum zum Start der Förderung erforderlich.
Thema’s
Starten ondernemingProductinnovatieExperimentele ontwikkelingOnderzoek, ontwikkeling en innovatieProcesinnovatieKennisoverdracht en valorisatieOndernemersvaardighedenOndernemerschap en bedrijfsontwikkelingSleuteltechnologieën en deeptech
Projectfase
Ontwikkeling
Financieel

Wat krijg je?

100% van je subsidiabele projectkosten.

Subsidiepercentage
100%
Toelichting bij het maximum
Die Richtlinie nennt keinen Höchstbetrag der Zuwendung. Gefördert werden Personalausgaben für ein Gründungsteam von maximal vier Vollzeitäquivalenten; Ausgaben für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte und Sachausgaben sind grundsätzlich bis zu insgesamt 250.000 Euro förderfähig (davon 10.000 Euro für unternehmerische Qualifizierung und Coaching), in begründeten Einzelfällen mit Zustimmung der Expertenjury auch mehr. Zusätzlich kann bei Projekten auf Ausgabenbasis eine Pauschale von bis zu 20.000 Euro für die Begleitung durch das Gründungsnetzwerk veranschlagt werden, die sich bei einem diversen Gründungsteam und bei einer Mentorin um jeweils 2.500 Euro erhöhen kann. Projekte von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen können zu 100 Prozent, Projekte von Instituten der FhG, HGF, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft zu bis zu 90 Prozent gefördert werden.
Cumulatie
Das Projekt wird nicht durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode10 juli 2024 – 31 december 2029 Nr. 9
31
DEC
Antragstellung (laufend) sluit 31 december 2027
Open sinds 10 juli 2024
Nr. 7.1.2, 9Actief
Cyclus: Das Begutachtungsergebnis wird jeweils innerhalb von drei Monaten nach den Prüfungsterminen 31. März, 31. August und 30. November mitgeteilt. Nr. 7.1.2
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Vooraanmelding
Niet nodig
Verplichte bijlagen
  • Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA), Antrag auf Zuweisung (AZV) bzw. Antrag auf Zuwendung auf Kostenbasis (AZK) in easy-Online
  • Antragsformular exist Forschungstransfer (Online-PDF-Generator), unterschrieben, mit Anlage I.1 Angaben zur Person und Qualifikation der Mitglieder des Gründungsteams, Anlage I.4 Erklärung des Mentors / der Mentorin und Anlage I.5 Erklärung des Gründungsnetzwerks der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
  • Anlage I.2a Projektbeschreibung (Ideenpapier, max. 25 Seiten)
  • Anlage I.2b Arbeitsplanung (max. 10 Seiten)
  • Anlage I.3 Absichtserklärung über die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte
  • Anlage I.6 Subventionserhebliche Tatsachen
  • Anlage I.7 Kenntnisnahme der Charta der Grundrechte
  • Finanzierungsplan mit der Aufteilung der Finanzierungsquellen (ESF Plus-Mittel und nationale Mittel)
Den Antrag stellt die Hochschule oder Forschungseinrichtung, die das Gründungsteam beschäftigt, mit Unterstützung ihres Gründungsnetzwerks: Anlagen über den Online-PDF-Generator auf exist.de, Projektbeschreibung und Arbeitsplanung nach Vorlage, Einreichung mit dem AZA, AZV bzw. AZK (Institute der HGF und FhG auf Kostenbasis) über easy-Online beim Projektträger Jülich (PtJ). Der Antrag wird grundsätzlich in deutscher Sprache gestellt; die Projektbeschreibung muss in deutscher Sprache verfasst sein. Anträge sind laufend bis zum 31. Dezember 2027 möglich und werden jeweils ab dem 31. März, 31. August und 30. November geprüft. Nach positiver Bewertung durch den PtJ präsentiert das Team vor einer Expertenjury; das BMWE entscheidet auf Grundlage von Bewertung und Jury-Votum. Die Laufzeit beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate, mit Zustimmung der Expertenjury bis zu 36 Monate. Die Mittel werden im Anforderungsverfahren nach den BNBest-P-ESF-Bund abgerufen; innerhalb von drei Monaten nach Laufzeitende sind Verwendungsnachweis, Businessplan und Bericht zur Zielerreichung vorzulegen. Der Zuwendungsempfänger wirkt an ESF Plus-Monitoring und Evaluation mit; ohne Verwendungsnachweis kann die Zuwendung widerrufen und zurückgefordert werden.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 5.3.1
