BinnenkortGrundbildung gering literalisierter Erwachsener (ESF+ Berlin, Förderinstrument 14)IBB

Grundbildung gering literalisierter Erwachsener (ESF+ Berlin, Förderinstrument 14)

Grundbildung für gering literalisierte Erwachsene in Berlin (ESF+)

Zuschuss für Berliner Projekte, die gering literalisierten Erwachsenen Grundbildung vermitteln oder Schlüsselpersonen für die Ansprache Betroffener schulen. Förderquote 85 % für freie Träger und Unternehmen; nächste Projektaufrufe voraussichtlich Januar bis Februar 2027.

Deadline
Deadline onbekend
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Geverifieerd op 6 november 2026Bron: ibb.de/de/foerderprogramme/grundbildung-gering-literalisierter-erwachsener.htmlUitgevoerd door IBB

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In het kort

Wat is Grundbildung gering literalisierter Erwachsener (ESF+ Berlin, Förderinstrument 14)?

Wie
Freie Träger und Unternehmen, im Förderschwerpunkt E auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen des Landes Berlin. Die Projekte kommen Teilnehmenden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Berlin zugute.
Besonderer Teil, Förderinstrument 14, Begünstigte; Nr. 8.7.1
Waarvoor
Grundbildungsangebote für gering literalisierte, Deutsch sprechende Erwachsene mit begleitenden Maßnahmen (Förderschwerpunkt A) und Schulungen von Schlüsselpersonen, die Betroffene ansprechen, beraten und in ein Lernangebot weiterleiten (Förderschwerpunkt E).
Besonderer Teil, Förderinstrument 14, Fördergegenstand / Zielgruppen
Wat je krijgt
Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (40 % ESF+, 45 % Landesmittel) für freie Träger und Unternehmen; Einrichtungen des Landes Berlin erhalten 40 % ESF+-Mittel. Einen Höchstbetrag der Zuwendung legt die Förderrichtlinie nicht fest.
Besonderer Teil, Förderinstrument 14, Finanzierungsart; Nr. 6.2
Wat je moet doen
Anträge werden nach Veröffentlichung eines Projektaufrufs online im Kundenportal der IBB gestellt; die nächsten Aufrufe sind für Januar bis Februar 2027 geplant. Die Fachstelle wählt die Projekte anhand einer Bewertungsmatrix aus, und vor dem Bescheid darf das Projekt nicht beginnen.
Nr. 4, 8.1 und 8.2; Zeitplanung der Projektaufrufe (Stand 03.08.2026)

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Subsidie­percentage
40–85%
per onderdeel en activiteit
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Durchführung von Projekten, die Bildungsangebote für gering literalisierte deutschsprechende Erwachsene zur Verbesserung ihrer Grundkompetenzen beinhalten, einschließlich der notwendigen begleitenden Maßnahmen, mit dem Ziel, das Armutsrisiko der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu senken sowie deren gesellschaftliche Teilhabe und soziale Integration zu stärken.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Die gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, etwa die Digitalisierung, zunehmende Migrationsbewegungen, der Klimawandel oder die Krise im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus betreffen bestimmte Gruppen besonders stark. Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Berlin leistet einen Beitrag zur Unterstützung dieser Gruppen, indem mit seinen Mitteln gezielt Projekte mitfinanziert werden, die in Bereichen wie Bildung, Qualifizierung, Fachkräftesicherung und Innovation notwendige Kompetenzen vermitteln und verbessern sollen, um so möglichst vielen Menschen Zugang zu Arbeit und Teilhabe an Dienstleistungen zu ermöglichen.

Lees verder

Im Rahmen des ESF+-Programms 2021-2027 Berlin (vormals Operationelles Programm) werden Förderinstrumente verschiedener Senatsverwaltungen (Fachstellen) angeboten und mit bis zu 40% aus Mitteln des ESF+ finanziert. Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Förderung liegt bei der ESF-Verwaltungsbehörde (ESF-VB), die in der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt ist. Durchgeführt wird die Förderung durch die Investitionsbank Berlin als die Zwischengeschaltete Stelle (ZGS).

