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E-Auto-Förderung: sozial gestaffelte Förderung der Anschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge

Fester Zuschuss von 1.500 bis 6.000 Euro für neue E-Autos privater Haushalte

Das BAFA fördert Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos oder förderfähigen Plug-in-Hybrids (Klasse M1, Erstzulassung ab 1. Januar 2026) mit einem festen Zuschuss von 1.500 bis 6.000 Euro, gestaffelt nach Haushaltseinkommen und Kinderzahl.

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In het kort

Wat is E-Auto-Förderung: sozial gestaffelte Förderung der Anschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge?

Wie
Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 80.000 Euro zuzüglich 5.000 Euro je förderrelevantem Kind, höchstens 90.000 Euro, nicht übersteigt.
Nr. 2 Buchst. k und m, Nr. 4
Waarvoor
Kauf oder Leasing eines neuen, erstmals in Deutschland zugelassenen Elektroautos der Klasse M1 im Privatvermögen: reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer mit höchstens 60 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite.
Nr. 2 Buchst. b bis d, Nr. 3
Wat je krijgt
Ein fester Zuschuss von 3.000 bis 6.000 Euro für Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge und von 1.500 bis 4.500 Euro für Plug-in-Hybride, je nach Haushaltseinkommen und Zahl der förderrelevanten Kinder.
Nr. 6
Wat je moet doen
Nach der Zulassung, spätestens nach zwölf Monaten, den Antrag mit BundID-Konto elektronisch über die Förderzentrale Deutschland beim BAFA stellen und die Einkommensteuerbescheide sowie gegebenenfalls Kindergeldnachweis und EU-Konformitätsbescheinigung hochladen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet.
Nr. 8.1, Nr. 8.3

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max subsidie per onderdeel
€ 5k – € 6k
2 onderdelen
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Zweck der Zuwendung ist es, durch die Gewährung eines finanziellen Zuschusses die Nachfrage nach elektrisch betriebenen Pkw bei privaten Haushalten zu erhöhen und dadurch den Markthochlauf der Elektromobilität zu unterstützen.

01
Markthochlauf der Elektromobilität beschleunigen
Die Förderung soll den Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland beschleunigen und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor beitragen.
02
Sozial ausgewogene Verbreitung
Die Förderung soll die Verbreitung elektrisch betriebener Pkw in der Breite der Gesellschaft erhöhen und eine sozial ausgewogene Marktdurchdringung ermöglichen.
03
Transformation der Automobilindustrie
Die Förderung unterstützt die Transformation der Automobilindustrie hin zu emissionsarmen und emissionsfreien Antriebstechnologien.
Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Zweck der Zuwendung ist es, durch die Gewährung eines finanziellen Zuschusses die Nachfrage nach elektrisch betriebenen Pkw bei privaten Haushalten zu erhöhen und dadurch den Markthochlauf der Elektromobilität zu unterstützen.

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Die Förderung ist sozial gestaffelt ausgestaltet und dient dazu, insbesondere Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen den Zugang zur Elektromobilität zu erleichtern und eine sozial ausgewogene Beteiligung am Markthochlauf der Elektromobilität zu ermöglichen. Sie trägt dazu bei, wirtschaftliche Zugangshürden bei der Anschaffung elektrisch betriebener Fahrzeuge zu verringern und eine breitere Marktdurchdringung emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge zu erreichen.