Loonkosten
Nr. 5.3.1: Förderfähig sind: – Personalausgaben/-kosten für ein Gründungsteam (maximal vier Vollzeitäquivalente), davon mindestens eine Person mit betriebswirtschaftlicher beziehungsweise unternehmerischer Kompetenz. Teilzeitstellen für einen Teil des Gründungsteams zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind in begründeten Fällen zulässig. – Personalausgaben/-kosten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Ausgaben/Kosten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie oben genannte Sachausgaben/-kosten sind grundsätzlich bis zu insgesamt 250 000 Euro förderfähig.
Materialen
Nr. 5.3.1: Förderfähig sind: … – Bedarfsgerecht geplante Sachausgaben/-kosten für: … – Verbrauchsmaterial, … Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmittel und Investitionsgüter dürfen nicht der Grundausstattung der Hochschule oder Forschungseinrichtung zuzurechnen sein.
Uitbesteding
Nr. 5.3.1: Förderfähig sind: … – Bedarfsgerecht geplante Sachausgaben/-kosten für: … – Vergabe von Aufträgen,
Apparatuur
Nr. 5.3.1: Förderfähig sind: … – Bedarfsgerecht geplante Sachausgaben/-kosten für: – Gebrauchsgegenstände und Investitionsgüter, … Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmittel und Investitionsgüter dürfen nicht der Grundausstattung der Hochschule oder Forschungseinrichtung zuzurechnen sein.
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 5.3.1: Förderfähig sind: … – Bedarfsgerecht geplante Sachausgaben/-kosten für: … – Schutzrechte, – projektbezogene Beratungsleistungen, – unternehmerische Qualifizierung und unternehmerisches Coaching, wofür 10 000 Euro eingeplant und genutzt werden sollen, – sonstige sächliche Verwaltungsausgaben/-kosten. Ausgaben/Kosten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie oben genannte Sachausgaben/-kosten sind grundsätzlich bis zu insgesamt 250 000 Euro förderfähig. Zusätzlich für Projekte mit der Bemessungsgrundlage „Ausgaben“ können für die gründungsspezifische Begleitung des Projekts durch das Gründungsnetzwerk (gemäß Nummer 3.1) Ausgaben von bis zu 20 000 Euro pauschal (in Position 0842) veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis für vom Gründungsnetzwerk erbrachte Beratungsleistungen ausgewiesen werden. Die Summe kann sich um 2 500 Euro erhöhen, falls das Gründungsteam divers (im Sinne unterschiedlicher Geschlechterverteilung, Herkunft und Nationalität) aufgestellt ist. Die Summe kann sich ebenfalls um 2 500 Euro erhöhen, wenn eine Mentorin für die fachliche Betreuung gewonnen werden kann. In begründeten Einzelfällen kann dieser Ausgaben-/Kostenrahmen von bis zu 250 000 Euro überschritten werden, wenn die Mittel für den Erfolg der ersten Förderphase ausschlaggebend sind und die ausdrückliche Zustimmung der Expertenjury vorliegt. Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter gehört dann zu den übernahmefähigen Ausgaben/Kosten, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Skonti sind schon bei der Veranschlagung zu berücksichtigen. Nr. 5.2.1: Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei HGF beziehungsweise FhG die zuwendungsfähigen Kosten). Gründungsprojekte der vom Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten Forschungseinrichtungen der FhG, HGF, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft können zu 90 Prozent, die von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen zu 100 Prozent gefördert werden.
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Bron

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Verstrekker
Projektträger Jülich
Telefoon
+49 30 20199-411
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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