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Antragsberechtigt sind, abhängig vom Förderschwerpunkt des Förderinstruments, freie Träger bzw. Unternehmen sowie Einrichtungen des Landes Berlin, die geeignete Maßnahmen für den Bereich Grundbildung deutschsprechender Erwachsener entwickeln und umsetzen können.
02
Im Fall einer Kooperation tritt einer der Kooperationspartner als Antragsteller und Begünstigter auf.
03
Zusätzlich zu den Regelungen des Allgemeinen Teils dieser Förderrichtlinie müssen die in den jeweiligen Projektaufrufen aufgeführten instrumentenspezifischen Förderbedingungen erfüllt sein.
04
Die Projektlaufzeit kann einen Zeitraum von ein bis drei Jahren betragen.
05
Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur für solche Projekte gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden sind. Im Ausnahmefall ist die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bereits vor Bewilligung, aber nach Antragstellung möglich. Der vorzeitige Maßnahmebeginn ist gesondert zu beantragen.
06
Als Beginn des Projekts gilt bereits der Abschluss eines projektbezogenen Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
07
Die Projekte kommen natürlichen Personen (Teilnehmerinnen und Teilnehmern) zugute, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Land Berlin haben. Durchführungsort ist in der Regel Berlin.
08
Die Gesamtfinanzierung des Projektes ist nachzuweisen.
09
Unvollständige Anträge, die trotz Aufforderung nicht innerhalb einer von der ZGS gesetzten Frist vervollständigt werden, können abgelehnt werden.
10
Reine Bildungsangebote zum Erlernen der deutschen Sprache werden über dieses Förderinstrument nicht gefördert.
11
Die zur Förderung beantragten Projekte richten sich an die folgenden Zielgruppen: Erwachsene bzw. Jugendliche ab 16 Jahren bzw. Teilnehmende, die im Projektzeitraum das 16. Lebensjahr vollenden, mit im Regelfall guten Deutschkenntnissen, die es ihnen ermöglichen, dem deutschsprachigen Lernangebot zu folgen.
12
Projektträger legen ihre fachliche Eignung für die Durchführung eines Projektes gemäß Fördergegenstand im Projektantrag dar.
13
Der Begünstigte hat seine fachlich-inhaltliche Eignung für die Durchführung des Projektes gemäß Fördergegenstand im Projektantrag darzulegen.
14
Im Projektantrag muss zudem nachgewiesen werden, dass das geplante Schulungsangebot die Qualitätskriterien des Schulungsangebotes der Stiftung Grundbildung Berlin (ehemals Grund-Bildungs-Zentrum Berlin), unter anderem die Anerkennung als Alpha-Siegel-Schulung, erfüllen wird und wie die Anerkennung nachgewiesen werden soll.
15
Im Projektantrag muss darüber hinaus beschrieben werden, wie sich das geplante Schulungsangebot dennoch deutlich vom Regelangebot der Stiftung Grundbildung Berlin (ehemals Grund-Bildungs-Zentrum Berlin) abgrenzen wird (z.B. Umfang, zusätzliche Inhalte, praktische Übungen).
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
VolwasseneneducatieOnderwijs en kennisontwikkelingArbeid, scholing en arbeidsmarktArmoedebestrijdingEVC en competentieontwikkelingSociale cohesie, inclusie en leefbaarheid
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.

