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Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+): Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben

Zuschuss für technologische Entwicklungsvorhaben von Unternehmen in Bayern

Zuschuss des Freistaats Bayern für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben: bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für industrielle Forschung in standortrelevanten Vorhaben bis zu 50 %, jeweils plus 10 Punkte für mittlere und 20 für kleine Unternehmen.

Deadline
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Geverifieerd op 6 november 2026Bron: gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7071_W_10425/trueUitgevoerd door Bayern Innovativ GmbH

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In het kort

Wat is Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+): Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben?

Wie
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten, bei standortrelevanten Technologievorhaben Unternehmen jeder Größe, jeweils mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. Kleine und mittlere Unternehmen werden bei Entwicklungsvorhaben bevorzugt.
Nr. 3.1.1, 3.1.2, 3.2
Waarvoor
Die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen bis zum Vorprototyp oder Prototyp, in Ausnahmefällen technische Durchführbarkeitsstudien, sowie Technologievorhaben von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für Bayern.
Nr. 2.1, 2.1.1, 2.1.2, 2.2
Wat je krijgt
Ein Zuschuss von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für industrielle Forschung in standortrelevanten Technologievorhaben bis zu 50 %, plus 10 Prozentpunkte für mittlere und 20 Prozentpunkte für kleine Unternehmen. Einen Höchstbetrag nennt die Richtlinie nicht.
Nr. 5.1, 5.3, 5.3.1, 5.3.3
Wat je moet doen
Zuerst wird beim Projektträger Bayern eine Projektskizze eingereicht; die Skizzen werden in der Regel vierteljährlich verglichen und die bestbewerteten zum elektronischen Antrag aufgefordert. Mit dem Vorhaben darf erst nach Eingang eines prüffähigen Antrags begonnen werden.
Nr. 4.5, 7.1.2, 7.1.3, 7.1.4

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Subsidie­percentage
25–70%
per onderdeel en activiteit
Doel & impact

Waarom bestaat deze regeling?

Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.

Beschrijving

Over de regeling

Samengesteld uit passages uit de bekendmaking van de regeling, zonder eigen toevoegingen.

Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern. Die Entwicklung sowie die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft sind notwendig, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten und dadurch ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. Die Förderung soll zur Fortentwicklung einer modernen Wirtschaftsstruktur in Bayern beitragen.

Kom ik in aanmerking?

Voorwaarden

Letterlijk uit de regeling, met het artikel waarin de voorwaarde staat.

01
Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist.
02
Bestehende Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden.
03
Bei einer wissensbasierten Dienstleistung muss der Antragsteller die Absicht haben, diese selbst am Markt anzubieten.
04
Der Durchführungszeitraum von technischen Durchführbarkeitsstudien ist auf höchstens ein Jahr begrenzt.
05
Zudem können standortrelevante Technologievorhaben gefördert werden, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind.
06
Diese außergewöhnliche strategische Bedeutung besteht insbesondere aufgrund – der im Verwertungskonzept begründet dargestellten außergewöhnlichen Beschäftigungseffekte. – des im Verwertungskonzept begründet dargestellten außergewöhnlichen volkswirtschaftlichen Nutzens einer an das Projekt anschließenden wirtschaftlichen Verwertung. – der im Verwertungskonzept begründet dargestellten außergewöhnlichen technologischen Ambitioniertheit des Vorhabens. – der außergewöhnlichen strategischen Bedeutung der Technologie für den Wirtschaftsstandort Bayern.
07
Nicht gefördert werden Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführt werden.
08
Antragsberechtigt sind … für Vorhaben nach Nr. 2.1 grundsätzlich nur mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit (im Unternehmensverbund) weniger als 400 Beschäftigten, die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
09
Antragsberechtigt sind … für Vorhaben nach Nr. 2.2 grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
10
Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen.
11
Die Vorhaben müssen der „experimentelle Entwicklung“ nach Art. 2 Nr. 86 AGVO zuordenbar sein.
12
Die experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.
13
Zudem muss die Durchführung des Vorhabens mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein, aber dennoch auf Grundlage des vorgesehenen Lösungswegs als technisch machbar erscheinen.
14
Das Vorhaben muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d.h. die zu entwickelnden bzw. zur Anwendung kommenden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen und vom Antragsteller selbst durchgeführt werden.
15
Das Vorhaben muss im Hinblick auf die Marktgegebenheiten zumindest mittelfristig wirtschaftlich erfolgversprechend sein.
16
Das Vorhaben muss von wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sein. Volkswirtschaftlich bedeutsam ist ein Vorhaben insbesondere dann, wenn es einen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft oder zur Sicherung bzw. zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in Bayern leistet.
17
Der erforderliche Aufwand für das Vorhaben muss bei Abwägung der finanziellen Situation und der Zukunftsaussichten des Unternehmens sowie der mit dem Vorhaben verbundenen technischen Risiken so erheblich sein, dass seine Durchführung ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur erheblich verzögert zu erwarten wäre.
18
Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
19
Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bzw. im Fall von Anwendungsvorhaben gem. Nr. 2.3 bei der Hausbank bereits begonnen wurden.
20
Das Unternehmen muss über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens verfügen.
21
Das antragstellende Unternehmen muss für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen.
22
Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c) AGVO in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO werden nicht gefördert.
23
Dies gilt insbesondere für Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
24
Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für dessen gesetzlichen Vertreter, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO oder § 284 AO abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
25
Einem Unternehmen, das einer Rückforderung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, darf eine Beihilfe nach diesen Richtlinien nicht gewährt werden.
Alle groottes
Micro< 10 fte
Small< 50 fte
Medium< 250 fte
Large≥ 250 fte
Thema’s
ProductinnovatieExperimentele ontwikkelingDiensteninnovatieOnderzoek, ontwikkeling en innovatieProcesinnovatieHaalbaarheidsonderzoekIndustrieel onderzoek
Projectfase
HaalbaarheidOnderzoekOntwikkeling
Financieel

