Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschuss (BAFA)
Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden
Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden mit einem Zuschuss: Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Gebäudenetze, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Grundfördersatz 15 bis 50 % der förderfähigen Ausgaben, mit Boni.
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Wat is Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschuss (BAFA)?
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Waarom bestaat deze regeling?
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden.
Over de regeling
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Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzureizen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Das Erreichen einer (neuen) Effizienzhaus-Stufe durch die mit dieser Förderrichtlinie geförderten Einzelmaßnahmen ist nicht erforderlich. Der Kohärenz zur CO2-Bepreisung, dem effizienten Mitteleinsatz im Hinblick auf die erzielten THG-Einsparungen wird bei der Förderung Rechnung getragen. Eine stärkere einkommensabhängige Staffelung der Förderung trägt dazu bei, dass Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung noch zielgerichteter unterstützt werden. Zugleich setzt die degressive Ausgestaltung der Förderung Anreize für die Hebung von Effizienzpotenzialen und trägt zur Kostensenkung bei. Mit einem neuen Bonus für Worst Performing Buildings bei den BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wird zudem die priorisierte Sanierung energetisch besonders ineffizienter Gebäude gestärkt.
Voorwaarden
Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.
Wat krijg je?
Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.
Einzelmaßnahmen an der GebäudehülleSubsidie min € 300projectkostenPercentage 15–25%
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden: Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren, Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden sowie sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Die Maßnahmen müssen den Technischen Mindestanforderungen der Richtlinie entsprechen; für den Antrag ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Antragsberechtigt sind alle Investoren an Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Anlagentechnik (außer Heizung)Subsidie min € 300projectkostenPercentage 15–20%
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz: Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung, bei Wohngebäuden digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“), bei Nichtwohngebäuden Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für einen Gebäudeautomatisierungsgrad mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 sowie Kältetechnik zur Raumkühlung. Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen. Für den Antrag ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden; antragsberechtigt sind alle Investoren an Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines GebäudenetzesSubsidie min € 300projectkostenPercentage 30–80%
Gefördert werden die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes, das zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten mit Wärme und Kälte versorgt: Wärmeverteilung auch außerhalb der Grundstücke angeschlossener Gebäude, Wärmeerzeugung, gegebenenfalls Wärmespeicherung, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen sowie Installation, Inbetriebnahme und Umfeldmaßnahmen. Die Wärmeerzeugung muss nach der Maßnahme zu mindestens 65 % aus förderfähigen Wärmeerzeugern und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgen; mit Gas, Öl oder Kohle betriebene Wärmeerzeuger sind außer Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähigen Heizungen nicht förderfähig. Für den Antrag ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden; für jedes versorgte Bestandsgebäude wird ein eigener Antrag gestellt.
HeizungsoptimierungSubsidie min € 300projectkostenPercentage 15–50%
Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten oder in Nichtwohngebäuden mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche, etwa der hydraulische Abgleich mit Einstellung der Heizkurve, der Austausch von Heizungspumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörper, Wärmespeicher und Mess-, Steuer- und Regelungstechnik; die Heizungsanlage muss älter als zwei und, wenn sie fossil betrieben wird, nicht älter als zwanzig Jahre sein. Gefördert werden außerdem Maßnahmen, die die Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse ab 4 Kilowatt Nennwärmeleistung um mindestens 80 % senken, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern ist ausgeschlossen. Für den Antrag ist ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Fachplanung und BaubegleitungSubsidie –Percentage 50%
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich einer akustischen Fachplanung mit direktem inhaltlichem Bezug zu einer geförderten Maßnahme an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), der Errichtung, dem Umbau oder der Erweiterung eines Gebäudenetzes oder der Heizungsoptimierung. Die Leistungen muss ein Energieeffizienz-Experte oder ein zusätzlich zu ihm beauftragter Dritter erbringen; der Experte ist für das Vorhaben unabhängig von den bauausführenden Unternehmen und Lieferanten zu beauftragen.
Deadlines & cycli
Hoe vraag je aan?
- „Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen“ (Online-Antragsformular im BAFA-Portal)
- Lageplan der Gebäude (Pflichtupload bei Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes und/oder Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz)
- Gemeinsam von Contractor und Contractingnehmer unterzeichnete Erklärung zum Entwurf des Contracting-Vertrages (bei Antragstellung durch einen Contractor)
- Vom Antragsteller unterschriebene BAFA-Vollmacht „Vollmacht zur Beantragung und Abwicklung von BEG-Einzelmaßnahmen“ (bei Beauftragung eines Bevollmächtigten)
- Formblatt „Übertrag förderfähiger Ausgaben“ (Gebäudenetz, in allen betroffenen Anträgen)
- Formlose Bestätigung des Energieeffizienz-Experten zur Heizlast jedes versorgten Gebäudes (Gebäudenetz, wenn nicht förderfähige Gebäude mitversorgt werden)
- Meldebescheinigung oder Meldebestätigung (Zusatzantrag Einkommensbonus)
- Erweiterte Meldebescheinigung oder -bestätigung, wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt (Zusatzantrag Einkommensbonus)
- Grundbuchauszug (Zusatzantrag Einkommensbonus)
- Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung des Hauptantrages aller Personen, die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen (Zusatzantrag Einkommensbonus)
Waar mag het aan besteed worden?
Bestanden & formulieren
Contact & bron
Start je BEG EM-aanvraag
in Twin.
Twin schrijft je aanvraag mee op basis van de regeling en je eigen projectdocumenten. Jij houdt de regie over elke tekst.