OpenEurostars 3 – Förderung deutscher ProjektpartnerDLR-PT

Eurostars 3 – Förderung deutscher Projektpartner

Zuschuss für deutsche Partner internationaler Eurostars 3-Projekte

Zuschuss des Bundes für deutsche KMU sowie für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die mit einem deutschen KMU kooperieren, in internationalen Eurostars 3-Projekten der experimentellen Entwicklung; für alle deutschen Partner zusammen höchstens 500.000 Euro.

Deadline
Deadline onbekend
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In het kort

Wat is Eurostars 3 – Förderung deutscher Projektpartner?

Wie
Innovative kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die mit mindestens einem solchen KMU zusammenarbeiten. Großunternehmen und ausländische Partner erhalten hier keine Förderung.
Nr. 3
Waarvoor
Experimentelle Entwicklung in internationalen Eurostars 3-Kooperationsprojekten, in denen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entstehen. Ein KMU koordiniert das Konsortium aus Partnern aus mindestens zwei Eurostars-Ländern, und das Projekt dauert höchstens drei Jahre.
Nr. 1.1, 2, 4 und 5
Wat je krijgt
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der Kosten für KMU; Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 % der Ausgaben für nichtwirtschaftliche Vorhaben und bis zu 50 % der Kosten für Vorhaben im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Alle deutschen Partner eines Projekts erhalten zusammen höchstens 500.000 Euro.
Nr. 5
Wat je moet doen
Die Partner reichen zu einem Stichtag, in der Regel zweimal im Jahr, gemeinsam einen englischen Eurostars-Antrag ein, deutsche Partner zusammen mit einem easy-Antrag im Entwurf. Ausgewählte deutsche Partner stellen auf Aufforderung des DLR Projektträgers innerhalb von zwei Wochen den nationalen Förderantrag in easy-Online.
Nr. 7.2.1 und 7.2.2

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Max subsidie per onderdeel
€ 500k
2 onderdelen
Subsidie­percentage
50–100%
per onderdeel en activiteit
Consortium
2+ partners
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 ist die Förderung von multilateralen Projektkooperationen, in denen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. KMU stellen einen Großteil der Arbeitsplätze und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftskraft Deutschlands und Europas. Die Stärkung innovativer KMU und die Entwicklung zukunftsorientierter Technologien sind von großer Bedeutung für den Wohlstand Europas. Eurostars hat sich als Instrument zur Förderung grenzüberschreitender Kooperationen innovativer KMU bewährt. Die Ziele dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 sind:

