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Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Bis zu 3.000 € je E-Taxi, E-Mietwagen, Bedarfsverkehr- oder Carsharing-Fahrzeug

Baden-Württemberg fördert Taxi- und Mietwagenunternehmen, Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre und Carsharing-Unternehmen mit Sitz im Land mit bis zu 3.000 € je neuem vollelektrischem Fahrzeug für Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten.

Eerstvolgende deadline
55
dagen
31 december 2026
Antragstellung
Bekijk alle deadlines

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In het kort

Wat is Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing?

Wie
Taxi- und Mietwagenunternehmen und Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach dem Personenbeförderungsgesetz mit gültiger Lizenz sowie öffentlich zugängliche Carsharing-Unternehmen, jeweils mit Sitz in Baden-Württemberg. Privatpersonen ohne Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Zuwendungsempfänger/in mit Fußnote 1
Waarvoor
Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für neue vollelektrische Pkw mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb, die nach dem 1. Juli 2022 angeschafft wurden und mindestens drei Jahre, bei Leasing über die Leasingdauer, überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sind.
Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen
Wat je krijgt
Ein Zuschuss von pauschal 3.000 € je Fahrzeug; bei Leasing wird er auf höchstens drei Jahre verteilt und bei kürzerer Leasingdauer anteilig gekürzt. Gefördert werden höchstens 100 Fahrzeuge je Antragsteller.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung; Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Wat je moet doen
Für jedes Fahrzeug einen eigenen Online-Antrag mit De-minimis-Erklärung bei der L-Bank stellen, fortlaufend bis spätestens 31. Dezember 2026; die Mittel werden nach dem Eingang der Anträge verteilt. Ausgezahlt wird erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Programmseite › Wie geht es weiter; Förderkriterien › Fördermanagement

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max per aanvraag
€ 3k
Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses in Höhe von pauschal 3.000 € im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Je Fahrzeug ist ein eigener Antrag zu stellen. Bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt. Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig. Pro Antragsteller/in sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig.
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Gefördert werden die Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Durch die Umstellung auf elektrische Antriebe können bei den mit hohen Fahrleistungen im innerörtlichen Bereich verkehrenden Taxis, Mietwagen, gebündelten Bedarfsverkehren und Carsharing-Fahrzeugen erhebliche lokale Schadstoffemissionen vermieden werden. Taxis, Mietwagen, gebündelte Bedarfsverkehre und Carsharing-Fahrzeuge können so einen Beitrag zur Umsetzung der klima- und umweltpolitischen Ziele des Landes leisten. Taxis können in hohem Maße auch als Multiplikatoren dienen, da Fahrgäste das elektrische Fahrgefühl bei Taxifahrten direkt erleben können und mit den Taxifahrern über das Fahrzeug direkt in Kontakt treten können. Auch gegenüber Passanten können Taxis eine Signal- und Botschafterwirkung für emissionsfreie Mobilität entfalten. Gerade deshalb ist es wichtig, Taxiunternehmen mit ihren Besonderheiten beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge besonders stark zu unterstützen.

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Elektrische Carsharing-Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, dass Nutzer/innen Elektromobilität in Ihren Alltag integrieren können, ohne selbst Fahrzeugbesitzer/in zu sein.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Antragsberechtigt sind Taxi- und Mietwagenunternehmen nach PBefG, Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach PBefG, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbeschaffung eine gültige Lizenz aufweisen, sowie Carsharing-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
02
Der Sitz Ihres Unternehmens befindet sich in Baden-Württemberg.
03
Carsharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen. Es spielt dabei keine Rolle, in welcher Rechtsform der Anbieter organisiert ist. Jedem Bürger, jeder Bürgerin muss die Möglichkeit gegeben sein, das öffentlich zugängliche System (z. B. durch Anmeldung) zu nutzen. Sie müssen über ein deutschlandweit verbreitetes System zur Quernutzung durch Kunden anderer Anbieter zugänglich sein. Auf einen exklusiven Teilnehmerkreis begrenzte Carsharing-Systeme sind nicht förderfähig.
04
Privatpersonen ohne Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
05
Es muss sich um neue (Erstzulassung) vollelektrische Personenkraftwagen (EG-Fahrzeugklassen M1 und N1; gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG), welche im Taxi-/Mietwagenbetrieb, im gebündelten Bedarfsverkehr bzw. im Carsharingbetrieb überwiegend in Baden-Württemberg eingesetzt werden, handeln.
06
Das E-Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre, bei Leasing entsprechend der jeweiligen Leasingdauer, überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein.
07
Bei Taxis bzw. Mietwagen muss das Fahrzeug im jeweiligen Bereitstellungsbezirk in Baden-Württemberg im Einsatz sein.
08
Das Fahrzeug muss nach dem 1. Juli 2022 angeschafft worden sein. Maßgeblich ist der Vertragsschluss über die Anschaffung.
09
Bezüglich des Beginns der Maßnahme wurde eine Ausnahme gemäß Nummer 1.2 VV zu § 44 LHO zugelassen.
10
Vorhaben, die darauf abzielen, mithilfe von Fördergeldern Nettobeträge zu erzielen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
11
Pro Antragsteller/in sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig.
12
Es müssen mindestens Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten in Höhe des Zuschusses innerhalb des 3-jährigen Zweckbindungszeitraums anfallen.
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
Milieu, natuur en biodiversiteitWegmobiliteitLaadinfrastructuurCO2-reductieElektrisch en zero-emissie vervoerTransport, logistiek en mobiliteitEnergie, klimaat en verduurzamingLuchtkwaliteit
Financieel

