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Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft (Bewässerungsrichtlinie NRW)

Landeszuschuss für überbetriebliche Bewässerungsanlagen in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Körperschaften des öffentlichen Rechts, etwa Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände, beim Neubau und der Erweiterung überbetrieblicher Bewässerungsanlagen mit bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2,1 Mio. Euro.

Deadline
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Geverifieerd op 6 november 2026Bron: landwirtschaftskammer.de/foerderung/pdf/bewaesserungsrichtlinie-runderlass-mulnv.pdfUitgevoerd door LWK NRW

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In het kort

Wat is Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft (Bewässerungsrichtlinie NRW)?

Wie
Körperschaften des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen, darunter Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasser- und Bodenverbände. Gefördert wird nur in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz und nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Nr. 3 und 4
Waarvoor
Neubau und Erweiterung überbetrieblicher Anlagen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für die Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft, einschließlich Planung, Beratung und Genehmigungen. Einzelbetriebliche Maßnahmen sind ausgeschlossen.
Nr. 2.1 und 2.2
Wat je krijgt
Ein Zuschuss von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2,1 Mio. Euro bei einer Bemessungsgrundlage von höchstens 3 Mio. Euro. Zuwendungen unter 20.000 Euro werden nicht bewilligt.
Nr. 5.3 und 5.4
Wat je moet doen
Vor Beginn der Maßnahme den Bewilligungsantrag mit den Anlagen 1 bis 5 bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einreichen. Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft; eine Antragsfrist nennt sie nicht.
Nr. 8.1 und 9

Opgebouwd uit de gegevens op deze pagina, zonder eigen toevoegingen.

Max per aanvraag
€ 2,1M
Bis zu 70 % der nach Abzug von Beiträgen Dritter anfallenden zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2,1 Mio. Euro; die Bemessungsgrundlage ist auf höchstens 3 Mio. Euro begrenzt.
Subsidie­percentage
70%
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Das Land gewährt Zuwendungen für die Durchführung von überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft nach Maßgabe dieser Richtlinie.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Zuwendungsempfänger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden und Wasser- und Bodenverbände.
02
Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz einschließlich der Kosten für Planung, Beratung und Genehmigungen.
03
Nicht förderfähig sind: … g) einzelbetriebliche Maßnahmen und Investitionen.
04
Technische Einrichtungen nach Nummer 2 dürfen nur nach Vorliegen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und nur in Regionen gefördert werden, die im langjährigen Mittel von April bis September eine negative klimatische Wasserbilanz aufweisen.
05
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist vor Beginn der Maßnahme bei der Direktorin beziehungsweise dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte beziehungsweise Landesbeauftragter einzureichen.
06
Der Ausbau einer bestehenden Anlage zur Entnahme von Wasser für Bewässerungszwecke in Gartenbau und Landwirtschaft, welche eine Steigerung der Förderleistung um mindestens 25% zur Folge hat, gilt als wesentliche Erweiterung und ist im Sinne der Bewässerungsrichtlinie NRW ebenfalls förderfähig.
07
Der Kauf von bereits bestehenden Brunnenanlagen bzw. von gebrauchten Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpenanlagen für Bewässerungszwecke ist nicht förderfähig.
08
Der Antragsteller muss darüber hinaus zum Bewilligungsantrag erklären, dass die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist und Betriebs- und Folgekosten nach Fertigstellung der geförderten Einrichtungen und Maschinen, mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist, im vollen Umfang von der Körperschaft des öffentlichen Rechts getragen werden können.
Thema’s
Tuinbouw en glastuinbouwLandbouw, voedsel, bosbouw en visserijBouw, vastgoed en ruimtelijke ontwikkelingAkkerbouwGrond-, weg- en waterbouw
Projectfase
Investering
Financieel

Wat krijg je?

70% van je subsidiabele projectkosten, met een maximum van € 2,1M per aanvraag.