Lees verder

– Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit innovativer KMU

– Stärkung des europäischen Binnenmarktes

– Kooperative Lösung länderübergreifender Herausforderungen

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 ist die Förderung von multilateralen Projektkooperationen, in denen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ von EUREKA bestimmen die Konsortien flexibel über die Projektinhalte und die Konsortialzusammensetzung. Einige wenige Kriterien sichern den KMU-Schwerpunkt des Programms.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind der experimentellen Entwicklung zuzuordnen (vgl. Artikel 25 Absatz 2 AGVO; Begrifflichkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 84 ff. AGVO).
02
Das Ergebnis der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss grundsätzlich neuartig und die Zielerreichung muss ungewiss sein.
03
Die Arbeiten erfordern einen wissenschaftlichen und systematischen Ansatz.
04
Ist ein Produkt oder ein Verfahren im Wesentlichen festgelegt und ist das primäre Ziel der weiteren Tätigkeit die Marktentwicklung oder soll durch diese Tätigkeit das Produktionssystem zum reibungslosen Funktionieren gebracht werden, kann diese Tätigkeit nicht mehr der experimentellen Entwicklung zugerechnet werden.
05
Klinische Prüfungen im Rahmen der klinischen Bewertung als zentraler Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens und Studien für die CE-Zertifizierung sind nicht Gegenstand der Förderung.
06
Ebenfalls nicht förderfähig sind reine Datenerhebungen, Probennahmen oder Routinearbeiten.
07
Untersuchungen, die der Entwicklung von Prototypen bzw. Wirkstoffen dienen, oder den abschließenden Nachweis eines Wirkprinzips zum Ziel haben, sind hingegen förderfähig.
08
Gegenstand der Förderung können neben wissenschaftlich-technischen Fragen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien sein.
09
Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt werden.
10
Auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind zu einer wirtschaftlichen Verwertung verpflichtet.
11
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in der Schweiz oder einem anderen Eurostars 3 Teilnehmerland genutzt werden.
12
Antragsberechtigt sind: – KMU: „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
13
Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.
14
Großunternehmen können sich auf eigene Kosten an einem Projekt beteiligen, erhalten jedoch keine Förderung.
15
Antragsberechtigt sind: … – Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie mit mindestens einem KMU in Deutschland in einem Eurostars 3-Projekt kooperieren.
16
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
17
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
18
Alle Projektpartner sind juristische Personen. Im Einzelfall sind auch Personengesellschaften antragsberechtigt.
19
Ausländische Kooperationspartner aus den Eurostars 3-Teilnehmerländern sind in Deutschland nicht antragsberechtigt; sie müssen ihre Aufwendungen über Förderung in ihrem Sitzland oder über Eigenmittel finanzieren.
20
Deutsche Antragsteller müssen sowohl die Voraussetzungen des Eurostars 3-Programms als auch die Voraussetzungen für die nationale Förderung erfüllen.
21
Voraussetzung für die Teilnahme am Eurostars 3-Programm: – Verbundkoordination durch ein KMU mit Sitz in einem Eurostars 3-Teilnehmerland.
22
Voraussetzung für die Teilnahme am Eurostars 3-Programm: … – Das Konsortium besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern.
23
Voraussetzung für die Teilnahme am Eurostars 3-Programm: … – Die beteiligten Projektpartner kommen aus mindestens zwei verschiedenen Eurostars 3-Teilnehmerländern.
24
Voraussetzung für die Teilnahme am Eurostars 3-Programm: … – Mindestens 50 % der Forschungs- und Entwicklungsgesamtprojektkosten (ohne Unteraufträge) entstehen bei den beteiligten KMU.
25
Voraussetzung für die Teilnahme am Eurostars 3-Programm: … – Auf keinen der Projektpartner und auf keines der am Projekt beteiligten Länder entfallen mehr als 70 % der Gesamtprojektkosten.
26
Voraussetzung für die Teilnahme am Eurostars 3-Programm: … – Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken.
27
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
28
Alle Verbundpartner, auch die, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
29
Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).
30
Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt drei Jahre.
31
… sofern im Verbund ein KMU beteiligt ist, das zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat. Das KMU muss einen eigenständigen und wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Projektziel erbringen.
32
Staatliche Beihilfen auf Grundlage der AGVO werden nicht gewährt, wenn ein Ausschlussgrund nach Artikel 1 Absatz 2 bis 6 AGVO gegeben ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Unternehmen einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist.
33
Gleiches gilt für eine Beihilfengewährung an Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Definition nach Artikel 2 Absatz 18 AGVO. Ausgenommen von diesem Verbot sind allein Unternehmen, die sich am 31. Dezember 2019 nicht bereits in Schwierigkeiten befanden, aber im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden nach Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO.
34
Diese Bekanntmachung gilt nur im Zusammenhang mit Beihilfen, die einen Anreizeffekt nach Artikel 6 AGVO haben.
BedrijfsgrootteNr. 3
Alleen MKB
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
ProductinnovatieExperimentele ontwikkelingDiensteninnovatieOnderzoek, ontwikkeling en innovatieProcesinnovatieExport, internationalisering en ontwikkelingssamenwerkingInternationale samenwerking
Projectfase
Ontwikkeling
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt: maximaal € 500k.