Wat krijg je?

Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses in Höhe von pauschal 3.000 € im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Je Fahrzeug ist ein eigener Antrag zu stellen. Bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt. Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig. Pro Antragsteller/in sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig.
Eine Kombination mit dem Umweltbonus Elektromobilität des Bundes und städtischen E-Taxi-Förderprogrammen wie z. B. der Landeshauptstadt Stuttgart, welche andere Fördertatbestände bezuschussen, sind möglich. Eine Doppelförderung der gleichen Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen. Bei der vorliegenden Förderung handelt es sich um De-minimis-Beihilfen. Förderungen für Unternehmen werden über die EU-Verordnung 2023/2831 vom 13. Dezember 2023 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV auf De-minimis-Beihilfen) abgegolten.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode11 juni 2025 – 31 december 2031 Inkrafttreten; Dokumente und Formulare › Merkblätter/Richtlinien
31
DEC
Antragstellung sluit 31 december 2026
Open sinds 11 juni 2025
Fördermanagement; Inkrafttreten; Wie geht es weiterActief
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Op volgorde van binnenkomst
Vooraanmelding
Niet nodig
  • Legitimationsnachweis Vertragspartner Finanzhilfen
  • De-minimis-Erklärung
  • Angebot oder Bestellnachweis für das Fahrzeug
  • Zulassungsnachweis (sofern bereits vorhanden)
  • Kopie der Genehmigungsurkunde
Für jedes Fahrzeug wird ein eigener Online-Antrag mit De-minimis-Erklärung bei der L-Bank gestellt, fortlaufend bis spätestens 31. Dezember 2026; die Mittel werden nach dem Eingang vollständiger Anträge verteilt. Die L-Bank wickelt das Fördermanagement ab, die Mittel stellt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg bereit. Ausgezahlt wird erst nach dem Verwendungsnachweis mit Kauf- oder Leasingvertrag, Zulassungsnachweis und Genehmigungsurkunde. Der Empfänger bestätigt 1 ½ und 3 Jahre nach der Bewilligung, bei Leasing nach Ablauf der Leasingdauer, dass sich das Fahrzeug in seinem Eigentum und im Betrieb befindet, und teilt die jährliche Kilometerleistung mit; er kennzeichnet das Fahrzeug mit Logos des Landes und weist auf die Förderung hin; bei Verstößen kann die Zuwendung nach §§ 48, 49 und 49a LVwVfG zurückgefordert werden.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Niet subsidiabel
Apparatuur
Ladeinfrastrukturkosten, Förderkriterien › Zuwendungszweck: „Gefördert werden die Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge.“ › Sonstige Zuwendungsbestimmungen: „Eine Doppelförderung der gleichen Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen. Sollte eigene Ladeinfrastruktur für die eingesetzten E-Fahrzeuge über andere Förderprogramme bezuschusst werden, muss bestätigt werden, dass die Fördermittel aus dem vorliegenden Programm nicht zur Finanzierung von Ladeinfrastruktur, sondern nur für laufende Unterhaltungs- und Betriebskosten eingesetzt werden.“
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Unterhaltungs- und Betriebskosten, Förderkriterien › Zuwendungszweck: „Gefördert werden die Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge.“ › Zuwendungsvoraussetzungen: „Gefördert werden Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten von Fahrzeugen mit vollelektrischem Antrieb sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem.“ › Sonstige Zuwendungsbestimmungen: „Die Unterhaltung- und Betriebskosten müssen dabei während der Zweckbindungsfrist mindestens so hoch sein wie die erhaltene Förderung aus dem vorliegenden Programm.“ „Es müssen mindestens Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten in Höhe des Zuschusses innerhalb des 3-jährigen Zweckbindungszeitraums anfallen.“
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Bron

Contact & bron

Verstrekker
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank
Telefoon
0721 150-1676
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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