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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Transformationspläne (Modul 5)

Zuschuss für externe Beratung zur Erstellung eines Transformationsplans

Zuschuss für externe Dienstleistungen zur Erstellung eines Transformationsplans, der Dekarbonisierungsstrategie für Standorte in Deutschland: 40 bis 60 % der Kosten je nach Größe, höchstens 60.000 Euro; mit IEEKN-Netzwerk 10 Prozentpunkte mehr und bis 90.000 Euro.

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In het kort

Wat is Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Transformationspläne (Modul 5)?

Wie
Private, kommunale und Landesunternehmen jeder Größe, freiberuflich Tätige und Contractoren mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; Vereine, Verbände und Stiftungen nur, wenn sie wirtschaftlich tätig sind. Kommunen, mehrheitlich bundeseigene Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Nr. 6; Informationsblatt Modul 5, Nr. 3
Waarvoor
Externe Dienstleistungen für einen Transformationsplan: IST-Analyse mit THG-Bilanz, Bekenntnis zur THG-Neutralität spätestens ab 2045, ein Zehn-Jahres-Ziel mit mindestens 40 % weniger Scope-1- und Scope-2-Emissionen und ein Maßnahmenplan mit mindestens einer Maßnahme an Anlagen oder Prozessen.
Nr. 5.5, 8.1; Informationsblatt Modul 5, Nr. 1 und 2
Wat je krijgt
Ein Zuschuss von 40 % (große), 50 % (mittlere) oder 60 % (kleine Unternehmen) der beihilfefähigen Kosten, höchstens 60.000 Euro. Bei aktiver Teilnahme an einem IEEKN-Netzwerk erhöht sich die Quote um 10 Prozentpunkte und der Zuschuss auf höchstens 90.000 Euro.
Nr. 8.2.1
Wat je moet doen
Laufend vor jeder Beauftragung über easy-Online beim Projektträger VDI/VDE-IT beantragen, mit Angeboten, Registerauszug und Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen. Der Plan ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Zuwendungsbescheid zu erstellen.
Nr. 9.2, 9.3, 9.4; Informationsblatt Modul 5, Nr. 5

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max per aanvraag
€ 90k
Die Förderquote beträgt 40 % der beihilfefähigen Kosten für große, 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen; der Zuschuss beträgt höchstens 60.000 Euro. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der Zuschuss auf höchstens 90.000 Euro.
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern, den Anteil erneuerbarer Energie an der Prozesswärmebereitstellung auszubauen und die deutsche Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie zu unterstützen.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern, den Anteil erneuerbarer Energie an der Prozesswärmebereitstellung auszubauen und die deutsche Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie zu unterstützen. Durch die Förderung sollen Investitionen insbesondere in die Anlagen- und Prozessmodernisierung auf möglichst hohem Energieeffizienzniveau angestoßen, die effiziente Nutzung von Ressourcen begünstigt und die Marktdurchdringung mit hocheffizienten Technologien beschleunigt werden, damit es zu einem Rückgang des Energie- und Ressourcenbedarfs und des daraus resultierenden THG-Ausstoßes kommt.