Zweck der Zuwendung ist es des Weiteren, einen Beitrag zu den Zielen der Förderung zu gewährleisten, indem das Fahrzeug mindestens für einen Zeitraum von 36 Monaten auf die Antragstellerin/den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen bleiben muss.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz im Inland im Sinne des Bundesmeldegesetzes, auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Förderrichtlinie zugelassen wurde und deren zu versteuerndes Haushaltjahreseinkommen 80 000 Euro, zuzüglich 5 000 Euro pro förderrelevantem Kind, höchstens jedoch 90 000 Euro, nicht übersteigt.
02
Nicht antragsberechtigt sind Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragstellerinnen/Antragsteller die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
03
Die E-Auto-Förderung kann je antragstellender Person nur einmal gewährt werden. Eine E-Auto-Förderung mehrerer Fahrzeuge für dieselbe Person ist ausgeschlossen. Die E-Auto-Förderung darf für ein und dasselbe Fahrzeug nur einmal gezahlt werden.
04
Gegenstand der Förderung ist der Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen elektrisch betriebenen Fahrzeugs der Klasse M1, das zuvor weder in Deutschland noch andernorts zugelassen war (Neufahrzeug) und dem Privatvermögen der antragstellenden Person zugeordnet ist. Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind nicht Gegenstand der Förderung.
05
Ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug ist zudem nur dann förderfähig, wenn dessen CO2-Emissionen höchstens 60 Gramm je Kilometer betragen oder dessen elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt und die Erstzulassung vor dem 1. Juli 2027 erfolgt ist.
06
Das Fahrzeug darf noch nicht durch die E-Auto-Förderung oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gefördert worden sein. Als vergleichbare staatliche Förderung gilt jede Zuwendung, die denselben Förderzweck verfolgt und unmittelbar die Anschaffungskosten des Fahrzeugs mindert. Bei parallelen Anträgen gilt die frühere Bewilligung.
07
Das Fahrzeug muss mindestens für einen Zeitraum von 36 Monaten auf die Antragstellerin/den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen bleiben (Mindesthaltedauer). Innerhalb der Mindesthaltedauer darf das Fahrzeug nicht in ein Betriebsvermögen eingelegt werden.
08
Im Sinne dieser Förderrichtlinie sind: … ein Haushalt: eine einzelne Person oder mehrere Personen, die eine auf Dauer angelegte Wohn- und Wirtschaftseinheit bilden. In der Wohneinheit lebende, erwerbstätige Kinder sind nicht zu berücksichtigen,
09
Im Sinne dieser Förderrichtlinie sind: … das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen: die Summe der zu versteuernden Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt lebenden antragstellenden Person sowie deren zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt lebenden Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner oder die Partnerin/der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen wird grundsätzlich anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen. Für jede im Sinne von Buchstabe k Satz 1 zum Haushaltseinkommen beitragende Person wird das anzusetzende Einkommen als Durchschnitt der in den beiden jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellsten Einkommensteuerbescheiden des Finanzamtes ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen ermittelt; die zugrunde zu legenden Bescheide dürfen nicht älter als drei Kalenderjahre sein. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus der Summe der so ermittelten Durchschnittswerte. Maßgeblich ist jeweils das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes,
10
Im Sinne dieser Förderrichtlinie sind: … eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier volljähriger Personen, die ohne miteinander verheiratet zu sein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu führen, einen gemeinsamen Haushalt führen. Bei zwei volljährigen Personen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, die nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, wird das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft vermutet, sofern nicht durch Eigenerklärung glaubhaft gemacht wird, dass dauerhaft getrennt gewirtschaftet wird,
11
Im Sinne dieser Förderrichtlinie sind: … förderrelevantes Kind: ein im Haushalt der antragstellenden Person lebendes Kind, für das eine Kindergeldberechtigung besteht und das zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Neufahrzeugs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Thema’s
WegmobiliteitCO2-reductieElektrisch en zero-emissie vervoerTransport, logistiek en mobiliteitEnergie, klimaat en verduurzaming
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt: maximaal € 5k – € 6k.