Wat krijg je?

Wat je krijgt hangt af van het onderdeel waarvoor je aanvraagt.

Subsidiepercentage
25–45%
Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen, insbesondere eines neuen Produkts oder Produktionsverfahrens von der Idee bis zum Vorprototyp (Phase I) oder vom Vorprototyp bis zum ersten Prototypen (Phase II); in begründeten Ausnahmefällen auch technische Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Entwicklungsvorhaben mit höchstens einem Jahr Durchführungszeitraum. Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit (im Unternehmensverbund) weniger als 400 Beschäftigten und Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern; kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt berücksichtigt.
Aufwendungen der experimentellen Entwicklung: 25% tot 45% (+10 procentpunt bij mittlere Unternehmen, +20 procentpunt bij kleine Unternehmen)
Für technische Durchführbarkeitsstudien nach Nr. 2.1.2 legt die Richtlinie keinen eigenen Fördersatz fest.
Subsidiepercentage
25–70%
Min projectkosten
€ 1M
Technologievorhaben von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern, insbesondere wegen im Verwertungskonzept begründeter außergewöhnlicher Beschäftigungseffekte, eines außergewöhnlichen volkswirtschaftlichen Nutzens der anschließenden Verwertung oder einer außergewöhnlichen technologischen Ambitioniertheit, oder wegen der außergewöhnlichen strategischen Bedeutung der Technologie für den Wirtschaftsstandort Bayern; ausnahmsweise auch einzelne Arbeitspakete der industriellen Forschung. Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeder Größe mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 1 Mio. € betragen.
Aufwendungen der experimentellen Entwicklung: 25% tot 45% (+10 procentpunt bij mittlere Unternehmen, +20 procentpunt bij kleine Unternehmen)
Einzelne Arbeitspakete der industriellen Forschung: 50% tot 70% (+10 procentpunt bij mittlere Unternehmen, +20 procentpunt bij kleine Unternehmen)
Sind unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der industriellen Forschung als auch der experimentellen Entwicklung zuordenbar, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.
Cumulatie
Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen Beihilfen ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 8 AGVO möglich.
Type
Directe subsidie (niet terug te betalen)
Kalender

Deadlines & cycli

Programmaperiode1 juli 2019 – 31 december 2029 Nr. 8.1 Satz 1
Cyclus: Eine Antwort auf die Projektskizze erfolgt in der Regel rund 8 bis 12 Wochen nach Skizzeneingang; zwischen erstem Kontakt und Förderbescheid vergehen nach Erfahrung des Projektträgers meist 6 bis 12 Monate. Zeitlicher Rahmen & Fristen
Aanvraag

Hoe vraag je aan?

Tender
Verplicht, vóór de volledige aanvraag
  • Kurze schriftliche Zusammenfassung (Exposé) des Projektes und Hintergrundinformationen zum Unternehmen
  • Projektskizze
  • Verwertungskonzept (standortrelevante Technologievorhaben)
  • Detaillierte fachliche Projektbeschreibung und -planung
  • Arbeits- und Verwertungsplan
  • Genauer Finanzierungsplan
  • Prüffähige Unterlagen zur Finanzierung des Eigenanteils (z. B. Kontoauszüge oder Darlehenszusagen)
  • Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Liquiditätsplanung
  • Informationen zu den Fachkompetenzen der Mitarbeitenden
Projektskizzen und Anträge sind an den Projektträger Bayern zu richten; eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird empfohlen. Der Projektträger wertet die Skizzen in der Regel zum Quartalsende relativ zueinander; die bestbewerteten Vorhaben werden zur Antragstellung aufgefordert, nicht aufgeforderte Skizzen gelten als erledigt. Der Antrag ist formgebunden und wird elektronisch gestellt (ELAN); die Zugangsdaten gibt der Projektträger. Der Projektträger prüft Skizzen und Anträge, gibt eine Empfehlung für die Förderentscheidung ab und bearbeitet Zahlungsanforderungen, Zwischenberichte, Verwendungsnachweis und Verwertungsberichte. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erlässt den Zuwendungsbescheid und zahlt aus; Mittelabrufe und Verwendungsnachweis gehen über den Projektträger. Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist zur Prüfung berechtigt; Einzelbeihilfen über 100 000 Euro werden in der Transparenz-Datenbank veröffentlicht.
Subsidiabele kosten