Lees verder

Den besonderen Belangen von kleinen und mittleren Unternehmen wird dabei Rechnung getragen.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind: private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, Contractoren, die in dieser Förderrichtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
02
Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften sind ausschließlich dann antragsberechtigt, wenn diese auch wirtschaftlich tätig sind. Hierbei ist es zwingend erforderlich, dass die wirtschaftliche Tätigkeit nachweisbar ist und eine der geplanten Maßnahmen diesen wirtschaftlichen Teil der Tätigkeit betrifft.
03
Nicht antragsberechtigt sind: … Kommunen und deren Regie- und Eigenbetriebe,
04
Nicht antragsberechtigt sind: … Unternehmen, deren Anteile überwiegend (> 50 Prozent) vom Bund gehalten werden (öffentliche Unternehmen des Bundes), wobei Anteile, die vom Bund nur vorübergehend im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen übernommen wurden, nicht berücksichtigt werden. Derartige Unternehmen gelten im Sinne der Förderrichtlinie nicht als private Unternehmen, sondern als öffentliche Unternehmen des Bundes.
05
Nicht antragsberechtigt sind: … Unternehmen der Fischerei und Aquakultur im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates. Wenn ein Unternehmen sowohl in ausgeschlossenen Bereichen als auch in anderen Bereichen tätig ist, kann eine Förderung für Maßnahmen in den anderen Bereichen gewährt werden, sofern durch die Trennung der Tätigkeiten oder die Zuweisung der Kosten sichergestellt ist, dass die Förderung nicht den Tätigkeiten in den ausgeschlossenen Bereichen zugutekommt.
06
Nicht antragsberechtigt sind: … Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind,
07
Nicht antragsberechtigt sind: … Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 18 AGVO, also insbesondere Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sowie Antragsteller, die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind, sowie Unternehmen, die sich in der Phase der Überwachung eines Insolvenzplans befinden. Ist der Antragsteller eine durch einen gesetzlichen Vertreter vertretene juristische Person, gilt dies auch, sofern den gesetzlichen Vertreter aufgrund seiner Verpflichtung als gesetzlicher Vertreter der juristischen Person die entsprechenden Verpflichtungen aus § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung treffen.
08
Nicht antragsberechtigt sind: … Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich in der Zeugung/Aufzucht/Haltung von Tieren oder in der Zucht/dem Anbau/der Ernte von Nutz-/Zierpflanzen besteht.
09
Nicht gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie: … Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen;
10
Ein Transformationsplan enthält mindestens folgende Inhalte: eine IST-Analyse eines Standorts oder mehrerer Standorte des antragstellenden Unternehmens. Die Standorte müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Die IST-Analyse muss eine THG-Bilanz enthalten; Bekenntnis des Unternehmens zu dem Ziel, spätestens ab dem Jahr 2045 THG-neutral zu sein; ein längerfristiges (Zeithorizont: zehn Jahre) konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den (oder die) Standort(e) der IST-Analyse; einen Maßnahmenplan, der darstellt, wie dieses Ziel erreicht werden soll (Transformation von IST- zu SOLL-Zustand);
11
Es sind nur Transformationspläne förderfähig, die mindestens eine Maßnahme umfassen, die sich eindeutig und überwiegend auf Anlagen beziehungsweise Prozesse im Sinne dieser Förderrichtlinie bezieht.
12
Transformationspläne, die nur Maßnahmen betrachten, die in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fallen, sind nicht förderfähig.
13
Ein Standort muss immer vollständig abgebildet werden. Eine anteilige Betrachtung eines Standortes bzw. die Betrachtung einzelner Teilbereiche eines Standortes ist nicht zulässig.
14
Neben eigenen Standorten können nur Standorte von Unternehmen betrachtet werden, zu denen eine direkte Verbundenheit besteht (Verbundenheit gemäß EU-Definition).
15
Sollen mehrere Standorte verschiedener Rechtseinheiten betrachtet werden, muss der Fördermittelantrag durch die Mutter- bzw. Holdinggesellschaft gestellt werden.
16
Die THG-Bilanz muss entweder nach den Vorgaben des GHG Protocol oder der ISO 14064-1 erstellt werden.
17
Dieses 10-Jahres-Ziel muss eine Reduzierung der Scope 1- und Scope 2-Emissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Bilanzjahr vorsehen.
18
Im Transformationsplan muss beschrieben werden wie die festgelegten Klimaziele im Unternehmen strukturell und kulturell verankert werden und wie die Umsetzung des aufgestellten Maßnahmenplans sichergestellt wird.
19
Der Fördernehmer muss im Rahmen der Antragstellung bestätigen, dass er in der Lage ist, den gesamten Eigenanteil an den zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten der geförderten Investition zu tragen.
20
Bei der Erstellung von Transformationsplänen können nur Kosten gefördert werden, die nach Übermittlung des Bewilligungsbescheids während der geplanten Laufzeit anfallen. Als Vorhabenbeginn gilt hier ebenfalls der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Das Vorhaben darf erst nach dessen Bewilligung und ab Beginn der beantragten Projektlaufzeit umgesetzt werden. Ein davorliegender Beginn widerspricht der Vermutung der Notwendigkeit einer Förderung.
21
Der Abschluss von Verträgen bzw. die Unterzeichnung von Angeboten vor Antragstellung und Bewilligung ist auch dann förderschädlich, wenn diese mit einem Rücktrittsrecht und/oder einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung vorbehaltlich einer Förderzusage geschlossen wurden.
22
Eine Beantragung der erhöhten Förderquote und -summe nach Ende der Netzwerklaufzeit ist nicht möglich, es kann jedoch immer eine Neugründung initiiert werden.
23
Der Antrag ist immer vom Unternehmen selbst zu stellen, für welches der Transformationsplan erstellt werden soll. Eine Bevollmächtigung von externen Beratern ist nur für die Begleitung des Förderverfahrens möglich.
BedrijfsgrootteNr. 8.2.1
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
CO2-reductieEnergiebesparingBedrijfsadviesEnergie, klimaat en verduurzamingOndernemerschap en bedrijfsontwikkeling
Financieel