Subsidiepercentage
70%
Min per aanvraag
€ 20k
Max per aanvraag
€ 2,1M
Max projectkosten
€ 3M
Minimum per aanvraag
€ 20k · Zuwendungsbeträge unter 20.000 Euro (Bagatellgrenze) werden nicht bewilligt.
Toelichting bij het maximum
Bis zu 70 % der nach Abzug von Beiträgen Dritter anfallenden zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2,1 Mio. Euro; die Bemessungsgrundlage ist auf höchstens 3 Mio. Euro begrenzt.
Cumulatie
Kumulierbarkeit: Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderungsprogramme gefördert werden, dürfen nicht gleichzeitig nach diesen Grundsätzen gefördert werden. Eine Kumulation mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der Förderbanken der Länder ist möglich. Die beihilferechtlichen Höchstgrenzen dürfen bei einer Kumulation nicht überschritten werden.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiodetot 31 december 2026 Nr. 9
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Vooraanmelding
Niet nodig
  • Selbsterklärung zu Leitungsrechten (Nachweis der Leitungsrechte bzw. die Zustimmung der Grundeigentümer für die Verlegung von Wasserleitungen) (Anlage 1)
  • Kreditbereitschaftserklärung (Anlage 2)
  • Nachweis der Eigenmittel (Anlage 3)
  • Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Anlage 4)
  • Finanzierungs- und Kostenplan (Wirtschaftlichkeitsberechnung) (Anlage 5)
  • Wasserrechtliche Genehmigung gemäß Landeswassergesetz (LWG)
  • gültige Baugenehmigung (ggf. Negativbescheinigung)
  • Nachweis der Antragsberechtigung (z.B. Genehmigung/Veröffentlichung des Wasser- und Bodenverbandes seitens der zuständigen Bezirksregierung)
  • Lagepläne mit Trassenplan der Zuleitungen von Wasser (sofern beantragt)
  • Vollmacht (ausgefüllte Vollmacht beifügen)
  • Einzelaufstellung der Kosten und Rechnungen (Beratungs- und Planungskosten, Gutachterkosten, Kosten für Genehmigungen)
  • Darlehensverträge
Den Antrag vor Beginn der Maßnahme nach dem Muster der Bewilligungsbehörde mit den Anlagen 1 bis 5 bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (Direktor als Landesbeauftragter, Geschäftsbereich 3 – EU-Zahlstelle, Förderung) einreichen; sie entscheidet als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ausgezahlt wird nach Prüfung der Verwendungsnachweise: mit höchstens zwei Zwischennachweisen bis zu 75 % der Zuwendung, der Rest mit dem Schlussverwendungsnachweis. Abweichungen vom Antrag sind mit dem Auszahlungsantrag mitzuteilen. Die Einrichtungen sind während der Zweckbindungsfrist den Verbandsmitgliedern und weiteren interessierten Betrieben zu gleichen Konditionen zugänglich zu machen. Werden technische Einrichtungen und Maschinen innerhalb von fünf Jahren oder Bauten innerhalb von zwölf Jahren veräußert oder zweckwidrig verwendet, kann die Bewilligung widerrufen werden; Unterlagen sind ebenso lange aufzubewahren.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Bron: Nr. 2.1
Loonkosten
Niet subsidiabel
Materialen
Niet subsidiabel
Uitbesteding
Niet subsidiabel
Apparatuur
Nr. 2.1: Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz einschließlich der Kosten für Planung, Beratung und Genehmigungen. Nicht förderfähig ist nach Nr. 2.2 Buchst. b die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten.
Grond
Nr. 2.2 Buchst. f: Grunderwerb zur Realisierung baulicher Anlagen, soweit er 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben übersteigt (nicht förderfähig).
Gebouwen
Nr. 2.1: Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz einschließlich der Kosten für Planung, Beratung und Genehmigungen.
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 2.1: Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz einschließlich der Kosten für Planung, Beratung und Genehmigungen. Nr. 2.2: Nicht förderfähig sind: a) der Bau von Verwaltungsgebäuden, b) die Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten, c) die Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen, d) gewässerkundliche Daueraufgaben, e) institutionelle Förderungen, f) Grunderwerb zur Realisierung baulicher Anlagen, soweit er 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben übersteigt, g) einzelbetriebliche Maßnahmen und Investitionen. Nr. 5.4.1: Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Unbare Eigenleistungen, Skonti, Rabatte und Kreditbeschaffungskosten gehören nicht zur Bemessungsgrundlage.
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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Telefoon
0251 2376-431
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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