Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Zuschuss, Module 1 bis 4 und 6
Zuschuss für Energie- und Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe
BAFA-Zuschuss für Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Energiemanagement, Prozessoptimierung und Elektrifizierung: je nach Modul und Unternehmensgröße 10 bis 60 % der förderfähigen Kosten, bis zu 20 Mio. Euro pro Vorhaben.
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Wat is Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Zuschuss, Module 1 bis 4 und 6?
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Waarom bestaat deze regeling?
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern, den Anteil erneuerbarer Energie an der Prozesswärmebereitstellung auszubauen und die deutsche Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie zu unterstützen.
Over de regeling
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Durch die Förderung sollen Investitionen insbesondere in die Anlagen- und Prozessmodernisierung auf möglichst hohem Energieeffizienzniveau angestoßen, die effiziente Nutzung von Ressourcen begünstigt und die Marktdurchdringung mit hocheffizienten Technologien beschleunigt werden, damit es zu einem Rückgang des Energie- und Ressourcenbedarfs und des daraus resultierenden THG-Ausstoßes kommt. Den besonderen Belangen von kleinen und mittleren Unternehmen wird dabei Rechnung getragen. Mit der Förderrichtlinie sollen im Zeitraum 2022 bis Ende 2028 Maßnahmen angestoßen werden, durch die pro Jahr Einsparungen in Höhe von 12 Millionen Tonnen CO2-Äquialenten und 30 Terawattstunden (TWh) Endenergieverbrauch erzielt werden.
Voorwaarden
Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.
Wat krijg je?
Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.
Modul 1 – QuerschnittstechnologienNr. 5.1, Nr. 8.2.1Subsidie max € 200.000Percentage 20–25%
Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger als Ersatz für Bestandsanlagen, außerdem Wärmeübertrager zur Erschließung von Abwärme, Frequenzumrichter zur Nachrüstung und Wärmedämmung von Bestandsanlagen, nach den technischen Mindestanforderungen der Anlage „Modul 1 – Querschnittstechnologien“. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen.
Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren EnergienSubsidie max € 20.000.000Percentage 20–60%
Beschaffung und Errichtung von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen mit erneuerbaren Wärmequellen, Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Geothermie (einschließlich Machbarkeitsstudien), Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse und KWK-Anlagen auf Basis von Sonnenstrahlung, Geothermie oder Biomasse zur Bereitstellung von Prozesswärme, nach den technischen Mindestanforderungen der Anlage „Modul 2“. Mehr als 50 % der erzeugten Energie müssen als Prozesswärme genutzt werden; Wärmepumpen müssen vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Ausgeschlossen sind Wärmepumpen, in denen nicht ausschließlich natürliche Kältemittel eingesetzt werden, für Förderanträge ab dem 1. Januar 2027 (Nr. 5). Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen.
Modul 3 – Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-SoftwareNr. 5.3, Nr. 8.2.1Subsidie max € 20.000.000Percentage 25–45%
Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen sowie von Energiemanagementsoftware einschließlich der Schulung des Personals durch Dritte, nach der Anlage „Modul 3“; die geförderte MSR-Hardware ist in eine gelistete Energiemanagementsoftware einzubinden. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen; ein Antrag darf Maßnahmen an mehreren Standorten umfassen.
Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen, BasisförderungNr. 5.4.1, Nr. 8.2.1Subsidie max € 20.000.000Percentage 10–15%
Austausch von Bestandsanlagen durch technische Anlagen der in der Anlage „Modul 4“ aufgelisteten Kategorien (unter anderem elektrische Flurförderfahrzeuge, Spritzgießmaschinen, Lackierkabinen, Laser- und Wasserstrahlschneidanlagen, Maschinen zur spanenden Bearbeitung, Backöfen und Kühlmöbel für Lebensmittel), wenn jede Maßnahme mindestens 15 Prozent Endenergie einspart und ein gelisteter Energieberater dies bestätigt. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen.
Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen, PremiumförderungSubsidie max € 20.000.000Percentage 10–55%
Weitgehend technologieoffene investive Maßnahmen zur Verringerung des THG-Ausstoßes von Anlagen und Prozessen, etwa Prozessumstellungen, Abwärmenutzung, effiziente Prozesswärme- und Kältebereitstellung, Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten, Wechsel auf erneuerbare Energieträger und Elektrifizierung von Prozessen. Voraussetzung sind ein Einsparkonzept eines gelisteten Energieberaters, mindestens 30 Prozent THG-Einsparung oder eine Mindestmenge je Unternehmensgröße und eine Amortisationszeit ohne Förderung von mehr als drei Jahren. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen.
Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen UnternehmenSubsidie max € 200.000Percentage 33%
Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder daraus gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen sowie die Umrüstung solcher Anlagen auf elektrischen Betrieb, zum Beispiel Prozesswärmeerzeuger, Backöfen, Gabelstapler oder Waschmaschinen. Gebäudebezogene Maßnahmen sind ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine Unternehmen; die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Verordnung.
Deadlines & cycli
Hoe vraag je aan?
- Kostenangebot für die Anlage, für die eine Förderung beantragt wird.
- Bei einer Förderung nach der De-minimis-VO: eine De-minimis-Erklärung (Bestandteil des Antragsformulars).
- Modul 1: Produktdatenblatt bzw. Materialdatenblatt oder Herstellererklärung
- Modul 1: Foto der Bestandsanlage
- Modul 2: Datenerfassungsblatt und hydraulisches Anlagenschema
- Modul 2: Ggf. die EEG/KWKG-Verzichtserklärung
- Modul 2: Ggf. Herstellererklärungen
- Modul 2, Solarkollektoranlagen: Jahressimulation
- Modul 2, Wärmepumpen: Nachweis des Bezugs von Strom aus erneuerbaren Energien
- Modul 3: Systemkonzept, Datenerfassungs- bzw. Wirkplan und Stückliste der zu fördernden Aktoren und Sensoren
- Modul 4 Basisförderung: Bestätigung, dass das erforderliche Endenergie-Einsparpotenzial erreicht wird (Formular „Basisförderung - Bestätigung Endenergieeinsparung“)
- Modul 4 Basisförderung: Foto der Bestandsanlage
- Modul 4 Premiumförderung: Das fertiggestellte Einsparkonzept, sowie ggf. weitere Formulare und Nachweise
- Modul 4 Premiumförderung: Bei einer Förderung der Investitionsmehrkosten zusätzlich Referenzangebot für jede Maßnahme, für die eine Förderung beantragt wird.
- Modul 4 Premiumförderung, bei unternehmensinterner Erstellung des Einsparkonzepts mit zertifiziertem Managementsystem: Nachweis einer gültigen ISO-50001- oder EMAS-Zertifizierung
- Modul 6: Foto der Bestandsanlage
- Bei Antragstellung durch einen Contractor: Entwurf des Contracting-Vertrags, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt
- Bei Antragstellung durch einen Contractor: Erklärung, dass der Contractor den Contractingnehmer über die geplante Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages informiert hat
- Bei Antragstellung durch einen Contractor: Erklärung, dass alle Parteien der Prüfung gemäß Nummer 9.7 dieser Förderrichtlinie zustimmen
- Bei Antragstellung durch einen Contractor: Erklärung, dass sie mit der Verwendungsnachweisprüfung durch den Zuwendungsgeber oder von ihm mit der Prüfung beauftragte Stellen sowie den Bundesrechnungshof einverstanden sind
Waar mag het aan besteed worden?
Bestanden & formulieren
Contact & bron
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