Wat krijg je?

Max per aanvraag
€ 90k
Toelichting bij het maximum
Die Förderquote beträgt 40 % der beihilfefähigen Kosten für große, 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen; der Zuschuss beträgt höchstens 60.000 Euro. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der Zuschuss auf höchstens 90.000 Euro.
Cumulatie
Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen – einschließlich Zahlungen/Vergütungen et cetera nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder nach der De-minimis-Verordnung – für dieselbe Maßnahme kumuliert werden.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode15 februari 2024 – 31 december 2028 Nr. 10
Cyclus: Für die Antragsprüfung durch den Projektträger ist eine Zeit von ca. 8 Wochen nach Antragseingang zu berücksichtigen. Nr. 5
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Vooraanmelding
Niet nodig
Verplichte bijlagen
  • Angebot(e)
  • Standortauskunft (sofern im Transformationsplan mehrere Standorte betrachtet werden sollen)
  • Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
  • Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Unterlagen
  • Ggf. KMU-Auskunft
  • Ggf. Nachweis der Mitgliedschaft in der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)
  • Ggf. Vollmacht (nur für die Begleitung des Förderverfahrens durch externe Berater; der Antrag ist vom Unternehmen selbst zu stellen)
  • Unterschriebene oder signierte Fassung des durch „easy-Online“ generierten Antragsformulars (sofern der Antrag nicht vollständig elektronisch signiert wurde, spätestens 14 Tage nach Einreichung)
  • Bei Antragstellung durch einen Contractor: Entwurf des Contracting-Vertrags
  • Bei Antragstellung durch einen Contractor: unterzeichnete Erklärung, dass der Contractor den Contractingnehmer über die geplante Inanspruchnahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrages informiert hat
  • Bei Antragstellung durch einen Contractor: unterzeichnete Erklärung, dass alle Parteien der Prüfung gemäß Nummer 9.7 dieser Förderrichtlinie zustimmen
  • Bei Antragstellung durch einen Contractor: unterzeichnete Erklärung des Einverständnisses mit der Verwendungsnachweisprüfung
Werkwijze
Einstufiges Verfahren: Anträge laufend beim Projektträger VDI/VDE-IT im Auftrag des BMWE, nur elektronisch über „easy-Online“; ein nicht elektronisch signiertes Antragsformular ist binnen 14 Tagen unterschrieben nachzureichen. Beauftragt werden darf erst nach dem Zuwendungsbescheid ab Beginn der bewilligten Projektlaufzeit. Der Plan ist binnen 12 Monaten nach Bescheid zu erstellen, in Ausnahmefällen auf Antrag länger. Abweichungen von der bewilligten Maßnahme und Änderungen der Betrachtungsgrenze sind VDI/VDE-IT unverzüglich mitzuteilen. Binnen drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums sind Verwendungsnachweis, Transformationsplan in deutscher Sprache und Rechnungen einzureichen; es zählen nur Zahlungen bis spätestens zwölf Wochen nach dessen Ablauf und vor dem Verwendungsnachweis. Ausgezahlt wird nach dessen Prüfung, bei Mängeln mit bis zu sechs Monaten Nachbesserungsfrist. Ein unbegründet verspäteter Verwendungsnachweis hat die Rücknahme des Bescheids zur Folge; fehlt er unbegründet drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, wird der Bescheid unwirksam. Wird die aktive IEEKN-Netzwerkarbeit zwischenzeitlich eingestellt oder ist sie nicht über alle Phasen nachweisbar, behält sich VDI/VDE-IT vor, den IEEKN-Bonus zurückzufordern oder einzubehalten. Bei Verstoß gegen das Kumulierungsverbot ist die Zuwendung zurückzuzahlen. Über die Förderung wird auf www.enargus.de mit Förderzeitraum, Fördersumme und Unternehmensnamen öffentlich berichtet.