Förderschwerpunkt A: GrundbildungsangeboteFördergegenstand im Förderschwerpunkt A
Subsidiepercentage
85%
Projekte mit Bildungsangeboten für gering literalisierte, Deutsch sprechende Erwachsene zur Verbesserung ihrer Grundkompetenzen, etwa in den Bereichen Familie, Gesundheit, Finanzen und Haushalt, Arbeit, Digitalisierung und politische Grundbildung, einschließlich begleitender Maßnahmen wie Teilnehmendenakquise, sozialpädagogischer Begleitung, Lernberatung und Fortbildung von Kursleitenden. Im Aufruf 2025 richteten sich die Angebote an Teilnehmende ab 16 Jahren, reine Deutschkurse wurden nicht gefördert, und antragsberechtigt waren freie Träger und Unternehmen; Einrichtungen des Landes Berlin wurden in diesem Förderschwerpunkt nicht gefördert. Im Aufruf 2025 galt außerdem: „Jeder Träger bzw. jedes Unternehmen, einschließlich seiner Standorte, Tochterunternehmen u. Ä., darf nur einen Projektantrag stellen, ansonsten erfolgt ein Ausschluss von der weiteren Antragsbearbeitung.“ Für den Projektaufruf 14.1 nennt die Zeitplanung der IBB (Stand 03.08.2026) eine Projektlaufzeit bis zu 21 Monate. Die verbindlichen Bedingungen legt der Projektaufruf 14.1 fest (Förderrichtlinie Nr. 8.1).
Im 2. Projektaufruf 2025 waren förderfähige Gesamtkosten von höchstens 550.000 EUR je Projekt für 24 Monate Laufzeit zulässig, bei kürzerer Laufzeit anteilig weniger; für den Projektaufruf 14.1 ist noch keine Grenze veröffentlicht.
Anteilsfinanzierung (40 % ESF+ plus 45 % Landesmittel): 85%
Freie Träger und Unternehmen setzen 15 % Eigenmittel oder Drittmittel ein. Personalausgaben werden als Kosten je Einheit nach Anhang I der Förderrichtlinie, Sachausgaben über eine Restkostenpauschale von 40 % der Personalausgaben abgerechnet.
Förderschwerpunkt E: Sensibilisierung von Multiplikatorinnen und MultiplikatorenFördergegenstand im Förderschwerpunkt E
Subsidiepercentage
40–85%
Projekte zur Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bzw. Schlüsselpersonen, die beruflich mit gering literalisierten Menschen in Kontakt kommen und sie danach ansprechen, unterstützen, beraten und in ein Lernangebot weiterleiten können, einschließlich der Entwicklung der Schulungskonzepte und der Ausbildung von Dozentinnen und Dozenten. Im Aufruf 2025 wurde ein Projekt gefördert; das Schulungsangebot musste die Qualitätskriterien für Alpha-Siegel-anerkannte Sensibilisierungsschulungen erfüllen und sich deutlich vom Regelangebot der Stiftung Grundbildung Berlin abgrenzen, und antragsberechtigt waren ein freier Träger bzw. ein Unternehmen, eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder eine Einrichtung des Landes Berlin. Für den Projektaufruf 14.5 nennt die Zeitplanung der IBB (Stand 03.08.2026) eine Projektlaufzeit bis zu 21 Monate. Die verbindlichen Bedingungen legt der Projektaufruf 14.5 fest (Förderrichtlinie Nr. 8.1).
Im 2. Projektaufruf 2025 war ein Projekt mit förderfähigen Gesamtkosten von höchstens 250.000 EUR für 24 Monate Laufzeit vorgesehen, bei kürzerer Laufzeit anteilig weniger; für den Projektaufruf 14.5 ist noch keine Grenze veröffentlicht.
Anteilsfinanzierung (40 % ESF+, für freie Träger zuzüglich 45 % Landesmittel): 40% tot 85% (+45 procentpunt bij freier Träger bzw. Unternehmen (Landesmittel))
Eine Einrichtung des Landes Berlin erhält 40 % ESF+-Mittel als Mittelzuweisung und trägt bis zu 60 % Eigenmittel; ein freier Träger bzw. ein Unternehmen erhält 85 % (40 % ESF+, 45 % Landesmittel) und setzt 15 % Eigenmittel ein. Personalausgaben werden als Kosten je Einheit nach Anhang I, Sachausgaben über eine Restkostenpauschale von 40 % abgerechnet.
Cumulatie
