Förderung der Dorfentwicklung in Hessen
Zuschüsse für die Dorfentwicklung in anerkannten Förderschwerpunkten in Hessen
Das Land Hessen fördert in anerkannten Förderschwerpunkten der Dorfentwicklung Konzepte, ehrenamtliche Kleinprojekte, Ortsbild und Baukultur, dörfliche Infrastruktur, Gebäude im Ortskern, Rückbau und strategische Sanierungsbereiche mit Zuschüssen von 35 bis 100 Prozent.
Bèta: deze subsidiedatabase is nog in opbouw. Onze redactie controleert elke regeling, maar gegevens kunnen onvolledig of verouderd zijn. Raadpleeg de officiële publicatie voordat je een aanvraag indient.
Wat is Förderung der Dorfentwicklung in Hessen?
Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.
Waarom bestaat deze regeling?
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren.
Over de regeling
Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren. Die Förderangebote der Dorfentwicklung sollen dazu beitragen, auf strukturelle und demographische Herausforderungen im ländlichen Raum aktiv, konzeptionell und gestalterisch zu reagieren und durch eigenständige Entwicklungsprozesse die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale zu mobilisieren.
Lees verderLees minder
Zweck der Förderung ist, - die Innenentwicklung zu stärken, - die Ortskerne funktional und gestalterisch zu erhalten und zu entwickeln, - die dörfliche Baukultur zu erhalten und weiterzuentwickeln, - die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zu erhalten und zu entwickeln, - die Wohn und Lebensqualität zu verbessern und - das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen.
Hierbei sind Aspekte der Digitalisierung, Inklusion, Maßnahmen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungen, Energieeffizienz und Umweltschutz als Querschnittsziele mit einzubeziehen. Die Förderung wird vorrangig in den Ortskernen eingesetzt.
Voorwaarden
Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.
Wat krijg je?
Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.
Konzepte, Dienstleistungen und IT-LösungenSubsidie max € 56.000Percentage 50–90%
Gefördert werden vertiefende Konzepte, Teilkonzepte, Sondergutachten und Machbarkeitsstudien, planerische Vorarbeiten (Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI), Moderations- und Beratungsdienstleistungen wie die städtebauliche Beratung, die Begleitung des Dorfentwicklungsprozesses durch ein Fachbüro, Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen, Evaluierung und Abschlussdokumentation, IT- und softwaregestützte Lösungen sowie Moderation und Beratung für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Ausgeschlossen sind Potenzialflächen- und Leerstandskataster sowie Projekte zur Umsetzung der digitalen Verwaltung. Antragsberechtigt sind kommunale Träger sowie öffentliche, nicht-kommunale und private Träger (natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften); diese nur für Konzepte, planerische Vorarbeiten und IT-Lösungen (B 4.1.2 a, b und g) zu Vorhaben mit öffentlicher Funktion nach B 4.3 oder B 4.4.
Unterstützung bürgerschaftlichen EngagementsSubsidie max € 24.000Percentage 70–90%
Gefördert werden ehrenamtliche Kleinprojekte für die Umsetzung des kommunalen Entwicklungskonzeptes im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen: Sie erhalten ein Budget und leiten die Zuwendung an Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen oder private Initiativen mit Sitz in der Kommune weiter. Die Steuerungsgruppe der Kommune legt die Kriterien für die Verwendung und die maximale Zuschusshöhe fest; im Antrag sind die Zielsetzungen und die Steuerungsinstrumente festzulegen.
Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches ErbeSubsidie max € 400.000Percentage 50–90%
Gefördert werden die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden von besonderer Bedeutung für die Baukultur und allgemeiner öffentlicher Bedeutung (Außensanierung und -gestaltung), Maßnahmen zur Erhaltung des Ortsbildes wie Treppen, Mauern, Brunnen und Brücken sowie die Erhaltung und Gestaltung innerörtlicher Frei- und Grünflächen wie Dorfplätze, innerörtlicher Gewässer und Biotope sowie Fußwege. Antragsberechtigt sind kommunale Träger sowie öffentliche, nicht-kommunale und private Träger für Vorhaben mit öffentlicher Funktion.
Örtliche InfrastruktureinrichtungenSubsidie max € 1.200.000Percentage 50–90%
Gefördert werden Schaffung, Erhalt und Ausbau dörflicher Infrastruktureinrichtungen in den Bereichen dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtung, Kultur und Soziales, von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie öffentliche und private, am Gemeinwohl orientierte Initiativen und Projekte der örtlichen Grundversorgung, jeweils zur Funktionserhaltung oder Funktionserweiterung; für die Funktionserweiterung ist ein Nutzungskonzept Voraussetzung. Ausgeschlossen sind Sportstätten, stationäre Nahversorgungseinrichtungen mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche und Kinderbetreuungseinrichtungen, soweit die kommunale Pflichtaufgabe sie erfasst. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche, nicht-kommunale Träger und private Träger bei Vorhaben mit öffentlicher Bedeutung.