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Richtlinie Nr. 8.1: Förderfähig sind nach der AGVO bei einer Förderung: … nach Nummer 5.5 (Transformationsplan): die Kosten zur Erstellung eines Transformationsplans als Umweltstudie gemäß Artikel 49 AGVO. Informationsblatt Modul 5, Nr. 1: Gefördert werden ausschließlich externe Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationsplans stehen. Zu den beihilfefähigen Kosten zählen: Honorarkosten für Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung von standortbezogenen THG-Bilanzen; Kosten für die Zertifizierung bzw. Verifizierung von standortbezogenen THG-Bilanzen; Beratungskosten zur Entwicklung und Bewertung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel; mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in direktem Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans stehen. Dies betrifft auch Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z. B. Unternehmen in einer Lieferkette). Informationsblatt Modul 5, Nr. 1: Nicht förderfähig sind: Eigenleistungen des Antragstellers und von Auftragnehmern, die „Partnerunternehmen“ oder „verbundene Unternehmen“ im Sinne der EU-Verordnung VO (EU) Nr. 651/2014 Anhang 1 Artikel 3 Absatz 2 und 3 sind. Als Eigenleistungen gelten auch Leistungen, die von einem vom antragstellenden Unternehmen nicht ausreichend unabhängigen Unternehmen erbracht werden. Die Unabhängigkeit ist insbesondere dann nicht ausreichend, wenn die Geschäftsführungen der beteiligten Unternehmen teilweise oder vollständig durch die gleichen Personen wahrgenommen werden; Leistungen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen. Dazu gehört insbesondere die Erstellung von Energieauditberichten nach den §§ 8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) sowie die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD); Leistungen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der (Re-)Zertifizierung von Energie- und Umweltmanagementsystemen stehen; Beratungsleistungen, die bereits über dieses oder ein anderes Förderprogramm gefördert werden bzw. wurden (Kumulierungsverbot). Eine parallele Antragstellung in einem anderen Förderprogramm ist ebenfalls nicht gestattet; der Kauf von Geräten und Anlagen (z. B. Messtechnik, Datenbanken, Software etc.); die Erstellung von Product Carbon Footprints (PCF); die Erstellung von Transformationsplänen für Standorte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland; Technische Detailplanungen; Leistungen zur Vorbereitung und Begleitung von Fördermittelanträgen für die Umsetzung konkreter Investitionsmaßnahmen, einschließlich der Erstellung von Antragsunterlagen wie z. B. Einsparkonzepten. Einsparkonzepte sind ausschließlich in Modul 4 „Premiumförderung“ und im Förderwettbewerb der EEW förderfähig. Kosten, die im Zusammenhang mit der Registrierung bei freiwilligen Initiativen und Plattformen stehen; Projekte, mit deren Umsetzung bereits vor Antragstellung und/oder Bewilligung begonnen wurde. Richtlinie Nr. 5: Nicht gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie: … Kosten für Anträge, Genehmigungen und Zertifikate. Davon ausgenommen sind Zertifizierungen der THG-Bilanzierung nach Nummer 5.5; … Personal- und Betriebskosten, Herstellungskosten, Steuern, Umlagen und Abgaben des antragstellenden Unternehmens;
Apparatuur
Niet subsidiabel
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Niet subsidiabel
Downloads

Bestanden & formulieren

Bron

Contact & bron

Verstrekker
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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