Werden Ausgaben über ein anderes Förderinstrument auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene abgerechnet, so sind diese Abrechnungen anzugeben und alle einschlägigen Unterlagen wie z. B. Bescheide oder Verträge und dazugehörige Finanzierungspläne bei der ZGS vorzulegen. Abrechnungen über andere Förderinstrumente wirken sich reduzierend auf den Erstattungsanspruch aus dem ESF+ (Doppelförderungsverbot) aus.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode3 juli 2026 – 31 december 2029 Nr. 10
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Verdeling
Tender
Vooraanmelding
Niet nodig
Verplichte bijlagen
  • Ausführliche Projektbeschreibung inkl. Personalkonzept (im Aufruf 2025)
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan (im Aufruf 2025)
  • Meilensteinplanung (im Aufruf 2025)
  • Formular zur Stellenbeschreibung für jede beantragte Stelle (im Aufruf 2025)
  • Honorarvertrag im Entwurf, wenn die zum Einsatz kommende Honorarkraft bereits feststeht (im Aufruf 2025)
  • Erklärungen zum Projektträger, zum Projekt, zum Datenschutz und zur Subventionsklausel (im Aufruf 2025)
  • Aktueller vollständiger chronologischer Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Stiftungs- oder Vereinsregister bzw. bei Existenzgründung ggf. Kopie der Registeranmeldung (im Aufruf 2025)
  • ggf. Vollmacht des Vertretungsberechtigten (im Aufruf 2025)
  • Gewerbeanmeldung/ Anmeldung beim Finanzamt (im Aufruf 2025)
  • Organigramme zur internen Struktur sowie mit Angabe der Besitz- und Beteiligungsverhältnissen (in Prozent und TEUR) (im Aufruf 2025)
  • Bescheinigung über fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung (im Aufruf 2025)
  • Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als vier Wochen bei Antragstellung) (im Aufruf 2025)
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung (sofern zutreffend) (im Aufruf 2025)
  • Nachweis über Drittmittel oder Eigenmittel (sofern vorhanden) (im Aufruf 2025)
  • Arbeitsverträge und / oder Honorarverträge im Entwurf (im Aufruf 2025)
  • Qualifikationsnachweise für einzusetzendes Personal und Honorarkräfte (im Aufruf 2025)
  • Kooperationsvertrag, mindestens im Entwurf (sofern am Projekt weitere Partner beteiligt sind) (im Aufruf 2025)
  • Weiterleitungsvertrag (sofern Teile der Zuwendung an Dritte weitergeleitet werden sollen) (im Aufruf 2025)
  • Erklärung gem. § 3 Abs. 1 LGV (Leistungsgewährungsverordnung) (im Aufruf 2025)
  • ESG-Selbsterklärung zu den Nachhaltigkeitsleitlinien (im Aufruf 2025)
  • Musterzertifikat (im Aufruf 2025)
Werkwijze
Anträge werden nach Veröffentlichung eines Projektaufrufs online im Kundenportal der IBB gestellt; die Projektaufrufe 14.1 (Förderschwerpunkt A) und 14.5 (Förderschwerpunkt E) sind laut Zeitplanung der IBB für Januar bis Februar 2027 vorgesehen, genaue Fristen sind noch nicht veröffentlicht. Die IBB prüft die Förderfähigkeit; die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entscheidet als Fachstelle anhand einer Bewertungsmatrix im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (im Aufruf 2025: mindestens 700 von 1000 Punkten). Vor dem Bescheid darf das Projekt nicht beginnen. Die Zuwendung wird quartalsweise im Voraus ausgezahlt; quartalsweise sind Statusberichte vorzulegen, und die Verwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Projektende nachzuweisen. Eine Minderrealisierung von bis zu 40 % zieht grundsätzlich keine finanziellen Korrekturen nach sich.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 7.2
Loonkosten
Besonderer Teil, Förderinstrument 14, Bemessungsgrundlage: Kombination vereinfachter Kostenoptionen: pauschalierte Personalausgaben als Kosten je Einheit (siehe Anhang 1) werden sowohl für am Projekt beteiligtes Fach- und Lehrpersonal, einschl. Fachkräfte für begleitende Maßnahmen, Projektleitung und -verwaltung, als auch für Honorarkräfte angewandt. Nr. 7.1.1 und 7.1.2: Die Eingruppierung und die Höhe des jeweiligen Satzes ergeben sich aus der Zusammenstellung im Anhang I.