Innovative KMUNr. 3, Nr. 5
Subsidiepercentage
50%
Max subsidie
€ 500k
Für kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition der EU, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und als Partner eines Eurostars 3-Projekts experimentelle Entwicklung betreiben. Gefördert werden die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten (Antrag auf Kostenbasis, AZK) mit bis zu 50 %; ein KMU, das das Projekt koordiniert, kann den erhöhten Aufwand in seiner Kalkulation geltend machen.
Höchstens 500.000 Euro für alle deutschen Partner eines Eurostars 3-Projekts zusammen; KMU erhalten vorrangig eine Förderung.
Experimentelle Entwicklung (zuwendungsfähige projektbezogene Kosten): 50%
Die Kosten können bis zu 50 % anteilig finanziert werden; eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Nach der beihilferechtlichen Anlage beträgt die Beihilfeintensität für experimentelle Entwicklung 25 % und kann nach Artikel 25 Absatz 6 AGVO auf bis zu 80 % angehoben werden; für Kosten von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (Artikel 28 AGVO) gilt höchstens 50 %.
Hochschulen und ForschungseinrichtungenNr. 3, Nr. 5
Subsidiepercentage
50–100%
Max subsidie
€ 500k
Für Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen mit einer Einrichtung in Deutschland, die in einem Eurostars 3-Projekt mit mindestens einem KMU in Deutschland kooperieren; das KMU muss einen eigenständigen und wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Projektziel erbringen. Nichtwirtschaftliche Vorhaben werden auf Ausgabenbasis (AZA; Helmholtz-Zentren und Fraunhofer-Gesellschaft auf Kostenbasis) mit bis zu 100 % gefördert, Vorhaben im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten auf Kostenbasis mit bis zu 50 %.
Höchstens 500.000 Euro für alle deutschen Partner eines Eurostars 3-Projekts zusammen; KMU erhalten vorrangig eine Förderung.
Nichtwirtschaftliche Vorhaben (zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben): 100%
Vorhaben von Forschungseinrichtungen im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten (zuwendungsfähige projektbezogene Kosten): 50%
Die Förderung bis zu 100 % setzt voraus, dass im Verbund ein KMU beteiligt ist, das zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % der vom Ministerium finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt; sie ist in der Höchstförderung von 500.000 Euro enthalten.
Bei der Einhaltung der maximal zulässigen Beihilfeintensität sind insbesondere auch die Kumulierungsregeln in Artikel 8 AGVO zu beachten. Die Kumulierung von mehreren Beihilfen für dieselben förderfähigen Kosten/Ausgaben ist nur im Rahmen der folgenden Regelungen beziehungsweise Ausnahmen gestattet: Werden Unionsmittel, die von Stellen der Union zentral verwaltet werden und nicht direkt oder indirekt der Kontrolle der Mitgliedstaaten unterstehen und deshalb keine staatlichen Beihilfen darstellen, mit staatlichen Beihilfen (dazu zählen unter anderem auch Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds) kombiniert, so werden bei der Feststellung, ob die Anmeldeschwellen und Beihilfehöchstintensitäten oder -beträge eingehalten sind, nur die staatlichen Beihilfen berücksichtigt, sofern der Gesamtbetrag der für dieselben beihilfefähigen Kosten gewährten öffentlichen Mittel (einschließlich zentral verwaltete Unionsmittel) den in den einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts festgelegten günstigsten Finanzierungssatz nicht überschreitet. Nach der AGVO freigestellte Beihilfen, bei denen sich die beihilfefähigen Kosten bestimmen lassen, können kumuliert werden mit a) anderen staatlichen Beihilfen, sofern diese Maßnahmen unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten betreffen; b) anderen staatlichen Beihilfen für dieselben, sich teilweise oder vollständig überschneidenden beihilfefähigen Kosten, jedoch nur, wenn durch diese Kumulierung die höchste nach dieser Verordnung für diese Beihilfen geltende Beihilfeintensität beziehungsweise der höchste nach dieser Verordnung für diese Beihilfen geltende Beihilfebetrag nicht überschritten wird. Beihilfen, bei denen sich die beihilfefähigen Kosten nicht bestimmen lassen, können mit anderen staatlichen Beihilfen, bei denen sich die beihilfefähigen Kosten auch nicht bestimmen lassen, kumuliert werden, und zwar bis zu der für den jeweiligen Sachverhalt einschlägigen Obergrenze für die Gesamtfinanzierung, die im Einzelfall in der AGVO oder in einem Beschluss der Europäischen Kommission festgelegt ist. Nach der AGVO freigestellte staatliche Beihilfen dürfen nicht mit De-minimis-Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten kumuliert werden, wenn durch diese Kumulierung die in Kapitel III AGVO festgelegten Beihilfeintensitäten oder Beihilfehöchstbeträge überschritten werden.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 januari 2024 – 30 juni 2027 Nr. 2 (Nr. 8 der Richtlinie, neu gefasst)