Waar mag het aan besteed worden?

Loonkosten
Nr. 6.1, 6.1.1: Zuwendungsfähige Ausgaben für Vorhaben nach Nr. 2.1 und 2.2 sind: bei einer Förderung als Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben nach Maßgabe von Art. 25 AGVO: – Personalkosten (Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese für das Forschungsvorhaben angestellt sind). Als zuwendungsfähige Personalkosten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können je nachgewiesenem Personenmonat (entspricht 160 Stunden bei stundenweiser Aufzeichnung) für eigenes, fest angestelltes Personal folgende Beträge in Ansatz gebracht werden: | Mitarbeiter der antragstellenden Rechtsperson (Vollzeitäquivalent gemäß Art. 5 Anhang I AGVO) zum Zeitpunkt der Antragstellung | ≤ 250 | > 250 ≤ 1000 | > 1000 | | --- | --- | --- | --- | | Akademiker, Dipl.-Ing. u. Ä. | 10.000 € | 11.000 € | 13.000 € | | Techniker, Meister u. Ä. | 8.000 € | 8.800 € | 10.400 € | | Facharbeiter, Laboranten u. Ä. | 6.000 € | 6.600 € | 7.800 € | Hiermit sind die Personaleinzelkosten, die Personalnebenkosten sowie die Gemeinkosten und Reisekosten abgegolten.
Materialen
Nr. 6.1, 6.1.1: Zuwendungsfähige Ausgaben für Vorhaben nach Nr. 2.1 und 2.2 sind: bei einer Förderung als Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben nach Maßgabe von Art. 25 AGVO: – Sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.), die unmittelbar durch die Forschungstätigkeit entstehen.
Uitbesteding
Nr. 6.1, 6.1.1: Zuwendungsfähige Ausgaben für Vorhaben nach Nr. 2.1 und 2.2 sind: bei einer Förderung als Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben nach Maßgabe von Art. 25 AGVO: – Ausgaben für Auftragsforschung, technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Ausgaben für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden (Fremdleistungen). Die Bedingungen des Rechtsgeschäfts zwischen den Vertragsparteien dürfen sich hierbei nicht von denjenigen unterscheiden, die bei einem Rechtsgeschäft zwischen unabhängigen Unternehmen festgelegt werden und es dürfen keine wettbewerbswidrigen Absprachen vorliegen (so genannter „Fremdvergleichsgrundsatz“ nach Art. 2 Nr. 39a AGVO).
Apparatuur
Nr. 6.1, 6.1.1: Zuwendungsfähige Ausgaben für Vorhaben nach Nr. 2.1 und 2.2 sind: bei einer Förderung als Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben nach Maßgabe von Art. 25 AGVO: – Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Forschungsvorhaben genutzt werden (Sondereinzelkosten, Abschreibungen auf vorhabenspezifische Anlagen). Werden diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Forschungsvorhaben verwendet, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Forschungsvorhabens als zuwendungsfähig (zeit- und vorhabenanteilig).
Grond
Niet subsidiabel
Gebouwen
Niet subsidiabel
Indirecte kosten
Niet subsidiabel
Reiskosten
Niet subsidiabel
Overige kosten
Nr. 6: Bei der Feststellung der zuwendungsfähigen Ausgaben sind die in Nr. 2 genannten Bestimmungen der AGVO sowie alle weiteren einschlägigen Voraussetzungen der AGVO zu den beihilfefähigen Kosten einzuhalten. Nr. 6.1.2: bei Innovationsbeihilfen für KMU nach Art. 28 AGVO die Ausgaben für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten. Nr. 6.1.3: bei Förderung einer Durchführbarkeitsstudie nach Maßgabe von Art. 25 AGVO die Kosten bzw. Ausgaben für die Studie, die sich entsprechend Nr. 6.1.1 zusammensetzen können, jedoch ohne Kosten für Instrumente und Ausrüstung und ohne sonstige Betriebsausgaben.
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Bron

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Verstrekker
Bayern Innovativ GmbH
Telefoon
0800 0268724
Laatst geverifieerd
6 november 2026 door Twin-redactie
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