Reine Batterieelektro- und BrennstoffzellenfahrzeugeNr. 6 erste Tabelle
Min subsidie
€ 3k
Max subsidie
€ 6k
Kauf oder Leasing eines neuen, erstmals im Inland zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeugs oder Brennstoffzellenfahrzeugs der Klasse M1 im Privatvermögen, bei erstmaliger Zulassung vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2029. Fahrzeuge der Klasse M1 jeden Antriebs mit CO2-Emissionen von 0 Gramm je Kilometer sind gleichgestellt. Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 80.000 Euro zuzüglich 5.000 Euro je förderrelevantem Kind, höchstens 90.000 Euro, nicht übersteigt.
Fester Zuschuss nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl förderrelevanter Kinder (ohne Kind / ein Kind / zwei oder mehr Kinder): 0 Euro bis 45.000 Euro: 5.000 Euro / 5.500 Euro / 6.000 Euro; 45.001 Euro bis 60.000 Euro: 4.000 Euro / 4.500 Euro / 5.000 Euro; 60.001 Euro bis 80.000 Euro: 3.000 Euro / 3.500 Euro / 4.000 Euro; 80.001 Euro bis 85.000 Euro: nicht förderfähig / 3.500 Euro / 4.000 Euro; 85.001 Euro bis 90.000 Euro: nur mit zwei oder mehr Kindern 4.000 Euro; ab 90.001 Euro nicht förderfähig.
Festbetragsfinanzierung: nicht rückzahlbarer Zuschuss in fester Höhe, kein Prozentsatz der Anschaffungskosten (Nr. 6).
Von außen aufladbare HybridelektrofahrzeugeNr. 6 zweite Tabelle
Min subsidie
€ 2k
Max subsidie
€ 5k
Kauf oder Leasing eines neuen, erstmals im Inland zugelassenen von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs der Klasse M1 im Privatvermögen, insbesondere Plug-in-Hybride (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (REEV), mit CO2-Emissionen von höchstens 60 Gramm je Kilometer oder einer elektrischen Reichweite von mindestens 80 Kilometern, bei erstmaliger Zulassung vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 30. Juni 2027. Fahrzeuge der Klasse M1 jeden Antriebs mit höchstens 60 Gramm CO2 je Kilometer sind gleichgestellt. Bei mehr als 60 Gramm CO2 je Kilometer ist mit dem Antrag die EU-Konformitätsbescheinigung zum Nachweis der Reichweite vorzulegen. Antragsberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 80.000 Euro zuzüglich 5.000 Euro je förderrelevantem Kind, höchstens 90.000 Euro, nicht übersteigt. Die Förderung ab dem 1. Juli 2027 erstmals zugelassener Fahrzeuge gibt die Bundesregierung gesondert bekannt.
Fester Zuschuss nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl förderrelevanter Kinder (ohne Kind / ein Kind / zwei oder mehr Kinder): 0 Euro bis 45.000 Euro: 3.500 Euro / 4.000 Euro / 4.500 Euro; 45.001 Euro bis 60.000 Euro: 2.500 Euro / 3.000 Euro / 3.500 Euro; 60.001 Euro bis 80.000 Euro: 1.500 Euro / 2.000 Euro / 2.500 Euro; 80.001 Euro bis 85.000 Euro: nicht förderfähig / 2.000 Euro / 2.500 Euro; 85.001 Euro bis 90.000 Euro: nur mit zwei oder mehr Kindern 2.500 Euro; ab 90.001 Euro nicht förderfähig.
Festbetragsfinanzierung: nicht rückzahlbarer Zuschuss in fester Höhe, kein Prozentsatz der Anschaffungskosten (Nr. 6).
Das Fahrzeug darf nicht zugleich mit öffentlichen Mitteln eines anderen Fördermittelgebers gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) geschlossen. Eine vorherige Antragstellung bei einer öffentlichen Stelle, die eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMUKN geschlossen hat, ist unschädlich (Anzeigepflicht).
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode19 mei 2026 – 31 december 2029 Nr. 9
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Op volgorde van binnenkomst
Vooraanmelding
Niet nodig
Verplichte bijlagen
  • Zum Nachweis des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens: für jede zum Haushaltseinkommen beitragende Person grundsätzlich die beiden jeweils aktuellsten Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes, die nicht älter als drei Kalenderjahre sein dürfen; für Jahre mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung genügt jeweils der gemeinsame Einkommensteuerbescheid für beide Partner (Nr. 8.1)
  • Kindergeldnachweis der Familienkasse zum Nachweis der Anzahl förderrelevanter Kinder (Nr. 8.1)
  • EU-Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs, nur bei von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen mit CO2-Emissionen von mehr als 60 Gramm je Kilometer (Nr. 8.1)
  • Vollmacht zur Beantragung der E-Auto-Förderung, nur bei Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person (Nr. 4 Abs. 3 Satz 1; BAFA-Formular)
  • Eigenerklärung – Nichtvorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft, nur bei gemeinsamem Hauptwohnsitz mit einer volljährigen Person ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft (Nr. 2 Buchst. l; BAFA-Formular)
Antrag nach der erstmaligen Zulassung, spätestens zwölf Monate danach, elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (https://foerderzentrale.gov.de) mit BundID-Konto, auch durch eine bevollmächtigte Person. Anträge auf anderen Formularen oder unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet; bei mehreren Anträgen für dasselbe Fahrzeug zählt allein der zuerst eingegangene. Das BAFA bearbeitet in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs und zahlt nach positiver Prüfung auf ein Konto der antragstellenden Person aus; die Richtlinie hat das BMUKN erlassen. Unterlagen sind auf Deutsch vorzulegen, Übersetzungen von einem staatlich geprüften oder öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer. Ein Verwendungsnachweis entfällt. Falsche Einkommensangaben können zur Rücknahme der Bewilligung und Rückforderung führen. Das Fahrzeug muss 36 Monate auf die antragstellende Person zugelassen bleiben (Prüfung über das Zentrale Fahrzeugregister). Eine kürzere Haltedauer ist anzuzeigen; das BAFA entscheidet nach Ermessen über eine anteilige oder vollständige Rückforderung. Eine Rückabwicklung, Wandlung oder ein vergleichbarer Fall ist anzuzeigen und führt zur vollständigen Rückforderung zuzüglich Zinsen, außer bei einem gleichwertigen, förderfähigen Ersatzfahrzeug binnen sechs Monaten nach einer Gewährleistungs-Rückabwicklung. Unterlagen sind fünf Jahre vorzuhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; sind die Mittel ausgeschöpft, kann das BAFA einen Förderstopp aussprechen.
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6 november 2026 door Twin-redactie
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