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Verdeling
Tender
Vooraanmelding
Verplicht, vóór de volledige aanvraag
  • Gemeinsamer Eurostars 3-Projektantrag in englischer Sprache (Antragsportal des EUREKA-Sekretariats)
  • easy-Antrag in einer Entwurfsfassung (nur Kosten-/Ausgabenkalkulation)
  • Aktuelle KMU-Erklärung (KMU; in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Original)
  • Letzter vollständiger Jahresbericht mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Lagebericht (KMU)
  • Businessplan sowie Finanzierungsplan für die Eigenbeteiligung am Vorhaben (KMU ohne vollständigen Jahresbericht, Start-ups)
  • Nationaler Förderantrag: easy-Antrag (AZK bzw. AZA/AZAP), korrekt und vollständig ausgefüllt sowie rechtsverbindlich unterschrieben
  • Aussagekräftige deutsche Teilvorhabenbeschreibung (Teilprojektbeschreibung)
  • Balkenplan
  • Verwertungsplan für das jeweilige Teilprojekt
  • Nachweis der grundsätzlichen Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Verbundprojekte)
  • Wichtige Erklärungen
  • Unterlagen zur Bonität, sofern erforderlich: bestätigte Jahresabschlüsse der beiden letzten Wirtschaftsjahre, Auskunft der Hausbank, Gesellschaftsvertrag (Unternehmen)
  • UiS-Eigenerklärung (Unternehmen)
  • Aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug (Unternehmen)
Zweistufiges Verfahren: Zu einem der Stichtage (in der Regel zweimal im Jahr, bekannt gegeben auf der internationalen Eurostars-Seite und unter www.eurostars.dlr.de) reichen die Projektpartner gemeinsam einen englischen Eurostars 3-Projektantrag im Portal des EUREKA-Sekretariats ein, deutsche Partner zusammen mit einem easy-Antrag im Entwurf (Kosten-/Ausgabenkalkulation). Nach Begutachtung durch drei internationale Experten, der Prüfung der nationalen Voraussetzungen und der Finanzkraft durch den DLR Projektträger und einer Rangliste des internationalen Expertengremiums werden die Projekte im Rahmen der verfügbaren Mittel nach Rang ausgewählt. Ausgewählte deutsche Partner reichen auf Aufforderung des DLR Projektträgers innerhalb von zwei Wochen je Teilprojekt einen deutschsprachigen Förderantrag in easy-Online ein; die Kalkulation muss grundsätzlich der im Eurostars-Antrag entsprechen. Der DLR Projektträger wickelt die Förderung im Auftrag des BMFTR ab; Bestandteil des Zuwendungsbescheids werden die NKBF 2017 oder die NABF, und für Verwendungsnachweis, Aufhebung und Rückforderung gelten die §§ 48 bis 49a VwVfG und die §§ 23 und 44 BHO. Empfänger liefern Daten für die Erfolgskontrolle; Beihilfen über 100.000 Euro werden in der EU-Transparenzdatenbank veröffentlicht. Antragsteller erklären sich zur Mitwirkung bei der Einhaltung des Beihilferechts und zur Vorlage angeforderter Bonitäts- und Konformitätsbelege bereit; das BMBF bewahrt die Beihilfeunterlagen zehn Jahre auf.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Loonkosten
Anlage Nr. 2 (Fassung BAnz AT 22.12.2023 B10), Artikel 25 AGVO: a) Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a AGVO);
Materialen
Anlage Nr. 2 (Fassung BAnz AT 22.12.2023 B10), Artikel 25 AGVO: d) zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe e AGVO).
Uitbesteding
Anlage Nr. 2 (Fassung BAnz AT 22.12.2023 B10), Artikel 25 AGVO: c) Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe d AGVO); Nr. 5: Die Vergabe von Unteraufträgen an Partner im Verbund zur Durchführung des Projektes ist nicht zulässig.
Apparatuur
Anlage Nr. 2 (Fassung BAnz AT 22.12.2023 B10), Artikel 25 AGVO: b) Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden. Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe b AGVO);
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Anlage Nr. 2 (Fassung BAnz AT 22.12.2023 B10), Artikel 25 AGVO: d) zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe e AGVO).
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Anlage Nr. 2 (Fassung BAnz AT 22.12.2023 B10), Artikel 28 AGVO: Beihilfefähige Kosten sind Kosten für die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten. Nr. 5: Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Nicht förderfähig sind Reisemittel zu Kongressen, Messen oder Konferenzen. Übernimmt ein KMU die Koordinierung des Vorhabens, kann es den erhöhten Aufwand in seiner Kalkulation geltend machen. Anlage Nr. 2 (Fassung BAnz AT 22.12.2023 B10), Die beihilfefähigen Kosten sind gemäß Artikel 7 Absatz 1 AGVO durch schriftliche Unterlagen zu belegen, die klar, spezifisch und aktuell sein müssen.
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Bron

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Verstrekker
DLR Projektträger
Telefoon
0228 3821-1380
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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