Materialen
Besonderer Teil, Förderinstrument 14, Bemessungsgrundlage: Pauschalfinanzierung gemäß Punkt 6.4.3.: 40% Restkostenpauschale. Nr. 7.2: Mit der Restkostenpauschale sind grundsätzlich alle förderfähige Restkosten (indirekte Personalausgaben und Sachausgaben), die im Zusammenhang mit dem Projekt anfallen, abgegolten. Bis zu 40% der direkten förderfähigen Personalausgaben werden als Restkostenpauschale anerkannt. Sollten Honorarausgaben Grundlage für die Berechnung der Restkostenpauschale sein, ist zur Berechnung der Restkostenpauschale allein der dort enthaltene Personalkostenanteil anzusetzen. Nr. 7: Zu den förderfähigen Ausgaben zählen auch Kosten für Maßnahmen, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen barrierefreien Zugang ermöglichen. Diese Ausgaben sind im Rahmen der Restkostenpauschale abzurechnen. Nr. 7: Umsatzsteuer ist grundsätzlich nicht förderfähig. Wenn der Projektträger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die Umsatzsteuer mitgefördert. Nr. 7.4: Nicht zuschussfähig sind: nicht projektbezogene Ausgaben; Erwerb von Infrastrukturen, Grundstücken und Immobilien; Abschreibungen, soweit nicht im „Besonderen Teil“ vorgesehen; gewährte Skonti, Rabatte (z. B. Rabatt-Karte), Gutschriften, unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme; Beiträge für Organisationen und Verbände (außer bei Zwangsmitgliedschaften); Kosten für von einer Bank oder einem Finanzinstitut geleistete Sicherheiten; Rückstellungen, Kautionen, Gesellschaftseinlagen, Provisionen; Steuern auf Gewinn und Ertrag; Umsatzsteuer (s. Punkt 7.); Sollzinsen, Schuldzinsen, Verwahrungsentgelte/Negativzinsen, Bußgelder, Geldstrafen, Trinkgelder, Prozesskosten; Kosten für Reisen; Bewirtungskosten soweit Ausnahmen nicht im Besonderen Teil vorgesehen sind; Ausgaben, für die keine Originalbelege oder vergleichbare Unterlagen gemäß Punkt 8.5. vorgelegt werden können; Ausgaben, die keinen Zahlungsfluss aufweisen; Ausgaben, die nicht notwendig und verhältnismäßig sind oder für die kein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den Zuwendungsmitteln nachgewiesen und dokumentiert werden kann; Ausgaben für Leistungen, die außerhalb des Bewilligungszeitraums erbracht wurden; Ausgaben für Verlagerung im Sinne des Art. 2 Nr. 61a AGVO. Bei Anwendung der Restkostenpauschale bleibt dies ohne Auswirkung.
Uitbesteding
Niet subsidiabel
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Besonderer Teil, Förderinstrument 14, Bemessungsgrundlage: Pauschalfinanzierung gemäß Punkt 6.4.3.: 40% Restkostenpauschale. Nr. 7.2: Mit der Restkostenpauschale sind grundsätzlich alle förderfähige Restkosten (indirekte Personalausgaben und Sachausgaben), die im Zusammenhang mit dem Projekt anfallen, abgegolten. Bis zu 40% der direkten förderfähigen Personalausgaben werden als Restkostenpauschale anerkannt. Sollten Honorarausgaben Grundlage für die Berechnung der Restkostenpauschale sein, ist zur Berechnung der Restkostenpauschale allein der dort enthaltene Personalkostenanteil anzusetzen. Nr. 7: Zu den förderfähigen Ausgaben zählen auch Kosten für Maßnahmen, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen barrierefreien Zugang ermöglichen. Diese Ausgaben sind im Rahmen der Restkostenpauschale abzurechnen.
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Niet subsidiabel
Downloads

Bestanden & formulieren

Bron

Contact & bron

Verstrekker
Investitionsbank Berlin
Telefoon
030 / 2125-4040
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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