Umnutzung, Sanierung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und GrünflächenSubsidie max € 60.000Percentage 35%
Gefördert werden Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und Neubau von Wohn-, Büro-, Wirtschafts- und Nebengebäuden im Ortskern (Außensanierung und -gestaltung), Wohnraumschaffung und Verbesserung der Wohnqualität (Außen- und Innensanierung) sowie Erweiterung und Neuanlage privater Hof-, Garten- und Grünflächen, nur in den definierten Fördergebieten der historischen Ortskerne; Kulturdenkmale (Einzeldenkmale) auch außerhalb. Nicht gefördert werden gewerblicher und sozialer Wohnungsbau sowie Innenausbau ohne Schaffung oder Erweiterung von Wohnraum oder bei Objekten mit mehr als drei Wohneinheiten; Innengewerke werden nur bezuschusst, wenn sie für die Wohnraumschaffung in ehemaligen Wirtschaftsgebäuden (nicht zu Wohnzwecken erbaut oder genutzt) relevant sind. Antragsberechtigt sind private Träger (natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften) und öffentliche, nicht-kommunale Träger wie Kirchen; ausgeschlossen sind Unternehmen der Immobilienwirtschaft und Personengesellschaften, an denen sie beteiligt sind.
Städtebaulich verträglicher RückbauSubsidie max € 240.000Percentage 35–90%
Gefördert werden Abriss und Rückbau nicht sanierungsfähiger oder nicht wirtschaftlich und nachhaltig umnutzungsfähiger baulicher Anlagen einschließlich Entsorgung und Entsiegelung im Zusammenhang mit Maßnahmen der Dorfentwicklung, bei kommunalen Trägern auch der Erwerb von Immobilien und bebauten Grundstücken. Voraussetzung sind eine qualifizierte Fachplanung und eine klar definierte Nachnutzung, die über eine Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren sicherzustellen ist; private und öffentliche, nicht-kommunale Vorhaben sind nur in den definierten Fördergebieten der historischen Ortskerne möglich. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, öffentliche, nicht-kommunale Träger und private Träger (natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften).
Innenentwicklung durch strategische SanierungsbereicheSubsidie max € 1.350.000Percentage 35–100%
In strategischen Sanierungsbereichen innerhalb der definierten Fördergebiete im Ortskern werden auf Basis eines Gesamtkonzeptes Konzepte und Dienstleistungen, Vorhaben zum dörflichen Charakter, örtliche Infrastruktureinrichtungen, Gebäude und Rückbau mit erhöhter Förderung gefördert, außerdem der Erwerb unbebauter und bebauter Grundstücke im Zusammenhang mit Maßnahmen der Dorfentwicklung, Planungen wie Bebauungspläne für § 34 BauGB-Gebiete und Bodenordnung sowie nicht-öffentliche Erschließungsvorhaben. Voraussetzung ist ein Antrag der Kommune auf Anerkennung des strategischen Sanierungsbereiches mit einem qualifizierten Fachkonzept samt Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan; die öffentlichen und privaten Partner sind über eine Absichtserklärung zu beteiligen, die Anerkennung erfolgt durch die WIBank unter Beteiligung des Fachministeriums. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, öffentliche, nicht-kommunale Träger und private Träger (natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften).
Deadlines & cycli
Hoe vraag je aan?
- Erklärung über „De-minimis“-Beihilfen
- Sonstige Hinweise und Erklärungen (im Portal zu bestätigen)
- Nutzungskonzept mit Projektbeschreibung, Skizzen, Plänen und Grundflächen, Ziel und Nutzen, Strategie, Bedarf, Ist-Zustand, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Finanzierung (bei Funktionserweiterung örtlicher Infrastruktureinrichtungen)
- Baugenehmigung (bei genehmigungspflichtigen Vorhaben, vor der Bewilligung)
- Gremienbeschlüsse über die Bereitstellung der Eigenmittel und die Übernahme der Folgekosten (öffentliche Zuwendungsempfänger, vor der Bewilligung)
- Qualifizierte Fachplanung (städtebaulich verträglicher Rückbau)
- Bescheinigung des Werts angekaufter Grundstücke oder Immobilien durch einen unabhängigen qualifizierten Sachverständigen oder eine amtliche Stelle
- Qualifiziertes Fachkonzept mit Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan und Absichtserklärung der öffentlichen und privaten Partner (strategische Sanierungsbereiche)
- Antrag kommunal ersetzende Maßnahmen – Dorfentwicklung mit Bescheinigung des öffentlichen Interesses durch die Kommune
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen)
Waar mag het aan besteed worden?
Bestanden & formulieren
Contact & bron
Start je Förderung der Dorfentwicklung in Hessen-aanvraag
in Twin.
Twin schrijft je aanvraag mee op basis van de regeling en je eigen projectdocumenten. Jij houdt de regie over elke tekst.