BEG Heizungsförderung (KfW)
KfW-Zuschuss für klimafreundliche Heizungen und Netzanschlüsse
Die KfW bezuschusst in Bestandsgebäuden Wärmepumpen, Biomasse-, Solarthermie- und andere effiziente Heizungen sowie Netzanschlüsse mit 30 %, für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 15 %, mit EU-Ursprung 30 %; selbstnutzende Eigentümer erhalten mit Boni bis zu 70 % oder 80 %.
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Wat is BEG Heizungsförderung (KfW)?
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Waarom bestaat deze regeling?
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden.
Over de regeling
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Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Das Erreichen einer (neuen) Effizienzhaus-Stufe durch die mit dieser Förderrichtlinie geförderten Einzelmaßnahmen ist nicht erforderlich. Der Kohärenz zur CO2-Bepreisung, dem effizienten Mitteleinsatz im Hinblick auf die erzielten THG-Einsparungen wird bei der Förderung Rechnung getragen.
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Eine stärkere einkommensabhängige Staffelung der Förderung trägt dazu bei, dass Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung noch zielgerichteter unterstützt werden. Zugleich setzt die degressive Ausgestaltung der Förderung Anreize für die Hebung von Effizienzpotenzialen und trägt zur Kostensenkung bei.
Voorwaarden
Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.
Wat krijg je?
Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.
Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458)Subsidie min € 300projectkostenPercentage 30–80%
Zuschuss Nr. 458 der KfW für private Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude in Deutschland (selbst bewohnte oder vermietete Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen bei Maßnahmen am Sondereigentum) und für Wohnungseigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum; nicht antragsberechtigt sind im Grundbuch eingetragene GbR und ihre Gesellschafter sowie Nießbrauchberechtigte. Gefördert werden Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben), innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Grundförderung 30 %, für die selbstgenutzte Wohneinheit Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus; zusammen höchstens 70 %, bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro höchstens 80 % der förderfähigen Ausgaben. In einer WEG stellt die Verwaltung den Basisantrag, eine bevollmächtigte Eigentümerin oder ein bevollmächtigter Eigentümer nur, wenn die WEG keine Verwaltung bestellt hat; außerhalb einer Antragstellung für eine WEG sind Anträge mit Vollmacht nicht zugelassen. In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern bestätigt die antragstellende Person deren Einverständnis zur Förderung und stellt den Basisantrag. Boni beantragen selbstnutzende Eigentümer in WEG und Mehrfamilienhaus mit einem Zusatzantrag, der spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrages und vor der Nachweiseinreichung gestellt werden muss; in einem Gebäude mit einer Wohneinheit wird der Bonus im Basisantrag beantragt.
Unternehmen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 459)Subsidie min € 300projectkostenPercentage 30%
Zuschuss Nr. 459 der KfW für Vorhaben an bestehenden Wohngebäuden in Deutschland durch Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen, Contractoren, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Personengesellschaften (auch GbR) und juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften sowie Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung, die kommunale Aufgaben wahrnehmen. Gefördert werden Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben), innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Zuschuss 30 % der förderfähigen Ausgaben; die Vertretungsberechtigung wird mit Registerauszug nachgewiesen.
Unternehmen – Nichtwohngebäude (Zuschuss Nr. 522)Subsidie min € 300projectkostenPercentage 30%
Zuschuss Nr. 522 der KfW für Vorhaben an bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland durch Privatpersonen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen, Contractoren, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Personengesellschaften (auch GbR) und juristische Personen des Privatrechts sowie Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung, die kommunale Aufgaben wahrnehmen. Gefördert werden Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben), innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz; Strahlungsheizungen in Räumen mit mehr als 4 Meter Raumhöhe sieht die Richtlinie vor; laut KfW-Infoblatt soll ihre Förderung voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich sein, der genaue Zeitpunkt wird gesondert bekannt gegeben. Zuschuss 30 % der förderfähigen Ausgaben.
Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (Zuschuss Nr. 422)Subsidie min € 300projectkostenPercentage 30%
Zuschuss Nr. 422 der KfW für kommunale Gebietskörperschaften, ihre rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände sowie Stadtstaaten und ihre Eigenbetriebe, soweit sie kommunale Aufgaben wahrnehmen, für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland; kommunale Unternehmen beantragen in den Zuschüssen Nr. 459 oder 522. Gefördert werden Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben), innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz; Strahlungsheizungen in Nichtwohngebäuden soll die KfW laut Infoblatt voraussichtlich ab Dezember 2026 fördern; der genaue Zeitpunkt wird gesondert bekannt gegeben. Zuschuss 30 % der förderfähigen Ausgaben; in Kombination mit anderen Fördermitteln sind bis zu 90 % zulässig. Den Antrag stellt eine intern vertretungsberechtigte Person; nachgewiesen mit dem Formular 600 000 5184. Fragen zum Zuschuss Nr. 422 beantwortet das KfW-Dialogcenter unter 0800 539-9008 (kostenfrei).
Deadlines & cycli
Hoe vraag je aan?
- Bestätigung zum Antrag (BzA), bei Nichtwohngebäuden gBzA
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage mit dem voraussichtlichen Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme
Waar mag het aan besteed worden?
Bestanden & formulieren
Contact & bron
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in Twin.
Twin schrijft je aanvraag mee op basis van de regeling en je eigen projectdocumenten. Jij houdt de regie over elke tekst.